Habe ich Anspruch auf Auszahlung des Pflegegeldes meines verstorbenen Onkels?

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fuchs95

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Kann mir evtl. jemand weiterhelfen?

Und zwar verstarb mein Onkel und die Kasse hat nachträglich Pflegegeld bewilligt. Die Freundin hat die Sterbeurkunde eingereicht und die Kasse dachte Sie wäre die Frau und wollte es Ihr dann gegen Vorlage des Erbschein auszahlen.

Dadurch erfuhr Sie die Höhe der Nachzahlung...

Die Kasse sagt, die Zahlung ist als Sozialleistung vererbt worden.

Nun hat die Dame mich auf Zahlung dieses Geld per Zivilklage verklagt. Sie behauptet, er hätte jedem erzählt, das er nun durch Sie gepflegt wird und Sie dafür Geld bekommt(Kann ich mir schwer vorstellen... das man das macht, aber gut) Und die Anwältin behauptet, dass das Geld nur für Sie bewilligt wurde und der Antrag sonst nie durchgegangen wäre...


Meint Ihr, Sie kommt mit der Klage durch?

Das Geld wurde mir vor 1 Jahr ausgezahlt... die Kasse kannte meine Bankverbindung und hat es einfach überwiesen. Mein Anwalt meinte immer, ich kann es ausgeben, Sie wird mit der Klage eh nicht durchkommen...

Hab es dann auch ausgegeben für Rechnungen von Ihm. Es waren 1844 EURO.

Jetzt hab ich schon Angst, das Sie die Klage gewinnt :/ und bisher hab ich auch kein Anwalt in der Sache :/
 
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Curt The Cat

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Moinsen fuchs95 und willkommen hier ...

da es wenig zielführend und zudem recht unhöflich ist, das Thema eines anderen Nutzers mit eigenen Fragen zu kapern, habe ich mir erlaubt, mit Deinem Beitrag einen neue Faden zu starten ...


:icon_wink:
 

AsbachUralt

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Ich verstehe nicht ganz. Hat die Frau nun einen Erbschein vorgelegt und wenn ja, warum wurde das Geld dann an Dich ausbezahlt?
Das Geld gehört zum Erbe und das wird nur an den Erbberechtigten ausbezahlt.
 

fuchs95

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Ich verstehe nicht ganz. Hat die Frau nun einen Erbschein vorgelegt und wenn ja, warum wurde das Geld dann an Dich ausbezahlt?
Das Geld gehört zum Erbe und das wird nur an den Erbberechtigten ausbezahlt.

Nein, Sie hat denen mittgeteilt, das Sie keine Erbin ist.

Ich bekam dann irgendwann Post, das ich einen Erbschein vorlegen soll, wusste aber nicht worum es geht.

Die Kasse hat beim Amtsgericht nachgefragt, wer der Erbe ist, die haben Ihr dann meine Daten mittgeteilt und ich bekam das Geld dann einfach überwiesen, ohne Mitteilung. Als ich nachfragte woher man meine Bankdaten hatte, meinte man nur, das diese ja bekannt ist, da ich ja dort selbst Mitglied bin.

Und die Freundin hat dann eine Anwältin beauftragt, diese meinte, im Nachlass befindet sich eine Zahlung der Krankenkasse, das Geld stünde einzig und allein Ihrer Mandatin zu und hat mich aufgefordert, mir dieses Geld von der Kasse auszahlen zu lassen und es Ihr dann bis Datum X weiter zu überweisen.

Mein Anwalt hat dies abgelehnt. Die Kasse meinte auch, es steht dem Erben zu...

Sie behaupten nun, es wäre halt mündlich abgesprochen gewesen, Sie würde dafür bezahlt werden und verlangt nun diese Nachzahlung.

Und Donnerstag kam dann die Zivilklage per Post...

Das Geld würde halt einzig und allein Ihrer Mandatin zustehen und ich habe das Geld nicht bezahlt, obwohl X Fristen gesetzt wurden (Mein Anwalt hat es immer abgelehnt)

Und als Beweis wird angegeben, das Sie ja selbst mal 7 Jahre in der Pflege gearbeitet hat und das Krankenhaus Ihn damals nur entlassen hat, weil Sie sagte, Sie kümmert sich um Ihn und er hätte halt Gott und der Welt erzählt, das Sie das jetzt macht und dafür Geld bekommt. Dabei wusste er zu diesem Zeitpunkt ja gar nicht, ob überhaupt Geld bezahlt wird, da das Pflegegeld nach seinem Tot, nach Aktenlage bewilligt wurde...
 
E

ExUser 39942

Gast
Mündlich interessiert nicht... Und es ist auch irrelevant wer die Pflege gemacht hat... Ich bin selbst verhindertenpflege der Frau eines Freundes.. und das Geld geht an die Frau meines Freundes.. was sie damit macht ist ihre Sache... Und du hast einen Erbschein und bist also Erbe...
Das Geld steht dir zu.... Egal was die andere Dame erzählt...
 

fuchs95

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Mündlich interessiert nicht...

