Hallo Zusammen,
habe zu dem Thema noch nichts gefunden, deshalb starte ich mal einen eigenen thread:
Ich habe mich letzten Montag arbeitslos gemeldet (verspätet, aber das soll hier nicht das Thema sein), gleich Bewerbungen geschrieben und für nächste Woche schon zwei Vorstellungstermine. Zuerst bei einem AG den ich als Vermittlungsvorschlag mit RFB erhalten habe (Job A) und dann am nächsten Tag, einen Termin, aufgrund einer Bewerbung aus Eigenbemühung (Job B).
Den Job A aus dem Vermittlungsvorschlag, würde ich zwar notfalls annehmen (schlecht bezahlt), ich möchte aber natürlich lieber abwarten, ob es mit Job B klappt.
Der AG von Job A hat bereits vor dem persönlichen Gespräch starkes Interesse bekundet und möchte mich schon zur nächsten Grundlagenschulung am 26.8 dabei haben.
Meine Frage bezieht sich auf die rechtliche Situation: Wenn ich für Job A gleich bei dem Gespräch ein verbindliches Angebot bekomme, habe ich dann das Recht, noch um etwas Bedenkzeit zu bitten oder riskiere ich damit schon eine Sperrzeit?
Zu dem Thema habe ich wie gesagt noch nichts finden können. Klar ist, man darf keine zumutbare Stelle ablehnen, aber muss ich sie sofort annehmen?
Eine EGV habe ich zwar erhalten, es wurde aber keine Unterschrift von mir gefordert. Dort steht nur, dass ich meine Bewerbungsbemühungen am Ende des Monats vorlegen soll.
Abgesehen von der rechtlichen Situation freue ich mich auch über evtl. Tipps, wie man das Problem elegant umschiffen könnte.
Schonmal vielen Dank im Voraus
bluenote
habe zu dem Thema noch nichts gefunden, deshalb starte ich mal einen eigenen thread:
Ich habe mich letzten Montag arbeitslos gemeldet (verspätet, aber das soll hier nicht das Thema sein), gleich Bewerbungen geschrieben und für nächste Woche schon zwei Vorstellungstermine. Zuerst bei einem AG den ich als Vermittlungsvorschlag mit RFB erhalten habe (Job A) und dann am nächsten Tag, einen Termin, aufgrund einer Bewerbung aus Eigenbemühung (Job B).
Den Job A aus dem Vermittlungsvorschlag, würde ich zwar notfalls annehmen (schlecht bezahlt), ich möchte aber natürlich lieber abwarten, ob es mit Job B klappt.
Der AG von Job A hat bereits vor dem persönlichen Gespräch starkes Interesse bekundet und möchte mich schon zur nächsten Grundlagenschulung am 26.8 dabei haben.
Meine Frage bezieht sich auf die rechtliche Situation: Wenn ich für Job A gleich bei dem Gespräch ein verbindliches Angebot bekomme, habe ich dann das Recht, noch um etwas Bedenkzeit zu bitten oder riskiere ich damit schon eine Sperrzeit?
Zu dem Thema habe ich wie gesagt noch nichts finden können. Klar ist, man darf keine zumutbare Stelle ablehnen, aber muss ich sie sofort annehmen?
Eine EGV habe ich zwar erhalten, es wurde aber keine Unterschrift von mir gefordert. Dort steht nur, dass ich meine Bewerbungsbemühungen am Ende des Monats vorlegen soll.
Abgesehen von der rechtlichen Situation freue ich mich auch über evtl. Tipps, wie man das Problem elegant umschiffen könnte.
Schonmal vielen Dank im Voraus
bluenote