Habe gestern eine unkonventionelle Einladung zu einem telefonischen Meldetermin und die Androhung einer Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit/ Ein-Euro-Job erhalten, sowie eine Aufforderung zur Vorlage einer Rentenauskunft. Was kann ich tun?

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Samsara

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Heute bin ich nicht in eigener Sache unterwegs, sondern unterstütze einen befreundeten ELO.
(Wir wollten diesem ELO eigentlich schon ein eigenes Konto im FORUM anlegen, haben es aber auf die Schnelle nicht geschafft,
und sind beim Registrieren immer wieder hängen geblieben. An wen kann man sich in welcher Form melden,
wenn man mit seiner E-Mail – Adresse nicht durchkommt, bzw. diese ein „UPS“ hervorruft?
Im Moment ist das aber auch egal. Wir werden das später klären.)


Es ist nämlich ein akuter Notfall, und wir sitzen hier auf heißen Kohlen:
Gestern (Samstag) hat ELO viel Post vom Jobcenter bekommen. Siehe Anhang

1. Schreiben: Eine etwas unkonventionelle, um nicht zu sagen irritierende Einladung

offiziell nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
und mit der üblichen Androhung einer 10%-igen Kürzung im Falle, dass der Einladung keine Folge geleistet wird.
Man soll den Personalausweis mitbringen und die örtlichen Hygiene- und Abstandsregelungen beachten.

So weit, so normal, aber dann:
Bei der Angabe, wo genau man sich einfinden soll, steht wörtlich: „Raum: telefonisch“
und weitere 4 Zeilen darunter: Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen. +++ Bitte rufen Sie mich an. +++

ELO wird nicht schlau daraus:
Soll er nun hinfahren zum JC , und vor Ort von einem der Jobcenter-Zimmer, das die Bezeichnung „Raum telefonisch“ trägt,
über das dort installierte Haustelefon seine SB in ihrem Nachbarbüro anrufen, oder in ihrem HomeOffice?
Oder wie ist das gedacht?

Kann man eigentlich mit 10% sanktioniert werden, wenn man nicht anruft?

2. Schreiben) ELO hat zum ersten Mal in seinem Leben:
das Angebot einer sechsmonatigen Arbeitsgelegenheit ab kommenden Mittwoch
für 3 Stunden täglich / 5 Tage wöchentlich mit 1,50 € Mehraufwandausgleich pro Stunde.

Dann liegt noch ein kopierter, völlig nichtssagender Flyer eines Vereins als Maßnahmeträgers bei.
Dieser ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, ist im sozialen Bereich tätig und
hatte schon hin und wieder finanzielle Schwierigkeiten, was der Presse zu entnehmen ist.
In seinem Angebot sind: Suchthilfe, Betreutes Wohnen, Gesetzliche Betreuung, Begegnungsstätten, Selbsthilfegruppen,
Unterstützung von Arbeitssuchenden im Bewerbungsprozess, Koch-, Sport- und Gesundheitskurse, Kinderbetreuung, etc.
Da würde sicherlich auch Coaching unter 16e und 16i gut reinpassen?!
Jedenfalls sucht er derzeit Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Pädagogen, etc.

Was genau das für ein Team ist, und was ELO da machen soll, bleibt noch ein Geheimnis.
Auch in diesem Schreiben des Jobcenters steht die Aufforderung: „Bitte rufen Sie mich zur weiteren Abstimmung an“,
nebst der Ankündigung: „Höre ich nichts von Ihnen, werde ich Sie der Arbeitsgelegenheit und einem Team zuweisen.“

Was heißt das?
Wenn ELO telefonisch von sich hören lässt, egal ob aus einem Raum im Jobcenter oder aber extern von einem eigenen Telefon aus,
braucht er die Maßnahme nicht anzutreten, und wird auch keinem Team zugewiesen?

3. Schreiben)
Mehr oder weniger zufällig, kam auch am selben Tag ein Schreiben von der Leistungsabteilung,
mit dem ELO zwar noch nicht aufgefordert wird, einen Rentenantrag zu stellen,
aber dem Jobcenter „nur“ eine „aktuelle Rentenauskunft“ vorzulegen.

