HellesSternchen
Elo-User*in
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Anfrage nach SGB I §13,14,15
SgDuH,
ich bedanke mich für die Vorlage einer Eingliederungsvereinbarung. Bei Durchsicht häufen sich Fragen die nicht ausreichend erklärt wurden, daher sehe ich Sie in der Pflicht mir vollumfänglich schriftlich darüber Auskunft zu erteilen:
Welche Begründung besteht für die Vorlage dieser Maßnahme?
-bedenken Sie das "Langzeitarbeitslosigkeit" ungenügend ist
Woran machen Sie fest, das ausgerechnet diese Maßnahme mich wieder in Lohn und Brot bringen wird?
-bedenken Sie das "Vermutungen" ungenügend sind
Wie machen Sie fest, das meine Arbeitsmotivation gestärkt werden müßte? -Ich verbitte mir auf der Stelle falsche Verdächtigungen und fordere Sie auf Förderungen wie Maßnahmeausschüttung auf meine persönlichen Facetten anzubieten.
Abgabe einer möglichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bedingt keinen Platz in einer Eingliederungsvereinbarung, dies ist schon im SGB II geregelt.
Eine Stärkung meiner Sozialkompetenz halte ich nicht nur für eine gewagte These, ich halte den Versuch der Unterstellung einer "schwachen Sozialkompetenz" für eine haltlose und verbitte mir dies unverzüglich.
Bei dem Link ist interessant das nichts über das Gehalt geschrieben wird. Also mich würde ein vernüftiges Gehalt jedesfalls mehr motivieren als kostenlose Getränke oder GrünpflanzenDer unendlich beliebte Arbeitgeber Manpower
Hallo, könnt ihr da mal drüber schauen? Falls ich nicht unterschreibe soll ein Verwaltungsakt erlassen werden. Hab jetzt die Möglichkeit ein Gegenvorschlag zu machen.
Nö das ist der Verwaltungsakt aber wenn auch nur die Hälfte dessen was auf Seite 2 und 3 steht stimmt sehe ich hier keine Chance diese EGV-VA erfolgreich abzuwehren. Wenn man glaubt sich nur auf stur stellen zu können dann läuft man irgendwann zwangsläufig gegen die Wand. Nach m.M. hat hier das JC ausnahmsweise sehr viel Geduld gehabt aber die scheint nun aufgebraucht zu sein.Das sind doch exakt die gleichen Bilder wie im ersten Beitrag?
Erstmal wäre zu klären, wie DU persönlich nun dazu stehst - ob dies inhaltlich richtig dargelegt wurde, denn das hört sich ja dann so an, also ob du in dem bereits stattgefundenen Beratungsgespräch EINVERSTANDEN warst mit der Art der Maßnahme!
Wie lange Prüfzeit wurde Dir eingeräumt?
Auch hierauf erfolgte bisher keine Reaktion des TE. Wenn man Hilfe sucht sollte man schon ein Mindestmaß an Informationen erwarten können und vor allem das Fragen auch beantwortet werden. Das da keine Antworten vom TE kommen passt zu der Beschreibung des Verhaltens in der EGV.Existiert eine Zuweisung oder ein Angebot zu der erwähnten MN?
Nö das ist der Verwaltungsakt
Sehe ich prinzipiell auch so aber wenn der TE sich wirklich geweigert hat konstruktiv an der EGV mitzuarbeiten und selber keine Gegenvorschläge gemacht hat fällt es hinterher schwer sich darüber zu beschweren und das anzugreifen.Der VA enthält ausschließlich Pflichten und keinerlei Gegenleistungen des JC.
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf ausreichend Zeichen erweitert und zudem einen deutlichen Hinweis im Texteingabefeld hinterlassen. Da passt deutlich mehr als drei bis fünf Worte rein ...11. Themen/Threads erstellen
Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen.Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder EGV + Maßnahme bitte Prüfen, sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
Wer bekommt Krankmeldungen? Der Maßnahmeträger oder das Jobcenter?
Wer sich quer stellt bei der EGV Verhandlung und kein Stück bereit ist die EGV anzupassen braucht sich nicht wundern, wenn der VA dann vor dem SG nicht gekippt wird.wurde hier anfangs tatsächlich empfohlen an einer egv mitzuarbeiten? was für eine zeitverschwendung. will man nur zeit schinden klappt das auch nur einmalig am anfang. einfach den va kommen lassen und wenn wirklich was problematisches drinnsteht klagen
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