JackW
Elo-User*in
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- 4 September 2018
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Hallo liebe Leute,
habe euch meine neue EGV + Maßnahmevermittlung angehängt.
Meine Fragen:
- EGV kann unbefristet sein? Meinte SB sei neues Gesetz auf meine Frage hin
- in EGV stehen keine Eigenbemühungen mehr? Auch steht keine Übernahme mehr von Bewerbungskosten drin?!?
- in Maßnahme "können" Fahrtkosten übernommen werden?
- auf beides einen Widerspruch?!?
Generell:
- kann ich gezwungen werden eine Umschulung zu machen? Habe Mangelberuf und soll in einen anderen Mangelberuf umschulen, weil ich nur Absagen bekomme. Z.Bsp. soll ich die Pflege. Will ich aber nicht.
- in der EGV steht von keiner Übernahme von Bewerbungskosten. Kann ich das monieren bei Widerspruch?
Vielen Dank
MfG
habe euch meine neue EGV + Maßnahmevermittlung angehängt.
Meine Fragen:
- EGV kann unbefristet sein? Meinte SB sei neues Gesetz auf meine Frage hin
- in EGV stehen keine Eigenbemühungen mehr? Auch steht keine Übernahme mehr von Bewerbungskosten drin?!?
- in Maßnahme "können" Fahrtkosten übernommen werden?
- auf beides einen Widerspruch?!?
Generell:
- kann ich gezwungen werden eine Umschulung zu machen? Habe Mangelberuf und soll in einen anderen Mangelberuf umschulen, weil ich nur Absagen bekomme. Z.Bsp. soll ich die Pflege. Will ich aber nicht.
- in der EGV steht von keiner Übernahme von Bewerbungskosten. Kann ich das monieren bei Widerspruch?
Vielen Dank
MfG
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