Das ist so leicht gesagt. Ich hab ja gestern eine Rechtsberatung in der Sache gehabt... man sagte mir, ich müsste mich drauf einstellen, das Sie gewinnt. Die mündlichen Sachen könnten ja stimmen und ich kann ja das Gegenteil nicht beweisen.

Es wurde sowieso schon ein großer Teil vom Erbe unterschlagen(ca. 60 Tausend) und dann hieß es, es gab mündliche Absprachen vorm Tot...

Da kam ich auch nicht mehr weiter und musste es akzeptieren.

Und jetzt verklagt Sie mich auf dieses Geld und ich bin echt nicht gewillt, es Ihr auch noch zu überweisen. Ich hab nichts falsch gemacht. Die Kasse meinte, ich habs als Sonderrechtsnachfolge geerbt.

Darf jetzt erstmal ein Anwalt finden, der das auch so sieht und mir da hilft.

Vllt sollte ich noch ergänzen, die Klage is 2 in 1.

Sie klagt auf die Zahlung des Pflegegeld und Sie klagt auf Zahlung von Lagerkosten.

Sie hatte 5 Kartons mit seinen Sachen. Sie wusste, das ich Erbe bin, wollte die Sachen ohne Erbschein aber nicht rausgeben. Hat dann diese 5 Kartons zu 86,- EURO mtl. eingelagert und ich hatte den Erbschein erst knapp 10 Monate später. Ich wusste von der EInlagerung nichts. Es hieß nur irgendwann, diese Kosten wird Ihr Mandant bezahlen...

Als ich das Lager geräumt hab, dacht ich echt, das is nen Witz... Das Abteil war viel zu groß. Das Unternehmen selbst meinte, das Abteil für 35 EURO mtl. hätte gereicht und da hätten noch etliche weitere Kartons reingepasst. Naja und Sie hat das Abteil erst spät gekündigt. Sie will das ich Ihr da noch die 1100,- EURO Lagerkosten bezahle. Sie klagt daher auf ca. 2900,- EURO.


Es gab ja am Anfang noch die Schwester als Miterbin, die mir Ihren Anteil aber per Schenkung übertragen hat. Sie wusste ja auch, das die Schwester Miterbin ist, wollte der aber auch die Sachen nicht rausgeben und hat dann einfach eingelagert...
 

Bettelstudent

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Hallo Fuchs95,


alles irgendwie merkwürdig da bei dir.

Daher meine erste Frage an dich,in welchem Verhältnis steht die Dame zu deiner Familie ?
Verwandschaft oder Lebenspartnerin des Verstorbenen ?
Wenn nicht, hat sie gar nichts zu wollen, nein im Gegenteil dann hat sie bereits Straftaten begangen,nämlich Unterschlagung (Einlagerung der Kartons).


Dann die nächste Frage, du schreibst, da warst bei einem Anwalt und dann wieder bei einer Rechtsberatung , was denn nun ?.

Denn dein Anwalt hatte mit dem NICHT Zahlen vollkommen recht, etwas mündlich behaupten kann jeder.

Daher schnell zum Anwalt und Klage erwidern durch ihn und selber Klage auf Herausgabe der unterschlagenen Sachen einreichen.
 

Katzenstube

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Hallo Fuchs95,
ich gehe davon aus, dass TazD Dir hierzu noch etwas sagen wird, da er in den Dingen, meiner Meinung nach, Fachmann ist.

Mein eigenes kleines Hirn sagt mir, wenn Du dieses Geld für die Rechnungen des Verstorbenen ausgegeben hast, dann dürfte das ja belegbar sein und damit eine andere Situation sein. Ob die Überweisung an Dich rechtens ist könnte ja eine andere Frage sein. Du kannst ja nachweisen, dass es für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen verwendet worden ist und wenn daraus kein auszahlbarer Betrag übrig geblieben sein sollte, dann würde ich vermuten dass es dann eben 0 auf o ausgeht. Wobei die Lagerkosten sicherlich von Dir als Erbe zu begleichen wären.

Warten wir mal auf TazD, interessiert mich auch. Denn ich denke Pflegegeld steht dem "zu pflegenden" zu und wenn er es nicht verbrauchen konnte, so geht die Summe ins Erbe und hat vom Erbe verwendet zu werden um Verbindlichkeiten zu bezahlen und einen eventuellen Rest - nach allen Verbindlchkeiten - als Erbe zu behalten (wenn eben Testament oder Erbschein vorhanden sein sollte).

Im Antrag auf Pflegegeld steht tatsächlich die pflegende Person, aber das bedeutet ja nicht im Umkehrschluß, dass die pflegende Person Anspruch auf diese Leistung hat (die gehört ja dem Gepflegten und kann von diesem verwendet werden wie dieser will). würde ich denken.....

Gruß von Katzenstube
 

fuchs95

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Merkwürdig? Es ist mega kompliziert.

