Hallo Nudelholz68,
Hallo.
Ich bin es, der Fragesteller.
Eigentlich wollte ich nur wissen, was passiert, wenn ich weiterhin Krankmeldungen beim JC einreiche?
Kann ich verstehen, dass du eher verwirrt bist durch diese überflüssige Nebendisskussion, die mit deinen Fragen gar nichts zu tun hat.
Ich hatte dir allerdings in meinem ersten Beitrag schon mitgeteilt, dass du
NICHT zum Sozial-
AMT gehörst und das war deine Frage lt. Überschrift.
Die können mir doch kein Strick daraus drehen.
Wenn ich mir das Bein breche, kann ich auch nicht zur Arbeit gehen.
Dazu wurde dir nun bereits geantwortet, das wird auch davon abhängen, ob dein Arzt dich überhaupt noch AU schreiben will, denn nach deinem Bescheid bist du aktuell EM-Vollrentner (auch die Arbeitsmarktrente gilt als EM-Vollrente) und Rentner brauchen in der Regel keine AU mehr.
Unabhängig davon, dass ich laut RVA Gutachter noch unter 6, aber über 3 Stunden arbeiten könnte und das JobCenter mir noch einen Job kredenzen könnte.
Unter welchen Bedingungen dir das JC einen Job "kredenzen" könnte wurde zumindest auch schon sehr genau beschrieben, die müssen dann Einen "für dich backen", weil die DRV und die AfA ja schon festgestellt haben, dass es einen solchen Job aktuell
NICHT gibt.
Mir schwirrt von den vielen Kommentaren der Kopf.
Ist nachvollziehbar, besonders wenn Jemand (ohne Rücksicht auf deinen Hinweis) damit weitermacht, was ich jetzt unterbunden habe ...
Muss, wenn, eine Tätigkeit sozialversicherundspflichtig sein, oder reicht ein Minijob.
Hab gelesen Minijob wäre nicht gut.
NICHTS ist (ohne Prüfung der Zumutbarkeit) wirklich gut, um zusätzlich zur (regulären) 50% Teil-EM-Rente genug verdienen zu können, darum ist das ja dann auch erst mal mit der DRV abzustimmen.
Einen Minijob könntest du dir freiwillig suchen, den darf man ja auch zu einer EM-Vollrente versuchen.
Dazu darf dich deine SB aber
NICHT zwingen das ist
KEIN "leidensgerechter / versicherungspflichtiger" Job.
Mit meiner Rente zahlt ja jetzt die RVA die Krankenversicherung.
Wenn ich arbeiten würde, wer zahlt die dann?
Aus deiner Rente wird immer die KV gezahlt, das wäre auch bei Teilrente (50 % der aktuellen Vollrente) dann der Fall, der Rest kommt ja dann aus deinem Arbeitseinkommen.
Darum
MUSS ja diese Tätigkeit (
UNTER 6 Stunden) versicherungspflichtig sein, ehe man deine Rente mindern darf (auf 50 % bei Teilweiser Erwerbsminderung).
Beim JC wurde Mist gemacht.
Die wissen jetzt, dass ich als Arbeitsmarktrentner bei denen weiter bin. Das ging nicht so eindeutig aus meinem Rentenbscheid hervor.
Das wissen die sehr genau, dass du dort weiter dein Geld zu bekommen hast und der Hinweis auf die Arbeitsmarktrente steht in den EM-Renten-Bescheiden
IMMER wörtlich ganz genau so drin.
Fälle wie meine sind da nicht so oft.
Aber der SB ist wirklich OK.
Solche Fälle gibt es ziemlich oft und da glaube ich nicht daran was sie dir dazu erzählt hat, die versuchen immer wieder die Arbeitsmarkrtrentner an die Sozial-Ämter abzuschieben, weil sie genau wissen, dass es eben
KEINE passenden Teilzeitarbeitsplätze gibt.
Was ist daran bitte "nett", wenn die nicht in der Lage sind ihre Arbeit ordentlich zu machen und dich zu Ämtern schicken, wo du gar nicht hingehörst.
Wenn sie so nett ist wie du annehmen möchtest, dann brauchst du dir deine ganzen Sorgen ja gar nicht zu machen, weil sie auch wissen sollte, dass sie dich nicht vermitteln
KANN in Arbeitsplätze die es aktuell eben nicht gibt.
