Habe eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit nach §16d SGB2 bekommen. Kann ich mich dagegen wehren? Wer hat Tips?

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dannert

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Hallo,
zuvor meine kurze Story.
Die EU hat dafür bezahlt das ich (+ hunderte andere) arbeitslos werden. Das zwei mal hintereinander.
Beim dritten mal hat man die 2 Jahresfrist ablaufen lassen.
Beim vierten und letzte mal hat der Chef alle rausgeeckelt die mehr als Mindestlohn bekommen haben. Auch bei mir hat er es mit Tricks versucht. Wurde fristlos gekündigt und war erfolgreich vor Gericht.

Eine Unterschriebene EGV habe ich auch. (anhang). So erhoffte ich mir vorerst Ruhe. Denn selbst wenn man einen VA hat schützt es nicht vor Sanktionen. Man kann nur später (danach) dagagen vorgehen.
Allerdings war das auch die letzte die ich Unterschrieben habe... das nächste wird ein VA .



Nun habe ich eine Zuweisung einer Arbeitsangelegenheit 16d SGB2 bekommen.

Anzumerken ist: Die Bearbeiterin ist eine andere als meine SB und eine andere als bei der EGV . Eine mir unbekannte.

kann jemand drüberschauen und evtl. Tipps dazu geben ?
-bsp. nichts beim Zwangsarbeitsverein Unterschreiben da der Vertrag zwischen Floppcenter und Z.-Verein besteht. << ist dem so ?

Kann ich mich komplett dagegen wehren?

Sanktionen wären mit -30% bei mir. Gilt das vom Gesammten Geld oder nur für die 409€ ?


danke schon mal im vorraus ...
 

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Couchhartzer

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AW: Zuw. einer Arbeitsgelegenheit 16d

Nun habe ich eine Zuweisung einer Arbeitsangelegenheit 16d SGB2 bekommen.
[...]
Kann ich mich komplett dagegen wehren?
Gegen die Zuweisung ja, mit einem Widerspruch , denn die darin beschriebene Maßnahme entspricht nicht ansatzweise der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Zusätzlichkeit, sondern dient ausschliesslich dazu die kommunale Kasse zu entlasten die dafür dann keinen Lohn an einen eingestellten Mitarbeiter zahlen muss.


Gegen die EGV wehren ist nach selber getätigter Unterschrift sinnfrei und zu spät.
Zudem weist die EGV auch gar keine rechtlich haltbar sanktionierbaren Inhalte auf, womit es da nicht gibt, wogegen man sich aktuell schon wehren müsste.
 

Sonne11

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AW: Zuw. einer Arbeitsgelegenheit 16d

Die Masche ist, den Kandidaten blind, ohne Einhaltung auch nur irgendwelcher §§ aus dem SGB oder interner Vorgaben (hier ist wohl "nur" eine Optionskommune am Werk) in eine AGH zu stecken, da Zugewiesener es nicht besser wissen kann.

Üblicher Ablauf laut Weisungen ist:
-AGH abzusprechen, Notwendigkeit zu erläutern und passende Stelle zu suchen, die etwas mit den Kenntnissen des Kandidaten zu tun haben
-AGH in eine EGV aufnehmen (das soll immer so sein)
-Zuweisung erstellen

Bei Dir fehlt die einvernehmliche EGV mit Ermessensausübung und vollständiger Erklärung der AGH (warum, wieso, weshalb)

Gravierend hier bei Dir:
-Keine Abklärung
-Keine EGV mit Inhalt AGH (einvernehmlich )
-Komplett fehlerhafte Zuweisung (tägliche Zeitverteilung fehlt, genaue, eingeschränkte Tätigkeitsbezeichungen, die etwas mit dem Werdegang oder Wunsch des Zugewiesenen zu tun haben)

Gravierend ist hier der fehlende Ort der AGH . Denn eine AGH findet an bestimmten Orten statt, die angegeben werden müssen.

Einfach zu schreiben, die vermüllte Stadt und wo man einen Billigst-Helfer braucht, reichen definitiv nicht aus.

Bitte den WS ohne das Gericht zu bemühen, erst gar nicht versuchen.

Termin zur Vorstellung anfordern, hingehen und den Mund fast komplett geschlossen halten. Wichtig wäre hier beim Termin (oder ersten Tag) zu erwähnen, dass man gerichtlich gegen die Zuweisung angeht. Zuständige Ämter wurden bezüglich Zusätzlichkeit ebenfalls kontaktiert.

Den Rest darf sich das Gegenüber dann selbst zusammen reimen. :wink: Lasse Dir nicht durch Fangfragen eine Verhinderung der AGH unterstellen.
 

dannert

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AW: Zuw. einer Arbeitsgelegenheit 16d


gegen die EGV gibts keine möglichkeit, daher habe ich diese mit fast ohne Inhalt auch Unterschrieben.

Okay , also Widerspruch .
zu "gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Zusätzlichkeit" -> wo finde ich das damit ich das in den Widerspruch einarbeiten kann ???
 

