Im Internet steht viel dazu, jedoch bin ich dennoch nicht ganz schlüssig geworden.
Teilw. steht, dass ALG 2 Empfänger auch über 15 Stunden arbeiten dürfen und teilw. nicht bzw. mit Absprache. (Ehrenamt)
Bei ALG 2, muss ich es sowieso melden, unabhängig der Stundenzahl.
Wenn ich über 15 Stunden arbeite pro Woche und z. B. eine Ehrenamtspauschale bekomme. Zählt es dann als Beschäftigungsverhältnis? Bei ALG 1 wohl schon.
Wie ist es dann mit der Aufwandsentschädigung?
Wenn es nur eine Auslagenerstattung gibt und mehr als 15 Arbeitsstunden bei ALG 2, wird es dann keine Schwierigkeiten geben?
Teilw. steht, dass ALG 2 Empfänger auch über 15 Stunden arbeiten dürfen und teilw. nicht bzw. mit Absprache. (Ehrenamt)
Bei ALG 2, muss ich es sowieso melden, unabhängig der Stundenzahl.
Wenn ich über 15 Stunden arbeite pro Woche und z. B. eine Ehrenamtspauschale bekomme. Zählt es dann als Beschäftigungsverhältnis? Bei ALG 1 wohl schon.
Wie ist es dann mit der Aufwandsentschädigung?
Wenn es nur eine Auslagenerstattung gibt und mehr als 15 Arbeitsstunden bei ALG 2, wird es dann keine Schwierigkeiten geben?