Ich kenne Sie nicht. Hab Sie in meinem Leben noch nicht gesehen. Der Rest der Familie hat Sie in den 90ern zuletzt gesehen.

Sie ist nur die Partnerin von Ihm. Nie verheiratet, keine Kinder.

Sie hat nach seinem Tot eine Nachlasspflegschaft beantragt, weil so viel Nachlass vorhanden wäre...


Ich hatte einen Anwalt, aber das ja 1 Jahr her und das Mandat ist ja schon beendet.

Ich hatte jetzt Donnerstag bei einer anderen Anwältin deswegen eine Beratung in Anspruch genommen und die hat dann rausgehauen, das ich mit rechnen kann, das ich bezahlen muss.

Weil Sie hat ja die Pflege erbracht und wenn Sie behauptet, es war so abgesprochen, das Sie dafür Geld bekommt, kann ich es ja schwer beweisen, das es nicht stimmt. (Sie waren 46 Jahre zusammen). Ihr Sohn wird als Zeuge genannt, er könne bezeugen, das es so abgesprochen war. Er wusste über 1,5 Jahre das er stirbt. Ich weiß nicht, weshalb er Sie nicht begünstigt hat. Mir wurde gesagt, das war einfach nur noch ein Zusammenwohnen, keine Liebe mehr...

Die "vielen" Sachen hab ich ja bekommen. Es waren nur Klamotten. 5 Kartons. Hab ich direkt entsorgen können. (Wofür man da eine Pflegschaft beim Nachlassgericht anregt, keine Ahnung)

Es hieß immer, erst bezahle ich die Lagerung, dann krieg ich die Sachen. Irgendwann haben Sie mir den Zutritt dann doch gewährt, ich hab die Sachen dann auch abgeholt und es meinem Anwalt gesagt. Das Geld wurde weiter gefordert. Und er hats weiter abgelehnt.

Sie hat dann erst 3 Monate später bemerkt, das ich das Lager geräumt hab und verlangt daher für die 3 Monate, wo Sie es nicht wusste, auch die Kosten für die Lagerstätte.

Ich hab bisher kein Glück mit Anwälten...

Entweder wollen Sie gleich Zig Tausend, was ich nicht bezahlen kann oder Sie lehnen ab, weil es Ihnen zu umfangreich ist... oder Sie denken, es hat keine Aussicht auf Erfolg. Da ich das Gegenteil nicht beweisen kann.

Klage auf Herausgabe der Unterschlagenen Sachen hätte ich gern machen lassen... Aber mir fehlen die Beweise. Ich hab zwar Zeugen, aber die wurden von der Polizei nicht angehört...

Und die Anzeige wurde eingestellt. Dabei hatte mich Ihr Sohn sogar bedroht und andere auch, weil er weitere Teile vom Erbe wollte.

Ich bin aktuell erstmal auf der Suche nach einem Anwalt, der mir echt mal helfen kann.

Genau wie mit den Beerdigungskosten. Meine Tante hat der Freundin mehrere Tausend in Bar gegeben dafür. Ich hab durch den Fehlenden Erbschein kein Einblick ins Konto gehabt und dann irgendwann erfahren, das Sie die Rechnung vom Bestatter und Friedhof bei der Bank eingereicht hat und die haben Sie bezahlt, auch ohne Vollmacht, da man das bis X Tausend machen würde. Obwohl Sie das Geld in Bar bekommen hat.

Da kann ich aber auch nichts machen.


Genau wie das mein Anwalt mit Ihr telefoniert hat und SIe von sich aus gesagt hat, das Sie fälschlicherweise 15.000 EURO auf Ihr Konto bekam und Sie es nun klargestellt hat und auf das Konto meines Onkel hat überweisen lassen. Dieses Geld ging nie ein...
Kann ich auch nichts tun, weil ich nichts beweisen kann und Ihr Konto wird keiner Durchleuchten.




Also in der Klage steht, Sie verlangt es von meinem Onkel und ich bin durch Erbschein vom XX sowie der Erbteilsübertragung vom Datum XX als Alleinerbe ausgewiesen, weshalb Sie die Forderung von mir verlangt.


Ich habe ja diese Zahlung bekommen. Wie ich schrieb, hatte meine Tante mir den Erbteil übertragen. Sie gab Ihr ja X Tausend EURO in Bar für die Beerdigung. Weil ich kein Schwein bin, hab ich dann zu Ihr gesagt, ich überweise Ihr das Pflegegeld, was ich von der Kasse nachgezahlt bekommen habe, wegen den Beerdigungskosten. Bin dafür extra ins Minus gegangen.

Das die Freundin das Geld einbehalten hat, wusste ich ja auch erst wieder Monate später, als ich den Zugriff aufs Konto hatte.
Dort waren noch knapp 400 EURO drauf. Am Todestag waren es noch knapp 22.000 EURO im haben.

Dementsprechend begeistert war ich.


Und ich kann Ihr dieses Pflegegeld auch eigentlich nicht erstatten. Ich bekomme Schülerbafög und Vollwaisenrente, da meine Mutter am 01.01.18 gestorben ist und meine Oma am 09.01.18.

