B.1.1 Beschreibung der Eingliederungsmaßnahme für geringfügig Beschäftigte (EfgB -Zielsetzung und Einführung)
Gegenstand der Leistung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist das Coaching
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit Nebeneinkommen mit dem Ziel der Reduzierung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Dabei ist vorrangig die nachhaltige Integration in möglichst bedarfsdeckende versicherungspflichtige Beschäftigungen im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III zu verfolgen. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Zielgruppe spielt dabei insbesondere die Kontaktaufnahme des Auftragnehmers zum aktuellen Arbeitgeber des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine zentrale Rolle. Hierbei soll die Ermittlung von Möglichkeiten der Ausweitung der bestehenden Beschäftigung (Umwandlung in
versicherungspflichtige Beschäftigung) im Vordergrund stehen. Sofern dies nicht gelingt, sind gemeinsam mit dem Teilnehmer alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu eruieren, um die vorgenannte Zielstellung zu erreichen.
Ein weiterer Schwerpunkt der inhaltlichen Ausrichtung der Leistung ist darüber hinaus die Schaffung von
Akzeptanz, dass weitere intensive Bemühungen um eine Integration in versicherungspflichte Beschäftigung
notwendig sind, um dauerhaft Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Sowohl bei der Ausweitung der bestehenden Beschäftigung als auch bei Integration in alternative
Beschäftigungsverhältnisse hat die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1
SGB II i.V.m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die Maßnahmen können alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer umfassen, die auf
eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine bedarfsdeckende versicherungspflichtige Beschäftigung bzw.
Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit gerichtet sind
B.1.2 Teilnehmer
Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte - ggf. auch mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf - mit
einem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit von bis zu 450,00 €, welche einer individuellen
Unterstützung im Integrationsprozess bedürfen.
Die festgelegte individuelle Teilnahmedauer bezieht sich auf die tatsächliche Teilnahme an der Maßnahme.
Nimmt der Teilnehmer an bestimmten Tagen nicht an der Maßnahme teil, verlängert sich die Maßnahme um
diese Tage entsprechend. Dies gilt für alle entschuldigten und unentschuldigten Fehltage.
Die individuelle Teilnahmedauer endet jeweils auch mit
• der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. Ausbildung des Teilnehmers,
• dem Abbruch der Maßnahme durch den Bedarfsträger.
Der Teilnehmer wird im Vorfeld durch den
Bedarfsträger über das Maßnahmeangebot und den Zugriff des Auftragnehmers auf seine selektiven Bewerberdaten in VerBIS beraten. Im Anschluss wird dem Auftragnehmer der Zugriff auf die selektiven Bewerberdaten in VerBIS gewährt. Die Information über das Maßnahmeangebot an den Teilnehmer und den eingeräumten Datenzugriff erfolgt in elektronischer Form über VerBIS.
Status „Teilnehmer“
Der Status „Teilnehmer“ liegt vor, wenn das Maßnahmeangebot durch den Bedarfsträger erfolgt ist und der
Teilnehmer in die Maßnahme eingetreten ist. Dies erfolgt durch das erste individuelle Einzelgespräch.
Eingliederungsplan
Der Eingliederungsplan ist Bestandteil des teilnehmerbezogenen Berichtes (vgl. B.1.6 - Mitteilungspflichten des
Auftragnehmers). Darin sind alle Gesprächsinhalte, Aufgabenstellungen, Vereinbarungen und deren
Nachhaltung zu dokumentieren. Er ist während der Maßnahme fortlaufend zu führen und dem Auftraggeber auch während der Teilnahmedauer auf Verlangen vorzulegen. Der Aufragnehmer hat seine Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Maßnahme in das durch den Bedarfsträger zur Verfügung gestellte selektive Bewerberprofil (im Rahmen Einschaltung Dritter) aufzunehmen.
Hierzu gehört insbesondere die Optimierung des Stellengesuchs, des Lebenslaufs sowie der Kenntnisse und Fertigkeiten.
Soweit dies zu einer schnellen und zielorientierten Eingliederung des Teilnehmers beiträgt, sind Stellengesuche
für alternative Tätigkeiten anzulegen. Dies hat in Abstimmung mit dem Teilnehmer zu erfolgen.
