Tetorya
Priv. Nutzer*in
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Hallo Leute,
Bei mir steht im Vertrag:
Die in §1 des Mietvertrages bezeichnete Wohnung ist für eine Beheizung mit Gas vorgesehen.
Sie ist mit eine Gas -Thermen Etagenheizung ausgestattet.
Die Kosten für den Strom der Gastherme bezahle ich bis jetzt aus eigener Tasche. ( Früher hatte ich eine Wohnung mit Durchlauferhitzer und hab die Kosten bekommen. Bei einer Gastherme, wusste ich nicht, ob es als KDU Kosten anerkannt wird, obwohl es absolut logisch ist. )
Da ich verschiedenes zum Thema lese, jedoch es als richtig halte, überlege mir einen Antrag auf MEB zu stellen, genauso wie ein Überprüfungsantrag.
Was haltet ihr davon ?
Habe ich Chancen , dass die Kosten übernommen werden, falls Ablehnung, dann die folgende Klage ?
Wird es Probleme geben, weil es Etagenheizung ist ?
Bei mir steht im Vertrag:
Die in §1 des Mietvertrages bezeichnete Wohnung ist für eine Beheizung mit Gas vorgesehen.
Sie ist mit eine Gas -Thermen Etagenheizung ausgestattet.
Die Kosten für den Strom der Gastherme bezahle ich bis jetzt aus eigener Tasche. ( Früher hatte ich eine Wohnung mit Durchlauferhitzer und hab die Kosten bekommen. Bei einer Gastherme, wusste ich nicht, ob es als KDU Kosten anerkannt wird, obwohl es absolut logisch ist. )
Da ich verschiedenes zum Thema lese, jedoch es als richtig halte, überlege mir einen Antrag auf MEB zu stellen, genauso wie ein Überprüfungsantrag.
Was haltet ihr davon ?
Habe ich Chancen , dass die Kosten übernommen werden, falls Ablehnung, dann die folgende Klage ?
Wird es Probleme geben, weil es Etagenheizung ist ?