Curt The Cat

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AW: Habe eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit nach §16d SGB2 bekommen. Kann ich mich dagegen wehren? Wer hat Tip

Moinsen dannert und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
11. Themen/Threads erstellen

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder Zuw. einer Arbeitsgelegenheit 16d, sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

dannert

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AW: Zuw. einer Arbeitsgelegenheit 16d

Gravierend ist hier der fehlende Ort der AGH

Der Ort steht drinn. ist mein Gemenindekreis. (hab ich nur zensiert )

Termin zur Vorstellung anfordern, hingehen und den Mund fast komplett geschlossen halten. Wichtig wäre hier beim Termin (oder ersten Tag) zu erwähnen, dass man gerichtlich gegen die Zuweisung angeht. Zuständige Ämter wurden bezüglich Zusätzlichkeit ebenfalls kontaktiert. --> Den Rest darf sich das Gegenüber dann selbst zusammen reimen
.... das sind dumme Wesen und wenn sie nicht dumm sind, spielen diese dumm.

reicht denn auch eine Bewerbung ?
 

Sonne11

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AW: Zuw. einer Arbeitsgelegenheit 16d

Der Ort steht drinn. ist mein Gemenindekreis. (hab ich nur zensiert )
So ist das nicht gedacht. Eine AGH findet bei ........in.."Stadt".....in der .....Straße statt! Und nicht in einer ganzen Gemeinde. Allein dieses Merkmal zeigt auf, dass keine Zusätzlichkeit besteht. Es wird das gemacht, was dringend gemacht werden muss.Und dann fährt man dort auf eigene Kosten hin (die lapidare Begründung wird dann sein, dass Du doch Geld zum Aufbringen der Fahrten bekommst) oder man muss zum Bestimmungsort aus der Zuweisung und wird dann mit Autos zu den Stellen verfrachtet. Oder man wird zu Fuß hin müssen. Das alles ist bei AGH nicht vorgesehen, sondern fest bestimme Adressen.

Wenn der Verein bestimmt, was wo gemacht wird, wie willst Du dann die Zumutbarkeit prüfen? Wie hat es das JC gemacht?
.... das sind dumme Wesen und wenn sie nicht dumm sind, spielen diese dumm.

reicht denn auch eine Bewerbung ?
Du kannst dem Schreiben entnehmen, dass Du ein Gespräch mit dem Verein führen sollst. Du musst Dich jetzt bezüglich AGH einlesen. Und dieses Gespräch meine ich. Denn der Verein kann auch sagen "nö, der Kandidat wird mir Ärger machen und ist mir nicht naiv genug, den will ich nicht" Dann bist Du dort raus und musst nicht antreten. Deshalb meine vorherige Bemerkung bezüglich "Mund".

Also: Schreiben per Post (Allein als Nachweis wichtig) an Verein mit "ich melde mich hiermit, wie in meiner Zuweisung vom ....... verlangt" Und dann auf Termin warten. Für gewöhnlich, müsste das JC Dir die Fahrkosten zum Termin erstatten, denn die AGH hat noch gar nicht begonnen. Wenn die Kosten also hoch sind und der Verein Dich einlädt, dann kann man diese Karte ziehen.

Ich würde dem Zoll diese Zuweisung mailen. Die Arbeiten gehen ja gar nicht. Ein AGH Esel, der keine 1,50€ bekommt. Sogar da, knausern die.

Es sind alles Arbeiten der Stadt, die aufgeführt sind. :sorry:

Allgemein und nicht gegen Dich: Dass Du hier Fragen stellst wie und was sollte eigentlich nicht sein. Ja, eine andere Abteilung weist AGH zu, aber die müssen noch genauer arbeiten, als gewöhnliche SB . Du bist einfach blind gewählt worden, weil noch jemand fehlt. Es wurde der einfachste Weg gewählt, ohne Gespräch, ohne EGV (A)

Hast Du gesundheitliche Einschränkungen? Dann kannst Du darauf auch gut aufbauen. Bitte einlesen.
 

dannert

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bevor ich weiterschreibe -->
Dass Du hier Fragen stellst wie und was sollte eigentlich nicht sein.
--< > du beziehst dich auf "ich muss es auch verstehen ?" oder "hier dürfen keine Ablauferklärungen und Detailierte Tips ins Forum ?"

oh -- die bemü+hungen ... ich liefere nach (danke für den Hinweis)
 
Z

ZarMod

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AW: Zuw. einer Arbeitsgelegenheit 16d