Dort musste ich schon mein ganzes Geld zusammenkratzen, für die Beerdigungskosten. Da hat das Sozialamt auf meinen Antrag hin die Friedhofsgebühren bezahlt und ca. 300 EURO an Bestatterkosten.

Und meine Rechtsschutz will mir keine Deckung erteilen, da ich mich gegen Ansprüche wehren will, die geerbt wurden. Hätte ich Sie nich geerbt, würden Sie den Anwalt zahlen.
 

Katzenstube

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Hallo Fuchs95,

[...]
Das Geld wurde mir vor 1 Jahr ausgezahlt... die Kasse kannte meine Bankverbindung und hat es einfach überwiesen. Mein Anwalt meinte immer, ich kann es ausgeben, Sie wird mit der Klage eh nicht durchkommen...
Hab es dann auch ausgegeben für Rechnungen von Ihm. Es waren 1844 EURO.

Aber dann hast Du doch ganz sicher die Quittungen (so habe ich zumindest alles nach dem Tod meiner Mutter letztes Jahr beinander gehalten und Quittungen für alles) und kannst nachweisen, dass von dem Pflegegeld nichts übrig geblieben ist. Wenn nun das Sozialamt Friedhof ect. übernommen hat, dann handelt es sich vermutlich um Verköstigungen bei der Beerdigung,Medikamentenrechnungen ect. pp aber auch das ist ja belegbar. Aber sag: Dein Anwalt sprach von "ausgeben". Für mich als Alleinerbe war klar, dass ich nur ausgeben könnte, was nach Bezahlung aller Verbindlichkeiten übrig bleibt. Und diese Verbindlichkeiten treten oftmals nach über einem Jahr ans Licht.

Gruß von Katzenstube
 

fuchs95

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Klar hab ich die Quittungen. Hab 2 Ordner voll mit Unterlagen in der Sache. Hab ja alles von meinem Konto überwiesen an Rechnungen was kam.


Das mit dem Sozialamt bezog sich auf die Beerdigung von meiner Mutter und meiner Oma... das war jetzt anfang 2018. Er starb Anfang 2017.

Da wurden ca. 5000 EURO vom Nachlasskonto für die Beerdigung abgebucht. bzw. die Nachlassabteilung hat das Geld an den Friedhof und den Bestatter überwiesen.


Ich meinte nur, ich hab halt kein "Vermögen" mehr. Sonst hätte das Amt ja nicht schon die Beerdigungskosten für meine Mutter und Oma getragen...
 

Bettelstudent

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Hallo Fuchs95,


nun, da sieht die Sache aber ganz anders.Wenn die Dame 46 Jahre mit deinem Onkel zusammen war ist das natürlich doof.

Denn dann hast du wirklich ein Problem gegen ihre Aussagen anzugehen.

Ein Ansatzpunkt wäre die Nachlasspflegschaft , da die Verwandten (Erben) des Verstorbenen ja ihr bekannt waren und somit die Rechtsgrundlage dafür fehlt.

Ebenso fehlt es genau deswegen auch an einem Anspruchsgrund für ihre Forderung nach Auszahlung des Pflegegeldes.


Frag doch bei deiner Rechtsschutzversicherung mal an, ob sie eine Mediation anbieten.

Das ist eine außergerichtliche "Sitzung" bei der sich beide Parteien und die Versicherung über den Fall besprechen und eine außergerichtliche Einigung versuchen.
 

fuchs95

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Mir wurde die Zivilklage schon zugestellt... da geht sowas doch nicht mehr, oder?

Im Antrag für die Nachlasspflegschaft hat Sie die Namen verschwiegen. Erst auf Nachfrage hat Sie die bekannt gegeben...

Es wundert mich nur alles. Sie behauptet halt einerseits, er hat alles allein gemacht, z.B. das ganze Geld abgehoben vorm Tot...(mehr als sonst mtl üblich)
Aber andererseits ist mir bekannt, das er gar nicht mehr ohne Begleitung raus konnte.

Und im Antrag fürs Pflegegeld wurde Sie gar nicht benannt. Sie behauptet aber, es war Bedingung im Antrag, das Sie die Pflege macht und dafür bezahlt wird...

Und ich hab mir die Antragskopie von der Kasse geben lassen. Bankverbindung lies er frei und Name der Pflegeperson auch.

Ich muss jetzt erstmal ein Anwalt finden, der mich da vertritt.
 

TazD

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Hallo Fuchs95,
ich gehe davon aus, dass TazD Dir hierzu noch etwas sagen wird, da er in den Dingen, meiner Meinung nach, Fachmann ist.
Danke für die Blumen. :icon_smile:

Wenn es ohnehin schon eine Klage gibt, dann kann ich nur zum Gang zum Anwalt raten. Hierbei bitte einen "Fachanwalt für Erbrecht" suchen und nicht vergessen Prozeßkostenhilfe zu beantragen.