Im Rahmen der Auftragserfüllung ist das Bewerbungsmanagement in der JOBBÖRSE der BA inklusive
Anlagenverwaltung zu nutzen. Dafür ist ein schreibender Zugriff für den Auftragnehmer erforderlich. Der Zugriff
wird erteilt, wenn der Teilnehmer dem Bedarfsträger sein Einverständnis hierzu erklärt hat. Der Teilnehmer
kann dieses Einverständnis jederzeit beim Bedarfsträger mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Die Einstellung eines Lichtbildes ist nur dann zulässig, wenn der Teilnehmer dies ausdrücklich wünscht, er die
vollumfänglichen Nutzungsrechte bzw. Urheberrechte an dem einzustellenden Lichtbild besitzt, über alle
möglichen Risiken einer evtl. unkontrollierten Verbreitung im Internet durch den Auftragnehmer informiert wurde
und die Einstellung des Lichtbildes dennoch schriftlich erklärt hat.
Bei der Förderung von Eingliederungsbemühungen kommen auch Bewerbungen per E-Mail oder online in Betracht. Für die Nutzung dieser Verfahren ist eine vorherige Einwilligung des Teilnehmers erforderlich. Liegt die Einwilligung des Teilnehmers vor, sind durch den Auftragnehmer gemeinsam mit dem Teilnehmer insbesondere die Online-Angebote der BA unter
www.arbeitsagentur.de zu nutzen.
Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme
Der Auftragnehmer hat während der ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung durch den
Teilnehmer eine Nachbetreuung zur Stabilisierung der vermittelten Beschäftigung durchzuführen. Die
Stabilisierung konzentriert sich insbesondere auf:
• Konfliktintervention (ggf. Moderation und Mediation),
• Aufrechterhaltung der Motivation,
• Unterstützung bei der Einhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten
• Unterstützung Vereinbarkeit von Familie und Beruf
um Beschäftigungsabbrüche zu verhindern.
Die nachgehende Betreuung setzt voraus, dass der Teilnehmer einverstanden ist und der eventuell
notwendigen Kontaktaufnahme mit seinem Arbeitgeber zustimmt.
Die Stabilisierung findet i.d.R. in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers, im Beschäftigungsbetrieb, oder wenn
notwendig, beim Teilnehmer statt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Betreuung ist insbesondere die enge
Zusammenarbeit mit den Beschäftigungsbetrieben.
Die Förderung erfolgt individuell und orientiert sich an den Problemlagen des Teilnehmers und an den
tatsächlichen Anforderungen des Beschäftigungsbetriebes.
B.2 Inhalte der Maßnahme und deren Qualitätsstandards
Zielsetzung Ziel der Leistung ist die Reduzierung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Erweiterung
bestehender bzw. Erschließung zusätzlicher oder alternativer Erwerbsquellen. Neben der Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sollen die Teilnehmer
intensiv aktiviert werden. Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist neben der individuellen Unterstützung im Aktivierungs-
sowie Eingliederungsprozess die Schaffung von Akzeptanz, dass weitere intensive Bemühungen
um eine Integration in eine bedarfsdeckende versicherungspflichte Beschäftigung notwendig sind,
um dauerhaft Hilfebedürftigkeit zu beenden, erforderlich. Dies ist ein wesentlicher Aspekt im
Hinblick auf die Mitwirkung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und stellt somit die
Grundlage für erfolgreiche Eingliederungen dar.
Produktstrategie Neben der intensiven Unterstützung bei der Eingliederung des Teilnehmers, sind während der
Präsenzzeiten folgende Leistungen zu erbringen. Die detaillierte Ausgestaltung obliegt dem Auftragnehmer analog seiner Beschreibung im Konzept. Die konkreten Inhalte sowie deren Abfolge sind dabei am Förderbedarf des einzelnen Teilnehmers auszurichten. Die Durchführung der Maßnahme beinhaltet sowohl Gruppen- als auch individuelle Elemente. Die Durchführung in Gruppenelementen ist dabei ausschließlich in Kleingruppen in einer maximalen Gruppengröße von 10 Teilnehmern zulässig. Informationen zum Arbeitsmarkt
Überblick über den aktuellen Arbeitsmarkt in der Region/bundesweit, ggf. europaweit sowie
Ausblick auf künftige Entwicklungen sowie Arbeitsbedingungen und Anforderungen in folgenden
Berufsbereichen:
• Industrie und Handwerk (Schwerpunkt Bau, Metall, Farbe)
• Pflege, Gesundheit, Erziehung
• Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt, Büro)
• Hotel- und Gaststätten
• Dienstleistung und Handel (Schwerpunkt Reinigung, Sicherheit, Verkauf).
Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils
• Erhebung der persönlichen und berufsrelevanten Daten, Aufarbeitung und Aktualisierung
aller persönlichen und berufsrelevanten Daten auf der Grundlage des VerBIS-Bewerberprofils
sowie der aktuell bestehenden Beschäftigung
• Prüfung der Aktualität/Anerkennung von Zertifizierungen und Qualifikationen
• ggf. Feststellung der vorhandenen Deutschkenntnisse (je nach Teilnehmerstruktur)
• berufsbezogene Eignungsanalyse (Stärken identifizieren, konkretisieren und Potentiale
feststellen) insbesondere hinsichtlich der Sozialkompetenzen
• Zusammenfassende Feststellung der Eignung (u.a. Kenntnisse und Fertigkeiten, physische
und psychische Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Neigungen)
• Feststellung der realistischen Eingliederungschancen auf dem erreichbaren Arbeitsmarkt
• Eignungsabklärung durch Gegenüberstellung des erarbeiteten Bewerberpotentials mit dem
aktuellen Anforderungsprofil der jeweiligen Tätigkeitsbranche
Bewerbungscoaching und Unterstützung der Eigenbemühungen
• Analyse der bisherigen Aktivitäten des Teilnehmers zur Ausweitung des bestehenden
Beschäftigungsverhältnisses bzw. weiteren Verringerung oder gar Beendigung der
Hilfebedürftigkeit sowie deren kritische Reflektion
• die Analyse fehlgeschlagener Bewerbungen und Vorstellungsgespräche
• Abklärung des Bewerberpotentials sowie evtl. bestehender alternativer Berufsmöglichkeiten
gemeinsam mit dem Teilnehmer
• Steigerung der beruflichen Mobilität und Flexibilität, insbesondere durch Darstellung
alternativer Arbeitszeitmodelle und alternativer Beschäftigungsformen (u.a. Zeitarbeit,
Selbständigkeit), Chancen befristeter Beschäftigungsverhältnisse, Nutzung ÖPNV,
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
• Information über die Möglichkeiten der Online-Bewerbung auf eigenen Homepages und über
den elektronischen Versand von Bewerbungsunterlagen und Training der hierfür notwendigen
Anwendungen (Erstellung von Worddokumenten, Präsentationen, E-Mail-Versand, Website-
Erstellung etc.)
• Stärkung der Eigeninitiative und Motivation
Seite 2:
• Information und Anleitung zur Nutzungsmöglichkeit bei der Suche nach geeigneten Stellen, die
in Print- oder elektronischen Medien – insbesondere der JOBBÖRSE der Bundesagentur für
Arbeit unter
www.arbeitsagentur.de – veröffentlicht sind und ggf. Hilfestellung bei der
technischen Handhabung im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und Befähigung zur Nutzung
der Funktionen.
Dies betrifft insbesondere:
- Befähigung des Teilnehmers zur eigenständigen Nutzung der JOBBÖRSE
- Einführung in den Aufbau des Bewerberprofils
persönliche Daten
Lebenslauf
Fähigkeiten
Stellengesuche
- Einführung in die Möglichkeit der Stellensuche mit der JOBBÖRSE der BA
Vorstellung der Suchmöglichkeiten
Funktionsweise Suchassistent
Funktionsweise der Ergebnisliste
Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern
Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber
- Einführung in die Funktionalitäten des Bewerbungsmanagements in der JOBBÖRSE der
BA
Bewerbungsvorlage erstellen
Bewerbungsmappe erstellen
Bewerbungen verwalten
- Gemeinsamer Bewerberaccount
Bewerbungen und Vermittlungsvorschläge online verwalten
Nutzung der Nachrichtenfunktion
Elemente der intensiven Aktivierung
• gezielte beraterische Hilfestellung zur Beseitigung individueller Hemmnisse
• gemeinsame Entwicklung fallangemessener Selbstvermarktungsstrategien
• Aufzeigen von Vorteilen für den Arbeitgeber bei Ausweitung der bestehenden Beschäftigung
• gezielte Unterstützung bei der Gesprächsführung mit dem bestehenden Arbeitgeber
(Kommunikationstraining, Argumentationstechniken)
• Training marktadäquaten Bewerber- und Vorstellungsverhaltens
• Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich des Kommunikationverhaltens, der
Outfitberatung und Körpersprache, der Gesprächsführung mit entsprechender technischer
Unterstützung, Netzwerkstrategien etc.
