Guten Tag Forum,
Ich bin in 60 Jahre alt zu 50 Prozent Schwerbehindert, war von August 2017 bis Januar in einer Therapie und werde weiterhin ärztzlich behandelt.
Ich bin vom Krankengeld ausgesteuert und seit August 2018 Arbeitslos gemeldet.
Ich habe jetzt schon einiges gelesen hier und denke das ich evtl. einiges falsch gemacht habe. Wie auch immer, das kann ich jetzt nicht mehr ändern und bitte euch um eueren Rat.
Die AfA hatte mich im November zum ärztlichen Dienst geschickt, in dem Bericht steht das ich zwar meinen alten Job nur noch eingeschränkt ausführen kann, aber ansonsten dem Arbeitsmarkt vollschichtig zur verfügung stehe.
Meine Ärzte haben mir geraten einen Antrag auf EM Rente zustellen, was ich dann getan habe. Ich war am Freitag zum Gespräch bei der AfA um meine berufliche Situation zu besprechen.
Ich sagte der Dame das ich einen Rentenantrag gestellt habe worauf Sie mir antwortete das ich laut dem Ärztlichen Gutachten arbeitsfähig wäre und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab jetzt nicht mehr relevant wären, ich bräuchte diese nicht mehr abzugeben und müsste ungeachtet der AU Bescheinigung weiterhin zu Terminen der AfA und eine Tätigkeit aufnehmen bzw. ausführen, ansonsten bekäme ich eine Sperre.
Wenn ich trotzdem AU Bescheinigungen abgeben würde, würde sie diese sammeln und wenn 6 Wochen erreicht wären würde ich ausgesteuert, bekäme kein Arbeitslosengeld mehr und wäre nicht mehr krankenversichert. Ich sagte ihr sinngemäß, dass ich das nicht verstehen würde und anzweifele das eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung plötzlich nicht mehr gültig ist und ich trotzdem Arbeiten müsse worauf sie antwortete, das wäre so und es stünde so im Gesetz.
Zum Abschluss sagte sie mir, das sie mich jetzt zu einer 6 wöchigen Maßnahme anmeldet "Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. Abs. 1 S1 SGB 3 " , eine art Bewerbertraining. Abgesehen davon das ich diese Maßnahme für wenig hilfreich halte weil ich jahrelang in der Personalsachbearbeitung und als Personaldisponent gearbeitet habe, finde ich es nahezu eine Frechheit mir dieses aufzudrücken nachdem ich ihr 5 Minuten vorher gesagt habe das ich einen Antrag auf EM Rente gestellt habe.
Über eine Info oder über eure Erfahrungen würde ich mich freuen, vielen Dank im voraus.
Ich bin in 60 Jahre alt zu 50 Prozent Schwerbehindert, war von August 2017 bis Januar in einer Therapie und werde weiterhin ärztzlich behandelt.
Ich bin vom Krankengeld ausgesteuert und seit August 2018 Arbeitslos gemeldet.
Ich habe jetzt schon einiges gelesen hier und denke das ich evtl. einiges falsch gemacht habe. Wie auch immer, das kann ich jetzt nicht mehr ändern und bitte euch um eueren Rat.
Die AfA hatte mich im November zum ärztlichen Dienst geschickt, in dem Bericht steht das ich zwar meinen alten Job nur noch eingeschränkt ausführen kann, aber ansonsten dem Arbeitsmarkt vollschichtig zur verfügung stehe.
Meine Ärzte haben mir geraten einen Antrag auf EM Rente zustellen, was ich dann getan habe. Ich war am Freitag zum Gespräch bei der AfA um meine berufliche Situation zu besprechen.
Ich sagte der Dame das ich einen Rentenantrag gestellt habe worauf Sie mir antwortete das ich laut dem Ärztlichen Gutachten arbeitsfähig wäre und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab jetzt nicht mehr relevant wären, ich bräuchte diese nicht mehr abzugeben und müsste ungeachtet der AU Bescheinigung weiterhin zu Terminen der AfA und eine Tätigkeit aufnehmen bzw. ausführen, ansonsten bekäme ich eine Sperre.
Wenn ich trotzdem AU Bescheinigungen abgeben würde, würde sie diese sammeln und wenn 6 Wochen erreicht wären würde ich ausgesteuert, bekäme kein Arbeitslosengeld mehr und wäre nicht mehr krankenversichert. Ich sagte ihr sinngemäß, dass ich das nicht verstehen würde und anzweifele das eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung plötzlich nicht mehr gültig ist und ich trotzdem Arbeiten müsse worauf sie antwortete, das wäre so und es stünde so im Gesetz.
Zum Abschluss sagte sie mir, das sie mich jetzt zu einer 6 wöchigen Maßnahme anmeldet "Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. Abs. 1 S1 SGB 3 " , eine art Bewerbertraining. Abgesehen davon das ich diese Maßnahme für wenig hilfreich halte weil ich jahrelang in der Personalsachbearbeitung und als Personaldisponent gearbeitet habe, finde ich es nahezu eine Frechheit mir dieses aufzudrücken nachdem ich ihr 5 Minuten vorher gesagt habe das ich einen Antrag auf EM Rente gestellt habe.
Über eine Info oder über eure Erfahrungen würde ich mich freuen, vielen Dank im voraus.