Ich möchte trotzdem zu dem ein oder anderen Punkt etwas sagen.

Und zwar verstarb mein Onkel und die Kasse hat nachträglich Pflegegeld bewilligt.
Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und der Pflegebedürftige kann dann damit machen, was er möchte. Grundsätzlich fällt das nachgezahlte Pflegegeld also erstmal in die Nachlassmasse und steht dem Erben zu. In einem zweiten Schritt wäre dann aber zu klären, ob die Forderung der Freundin deines Onkels berechtigt ist, was wiederum bedeuten würde, dass sie tatsächlich Anspruch auf Auszahlung hätte.
Ist das Pflegegeld erst kurz vor dem Tod deines Onkels beantragt worden oder gab es schon über einen längeren Zeitraum Pflegegeldzahlungen?
Das wäre für mich ein wichtiger Punkt. Denn wenn es schon länger Zahlungen gab, mit denen aber nicht ausdrücklich die „Pflegekraft“ bezahlt wurden, dann käme mir das schon komisch vor, wenn jetzt plötzlich solche Forderungen erhoben werden.
Sollte das Pflegegeld aber erst kurz vor seinem Tod beantragt worden sein, dann räume ich der Klage der Freundin hinsichtlich des Pflegegelds schon bessere Chancen ein.

) Und die Anwältin behauptet, dass das Geld nur für Sie bewilligt wurde und der Antrag sonst nie durchgegangen wäre...
Es ist schon richtig, dass im Antrag eine Pflegeperson angegeben werden muss. Wie sich aber die Bezahlung zwischen dem Pflegebedürftigen und dem Pfleger gestaltet, ist allein deren Sache. Das Geld wird immer noch dem Pflegebedürftigen als Antragsteller und Antragsberechtigtem bewilligt.

Die mündlichen Sachen könnten ja stimmen und ich kann ja das Gegenteil nicht beweisen.
Es kann aber auch nicht bewiesen werden, das dieser mündliche Vertrag tatsächlich so bestanden hat. Im Zweifel für den Angeklagten.

Es wurde sowieso schon ein großer Teil vom Erbe unterschlagen(ca. 60 Tausend) und dann hieß es, es gab mündliche Absprachen vorm Tot...
Hier würde ich mal die Kontoauszüge der letzten Monate vor dem Tod genauer prüfen.

Vllt sollte ich noch ergänzen, die Klage is 2 in 1.

Sie klagt auf die Zahlung des Pflegegeld und Sie klagt auf Zahlung von Lagerkosten.

Sie hatte 5 Kartons mit seinen Sachen. Sie wusste, das ich Erbe bin, wollte die Sachen ohne Erbschein aber nicht rausgeben. Hat dann diese 5 Kartons zu 86,- EURO mtl. eingelagert und ich hatte den Erbschein erst knapp 10 Monate später. Ich wusste von der EInlagerung nichts. Es hieß nur irgendwann, diese Kosten wird Ihr Mandant bezahlen...
Die Dame bewegt sich mit der Zurückbehaltung auf ganz ganz dünnem Eis. Ich bin immer sehr zurückhaltend, wenn es um strafrechtlich relevante Dinge geht, aber hier kann ich @Bettelstudent nur zustimmen. Der Straftatbestand der Unterschlagung erscheint mir durchaus erfüllt.

Sie hat nach seinem Tot eine Nachlasspflegschaft beantragt, weil so viel Nachlass vorhanden wäre...
Eine Nachlasspflegschaft ist nur dann angezeigt, wenn Erben unbekannt oder die Erbschaftsannahme ungewiss ist. Beides ist nicht der Fall, also ist der Antrag völliger Quatsch gewesen.

Genau wie mit den Beerdigungskosten. Meine Tante hat der Freundin mehrere Tausend in Bar gegeben dafür. Ich hab durch den Fehlenden Erbschein kein Einblick ins Konto gehabt und dann irgendwann erfahren, das Sie die Rechnung vom Bestatter und Friedhof bei der Bank eingereicht hat und die haben Sie bezahlt, auch ohne Vollmacht, da man das bis X Tausend machen würde. Obwohl Sie das Geld in Bar bekommen hat.
Bekommst du denn mittlerweile von der Bank Einblick in die Kontobewegungen bzw auch in die zurückliegenden Auszüge?
Wenn nicht, dann solltest du evtl doch einen Erbschein beantragen, damit du überhaupt mal nachvollziehen kannst, was da alles gelaufen ist.

Also in der Klage steht, Sie verlangt es von meinem Onkel und ich bin durch Erbschein vom XX sowie der Erbteilsübertragung vom Datum XX als Alleinerbe ausgewiesen, weshalb Sie die Forderung von mir verlangt.
Was auch nicht falsch ist. Der Erbe tritt mit allen Rechten und Pflichten an die Position des Verstorbenen.

Dort waren noch knapp 400 EURO drauf. Am Todestag waren es noch knapp 22.000 EURO im haben.
Dir steht das zu, was am Todestag an Vermögen vorhanden war.

