Hallo,
nach abgeschlossenen Studium habe ich ALG II beantragt und eine EGV unterschrieben. Darin verpflichte ich mich montlich mindestens 5 Bewerbungsbemühungen vorzunehmen und mich auf Vermittlungsvorschläge des Jobcenters zeitnah zu bewerben.
Die EGV enthällt weiter eine Rechtsfolgebelhrung über die Konsequenzen, wenn ich nicht alle Punkte der EGV befolge.
Nun habe ich in den letzten vierzehn Tagen schon acht Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgebelehrung erhalten, von denen nicht einer nur Ansatzweise in mein Profil passt. Das einzige was hin haut ist das Studium, obwohl die meisten Jobs auch von ungelernten Erledigt werden könnten. Ich habe mich daher noch nicht beworben, da ich lieber Unternehmen kontaktiere, die in mein Profil passen.
Es heißt üblicherweise, auf VVs ohne RVB müsse man sich nicht bewerben, das wurde mir auch telefonisch so gesagt, aber gilt das auch bei mir?
Oder drohen mir jetzt sanktionen?
nach abgeschlossenen Studium habe ich ALG II beantragt und eine EGV unterschrieben. Darin verpflichte ich mich montlich mindestens 5 Bewerbungsbemühungen vorzunehmen und mich auf Vermittlungsvorschläge des Jobcenters zeitnah zu bewerben.
Die EGV enthällt weiter eine Rechtsfolgebelhrung über die Konsequenzen, wenn ich nicht alle Punkte der EGV befolge.
Nun habe ich in den letzten vierzehn Tagen schon acht Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgebelehrung erhalten, von denen nicht einer nur Ansatzweise in mein Profil passt. Das einzige was hin haut ist das Studium, obwohl die meisten Jobs auch von ungelernten Erledigt werden könnten. Ich habe mich daher noch nicht beworben, da ich lieber Unternehmen kontaktiere, die in mein Profil passen.
Es heißt üblicherweise, auf VVs ohne RVB müsse man sich nicht bewerben, das wurde mir auch telefonisch so gesagt, aber gilt das auch bei mir?
Oder drohen mir jetzt sanktionen?