Guten Tag zusammen!
Meine Situation:
Gekündigt 1.Juni 18 mit Steuerklasse 3 (die 3 hatte ich auch am Jahresanfang 18)
Arbeitssuchend seit Juni 18
'Dispositionrecht' bis zum 1.1.19
Arbeitslosenmeldung zum 28.12.18, arbeitslos somit ab 1.1.19, aber noch kein Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG) gestellt.
Leider habe ich im Juli 18 die Steuerklasse gewechselt: 5. Und nun vergessen zurückzuwechseln. Meine Idee: Nun habe ich immer noch 5, könnte aber jetzt noch 3 beantragen (wäre dann ab 1.Feb 19 gültig). Dazu ziehe ich meine Arbeitslosenmeldung zurück (verlängere sozusagen den Zeitraum bzgl. Dispositionsrecht und verliere auch hoffentlich nicht meinen ALGanspruch?) und dann, wenn die Lohnsteuerklasse geändert wurde, melde ich mich wieder arbeitslos und beantrage ALG? Oder wird automatisch die Lohnsteuerklasse vom 1.1.18 (also 3) berücksichtigt: "Die Feststellung der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war."? PS. die steuerlichen Auswirkungen sind mir klar.
Danke für die Hilfe!
Knut
Meine Situation:
Gekündigt 1.Juni 18 mit Steuerklasse 3 (die 3 hatte ich auch am Jahresanfang 18)
Arbeitssuchend seit Juni 18
'Dispositionrecht' bis zum 1.1.19
Arbeitslosenmeldung zum 28.12.18, arbeitslos somit ab 1.1.19, aber noch kein Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG) gestellt.
Leider habe ich im Juli 18 die Steuerklasse gewechselt: 5. Und nun vergessen zurückzuwechseln. Meine Idee: Nun habe ich immer noch 5, könnte aber jetzt noch 3 beantragen (wäre dann ab 1.Feb 19 gültig). Dazu ziehe ich meine Arbeitslosenmeldung zurück (verlängere sozusagen den Zeitraum bzgl. Dispositionsrecht und verliere auch hoffentlich nicht meinen ALGanspruch?) und dann, wenn die Lohnsteuerklasse geändert wurde, melde ich mich wieder arbeitslos und beantrage ALG? Oder wird automatisch die Lohnsteuerklasse vom 1.1.18 (also 3) berücksichtigt: "Die Feststellung der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war."? PS. die steuerlichen Auswirkungen sind mir klar.
Danke für die Hilfe!
Knut