Und meine Rechtsschutz will mir keine Deckung erteilen, da ich mich gegen Ansprüche wehren will, die geerbt wurden. Hätte ich Sie nich geerbt, würden Sie den Anwalt zahlen.
Deine Rechtschutz versucht sich hier anscheinend rauszureden und sieht das als erbrechtliche Angelegenheit. Das ist es aber nur hinsichtlich der Lagerkosten. In Bezug auf die Auszahlung des Pflegegeld ist das eine ganz gewöhnliche zivilrechtliche Klage, für die eine RSV normalerweise auch einzustehen hat.
 

fuchs95

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Erstmal Danke @TazD

Also das Pflegegeld wurde erst kurz vorm Tot beantragt, genauer 1,5 Monate vorher. Obwohl er schon länger krank war und schon vorher ein Pflegegrad hätte haben können. Sie behauptet, mit dem Krankenhaus war es abgesprochen, das er nur zu Ihr dürfe, wenn er ein Pflegegrad bekommt und Sie dafür auch Pflegegeld bekommt.

Erbschein hab ich... und bin bei der Bank auch als Alleinerbe im System. Hab alle Auszüge rückwirkend bis 2011.
Er hat mtl. immer max. 600 EURO abgehoben. Jeden Monat. Aber kurz vorm tot komischerweise viel viel mehr.

Genauso wie er einige Tage vorm Tot 1600 EURO abgehoben hat und im Nachlassverzeichnis heißt es, in seiner Geldbörse waren noch 18,- EURO. Was ich bezweifel... Er ist auch kein Mensch gewesen, der viel Geld ausgibt. Jeder weiß, er sah immer aus wie der letzte "Lumpen" (Sorry dafür) Aber es ist leider so.

Bzgl. des Antrag. Im Antrag hat er Sie nicht angegeben. Er hat nur angekreuzt, das er das Pflegegeld für sich beantragt zur freien Verfügung. Im MDK Gutachten steht sie auch nicht drin... da steht nichts eig drin. Es wurde aufgrund Aktenlage entschieden. Als die Begutachtung war, war er schon gestorben.


Die eingelagerten Sachen hab ich bekommen. Aber die sind direkt in den Müll geflogen.
Das waren seine Klamotten, Gehhilfen, Pediküreset....(Und das wollte ich echt nicht)
Ich habs auch nicht verstanden, wieso Sie das tut. Sie wusste ganz genau, ich will die Sachen nicht...

Für sowas eine Nachlasspflegschaft anregen, ist echt nicht überzeugend. Aber naja. Den anderen Rest hat Sie ja unterschlagen. Aber da wird sicher nichts passieren. Obwohl sich schon Freunde von Ihm bei mir gemeldet haben, gesagt haben, Sie finden es extreme Asozial was abgezogen wurde und es Ihnen so leid tut für mich, was die sowas abziehen... Aber wie gesagt, die Zeugen wurden nicht mal zur Anhörung vorgeladen. Obwohl meine Anzeige echt mehrere Seiten lang war, jedes Detail drin stand, jeder Widerspruch den sich alle in Ihren Aussagen geleistet haben.

Die RS sollte mir ja die Deckung erteilen, damit ich auf Herausgabe der Sachen Klagen kann, die sie unterschlägt. Unter anderem der Kfz. Sie lehnen ab... Erst hieß es, weil es eine Verkehrsrechtssache ist, dann hieß es, weil es eine Erbsache ist. Sie würden aber Deckung erteilen, wenn ich beweise, das ich an seinem Todestag in den Fahrzeugpapieren drin stand(was ja schlecht geht, wenn die auch weggeschafft wurden und er am Todestag noch drin stand). Sie regte ja die Nachlasspflegschaft an! Ich ging halt Monate lang von aus, die Kfz sind noch alle da. Das Sie die alle einfach verkauft, hätte ich niemals gedacht.

Für diese Deckungsanfrage hab ich mich an den Ombudsmann gewandt... warte aber seit 2 monaten auf eine weitere Antwort. Er wollte seine Entscheidung eigentlich bekannt geben.

bzgl. dieser Zivilklage hier, hab ich Freitag die Deckung angefragt. Die haben per Mail die Klagekopie plus alle Schreiben angefordert, was ich denen auch geschickt habe. Ich bezweifel aber, das Sie Deckung erteilen.

Ich muss Montag erstmal ein paar Anwälte ab telefonieren. Denn ich muss ja die Frist einhalten und ich will nicht einfach aufgeben... auch wenn mir mittlerweile danach ist. Und es ist nicht so einfach, da ich nicht irgendeinem das Mandat erteilen will, dem es nur ums Geld geht.
Ich will das die Sache fair geklärt wird.

Ich muss noch was hinzufügen, bzgl. der Einlagerungskosten.

Es heißt ja, eig brauch man kein Erbschein...