Termin zur Vorstellung anfordern, hingehen und den Mund fast komplett geschlossen halten.
Das wäre der Ratschlag für Gedankenlose. Dem Selbstbewußten empfehle ich dagegen;
Nachdem im Vorfeld recherchiert wurde, viele Fragen zu dem sog. Verein stellen;
Wenn diese AGH Stelle regelmäßig besetzt wird, warum ist das keine Arbeitsstelle?
Satzung, Mitgliederliste und Verwendung der Fördermittel des Vereines erfragen.
Das kommunale Wirtschaftsmodell ist immer das gleiche. Verein, in welchen die kommunalen Aufgaben verfrachtet werden.
Biete dem Verein Deine Arbeitskraft zum Mindestlohn an - er wird sich erbost zeigen.
Im Vorfeld könnte sich der Zugewiesene für die angewiesene Arbeit schriftlich bewerben.
Damit wäre ausreichend Mitwirkung nachgewiesen. Die Begründung der Ablehnung möchte ich gerne sehen.
Meist kommt es nach einem solchen Gespräch nicht mal mehr zur Aushändigung üblicher Vereinbarungen so wie in meinem Fall:

» AGH - Zuweisung - Anfängerfehler & Erfahrungsbericht

Dann wird der Sachverhalt gerne dem JC erklärt und nachgefragt, wieviele der bis dato in diese AGH verdonnerten
es denn genau wegen dieser AGH in den 1. Arbeitmarkt geschafft haben. Mit meiner Argumentation war die AGH vom Tisch;

» Terminablauf beim SB nach Vorstellungsgespräch beim MT
Wichtig wäre hier beim Termin (oder ersten Tag) zu erwähnen, dass man gerichtlich gegen die Zuweisung angeht.
Zuständige Ämter wurden bezüglich Zusätzlichkeit ebenfalls kontaktiert.
Das würde ich mir sparen. Ankündigungen dieser Art verkommen schnell zur Lächerlichkeit.
Handfeste Argumente zind hier verbindlicher.
 

dannert

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hier alle Seiten der EGV
 

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Sonne11

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AW: Zuw. einer Arbeitsgelegenheit 16d

Das würde ich mir sparen. Ankündigungen dieser Art verkommen schnell zur Lächerlichkeit.
Handfeste Argumente zind hier verbindlicher.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass richtige Träger auf diesen Hinweis sehr wohl reagieren. Sie wissen, dass Teilnehmer raus sein könnte, oder sich nicht einfügt. Wenn man verkündet, man geht gegen etwas vor, merkt das Gegenüber (wenn es denn was merkt) dass man sehr wohl zu Handeln weiß.

War nur ein Hinweis, aus Erfahrung.
bevor ich weiterschreibe -->
--< > du beziehst dich auf "ich muss es auch verstehen ?" oder "hier dürfen keine Ablauferklärungen und Detailierte Tips ins Forum ?"
Wenn alles so gelaufen wäre, wie es das SGB vorschreibt, dann hätte man Dir alles erklärt und Du müsstest nichts fragen. So meine ich das. Es läuft aber in D ganz anders ab, weil es funktioniert.

Einfach als Behörde 20% mit RFB an Tatsachen schaffen und 80% darf sich dann der Betroffene selbst an Informationen einholen.

Woher soll man wissen, warum man einen Verein kontaktieren soll und dann das Ergebnis mitteilen? Es fehlt hier komplett die Auskunft und Bestimmtheit der Zuweisung.
 

dannert

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und hier die Vereinssatzung.


.. ist ein eingetragener Verein, der im Mai 1991 zur Begleitung des sozialen und wirtschaftlichen Strukturwandels im ländlichen Raum gegründet wurde.

… setzt sich aus dem Vorstand und den Mitgliedern zusammen, zu denen der Landkreis ***********, Ämter, Städte und Gemeinden, Vereine und Verbände zählen.

… ist kommunaler Dienstleister und in der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Strukturentwicklung im ländlichen Raum, im Bereich Arbeitsmarktintegration und in der Integration von Migranten tätig.

… besteht aus den Sachgebieten Arbeitsmarktservice, Weiterbildung und Sozialservice sowie der Verwaltung. Hauptsitz und Sitz der Geschäftsführung ist in ****** im Ortsteil ******. Daneben gibt es verschiedene Außenstellen.

… kooperiert sehr eng mit öffentlichen und privatrechtlichen Einrichtungen auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene, insbesondere mit den Amtsdirektoren und Bürgermeistern.

… hat wirtschaftliche Strukturen.
 

dannert

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bin gerade darauf gestoßen ->
für jene die es interessiert

Fachliche Weisungen Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II
§ 16d SGB II
Arbeitsgelegenheiten Stand 11.01.2017
 

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Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Zum Widerspruch

In diesem Absatz
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d Abs. 5 SGB II sind lt. Bundesagentur für Arbeit nachrangig gegenüber anderen Förderleistungen. Mir wurden aber bisher noch keine anderen Hilfen wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen angeboten.
brauchst du dich eigentlich nicht auf die BA berufen, da die Nachrangigkeit der AGH direkt im genannten § drin steht.

Ansonsten sieht der Widerspruch ziemlich gut aus. :icon_daumen:
 

dannert

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Ohaaaa ... also ich sehe jetzt erst das ich gar nicht das Ergebnis geschrieben habe. Sorry

Ergebnis... nichts Kein schreiben zurück und keine Sanktionen 😄


Beim Folgetermin , sagte man mir wie kulant man zu mir war ... das nahm ich ohne Mimik (wie Homer Simpson) auf
 
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