So: das ist die Gesamtsituation.

Zum Hintergrund muss man noch wissen,
dass ELO seit Jahr und Tag darauf beharrt, solch wichtige, in sein Leben einschneidende Eingriffe
(wie z.B. Anträge auf Verrentung und Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten), nicht am Telefon zu verhandeln.
Er legt diesbezüglich zum Unmut seiner SB größten Wert auf rechtssichere, schriftliche Vereinbarungen.

Abgesehen davon, hat ELO in genau einem Jahr seine reguläre Altersrentengrenze erreicht.
Wenn er unter diesem Aspekt liest: „Bitte rufen Sie mich zur weiteren Abstimmung an“,
nebst der Ankündigung: „Höre ich nichts von Ihnen, werde ich Sie der Arbeitsgelegenheit und einem Team zuweisen.“ ,

klingt das in seinen Ohren (und in meinen auch) so, als solle ihm am morgigen Tag die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente
mit entsprechenden Abzügen schmackhaft gemacht werden. Und wenn er sich darauf nicht einlassen will, wird er ab Mittwoch der angedachten Arbeitsgelegenheit zugewiesen, um sich selbst davon zu überzeugen, dass das in seinem hohen Alter nichts mehr für ihn ist – und er besser
in die Rente mit lebenslangen Abzügen flieht.

ELO findet das alles ziemlich bedrohlich, zumal er am Montag auch niemand hat, der als Beistand mitkommen könnte.
So wie das Jobcenter hier ist, würde es vermutlich auch keine Begleitung zulassen wollen.
Es soll wohl lieber mündlich unter vier Augen geklüngelt werden.

ELO überlegt, ob es nicht vielleicht sogar besser wäre, tatsächlich die Zuweisung abzuwarten,
die vielleicht auch ein wenig unkonventionell ist, aber das hätte ja auch Vorteile, weil man dann wenigstens weiß,
wo man ansetzen kann.

Wie geht ELO am besten mit dieser schwierigen Sachlage um?
ELO ist für jeden Vorschlag dankbar.
 

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Seepferdchen 2010

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3. Schreiben)
Mehr oder weniger zufällig, kam auch am selben Tag ein Schreiben von der Leistungsabteilung,
mit dem ELO zwar noch nicht aufgefordert wird, einen Rentenantrag zu stellen,
aber dem Jobcenter „nur“ eine „aktuelle Rentenauskunft“ vorzulegen.

Hier muß dein Bekannter aufpassen, stellt sich die Frage, ist das JC überhaupt berechtigt, deinen Bekannten
aufzufordern einen Rentenantrag zu stellen. Die Rentenauskunft kann er nur die erste Seite in Kopie einreichen.

Dazu mal den https://www.buzer.de/gesetz/8182/index.htm

Hilfebedürftige sind nach Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme unbillig wäre.

Das bedeutet wenn er seine Rente mit dem 3.Kapitel SGB XII aufstocken müßte,kann das JC ihn nicht dazu auffordern.

Lies bite auch noch in den o.g.Link weiter.

Zu deinen anderen Punkte kommen noch bestimmt Hinweise.
 

LeopoldVonSchleck

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Hallo @Samsara ,

die Einladung zum "Telefoninterview" kann sich dein Kumpel ins Badezimmer legen, falls das Klopapier mal leer sein sollte. Der SB war einfallsreich, um nicht zu sagen dreist und hat einfach eine Standardeinladung für eine persönliche Vorsprache abgewandelt. Wenn man nicht persönlich nach Zwangseinladung mit RFB auf der Behörde erscheint und keinen Grund nachweißt (z.B. AUB), wäre die Sanktion klar.

Hier ist allerdings alles gechillt: Weder muss dein Kumpel im Jobcenter erscheinen, noch muss er auf diese Einladung reagieren. Auch muss er nicht anrufen. Es kann und darf auch keine Sanktion in Höhe von 10% folgen. Auch wenn es merkwürdig aussieht: Das ist die Bitte nach einem Telefongespräch, was völlig ohne Sanktion abgelehnt werden kann. Eine RFB ist noch nichtmal dabei, aber selbst wenn, wäre es in dieser Form unzulässig. Demnach: Alles gut.