Da Frage ich mich, ob Sie damit durchkommen wird, das ich diese Lagerkosten zahlen muss. (Plus die Versicherungskosten. Da Sie eine abgeschlossen hatte vor Ort und das auch eingefordert wird. Genauso wie die Kosten für das Schloss, welches Sie gekauft hat vor Ort)

1. Weil der Raum viel zu groß war

2. Die Erben bzw. der Erbe bekannt war
(Sie hat sich ja bei einer Schwester auch beschwert, das ich Erbe bin und in der Sache ein Anwalt beauftragt habe...)

3. Wir hier von 4-5 Kartons reden... mit Klamotten. (Die Lagerkosten waren teurer als alles in den Kartons)

4. Mein Anwalt von Anfang an sagte, das ich den Nachlass entgegen nehmen werde...

Sie sich aber geweigert hat, den ohne Erbschein rauszugeben. Auch das Nachlassverzeichnis wurde verweigert. Und ich brauchte leider etliche Urkunden und musste diese auch beim Archiv bestellen ect., und bekam den dann erst im November, also 9 Monate danach :/


In der Klage spricht die Anwälting von, Zitat: Da die Klägerin sich nicht mehr in der Lage sah, den umfangreichen Nachlass in Ihrer Wohnung zu verwahren und darüber hinaus Streitigkeiten über den Bestand des nachlasses betreffend, aus dem Weg gehen wollte, fertige Sie ein Nachlassverzeichnis an und lagerte den Nachlass in Kisten verpackt bei einer gewebrlichen Lagerraumvermietung.

Beweis Mietvertrag vom April 2017

Mit Schreiben vom Juni 2017 kündigte der Mandant die Bereitsschaft zur Abholung an. (Es wurde vorher schon mehrfach gesagt... aber da erfuhr ich erst von der Einlagerung)

Mit schreiben vom 28.11.2017 wurde die Klägerin aufgefordert, den Nachlass rauszugeben (Wurde Sie auch vorher schon etliche male)

Mit Schreiben vom 01.12.2017 wurde dem Beklagten die jederzeitige Abholung nach Rücksprache mit meiner Mandatin eingeräumt (Falsch, es stand im Brief, Abholung gegen Barzahlung der angelaufenden Lagerkosten). Der Kläger hatte damit uneingeschränkten Zugriff seit dem 01.12.2017 (nicht wirklich, nur wenn ich bezahle)

Und dann

Mit Schreiben vom 07.12.2017 hat meine Mandatin den Schlüssel zum Lagerraum, im Büro des Unternehmen hinterlegt.


Und geräumt hab ich Ihn 26.01.2018, weil ich bin zu der Zeit am umziehen gewesen und hatte dann 2 Todesfälle zwischendurch...


Und mein Anwalt meinte, sobald ich Ihm sage, ich habs geräumt, teilt er es der Gegenseite mit und lehnt die Zahlung erneut ab. Hat er aber nie getan... und daher hat die Gegenseite erst am 13.03.2018 bemerkt, das ich den Lagerraum geräumt hab.

Vor der Räumung hab ich noch Fotos gemacht, damit man sieht, wie "viele" Kisten es waren und das der Raum viel zu groß war.
 

Bettelstudent

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Hallo TazD,

das liebe Kleingedruckte :-( Leider haben die meisten Rechtsschutzversicherungen gut versteckt in ihren Vertragsklauseln eine, die besagt,das bei Rechtsstreitigkeiten Zivil oder Strafrecht, die RSV nicht eintritt bei wenn diese Streitigkeiten im Zusammenhang mit Erbschaften stehen.
Deswegen hatte ich Fuchs95 auf die Mediation
hingewiesen, ebenfalls so eine versteckte Sache.Denn einige RSV bieten nämlich so eine Mediation an, wenn man bei ihnen eine Versicherung hat und es um Erbschaft geht.
Aber wie ich gerade in seinem Beitrag lese, hat er ja bereits den Ombudsmann angeschrieben und damit ist das Thema erledigt.
Bleibt ihm nur noch auf die Schnelle einen Fachanwalt für das Thema zu finden.
 

fuchs95

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Ich hab Zivil und Strafrecht abgedeckt in dem Vertrag. Aber naja... Sie weigern sich bisher.

Achja und die Rechtsschutz sagte ja, Sie lehnt ab, wegen den Kfz Sachen, da es ja Verkehrsrecht wäre. Ich hab es also meiner Verkehrsrechtsschutz gemeldet, die meinten, das fällt unter Privat und Sie sind nicht zuständig.

Mal sehen, wie der Ombudsmann entscheidet.

Morgen werde ich ja erfahren, ob Sie Deckung erteilen.

Ich hoffe es sehr.

Ansonsten... vielleicht hat ja jemand einen Tipp für einen Anwalt?

Wäre ich sehr dankbar für.
 

Bettelstudent

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Hallo Fuchs95,

wie ich bereits sagte, diese Hintertürchen haben die meisten RV-Versicherungen gut versteckt in ihren Policen und das ist jetzt nichts persönliches.Die wollen einfach nur abkassieren aber ja nicht zahlen.


