Hallo Elo-Forum
Im Februar bekam ich eine Sanktion! Erfahren habe ich zum ersten mal dass was nicht stimmt am 31.01.2019 als ich meine Miete anweisen wollte. Dort bemerkte ich das ca. 42€ fehlten. Am gleichen Tag erhielt ich via PZU eine Einladung für den 14.02. Ich schrieb daher dem Jobcenter ein Fax und fragte darin warum mir Geld fehlt da ich weder eine Sanktionsanhörung noch eine Absenkungsbescheid bekommen habe.
Das Fax blieb unbeantwortet und ich wartete den Termin gestern (14.02) ab. Dort sagte man mir, ich habe eine Sanktion (10%) bekommen, weil ich eine AU hatte und nicht am nächsten Tag dort erschienen bin wo ich wieder gesund war.
Den Sanktionsbescheid habe ich euch hier in den Anhang geladen.
Ich sagte der SB, dass ich keinen Bescheid bekommen habe. Diese druckte mir den Bescheid aus und Schrieb oben drauf, dass ich den Bescheid am 14.02 bekommen habe.
„Bescheid (Entwurf) am 14.02.19 durch SB ausgehändigt“ + Unterschrift.
Ich hatte und habe bis Dato eine Bescheinigung in der steht, dass ich morgens (vor 12 Uhr) keine Termine warnehmen kann. Das lag auch dem JC nachweislich vor. Da ich daher nicht gleich zum JC konnte aufgrund dieser WUB welche auch vom JC anerkannt wird, schrieb ich schon bei Bekanntwerden der AU/Meldetermin, dass ich einen neuen Termin brauche. Wurde ignoriert. Mein Sachbearbeiter gab an, dass er in der Woche eh nicht da war weshalb kein neuer Termin vergeben wurde sondern erst jetzt im Februar 2019. Warum mich nun ein andere SB sankionieren will versteht mein SB auch nicht. Ich soll Widerspruch einlegen. Zeit hätte ich ja noch.
Hätte da jemand Infos für mich, ob ich sofort das Gericht einschalten muss? Oder reicht ein normaler Widerspruch mit Stichtag und dann erst das Gericht einschalten?
Ich habe schon etwas vorgeschrieben
Widerspruch gegen den Bescheid vom 23.01.2019 (Sanktionsbescheid)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den mir am 14.02.2019 zugestellten Sanktionsbescheid ein. Die dort gegen mich festgelegte Sanktion ist rechtswidrig.
Mir erging keine Möglichkeit mich gegen den Sanktionsvorwurf zu äußern. § 24 Abs. 1 SGB X
Ich wurde über die Sanktion nicht informiert. Der Verwaltungsakt in Form eines Absenkungsbescheides liegt nicht vor.
Mir wurde erst am 14.02.2019 die Sanktion in Form eines Sanktionsbescheides eröffnet.
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Ich habe irgendwo mal gelesen, dass Sanktionen erst einen Monat später wirken dürfen. Ich finde aber das Urteil und die § nicht.
Bin um jede Hilfe dankbar!
Im Februar bekam ich eine Sanktion! Erfahren habe ich zum ersten mal dass was nicht stimmt am 31.01.2019 als ich meine Miete anweisen wollte. Dort bemerkte ich das ca. 42€ fehlten. Am gleichen Tag erhielt ich via PZU eine Einladung für den 14.02. Ich schrieb daher dem Jobcenter ein Fax und fragte darin warum mir Geld fehlt da ich weder eine Sanktionsanhörung noch eine Absenkungsbescheid bekommen habe.
Das Fax blieb unbeantwortet und ich wartete den Termin gestern (14.02) ab. Dort sagte man mir, ich habe eine Sanktion (10%) bekommen, weil ich eine AU hatte und nicht am nächsten Tag dort erschienen bin wo ich wieder gesund war.
Den Sanktionsbescheid habe ich euch hier in den Anhang geladen.
Ich sagte der SB, dass ich keinen Bescheid bekommen habe. Diese druckte mir den Bescheid aus und Schrieb oben drauf, dass ich den Bescheid am 14.02 bekommen habe.
„Bescheid (Entwurf) am 14.02.19 durch SB ausgehändigt“ + Unterschrift.
Ich hatte und habe bis Dato eine Bescheinigung in der steht, dass ich morgens (vor 12 Uhr) keine Termine warnehmen kann. Das lag auch dem JC nachweislich vor. Da ich daher nicht gleich zum JC konnte aufgrund dieser WUB welche auch vom JC anerkannt wird, schrieb ich schon bei Bekanntwerden der AU/Meldetermin, dass ich einen neuen Termin brauche. Wurde ignoriert. Mein Sachbearbeiter gab an, dass er in der Woche eh nicht da war weshalb kein neuer Termin vergeben wurde sondern erst jetzt im Februar 2019. Warum mich nun ein andere SB sankionieren will versteht mein SB auch nicht. Ich soll Widerspruch einlegen. Zeit hätte ich ja noch.
Hätte da jemand Infos für mich, ob ich sofort das Gericht einschalten muss? Oder reicht ein normaler Widerspruch mit Stichtag und dann erst das Gericht einschalten?
Ich habe schon etwas vorgeschrieben
Widerspruch gegen den Bescheid vom 23.01.2019 (Sanktionsbescheid)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den mir am 14.02.2019 zugestellten Sanktionsbescheid ein. Die dort gegen mich festgelegte Sanktion ist rechtswidrig.
Mir erging keine Möglichkeit mich gegen den Sanktionsvorwurf zu äußern. § 24 Abs. 1 SGB X
Ich wurde über die Sanktion nicht informiert. Der Verwaltungsakt in Form eines Absenkungsbescheides liegt nicht vor.
Mir wurde erst am 14.02.2019 die Sanktion in Form eines Sanktionsbescheides eröffnet.
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Ich habe irgendwo mal gelesen, dass Sanktionen erst einen Monat später wirken dürfen. Ich finde aber das Urteil und die § nicht.
Bin um jede Hilfe dankbar!