Was die Sache mit dem 1€-Job angeht, so lasse ich anderen den Vortritt, das zu erklären, da es mir aus Zeitgründen grade nicht möglich ist.
 

abcabc

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Hallo,
erstmal tief durchatmen und entspannen. Mal wieder viel heiße Luft und leere Drohungen von den SBchen....

Kann man eigentlich mit 10% sanktioniert werden, wenn man nicht anruft?
Nein, gemäß Erreichbarkeitsanordnung muss er nur postalisch erreichbar sein und Termine im JC wahrnehmen. Eine Pflicht zu telefonieren gibt es nicht.
Ich würde an seiner Stelle nicht anrufen, wenn der SB irgendwas gegen seinen Willen plant (AGH , Rente,...). Dann soll der SB sich gefälligst hinsetzen, alles tippen und per Post schicken, wenn er keine Zwangstermine vor Ort vergeben kann.
Die Androhung der 10% Sanktion für den Telefontermin ist rechtswidrig. Falls der SB Stress macht, lässt sich das für eine Fachaufsichtsbeschwerde nutzen. Es ist unzulässig Kunden mit Leistungseinstellungen zu drohen, obwohl diese eindeutig unzulässig wären. Das muss jeder SB wissen und die EAO kennen.


das Angebot einer sechsmonatigen Arbeitsgelegenheit ab kommenden Mittwoch
für 3 Stunden täglich / 5 Tage wöchentlich mit 1,50 € Mehraufwandausgleich pro Stunde.
Ist eine Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit sicher augeschlossen? Gemäß SGB II § 2 dürfen AGHs/ 1€-Jobs nur zugewiesen werden, wenn das der Fall ist. Sollte er eine EGV mit Bewerbungspflichten haben oder VVs zugeschickt bekommen, darf er keiner AGH zugewiesen werden.
Das scheinen viele SBs nicht zu berücksichtigen - bitte nicht darauf aufmerksam machen. Diesen Formfehler sollte man erst auspacken, wenn die Zuweisung schon erfolgt ist und eine Kopie der Akte gesichert ist (damit nachträglich nichts mehr angepasst werden kann).

Abgesehen davon, hat ELO in genau einem Jahr seine reguläre Altersrentengrenze erreicht.
Wenn er unter diesem Aspekt liest: „Bitte rufen Sie mich zur weiteren Abstimmung an“,
nebst der Ankündigung: „Höre ich nichts von Ihnen, werde ich Sie der Arbeitsgelegenheit und einem Team zuweisen.“ ,
Für mich klingt das so, als ob der SB entschieden hat, dass der Sozialverband ihn als Sklaven ausbeuten soll. Jetzt "darf" er sich großzügigerweise noch aussuchen in welchem Bereich er versklavt werden möchte für 1,50€ pro Stunde. Es ist aber unzulässig, dass der Kunde sich aussuchen kann als was er versklavt wird. Eigentlich muss das JC alle Rahmenbedingungen in der Zwangszuweisung festlegen. Geht wohl eher darum den Widerstand zu reduzieren, dass er dann freiwillig mitmacht, weil er sich aussuchen durfte was er arbeitet.


ELO findet das alles ziemlich bedrohlich, zumal er am Montag auch niemand hat, der als Beistand mitkommen könnte.
So wie das Jobcenter hier ist, würde es vermutlich auch keine Begleitung zulassen wollen.
Es soll wohl lieber mündlich unter vier Augen geklüngelt werden.
Am Montag einfach das Telefon klingeln lassen. Und direkt mal einen Antrag auf Löschung von Telefonnummer und Mailadresse rausschicken, falls die Daten beim JC gespeichert sind.
Falls eine Zwangseinladung ins JC kommt: Er hat IMMER einen Rechtanspruch auf einen Beistand. Der kann und darf niemals verweigert werden. Ansonsten einfach zusammen mit dem Beistand wieder gehen. Danach beim KRM in Nürnberg oder dem Landrat (Optionskommune ) beschweren, dass der Beistand verweigert wurde (und den Beistand unterschreiben lassen, dass die Schilderungen zutreffen).