• Unterstützung beim Abbau individueller Vermittlungshemmnisse
Informationen rund um das SGB II
• Aufgaben und Strukturen der Jobcenter (Informationsmaterial wird nach Zuschlagserteilung
durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt)
• Erläutern des Prinzips „Fördern und Fordern“
• Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung
Basisinformationen über Verhaltensregeln im Betrieb/Minimierung des Kündigungsrisikos
• Arbeitsrecht (u.a. Mechanismen, Arbeitsvertrag, Rechtschutz, Rechte und Pflichten in einem
Arbeitsverhältnis)
• Betriebliche Ordnungen und Strukturen
• Rechtliche Beziehungen im Betrieb
• Mindestlohn
• Betriebliche Verhaltensregeln, z.B. Zeiterfassung
• Personalbeurteilung
• Basisinformationen Minijob/Midijob (u.a. Minijob im Privathaushalt, Kombination
versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und Minijobs)
• Auswirkungen auf den gesetzlichen Rentenanspruch/Aufstockung der
Rentenversicherungsbeiträge
• Verdienstgrenzen
• Argumente für die Ausweitung der aktuell bestehenden Beschäftigung bzw. für die
Umwandlung des Minijobs in versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung bzw.
Vollzeitbeschäftigung
Seite 3:
• Arbeitsformen (Teilzeit, Vollzeit, Home-Office, mobiles Arbeiten)
• Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Auszubildenden etc.
• Verhalten bei Fehlzeiten
Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber
Werden Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber durchgeführt, dürfen diese jeweils die Dauer von
bis zu vier Wochen nicht überschreiten. Es ist grundsätzlich von einer Dauer von 20 Arbeitstagen
auszugehen. Bei branchen- bzw. betriebsüblicher Besonderheit kann diese abweichen. Dabei darf
die Dauer von 28 Kalendertagen unter Beachtung der arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen
Vorschriften nicht überschritten werden. Abweichende Einzelfallregelungen sind nach vorheriger
Abstimmung mit dem Bedarfsträger möglich.
Mit der Durchführung von Maßnahmeteilen bei einem Arbeitgeber können und sollen verschiedene
Zielstellungen verfolgt werden. Den Teilnehmern soll grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden,
sich bei potentiellen Arbeitgebern vorzustellen bzw. sollen die Unternehmen die Möglichkeit
erhalten, die Teilnehmer kennenzulernen.
Darüber hinaus sollen Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber dem Teilnehmer zur beruflichen
Orientierung, Eignungsfeststellung (z.B. Entwicklung beruflicher Alternativen), zur Heranführung
an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt durch Vermittlung von beruflicher Praxis und beruflichen
Kenntnissen sowie zur fachpraktischen Erprobung dienen.
Die Durchführung für einen Teilnehmer bei mehreren Betrieben ist möglich.
Die Betriebe müssen zur Durchführung von Maßnahmeteilen bei einem Arbeitgeber grundsätzlich
vom Wohnsitz des Teilnehmers aus im Rahmen der Zumutbarkeitsregelungen des § 10 SGB II
erreichbar sein (Tagespendelbereich). In Absprache mit dem Bedarfsträger ist die Durchführung
betrieblicher Phasen auch außerhalb des Tagespendelbereiches zulässig.
Die Betriebe sind, ausgerichtet auf die individuellen Bedarfe der Teilnehmer, vom Auftragnehmer
zu akquirieren.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Durchführung der
Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere angemessene
Arbeitsbedingungen, die Sicherstellung der Betreuung und Überwachung des Teilnehmers
während der Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber sowie eine individuelle Vor- und
Nachbereitung. Übungseinrichtungen wie Übungsfirmen oder -werkstätten dürfen dabei nicht
anstelle von Maßnahmeteilen bei einem Arbeitgeber herangezogen werden. Zwischen
Auftragnehmer, Betrieb und Teilnehmer ist vor Beginn eine Vereinbarung abzuschließen (siehe
Muster unter
www.arbeitsagentur.de > Institutionen > Ausschreibungen für
Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) > Vordrucke für die Vertragsausführung „Standard“ >
Bereich Aktivierung / berufliche Eingliederung).
Die Ergebnisse sind in Form einer aussagefähigen Bescheinigung durch den Auftragnehmer
vorzubereiten und durch den Betrieb gegenzuzeichnen.
Die Vermittlung von berufsfachlichen Kenntnissen darf für den Teilnehmer die Dauer von acht
Wochen nicht übersteigen. Maßnahmen oder Maßnahmeteile zur Feststellung, Aktivierung und
Entwicklung von personenbezogenen Fertigkeiten und Fähigkeiten oder zur Feststellung von
beruflichen Kenntnissen sowie die praktische Erprobung der vermittelten beruflichen Kenntnisse
werden von der auf acht Wochen begrenzten Kenntnisvermittlung nicht erfasst.
