Hallo allesamt,
bei mir trudelte heute ein Vermittlungsvorschlag ein der in einer anderen Stadt gelegen ist. Da ich weder Führerschein noch Auto besitze müsste ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Das würde knapp zwei Stunden pro Strecke, also 4 Stunden tägliche Pendelzeiten mit sich ziehen (Edit: Rückfahrt ist kürzer, macht 3h50min täglich). Ist dieser Vermittlungsvorschlag zumutbar? Ich habe von 2 1/2 Stunden Pendelzeiten täglich maximal als zumutbar in Erinnerung. Wurde das geändert? Was kann ich tun? Soll ich am Montag zu meinem Sachbearbeiter hin und das klarstellen? Oder reicht es die Anfahrtspläne auszudrucken und mit dem Beigefügten Schreiben warum ich mich nicht beworben habe bei der Info abzugeben? Der VV hat eine Rechtsfolgenbelehrung übrigens.
Im SGB III §140 steht ja 2 12 Stunden, aber gilt das für hin + zurück oder nur für eine Strecke? Also was ist die definition von Pendelzeiten?
Wenn hier Unzumutbarkeit besteht, was ist mein nächster Schritt des Vorgehens?
Edit: Wie ich jetzt mitbekommen habe ist SGBIII §140 nicht für ALGII Bezieher!? Also müssen ALG2 Bezieher jeden VV annhemen auch wenn solch hohe Pendelzeiten bestehen?
bei mir trudelte heute ein Vermittlungsvorschlag ein der in einer anderen Stadt gelegen ist. Da ich weder Führerschein noch Auto besitze müsste ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Das würde knapp zwei Stunden pro Strecke, also 4 Stunden tägliche Pendelzeiten mit sich ziehen (Edit: Rückfahrt ist kürzer, macht 3h50min täglich). Ist dieser Vermittlungsvorschlag zumutbar? Ich habe von 2 1/2 Stunden Pendelzeiten täglich maximal als zumutbar in Erinnerung. Wurde das geändert? Was kann ich tun? Soll ich am Montag zu meinem Sachbearbeiter hin und das klarstellen? Oder reicht es die Anfahrtspläne auszudrucken und mit dem Beigefügten Schreiben warum ich mich nicht beworben habe bei der Info abzugeben? Der VV hat eine Rechtsfolgenbelehrung übrigens.
Im SGB III §140 steht ja 2 12 Stunden, aber gilt das für hin + zurück oder nur für eine Strecke? Also was ist die definition von Pendelzeiten?
Wenn hier Unzumutbarkeit besteht, was ist mein nächster Schritt des Vorgehens?
Edit: Wie ich jetzt mitbekommen habe ist SGBIII §140 nicht für ALGII Bezieher!? Also müssen ALG2 Bezieher jeden VV annhemen auch wenn solch hohe Pendelzeiten bestehen?
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