ELO überlegt, ob es nicht vielleicht sogar besser wäre, tatsächlich die Zuweisung abzuwarten,
Ich würde an seiner Stelle auch erstmal abwarten und Tee trinken.
Wenn die Zuweisung zur AGH kommt, unbedingt sehr gründlich prüfen, ob die rechtlich überhaupt zulässig ist: Alle Arbeiten müssen zusätzlich, aufschiebbar, etc. sein. Ansonsten kann er hinterher für jede geleistete Stunde den Mindestlohn einklagen.
Wichtig: Niemals zu Unterschriften überrumpeln lassen. Immer alles einstecken und zur Prüfung mitnehmen. Erst wenn die Prüfung zu Hause ergeben hat, dass eine Unterschrift mehr Vor- als Nachteile bringt, ggf. unterschreiben.
 

Samsara

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Hier muß dein Bekannter aufpassen, stellt sich die Frage, ist das JC überhaupt berechtigt, deinen Bekannten
aufzufordern einen Rentenantrag zu stellen. Die Rentenauskunft kann er nur die erste Seite in Kopie einreichen.
Ja, ich weiß: das ist dünnes Eis.
Nur die 1. Seite? Prima, die Auskünfte sind nämlich ellenlang!
Sah ihn vor meinem inneren Auge schon zwei Stunden im Copyshop stehen.
Danke für den Tipp!
Das bedeutet wenn er seine Rente mit dem 3.Kapitel SGB XII aufstocken müßte,kann das JC ihn nicht dazu auffordern.
Ja, das muss er wohl, aller Voraussicht nach.
Es werden so um die 650 € sein, nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.
Davon kann ja keiner leben.

Dazu gibt es einen sehr interessanten Beitrag von "peter-55" im Forum "Erfolgreiche Gegenwehr".
Das Sozialgericht Marburg hat in 2019 seinem Jobcenter haarklein erläutert, wie der aktuelle Stand der Dinge in Sachen "Zwangsverrentung" ist. Als Ziel wurde angegeben, dass eine aufgeblähte Bürokratie durch Kosten-Hin-und-Her-Geschiebe
zwischen Sozialamt und Jobcenter unerwünscht ist, vor allem bei BGs, in denen einer im SGB II angesiedelt ist,
und der andere im SGB XII.

Auch wenn es merkwürdig aussieht: Das ist die Bitte nach einem Telefongespräch, was völlig ohne Sanktion abgelehnt werden kann. Eine RFB ist noch nichtmal dabei, aber selbst wenn, wäre es in dieser Form unzulässig.
Doch, eine ordentliche RFB befindet sich auf der Rückseite des Schriebs.
Das Telefonthema ist ja schon lange ein Dauerbrenner.

Bisher wurde es so gehandhabt, dass immer nachweisbar schriftlich auf die Rechtslage lt. EAO hingewiesen wurde,
wenn mal wieder nachgebohrt wurde. Einfach nicht geantwortet, hat er bisher noch nicht. Bin mir noch nicht ganz sicher,
ob es nicht doch besser wäre wieder zu antworten: "Da die EAO keine Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit vorsieht,
bitte ich Sie, mir Ihre Fragen aus Gründer der Rechtssicherheit schriftlich zuzusenden, damit ich sie umgehend beantworten kann."
Ist eine Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit sicher augeschlossen? Gemäß SGB II § 2 dürfen AGHs/ 1€-Jobs nur zugewiesen werden, wenn das der Fall ist. Sollte er eine EGV mit Bewerbungspflichten haben oder VVs zugeschickt bekommen, darf er keiner AGH zugewiesen werden.
Das scheinen viele SBs nicht zu berücksichtigen - bitte nicht darauf aufmerksam machen. Diesen Formfehler sollte man erst auspacken, wenn die Zuweisung schon erfolgt ist und eine Kopie der Akte gesichert ist (damit nachträglich nichts mehr angepasst werden kann).
Objektiv und realistisch betrachtet: Alter = knappe 65 Jahre / Kaufmännische Tätigkeit? Eher wenig Chance, oder?
Eine EGV gibt es nicht, wurde nicht unterzeichnet - und ist dann versandet.
Bewerbungsbemühungen wurden darin aber in angemessenem Umfang angegeben, und auch übererfüllt.
VV trudelten auch immer mal wieder ein: vor 14 Tagen erst der letzte.