Wirtschaftliches Verhalten:
Bei den Teilnehmern ist Sensibilität und Bereitschaft zu wecken, um eigene finanzielle Ressourcen
sinnvoll und wirtschaftlich einzusetzen (z. B. Umgang mit knappen Ressourcen, Erhöhung der
Einnahmen / Verringerung der Ausgaben). Schuldenprävention wird verstanden als Erziehung zum
Umgang mit Geld und Konsum. Die Teilnehmer müssen im Unterricht die Möglichkeit erhalten, ihre
eigenen Handlungsalternativen zu entwickeln, die auf ihre Lebenssituation zugeschnitten sind. So
können sie lernen, dass es auch im Umgang mit Geld und Konsum keine “objektiv” richtigen
Lösungen gibt, weil das jeweilige Handeln von den jeweiligen persönlichen Werthaltungen
bestimmt wird. Die Vermittlung von Wissen z. B. über die Gefahren einer Ver- bzw. Überschuldung
über Kredite, Versicherungen, Ratenzahlungen, Handyverträge, Werbung, Konsum usw. muss
allerdings eingebettet sein in die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation der
Teilnehmer.
Seite 4:
Eine Schuldnerberatung i.S.d. § 16 a SGB II darf nicht durchgeführt werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Im Rahmen der allgemeinen Information zum wirtschaftlichen Verhalten durch den Auftragnehmer
dürfen keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Die Informationen sollen sich daher auf
allgemeine Sachverhalte erstrecken, die zum Erkennen von persönlichen Risikofaktoren und
Belastungen erforderlich sind.
Gesundheitsorientierung:
Die Leistungen der Grundsicherung sind darauf auszurichten, dass die Erwerbsfähigkeit des
Leistungsberechtigten erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird (§ 1 Abs. 1 S. 4 Nr. 2 SGB
II). Durch die Aufnahme der Gesundheitsorientierung in diese Maßnahme sollen Teilnehmer
sensibilisiert und motiviert werden für eine gesundheitsbewusste Lebensführung, die ihre
Eingliederungsfähigkeit erhöht.
Die Gesundheitsorientierung findet ausschließlich in der Gruppe statt und beinhaltet Informationen
zu:
• Stressbewältigung
• Bewegung
• Gesunde Ernährung
• Umgang mit eigenem Konsumverhalten (auch Suchtprävention)
• Umgang mit sich selbst (Selbstmanagement)
Die oben beschriebenen Inhalte dürfen die Leistungen zur primären Prävention der Krankenkassen
nach § 20 SGB V sowie die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II
(psychosoziale Betreuung sowie Suchtberatung) nicht ersetzen. Der Auftragnehmer soll die
Möglichkeit der lokalen Vernetzung und Kooperation nutzen, z.B. mit Krankenkassen und
Verbänden.
Die Gesundheitsorientierung ist als regelmäßiges Angebot über die gesamte Laufzeit der
Maßnahme vorzuhalten. Die Umsetzung der Gesundheitsorientierung liegt in der
Gestaltungsfreiheit des Bieters. Der zeitliche Umfang kann bis zu 5% bezogen auf die
Maßnahmedauer betragen.
Hinweise zum Datenschutz:
Im Rahmen der gesundheitsorientierten Unterweisung durch den Auftragnehmer dürfen keine
gesundheitsbezogenen persönlichen Daten (z. B. ärztliche Diagnosen) erhoben werden. Die
Informationen sollen sich daher auf allgemeine Sachverhalte erstrecken, die zum Erkennen von
persönlichen Risikofaktoren und Belastungen erforderlich sind, die auf Dauer die Erwerbsfähigkeit
mindern können. Ein Austausch/eine Übermittlung gesundheitsbezogener Daten mit dem
Auftraggeber bzw. sonstigen Dritten ist nicht gestattet.
Sozialpädagogische Begleitung
Ziel ist die Bewältigung von Eingliederungshemmnissen durch individuelle und bedarfsorientierte
Unterstützung im Eingliederungsprozess. Sie fördert die beruflichen sowie sozialen
Handlungskompetenzen und unterstützt die Entwicklung des Teilnehmers in Bezug auf die
Anforderungen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes.
Die Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung sind mindestens:
• entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe bei Problemlagen (z.B. Alltagshilfen,
Krisenintervention, Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Integrationshilfen)
• Verhaltenstraining,
• regelmäßige Sprechstundenangebote
• Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
• Krisenintervention
• Konfliktbewältigung
• Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. Sucht- und Schuldnerberatung)
Die sozialpädagogische Begleitung darf nicht isoliert, sondern muss als integraler Bestandteil der
Gesamtkonzeptionen eingebunden werden. Sie ist frühzeitig in die Aktivierungsstrategie
einzubeziehen.
Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers beträgt zwölf Wochen.