Habe ich Anspruch auf ALG2? Zufluss? Evtl. SG-Eilantrag?

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wohlhabender

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Guten Abend,
ich befinde mich seit dem 10.04.18 in einem festen Beschäftigungsverhältnis.
Mein erstes Gehalt kommt am 10.05.18.

Nun habe ich am 31.03.18 normal ALG2 + Miete bekommen. Dann habe ich Arbeitsvertrag eingereicht und Veränderung der pers. Verhältnisse gemeldet.

Jetzt ist bei mir die Miete fällig und ich habe 3 Euro auf dem Konto. ALG2 kam nicht.

Eine Freundin hat mir gesagt, dass mein Anspruch auf ALG2 erst mit dem ersten Gehalt erlischt- und ich bis zum 10.05. noch ALG2 bekommen muss.

Könnt ihr mir zufällig weiterhelfen? Ich blicke die Situation nicht ganz durch
 

Hartzeola

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Im Mai hast du nur einen Anspruch auf ALG II , wenn dein Gehalt für 20 Tage deinen Bedarf nicht deckt. Dein Bedaf wäre in etwa dein bisheriges ALG II plus 250-300€,genauer kann man sagen, wenn man brutto/netto/ Höhe des ALG II kennt.

Ansonsten kannst du ein Darlehen zur Überbrückung beantragen und dieses dann ratenweise abzahlen
 
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