HilfesuchenderMensch
Elo-User*in
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Hallo meine Lieben,
der Ärger geht weiter...
Hintergrund: Ich habe dem JC mitgeteilt, dass ich eine Einstellungszusage zum 1.3. schriftlich habe, um eine Sinnlosmaßnahme abzuwenden. Das habe ich auch erfolgreich mit Widerspruch etc. geschafft.
Nun bekam ich 2 Briefe:
Im 1. Brief steht:
Im zweiten Brief:
Nun die Frage wie verstehe ich das? Bekomme ich für Februar noch Geld??????? Ich bin mit 30% sanktioniert, das wäre mein Ende wenn ich nichts mehr bekomme und meiner Meinung nicht rechtens. Es steht ja im 2.Brief dass die laufenden Zahlungen eingestellt werden. Also bekomme ich nichts mehr??????Hilfe!!!!
FAKT: Ich habe immer noch keinen Arbeitsvertrag erhalten, und wenn würde ich denen garantiert keine Kopie geben wollen, HALLO? Hackt es noch bei denen? Geht die einen feuchten an was im Vertrag drinsteht. Und da ich noch keinen habe, kann ich auch noch keine Veränderungsmitteilung ausfüllen. Insofern habe ich hier im Forum gelesen, dass JC dann schon den AV verlangen könnte.
Ich rechne schon in den nächsten 2 Wochen mit dem Vertrag. Soll ich denen dann in der Rückantwort sagen, dass ich noch keinen AV habe und das Bewerbungsverfahren nicht 100% abgeschlossen ist? Ist ja auch so.
Dann wenn ich den AV habe kann ich dem JC eine Veränderungsmittteilung zukommen lassen und basta. Sobald ich Geld vom neuen AG erhalte auch einen Kontoausdruck davon, aber den Vertrag gibts nur geschwärzt von mir!!!
Soll ich die Bundesdatenschutzbeauftragte einschalten?
Hilfe........parallel läuft noch die Klage mit der Sanktion, einige Widersprüche...und es folgen noch ein paar Sachen, die sich das JC geleistet hat.
der Ärger geht weiter...
Hintergrund: Ich habe dem JC mitgeteilt, dass ich eine Einstellungszusage zum 1.3. schriftlich habe, um eine Sinnlosmaßnahme abzuwenden. Das habe ich auch erfolgreich mit Widerspruch etc. geschafft.
Nun bekam ich 2 Briefe:
Im 1. Brief steht:
Aufforderung zur Mitwirkung
Sehr geehrt.....,
Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt.
Einstellungszusage zum 01.03.2019
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
- Arbeitsvertrag in Kopie
Bitte reichen Sie diese bis 15.02.19 ein.
Bitte beachten Sie:
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind und Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§ 60 SGB I).
Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60,66,67 SGB I).
Dies bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten.
Seite 2 ist das Ausfüllformular mit 2 Ankreuzmöglichkeiten: 1. Als Anlage übersende ich die von Ihnen angeforderten Unterlagen, 2. Sonstige Mitteilung:
Im zweiten Brief:
Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen
Sehr geehrt.....,
die Zahlung Ihrer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wurde gemäß §40 Absatz 2 Nummer 4 SGB 2 i.V. m. § 331 SGB 3 vorläufig ganz eingestellt.
Die Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt.
Sie haben eine Einstellungszusage zum 01.03.19 eingereicht.
Um Überzahlungen zu vermeiden, werden die Leistungen vorläufig ab 01.03.19 eingestellt.
Die vorläufig eingestellten laufenden Leistungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, 2 Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.
Über das Ergebnis dieser Prüfung werden Sie gesondert informiert.
MfG
Auf Seite 2 wieder ein Ankreuzdingens:
1.Der aufgeführte Sachverhalt trifft zu.,
2. Zu dem Sachverhalt möchte ich mich nicht äußern.,
3. Zu dem genannten Sachverhalt möchte ich mich wie folgt äußern.
Nun die Frage wie verstehe ich das? Bekomme ich für Februar noch Geld??????? Ich bin mit 30% sanktioniert, das wäre mein Ende wenn ich nichts mehr bekomme und meiner Meinung nicht rechtens. Es steht ja im 2.Brief dass die laufenden Zahlungen eingestellt werden. Also bekomme ich nichts mehr??????Hilfe!!!!
FAKT: Ich habe immer noch keinen Arbeitsvertrag erhalten, und wenn würde ich denen garantiert keine Kopie geben wollen, HALLO? Hackt es noch bei denen? Geht die einen feuchten an was im Vertrag drinsteht. Und da ich noch keinen habe, kann ich auch noch keine Veränderungsmitteilung ausfüllen. Insofern habe ich hier im Forum gelesen, dass JC dann schon den AV verlangen könnte.
Ich rechne schon in den nächsten 2 Wochen mit dem Vertrag. Soll ich denen dann in der Rückantwort sagen, dass ich noch keinen AV habe und das Bewerbungsverfahren nicht 100% abgeschlossen ist? Ist ja auch so.
Dann wenn ich den AV habe kann ich dem JC eine Veränderungsmittteilung zukommen lassen und basta. Sobald ich Geld vom neuen AG erhalte auch einen Kontoausdruck davon, aber den Vertrag gibts nur geschwärzt von mir!!!
Soll ich die Bundesdatenschutzbeauftragte einschalten?
Hilfe........parallel läuft noch die Klage mit der Sanktion, einige Widersprüche...und es folgen noch ein paar Sachen, die sich das JC geleistet hat.
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