Ich bin medizinisch teilweise erwerbsgemindert, dass heisst ich kann mindestens 3, aber unter 6 Stunden täglich arbeiten!
Und hier liegt der Hase im Pfeffer.
Darum bleibst du ja beim JC und dort wird man auch
NIX finden, wo du wirklich arbeiten könntest ... letztlich entscheidet ein AG ob er dich einstellen will oder nicht ... sofern eine Bewerbung von der Tätigkeit her überhaupt zumutbar ist.
Kann ich nicht. Ich bin krank und dieser Rentenbescheid ist eine Farce.
Du bekommst eine volle EM-Rente und wenn es auch die "Arbeitsmarktrente" ist, dagegen wirst du kaum was machen können.
Dass du dich selbst nicht mehr für Erwerbsfähig halten möchtest interessiert bei der DRV nicht wirklich, das solltest du dann beim Verlängerungsantrag (medizinisch gut belegt) zu beweisen versuchen.
Mit etwas Glück und Anerkennung durch die DRV kann das ja dann auf die reguläre EM-Vollrente verlängert werden.
Aktuell bringt es dir wenig dich dagegen "wehren" zu wollen, jeder wird dir sagen, du bekommst doch die Volle EM-Rente gezahlt, was willst du denn noch ???
Dein Problem ist nicht die bewilligte "Arbeitsmarktrente" sondern der Umstand, dass du davon nicht leben kannst und Sozialgelder zusätzlich nötig sind.
Wenn man kein Geld zusätzlich benötigt (oder zum Ausgleich der Finanzen freiwillig einen Minijob macht), dann interessiert es Niemanden mehr was in deinem Bescheid dazu steht.
Muss oder kann ich in diesem Fall dem JC weiterhin Krankmeldungen geben?
Wenn dein Arzt bereit ist dich weiter AU zu schreiben, dann nimm das in Anspruch, das muss dann vom JC akzeptiert werden und gilt für den zeitlichen Teil wo du (theoretisch) noch arbeiten können sollst.
...bis es wieder zu neuen Gutachten kommt.
Welche Gutachten meinst du denn jetzt, das JC braucht keine Gutachten zu machen bis deine EM-Rente abgelaufen wäre, ist dafür
NUR die DRV zuständig ...
AU hat mit Erwerbsminderung (nach dem Rentenrecht)
GAR NICHTS zu tun ... ob du AU bist hat nicht das JC zu entscheiden sondern dein Arzt.
Ob du teilweise oder voll EM bist hat die DRV zu entscheiden und hat das gerade getan, das ist auch für das JC verbindlich.
Was wenn mein Stellenvermittler mir eine EV vorlegt?
Dann steckst du die ein zur Prüfung zu Hause und wartest ab was weiter passiert, kommt ja drauf an was da dann drin steht, kannst du dann mal hier einstellen "zur Prüfung"...
Man könnte jetzt auch noch darüber diskutieren wie sinnlos das wäre, das hilft dir aber in dem Falle auch nicht wirklich weiter.
Ich werde dem allenfalls Krankmeldungen vorlegen.
Die würden aber auch nichts dran ändern wenn deine Vermittler Lust haben dir eine EGV vorzulegen ... du bist lt. EM-Rentenbescheid eben immer noch "teilweise Erwerbsfähig", sonst würdest du ja kein Geld vom JC bekommen.
Ich kann NICHT arbeiten, ich bin krank und diese Entscheidung der RV ist eine Sauerei.
Na-Ja, eine "Arbeitsmarktrente" ist besser als gar keine Rente, da wurde das ja zumindest schon mal teilweise anerkannt.
Den Rest musst du eben durch gute (aktuelle) Arztberichte versuchen bei der Verlängerung durchzubekommen ...
Ich war damals schon ganz zufrieden, dass man mir am Gericht (nach fast 3 Jahren Kampf) wenigstens erst mal diese Rente bewilligen musste, obwohl ich auch nicht mehr daran geglaubt habe noch Teilzeit arbeiten zu können.
Die Frage stellte sich dann später gar nicht mehr ... ich hatte eben das Glück, dass meine EM-Voll-Rente hoch genug war, um keine Gelder vom Amt (mehr) zusätzlich zu benötigen ...
MfG Doppeloma