Erstmal Danke @TazD
Also das Pflegegeld wurde erst kurz vorm Tot beantragt, genauer 1,5 Monate vorher. Obwohl er schon länger krank war und schon vorher ein Pflegegrad hätte haben können. Sie behauptet, mit dem Krankenhaus war es abgesprochen, das er nur zu Ihr dürfe, wenn er ein Pflegegrad bekommt und Sie dafür auch Pflegegeld bekommt.
Erbschein hab ich... und bin bei der Bank auch als Alleinerbe im System. Hab alle Auszüge rückwirkend bis 2011.
Er hat mtl. immer max. 600 EURO abgehoben. Jeden Monat. Aber kurz vorm tot komischerweise viel viel mehr.
Genauso wie er einige Tage vorm Tot 1600 EURO abgehoben hat und im Nachlassverzeichnis heißt es, in seiner Geldbörse waren noch 18,- EURO. Was ich bezweifel... Er ist auch kein Mensch gewesen, der viel Geld ausgibt. Jeder weiß, er sah immer aus wie der letzte "Lumpen" (Sorry dafür) Aber es ist leider so.
Bzgl. des Antrag. Im Antrag hat er Sie nicht angegeben. Er hat nur angekreuzt, das er das Pflegegeld für sich beantragt zur freien Verfügung. Im
MDK Gutachten steht sie auch nicht drin... da steht nichts eig drin. Es wurde aufgrund Aktenlage entschieden. Als die Begutachtung war, war er schon gestorben.
Die eingelagerten Sachen hab ich bekommen. Aber die sind direkt in den Müll geflogen.
Das waren seine Klamotten, Gehhilfen, Pediküreset....(Und das wollte ich echt nicht)
Ich habs auch nicht verstanden, wieso Sie das tut. Sie wusste ganz genau, ich will die Sachen nicht...
Für sowas eine Nachlasspflegschaft anregen, ist echt nicht überzeugend. Aber naja. Den anderen Rest hat Sie ja unterschlagen. Aber da wird sicher nichts passieren. Obwohl sich schon Freunde von Ihm bei mir gemeldet haben, gesagt haben, Sie finden es extreme Asozial was abgezogen wurde und es Ihnen so leid tut für mich, was die sowas abziehen... Aber wie gesagt, die Zeugen wurden nicht mal zur Anhörung vorgeladen. Obwohl meine Anzeige echt mehrere Seiten lang war, jedes Detail drin stand, jeder
Widerspruch den sich alle in Ihren Aussagen geleistet haben.
Die RS sollte mir ja die Deckung erteilen, damit ich auf Herausgabe der Sachen Klagen kann, die sie unterschlägt. Unter anderem der Kfz. Sie lehnen ab... Erst hieß es, weil es eine Verkehrsrechtssache ist, dann hieß es, weil es eine Erbsache ist. Sie würden aber Deckung erteilen, wenn ich beweise, das ich an seinem Todestag in den Fahrzeugpapieren drin stand(was ja schlecht geht, wenn die auch weggeschafft wurden und er am Todestag noch drin stand). Sie regte ja die Nachlasspflegschaft an! Ich ging halt Monate lang von aus, die Kfz sind noch alle da. Das Sie die alle einfach verkauft, hätte ich niemals gedacht.
Für diese Deckungsanfrage hab ich mich an den Ombudsmann gewandt... warte aber seit 2 monaten auf eine weitere Antwort. Er wollte seine Entscheidung eigentlich bekannt geben.
bzgl. dieser Zivilklage hier, hab ich Freitag die Deckung angefragt. Die haben per Mail die Klagekopie plus alle Schreiben angefordert, was ich denen auch geschickt habe. Ich bezweifel aber, das Sie Deckung erteilen.
Ich muss Montag erstmal ein paar Anwälte ab telefonieren. Denn ich muss ja die Frist einhalten und ich will nicht einfach aufgeben... auch wenn mir mittlerweile danach ist. Und es ist nicht so einfach, da ich nicht irgendeinem das Mandat erteilen will, dem es nur ums Geld geht.
Ich will das die Sache fair geklärt wird.
Ich muss noch was hinzufügen, bzgl. der Einlagerungskosten.
Es heißt ja, eig brauch man kein Erbschein...
Da Frage ich mich, ob Sie damit durchkommen wird, das ich diese Lagerkosten zahlen muss. (Plus die Versicherungskosten. Da Sie eine abgeschlossen hatte vor Ort und das auch eingefordert wird. Genauso wie die Kosten für das Schloss, welches Sie gekauft hat vor Ort)
1. Weil der Raum viel zu groß war
2. Die Erben bzw. der Erbe bekannt war
(Sie hat sich ja bei einer Schwester auch beschwert, das ich Erbe bin und in der Sache ein Anwalt beauftragt habe...)
3. Wir hier von 4-5 Kartons reden... mit Klamotten. (Die Lagerkosten waren teurer als alles in den Kartons)
4. Mein Anwalt von Anfang an sagte, das ich den Nachlass entgegen nehmen werde...
Sie sich aber geweigert hat, den ohne Erbschein rauszugeben. Auch das Nachlassverzeichnis wurde verweigert. Und ich brauchte leider etliche Urkunden und musste diese auch beim Archiv bestellen ect., und bekam den dann erst im November, also 9 Monate danach :/
In der Klage spricht die Anwälting von, Zitat: Da die Klägerin sich nicht mehr in der Lage sah, den umfangreichen Nachlass in Ihrer Wohnung zu verwahren und darüber hinaus Streitigkeiten über den Bestand des nachlasses betreffend, aus dem Weg gehen wollte, fertige Sie ein Nachlassverzeichnis an und lagerte den Nachlass in Kisten verpackt bei einer gewebrlichen Lagerraumvermietung.
Beweis Mietvertrag vom April 2017
Mit Schreiben vom Juni 2017 kündigte der Mandant die Bereitsschaft zur Abholung an. (Es wurde vorher schon mehrfach gesagt... aber da erfuhr ich erst von der Einlagerung)
Mit schreiben vom 28.11.2017 wurde die Klägerin aufgefordert, den Nachlass rauszugeben (Wurde Sie auch vorher schon etliche male)
Mit Schreiben vom 01.12.2017 wurde dem Beklagten die jederzeitige Abholung nach Rücksprache mit meiner Mandatin eingeräumt (Falsch, es stand im Brief, Abholung gegen Barzahlung der angelaufenden Lagerkosten). Der Kläger hatte damit uneingeschränkten Zugriff seit dem 01.12.2017 (nicht wirklich, nur wenn ich bezahle)
Und dann
Mit Schreiben vom 07.12.2017 hat meine Mandatin den Schlüssel zum Lagerraum, im Büro des Unternehmen hinterlegt.
Und geräumt hab ich Ihn 26.01.2018, weil ich bin zu der Zeit am umziehen gewesen und hatte dann 2 Todesfälle zwischendurch...
Und mein Anwalt meinte, sobald ich Ihm sage, ich habs geräumt, teilt er es der Gegenseite mit und lehnt die Zahlung erneut ab. Hat er aber nie getan... und daher hat die Gegenseite erst am 13.03.2018 bemerkt, das ich den Lagerraum geräumt hab.
Vor der Räumung hab ich noch Fotos gemacht, damit man sieht, wie "viele" Kisten es waren und das der Raum viel zu groß war.