Habe eine EGV unterschrieben in der Gesundheitsfragen behandelt werden. Ist die überhaupt gültig? Bitte um Überprüfung

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miri323

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Guten Tag, habe bei letzten Besuch eine EGV unterschrieben,
ist diese Gültig? Meine Erwerbsfähigkeit ist nicht geklärt,
das JC will mich zum ÄD schicken, können sie ja machen,
wenn ich einen Termin bekommen würde beim ÄD ,
würde ich dort auch hingehen.

Unterlagen vom Arzt haben bei JC nichts zu suchen,
habe ich hier so gelesen, mein SB will diese aber Persönlich haben, und will die weiterreichen,
das JC sagt ich muss zuerst den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und dazu noch
10 Schweigepflichtsentbindungen für Ärzte einreichen, sonst kein Termin beim ÄD möglich?

dabei war ich in letzten Jahren vielleicht 4 mal AU für 3-5 Tage oder so,
mein Problem ist, das ich zur Zeit nicht psychisch fit bin,
die EGV wurde nicht besprochen, rechtsfolgenbelehrung fehlt,
und laut Punkt 8 wurde das Mündlich besprochen? nur mit wem? nicht mit mir!
können die mich sanktionieren? soll ich die EGV kündigen? Gruß an alle hier.



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gizmo

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ExUser 2606

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AW: Habe eine EGV unterschrieben in der Gesundheitsfragen behandelt werden. Ist die überhaupt gültig? Bitte um Überprüfu

Ich werde nie verstehen, warum Erwachsene Menschen sowas unterschreiben. Wie kann man sich zur Stabilisierung der Gesundheit verpflichten?

Da das Ding keine Rechtsfolgebelehrung hat, kann dir auch nichts passieren. Ausserdem steht da nicht, wo du den Gesundheitsfragebogen einreichen sollst. Lass dir die Adresse vom aerztlichen Dienst geben.

10 SPEs sind eindeutig zu viel.
 

miri323

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AW: Habe eine EGV unterschrieben in der Gesundheitsfragen behandelt werden. Ist die überhaupt gültig? Bitte um Überprüfu

Danke an gizmo und Gast

Hallo, die Rechtsfolgenbelehrung muss schriftlich erfolgen?
bei mir Punkt 8 Mündlich! was nicht gemacht wurde, es war nur der SB und ich im Raum.
EGV kündigen, auf neuen Termin warten und sagen das die mich mal richtig Informieren sollen und müssen, sonst hätte ich das nicht unterschrieben?

Gruß

https://buergerratgeber.de/rechtsfolgebelehrung/
 
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ExUser 2606

Gast
AW: Habe eine EGV unterschrieben in der Gesundheitsfragen behandelt werden. Ist die überhaupt gültig? Bitte um Überprüfu

Kuendigen brauchst du nicht.

Keine Rechtsfolgebelehrung heisst keine Rechtsfolgen.
 
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ZarMod

Gast
AW: Habe eine EGV unterschrieben in der Gesundheitsfragen behandelt werden. Ist die überhaupt gültig? Bitte um Überprüfu

