Hallo,
ich bin neu hier und hoffe auf etwas "Erleuchtung".
Am 13.02.2019 erhielt ich per PZU ein "Angebot" für eine MAT-Maßnahme mit Rechtsfolgebelehrung und ohne Rechtsmittelbelehrung für den 14.02.2019. Ich hatte vorher keinen Termin mit dem SB, der ist mir unbekannt und habe (seit 2017) keine EGV oder VA. Das Ganze kam also völlig aus dem Blauen heraus. Aus dem Schreiben wird für mich nicht erkennbar, worum es sich überhaupt handelt. Am 14.02. bin ich zu diesem Träger hin, um meine Mitwirkungspflichten nicht zu verletzten. Die Dame dort war neu und hatte null Ahnung, worum es geht. Sie drängte mich dazu einen Vertrag zu unterschrieben, das lehnte ich ab. Nach etwas Hin und Her "durfte" ich den Vertrag mitnehmen. Am Dienstag soll ich wieder dort hin. Nun ist es in der kurzen Zeit unmöglich Beratungsstellen zu finden. Insofern wäre ich euch sehr dankbar für Tipps, wie ich mich gegen diese Maßnahme wehren kann.
Im Folgenden der genaue Wortlaut des "Angebots" zur Maßnahme:
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Sehr geehrte ... ,
zur Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III biete ich Ihnen folgende Maßnahme an:
Nummer: ...
Bezeichnung: Lichtblick
Maßnameträger: SBH Nord GmbH
Adresse: ...
Durchführungsort: ... Berlin
Inhalt der Maßnahme: Ziel ist es, Sie durch intensive, aufsuchende, begleitende u. nachgehende Beratungsangebote zu unterstützen und Ihre aktive Teilnahme zu begleiten. Die Zuweisungsdauer beträgt 30 Wochen. Die tatsächliche Dauer kann kürzer ausfallen u. hängt von Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf ab. Das Angebot umfasst 5 Phasen:
Ende der Maßnahme: 12.09.2019
zeitlicher Umfang: Vollzeit
Notwendige Kosten (z.B. Fahrtkosten), die im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Maßnahme entstehen, können übernommen werden. Zur Beantragung nutzen Sie bitte den Erklärungsbogen.
Ihre Mitwirkungspflichten erstrecken sich auf die aktive Teilnahme an der Maßnahme.
Die aktive Teilnahme umfasst den Antritt der Maßnahme, das Einhalten von Terminen und die Teilnahme an der Maßnahme bis zum vereinbarten Maßnahmeende.
Weiterhin sind Sie verpflichtet, das Ergebnis der Maßnahme sowie nach Aufforderung Einzelheiten über die Durchführung der Maßnahme zur Qualitätsprüfung mitzuteilen.
Kommen Sie Ihrer Mitwirkung ohne wichtigen Grund nicht nach, prüft das Jobcenter, ob Pflichtverletzung vorliegt.
Zu den Mitwirkungspflichten zählen beispielsweise:
Erkranken Sie während der Maßnahme, haben Sie Ihrem Maßnahmeträger die Zeiten Ihrer Arbeitsunfähigkeit sofort mitzuteilen und ab dem ersten Tag durch ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen.
Ihre aktive Maßnahmeteilnahme wird durch den Maßnahmeträger beurteilt.
Dem Maßnahmeträger wird ein selektiver Zugriff auf das bei Ihrem Jobcenter geführte Bewerberprofil eingeräumt.
Beachten Sie bitte die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrungen.
(Rechtsfolgebelehrung)
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Mitgeschickt wurde noch ein substanzloser Flyer des Trägers, das Formular "Erklärung der Kosten bei Teilnahme an einer Maßnahme bei einem Träger" sowie die Zugangsdaten und der Benutzernahme für die Jobbörse.
Mir erscheint es so, als wäre ich dort als Ersatz für jemanden, der abgesprungen ist zugewiesen worden, da im Vertrag des MT frühere Daten angegeben sind. Meine Idee wäre jetzt einen Widerspruch zu schreiben, nur habe ich hier gelesen, dass das JC sich dann herausredet, dass Ihr Schreiben gar keine Zuweisung ist sondern nur ein Angebot und ein Widerspruch hat ja auch keine aufschiebende Wirkung. Wie komme ich hier um eine Sanktion herum? Ich möchte an dem Ding nicht teilnehmen, sehe auch keinen Grund, warum ich diese Maßnahme bekommen habe und verstehe auch nicht, was deren Inhalt überhaupt mit mir zu tun hat. Ich brauche keine entmündigenden Betreuer, die mich zuhause besuchen, keine Suchtberatung, Gesundheitsbelehrungen etc. und arbeite als zertifizierte Fachkraft auch nicht irgendwo monatelang für umsonst.
Aufgrund vieler schlechter Erfahrungen mit dem JC ziehe ich es vor, den Kontakt zum SB soweit wie möglich auf Schriftiliches zu beschränken. Gespräche mit denen erscheinen mir nicht nur sinnlos sondern auch kontraproduktiv. Also wenn ich das verhindern kann, wäre mir das am Liebsten. Danke im Voraus für eure Tipps.
ich bin neu hier und hoffe auf etwas "Erleuchtung".