Das mit den Formfehlern sehe ich auch so:
als ELO muss ich ja nicht mehr wissen vom SGB II, als darin ausgebildete und berufserfahrene SB .
Was weiß denn ich von gewissen strategischen Dingen oder so ... ?

Akte sichern? Du meinst Akteneinsicht verlangen, wenn es dann nötig werden sollte, und Kopien ziehen?
Das geht aber doch erst, wenn Widerspruch eingelegt wurde, oder?
Geht wohl eher darum den Widerstand zu reduzieren, dass er dann freiwillig mitmacht, weil er sich aussuchen durfte was er arbeitet.
Ja, das auch - und um die Einsicht, dass ein Leben mit gekürzter Rente doch angenehmer ist, als eine Arbeitsgelegenheit.
Entlastet finanziell dauerhaft die Rentenkasse, und mittelfristig das Jobcenter. Win-Win.

Am Montag einfach das Telefon klingeln lassen. Und direkt mal einen Antrag auf Löschung von Telefonnummer und Mailadresse rausschicken, falls die Daten beim JC gespeichert sind.

Ich würde an seiner Stelle auch erstmal abwarten und Tee trinken.
Wenn die Zuweisung zur AGH kommt, unbedingt sehr gründlich prüfen, ob die rechtlich überhaupt zulässig ist: Alle Arbeiten müssen zusätzlich, aufschiebbar, etc. sein. Ansonsten kann er hinterher für jede geleistete Stunde den Mindestlohn einklagen.
Wichtig: Niemals zu Unterschriften überrumpeln lassen. Immer alles einstecken und zur Prüfung mitnehmen. Erst wenn die Prüfung zu Hause ergeben hat, dass eine Unterschrift mehr Vor- als Nachteile bringt, ggf. unterschreiben.
Da klingelt nischt! (Höchstens an der Tür :icon_neutral:? Hoffentlich nicht!)
Das ist ja gerade der Kummer der SB : was hat man sich eine Mühe gegeben,
die Telefonnummer und E-Mail herauszubekommen, und immer wieder gebetsmühlenartig die selbe Antwort:
"Gibt die EAO nicht her!"

Ja, abwarten ist besser! Schauen wir mal, wie die Zuweisung aussieht.
Im Ablehnen von Unterschriften sind wir beide sturmerprobt aus diversen EGV -Entwürfen und Bewerbertrainings.
Hat noch immer gutgegangen.

Danke für Eure Ideen - und das edle Klopapier für heute Abend.
 

abcabc

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Das mit den Formfehlern sehe ich auch so:
als ELO muss ich ja nicht mehr wissen vom SGB II, als darin ausgebildete und berufserfahrene SB .
Was weiß denn ich von gewissen strategischen Dingen oder so ... ?
Offiziell informiert der Elo sich einfach erst nachdem er die Zwangszuweisung bekommen hat und stößt dann auf folgenden Paragraphen:
Ein Kunden, der auf absehbare Zeit nicht vermittelbar ist, darf keine VVs zugeschickt bekommen und keine EGV mit Bewerbungspflichten angeboten bekommen. Ansonsten wären die VVs reine Schikane.....
Perfekt wäre es, wenn man ihm eine EGV anbietet, in der die AGH drin steht und Bewerbungspflichten. Die EGV unbedingt einstecken und mitnehmen (nicht unterschreiben). Besseres Beweismaterial gibt es nicht für eine spätere Klage. ;)