Willkommen im Forum. :welcome:Rezeption
Hallo, die Rechtsfolgenbelehrung muss schriftlich erfolgen?
Definitiv ja.
BSG meinte:
Der Senat folgt der Rechtsprechung des 4. Senats auch darin, dass maßgeblich für eine hinreichende Belehrung nicht das Kennen oder Kennenmüssen der Rechtsfolgen ist,
sondern dass es allein auf den objektiven Erklärungswert ankommt (BSG , Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R - RdNr 24).
Entgegen dem Revisionsvorbringen der Beklagten ist es daher unerheblich, ob gerade die Klägerin unter Zuhilfenahme
der bei Abschluss der Eingliederungsvereinbarung abstrakt erteilten Rechtsfolgenbelehrung hätte erkennen können,
dass ihr Verhalten eine Pflichtverletzung darstellt und welche Rechtsfolgen diese Pflichtverletzung bezogen auf ihre Person auslöst.
Die ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung ist in jedem Einzelfall zwingende Voraussetzung für die Absenkung des ALGII nach § 31 Abs 1 SGB II.
Entsprechend dem formalen Ordnungscharakter der Rechtsfolgenbelehrung
kommt es nicht auf das Kennen oder Kennenmüssen der Rechtsfolgen beim Leistungsberechtigten an,
sondern nur auf das formell ordnungsgemäße Handeln der Behörde (BSGE 53, 13, 16 = SozR 4100 § 119 Nr 18 S 88 f).
(Link & Quelle: openjur.de)
EGV kündigen, auf neuen Termin warten und sagen
das die mich mal richtig Informieren sollen und müssen, sonst hätte ich das nicht unterschrieben?
Wenn du Dich rechtlich benachteiligt fühlst, ja. Dann aber schriftlich nachweisbar.
Der SB hat offensichtlich die Ziele der EGV mit der Potenzialanalyse verwechselt.
Solange Zweifel an der Erwerbsfähigkeit bestehen oder die Leistungsfähigkeit nicht feststeht,
kann eine EGV garnicht abgeschlossen werden. Zumal der Inhalt nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen paßt.
§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung meinte:
(1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person
die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung feststellen (Potenzialanalyse).
Die Feststellungen erstrecken sich auch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird.
(2) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person
unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung).
In der Eingliederungsvereinbarung soll bestimmt werden,
1.welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem Abschnitt die leistungsberechtigte Person erhält,
2.welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit
mindestens unternehmen sollen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
3.wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden.
Demnach ist die EGV unzulässig
§ 53 SGB X Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages meinte:
(1) Ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts kann durch Vertrag
begründet, geändert oder aufgehoben werden (öffentlich-rechtlicher Vertrag),
soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
und kann gekündigt werden.
§ 59 SGB X Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen meinte:
(1) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert,
dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist,
so kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse verlangen oder,
sofern eine Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen.
 
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ExUser 2606

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AW: Habe eine EGV unterschrieben in der Gesundheitsfragen behandelt werden. Ist die überhaupt gültig? Bitte um Überprüfu

Zeitkind, aus dem Ding kann doch gar keine Sanktion oder sonstwer abgeleitet werden. Wozu die Kuendigung?
 
Z

ZarMod

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AW: Habe eine EGV unterschrieben in der Gesundheitsfragen behandelt werden. Ist die überhaupt gültig? Bitte um Überprüfu

Zeitkind, aus dem Ding kann doch gar keine Sanktion oder sonstwer abgeleitet werden. Wozu die Kuendigung?
War noch nicht fertig ... :icon_wink:
Wenn du Dich rechtlich benachteiligt fühlst, ja.
Demnach ist die EGV unzulässig und kann gekündigt werden.
 

miri323

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AW: Habe eine EGV unterschrieben in der Gesundheitsfragen behandelt werden. Ist die überhaupt gültig? Bitte um Überprüfu

Hi, Danke an alle und die Informationen :icon_daumen:

nächste EGV nehme ich erst mit zum überprüfen, muss das JC auch erlauben?

ca. 10 Tage... mit Sa/So oder nur Werktage?

werde mit meinem Hausarzt sprechen, mein SB wollte mich nur schnell loswerden...keine Frage was ich mal Arbeiten kann oder möchte, keine(Potenzialanalyse), nichts, verstehe das JC und den SB aber auch nicht! Liebe Grüße
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
AW: Habe eine EGV unterschrieben in der Gesundheitsfragen behandelt werden. Ist die überhaupt gültig? Bitte um Überprüfu

Wer bestätigt einem die Unzulässigkeit/Nichtigkeit? - das Sozialgericht.
Dort nach § 55 SGG beantragen das die EGV nichtig ist.
 
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