Am 13.02.2019 erhielt ich per PZU ein "Angebot" für eine MAT-Maßnahme mit Rechtsfolgebelehrung und ohne Rechtsmittelbelehrung für den 14.02.2019. Ich hatte vorher keinen Termin mit dem SB, der ist mir unbekannt und habe (seit 2017) keine EGV oder VA. Das Ganze kam also völlig aus dem Blauen heraus. Aus dem Schreiben wird für mich nicht erkennbar, worum es sich überhaupt handelt. Am 14.02. bin ich zu diesem Träger hin, um meine Mitwirkungspflichten nicht zu verletzten. Die Dame dort war neu und hatte null Ahnung, worum es geht. Sie drängte mich dazu einen Vertrag zu unterschrieben, das lehnte ich ab. Nach etwas Hin und Her "durfte" ich den Vertrag mitnehmen. Am Dienstag soll ich wieder dort hin. Nun ist es in der kurzen Zeit unmöglich Beratungsstellen zu finden. Insofern wäre ich euch sehr dankbar für Tipps, wie ich mich gegen diese Maßnahme wehren kann.
Im Folgenden der genaue Wortlaut des "Angebots" zur Maßnahme:
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Sehr geehrte ... ,
zur Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III biete ich Ihnen folgende Maßnahme an:
Nummer: ...
Bezeichnung: Lichtblick
Maßnameträger: SBH Nord GmbH
Adresse: ...
Durchführungsort: ... Berlin
Inhalt der Maßnahme: Ziel ist es, Sie durch intensive, aufsuchende, begleitende u. nachgehende Beratungsangebote zu unterstützen und Ihre aktive Teilnahme zu begleiten. Die Zuweisungsdauer beträgt 30 Wochen. Die tatsächliche Dauer kann kürzer ausfallen u. hängt von Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf ab. Das Angebot umfasst 5 Phasen:
- Aufsuchende Hilfe (3-6 Wochen)
- Standortbestimmung (1 Woche)
- Modulwahlphase (4-6 Wochen)
- betriebliche Erprobung (4-12 Wochen)
- Auswertung / Profiling (1 Woche)
Ende der Maßnahme: 12.09.2019
zeitlicher Umfang: Vollzeit
Notwendige Kosten (z.B. Fahrtkosten), die im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Maßnahme entstehen, können übernommen werden. Zur Beantragung nutzen Sie bitte den Erklärungsbogen.
Ihre Mitwirkungspflichten erstrecken sich auf die aktive Teilnahme an der Maßnahme.
Die aktive Teilnahme umfasst den Antritt der Maßnahme, das Einhalten von Terminen und die Teilnahme an der Maßnahme bis zum vereinbarten Maßnahmeende.
Weiterhin sind Sie verpflichtet, das Ergebnis der Maßnahme sowie nach Aufforderung Einzelheiten über die Durchführung der Maßnahme zur Qualitätsprüfung mitzuteilen.
Kommen Sie Ihrer Mitwirkung ohne wichtigen Grund nicht nach, prüft das Jobcenter, ob Pflichtverletzung vorliegt.
Zu den Mitwirkungspflichten zählen beispielsweise:
- aktive Teilnahme bis zum Ende der Maßnahmedauer,
- die Auskunftspflicht über Eingliederungerfolg sowie alle weiteren Auskünfte, die zur Qualitätssicherung der Maßnahme, die von dem Jobcenter benötigt werden
- die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Maßnahmeträger. (Der Maßnahmeträger ist verpflichtet, Ihnen nur zumutbare Arbeitsangebote zu unterbreiten)
Erkranken Sie während der Maßnahme, haben Sie Ihrem Maßnahmeträger die Zeiten Ihrer Arbeitsunfähigkeit sofort mitzuteilen und ab dem ersten Tag durch ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen.
Ihre aktive Maßnahmeteilnahme wird durch den Maßnahmeträger beurteilt.
Dem Maßnahmeträger wird ein selektiver Zugriff auf das bei Ihrem Jobcenter geführte Bewerberprofil eingeräumt.
Beachten Sie bitte die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrungen.
(Rechtsfolgebelehrung)
------------
Mitgeschickt wurde noch ein substanzloser Flyer des Trägers, das Formular "Erklärung der Kosten bei Teilnahme an einer Maßnahme bei einem Träger" sowie die Zugangsdaten und der Benutzernahme für die Jobbörse.
Mir erscheint es so, als wäre ich dort als Ersatz für jemanden, der abgesprungen ist zugewiesen worden, da im Vertrag des MT frühere Daten angegeben sind. Meine Idee wäre jetzt einen Widerspruch zu schreiben, nur habe ich hier gelesen, dass das JC sich dann herausredet, dass Ihr Schreiben gar keine Zuweisung ist sondern nur ein Angebot und ein Widerspruch hat ja auch keine aufschiebende Wirkung. Wie komme ich hier um eine Sanktion herum? Ich möchte an dem Ding nicht teilnehmen, sehe auch keinen Grund, warum ich diese Maßnahme bekommen habe und verstehe auch nicht, was deren Inhalt überhaupt mit mir zu tun hat. Ich brauche keine entmündigenden Betreuer, die mich zuhause besuchen, keine Suchtberatung, Gesundheitsbelehrungen etc. und arbeite als zertifizierte Fachkraft auch nicht irgendwo monatelang für umsonst.
Aufgrund vieler schlechter Erfahrungen mit dem JC ziehe ich es vor, den Kontakt zum SB soweit wie möglich auf Schriftiliches zu beschränken. Gespräche mit denen erscheinen mir nicht nur sinnlos sondern auch kontraproduktiv. Also wenn ich das verhindern kann, wäre mir das am Liebsten. Danke im Voraus für eure Tipps.