Die Anwaltssuche ist allerdings eingeschränkt, wenn du es über die RV abwickeln willst.Da müsstest du aber auf der Internetseite der Versicherung eine Liste der sogenannten Korrespondenzanwälte finden, das heißt der Anwälte, die mit dieser RV zusammenarbeiten.
Gibt es mehrere in deiner Stadt so kannst du dir davon einen aussuchen und nciht vergessen beim ersten Termin Versicherungspolice mit Unterlagen mitnehmen.Die anderen Unterlagen natürlich auch.
 

fuchs95

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Hab freie Anwaltswahl bei meiner. Solch eine RS würde ich niemals machen, wo ich eingeschränkt wäre.

Bisher hab ich die Anwälte auch einfach rausgesucht, beauftragt und die Rechnung dann abrechnen lassen, ohne vorher Deckung anzufragen.

Brauchte nämlich bei nem Online Shop und ner Arztsache schon nen Anwalt.

Nur in der Erbsache halt. Will ja kein Risiko eingehen.
 

Caramell

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fuchs95, ich drücke die Daumen das die Versicherung den Anwalt übernimmt.

Bei der ganzen Erbangelegenheit könnte ein guter Anwalt es sogar hin bekommen, das die Frau am Ende noch einiges an Dich zahlen muss. Die KFZ waren ja die vom Onkel und das Geld auf dem Konto gehörte auch dem Onkel und somit gehört beides zur Erbmasse.

Beim Pflegegeld wird es schwer zu beweisen, das es keine mündliche Vereinbarung gab. Komisch ist nur das sie nicht als Pflegeperson eingetragen wurde.
 

fuchs95

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Ich hab eben per Mail die Deckungszusage der RS erhalten! ABER...


Diese gilt nur für die Lagerkosten, welche Sie beansprucht.

Die Pflegekosten welche Sie "in Rechnung stellt", seien vorm Erbe entstanden und daher erteilen Sie mir dafür keine Deckung.

Auf Nachfrage teilte man mir mit, die Deckung in der Pflegegeld Sache wird nicht erteilt, weil die Gegenseite ja sagt, ich habe mit der Nichtzahlung einen Rechtsverstoß begangen und Sie müssen dies so glauben und können daher keine Deckung erteilen.

Hab jetzt auch eine Kanzlei. Sie versteht das nicht so recht und meinte, Sie setzt sich mit der Rechtsschutz nochmal in Verbindung.
 
E

ExUser 2606

Gast
Ueber die 15.000, die da in bar geflossen sind, gibt es doch hoffentlich eine Quittung?

Und mal bei der Bank anfragen, wer die hohen Abbuchungen vor dem Tod getätigt hat.
 

fuchs95

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Das war eine Fehlbuchung laut ihrer Aussage. Aber da kam nie was...


Das Geld wurde mit seiner Karte abgehoben.


Die Anwältin sagt, bzgl. des Pflegegeld, wir bestreiten die Pflege mit nichtwissen.

Die Anwältin war auch echt lustig. Sie haut erstmal raus: "MAl ehrlich, wie wars denn wirklich? Hat Sie Ihn überhaupt gepflegt ?
Ich hab gesagt, das ich es nicht weiß. Sie behauptet es jedenfalls. Die Kasse hat mir nochmal bestätigt, das er keine Person angegeben hat.
Sie sagt, Sie müsste beweisen, das diese stattgefunden hat. Die Angabe von Ihrem Sohn als Zeugen reicht nicht. Das könne ja jeder behaupten. Sie soll was schriftliches vorlegen.
Und Sie beansprucht ja Pflegegeld auch für ein Zeitraum, wo Sie gar keine Pflege erbracht haben kann, da er im Krankenhaus war. Sie meinte: "Na wenn Sie nicht gearbeitet hat, kann Sie für den Zeitraum auch nichts verlangen"

Und bzgl. der Lagerkosten meinte Sie, ob Sie mir jemals eine Frist gesetzt hat, die Sachen abzuholen.

Hab ich verneint.

Denn Sie hat sich ja immer geweigert. Sie meinte, dann bräuchte ich Ihr die sicher nicht erstatten. Aber Sie kann nichts versprechen, das Gericht entscheidet ja letztlich.
Aber es sei relevant, das Sie ein zu großes Abteil angemietet hat.

Und bzgl. der Sachen die Sie unterschlagen hat, wo ich Anzeige erstattet hab, hab ich endlich die Akteneinsicht bekommen. Sie hat alles abgestritten und Zeugen benannt, von denen Sie gar nichts wissen kann, wenn Sie angeblich nichts wusste.

Der Rest hat jeweils die Aussage verweigert. Auch Ihr Sohn und Enkel wurden vorgeladen, haben auch verweigert.

Bin ich ja gespannt. In der Zivilklage nennt Sie Ihren Sohn ja auch als Zeugen. Ob er da aussagen würde oder auch verweigert.
 
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