Hallo,
Was haltet Ihr von folgenden Versagungsbescheid:
Das Jobcenter hat einen Versagungsbescheid erlassen weil der Antragsteller Dokumente nicht fristgerecht beim Jobcenter eingereicht hat. Der Antragsteller hatte das Jobcenter aber nachweislich informiert das sich angeforderten Dokumente bereits in seiner Akte bei der Agentur für Arbeit (in der selben Stadt des Jobcenters) befinden. Leider habe ich den Versagungsbescheid nicht zum hochladen hier.
Was passiert mit der SGB II Leistung wenn man gegen einen Versagungsbescheid keinen fristgerechten Widerspruch einlegt, aber die Mitwirkung nachholt?
Kann man gegen einen Versagunbgsbescheid auch Überprüfungsantrag stellen?
Vieln Dank um Rat
Jouner
Was haltet Ihr von folgenden Versagungsbescheid:
Das Jobcenter hat einen Versagungsbescheid erlassen weil der Antragsteller Dokumente nicht fristgerecht beim Jobcenter eingereicht hat. Der Antragsteller hatte das Jobcenter aber nachweislich informiert das sich angeforderten Dokumente bereits in seiner Akte bei der Agentur für Arbeit (in der selben Stadt des Jobcenters) befinden. Leider habe ich den Versagungsbescheid nicht zum hochladen hier.
Was passiert mit der SGB II Leistung wenn man gegen einen Versagungsbescheid keinen fristgerechten Widerspruch einlegt, aber die Mitwirkung nachholt?
Kann man gegen einen Versagunbgsbescheid auch Überprüfungsantrag stellen?
Vieln Dank um Rat
Jouner
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