Akte sichern? Du meinst Akteneinsicht verlangen, wenn es dann nötig werden sollte, und Kopien ziehen?
Das geht aber doch erst, wenn Widerspruch eingelegt wurde, oder?
Im Rahmen der DSGVO hat man einen Rechtsanspruch auf Kopien ALLER personenbezogenen Daten, die beim JC gespeichert sind. Das entspricht praktisch der gesamten Akte. Sobald der Name vom Kunden auf irgendwas steht, oder etwas über den Kunden drauf steht, handelt es sich im Sinne der DSGVO um personenbezogene Daten. Ich würde die große Keule rausholen und ALLES verlangen, was gespeichert ist (also auch was schon Jahre alt ist). Wenn der SB Zwagnszuweisungen verschickt, dann darf er im Gegenzug ruhig mal ein paar Stunden Beschäftigungstherapie bekommen. Das dauert schließlich, alle Papierakten rauszusuchen, zu kopieren oder zu scannen und aus allen Systemen alle Daten zu exportieren. ;)

Die DSGVO Variante ist viel praktischer. So bekommt man entweder eine CD/DVD zugeschickt oder ein Paket mit Kopien. Die kann man in aller Ruhe zu Hause lesen. Viel angenehmer als stundenlang im JC zu sitzen und gedrängt zu werden, endlich fertig zu werden. Vor allem: Man muss nichts begründen und es muss weder einen Widerspruch noch eine Klage dafür laufen....


Da klingelt nischt! (Höchstens an der Tür :icon_neutral:? Hoffentlich nicht!)
Es gilt das Grundgesetz: Unverletzlichkeit der Wohnung. Einfach die Tür vor der Nase zuknallen. Fertig.

Im Ablehnen von Unterschriften sind wir beide sturmerprobt aus diversen EGV -Entwürfen und Bewerbertrainings.
Hat noch immer gutgegangen
Perfekt. Ohne Unterschriften ist das mit der Wertersatzklage bei Sklaverei viel einfacher.....
Wenn diese Sozialbude kurz vor der Pleite ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er keine zusätzliche Kraft ist, sondern ausgebeutet werden soll. Alle Tätigkeiten müssen zusätzlich und aufschiebbar sein. Das bedeutet, dass die Arbeiten für viele Wochen/Monate/Jahre liegen bleiben können, wenn die AGH -Kraft nicht existiert. Und es darf auch nichts passiert, wenn die Arbeiten garnicht erledigt werden. Ansonsten wäre dann sogar Schwarzarbeit (über die man den Zoll informieren könnte - so als Reißleine, wenn die Maßnahme begonnen hat und man schnellsmöglich da raus will).
 
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Duddel

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Wenn der SB Zwagnszuweisungen verschickt, dann darf er im Gegenzug ruhig mal ein paar Stunden Beschäftigungstherapie bekommen.
Nur, dass es nicht die Integrationsfachkraft bzw. der Fallmanager bearbeitet. Die Kopierarbeit hat der Datenschutzbeauftragte des Jobcenters, bzw. dessen Mitarbeiter.

Natürlich ist es das gute Recht diese Informationen anzufordern und grade bei unklaren Vorgängen wäre das auch angebracht aber als "Beschäftigungstherapie" wäre es rechtsmißbräuchlich und träfe, wie gesagt, die falsche Person.
(bei erneutem Auskunftsersuchen bitte daran denken Kopien jeweils nur für den Zeitraum seit der letzten Anforderung zu verlangen, denn doppelt angeforderte Kopien müsste man bezahlen)
 

Samsara

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Naja, wir sind auch nicht wirklich auf Krawall gebürstet.
Es ist halt wichtig zu wissen, wo und wann, mit welchem Ziel und in welcher Intensität zu kämpfen ist.
Das ist eine Erfahrungssache.

Wir warten jetzt erst einmal die kommende Zuweisung ab. Heute war noch nichts in der Post.
Das heißt, dass es (mit etwas Glück) am 01.09.21 mit der Aufnahme der AGH noch nicht klappen wird.
 
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