AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE! Hallo Rimaldino,
mal ergänzend zu meiner Vorschreiberin, die dir schon alles Wesentliche dazu geschrieben hat.
Ich persönlich würde auch keinen
Widerspruch einlegen gegen den
VA ... wichtig ist es aktuell nur die angedrohten Sanktionen vom Tisch zu bekommen.
Bitte gewöhne dir an sehr konkret Nachfragen zu antworten wenn du auch konkrete Antworten erwartest.
Habe den
VA am 11.1.18 erhalten per Post.
OK, wenn der
VA dir erst am 11.01. zur Kenntnis gelangt ist, war es völlig Unsinnig bis zum 15.01. bereits Bewerbungsnachweise einfordern zu wollen.
Die könnten ja erst ab dem 11.01. gesucht werden, die gewünschten Stellen.
Bin eine Woche krank geschrieben laut au .
Das ist keine klare Antwort auf die Frage, ab welchem Tag (genau) du
AU geschrieben wurdest ... davon hängt immerhin ab, ob diese Bewerbungsforderung (im
VA ) überhaupt noch eine relevante Bedeutung haben kann.
Warst du am 11.01. (oder davor) bereits
AU geschrieben hat sich das nämlich bereits dadurch erledigt, weil du dich bei akuter Krankheit überhaupt nicht bewerben musst.
Aber Montag habe ich wieder ein Termin beim Arzt. Meine Lunge würde geröngt.
Ist ja alles in Ordnung soweit, lass das richtig klären und so lange bleibst du eben besser
AU geschrieben, dann kann dir sowieso vorerst egal sein, was in diesem
VA steht.
Das gilt ja (wenn überhaupt) nur wennn du
NICHT AU geschrieben bist.
Die Krankmeldung habe ich noch nicht abgegeben. Wie soll ich das am besten machen? Per einschreiben mit dem Bogen?
Das JC ist auch nicht gerade um die Ecke ca. 30km entfernt.
Dann ist es natürlich keine besondere Überraschung, dass du eine Anhörung wegen Meldeversäumnis bekommst, auch wenn die übertrieben "eilig" erfolgt.
Du bist ja verpflichtet eine bestehende
AU auch umgehend nachzuweisen, das geht natürlich auch per Post aber gar nicht, geht nicht ...

Woher soll man denn beim
JC sonst wissen können, dass du krank bist wenn dazu keine Bescheinigung vom Arzt kommt ???
Fülle bitte die Rückseite der Einladung entsprechend aus (mach dir dann bitte eine Kopie davon für deine Unterlagen) und füge die
AU -Bescheinigung bei, die für den
AG gehört (im Original) zum
JC .
Schick das unbedingt per "Übergabe-Einschreiben", damit du kontrollieren kannst wann die das bekommen haben.
Deutsche Post | Brief | Sendungsstatus Hier kannst du das abrufen und dir den Beleg auch ausdrucken.
War zwar wenig klug von dir aber wegen verspäteter
AU -Meldung darf
NICHT sanktioniert werden und wenn der 15.01. damit klar gedeckt ist, muss auch die Meldepflicht-Verletzung zurück genommen werden.
Kannst ja den Anhörungsbogen gleich mit dazu packen und auf deine Anlagen (Termin-Absage wegen nachgewiesener
AU ) als Erklärung verweisen.
Nachfolgende
AU -Verlängerungen schickst du bitte auch
IMMER umgehend nachweislich zum
JC , damit die Bescheid wissen und nicht nur wenn wieder eine Einladung kommt, sondern generell
IMMER.
So müsste man das bei einem
AG ja auch machen, da kann man ja auch nicht einfach weg bleiben und der weiß nicht warum.
Du bist nicht verpflichtet das persönlich dort abzugeben, ist auch nicht besonders günstig wenn man krank ist, dann ist man krank und fährt nicht laufend (auf eigene Kosten) zum
JC um den Nachweis abzugeben.
Die Einschreiben kosten zwar auch Geld aber die Fahrt ist (vermutlich) teurer und vor Allem anstrengender für dich, so kannst du aber immer auch beweisen, dass du das hingeschickt hast und wann.
Beim Termin im Dezember hat sb mit gesagt, dass ich es mitnehmen kann und unterschrieben abgeben soll. Wann genau wurde nicht festgelegt. Sb meinte in einer oder zwei Wochen.
Unklarheiten in "Abmachungen" gehen zu Lasten der
SB trotzdem solltest du dir klar machen (für die Zukunft), dass die nicht bis zum nächsten Termin auf deine Unterschrift warten wollen ... wenn du sowieso nicht unterschreiben möchtest ist das allerdings egal.
Dann kannst du immer auch den
VA abwarten, die Pflichten darin gelten aber erst nach dem Zugang bei dir (also für die Zukunft und
NUR wenn du gesund bist und nicht
AU geschrieben), vorher kennst du diesen Bescheid ja nicht.
In der Anhörung werden nur "pauschal" (mit Verweis auf den
VA vom 08.01.2018) Bewerbungsnachweise verlangt, die bis zum 15.01. beim
JC eingehen sollten ...
Da du den
VA aber erst am 11.01. erhalten hast (und vielleicht sogar schon
AU gewesen bist ?) ist diese Forderung schon völlig überzogen, da schon Nachweise zu verlangen aus diesem
VA .
Zudem dürfen feste Fristen dafür unter Sanktions-Androhung gar nicht per Bescheid gesetzt werden.
Dazu fehlt aber noch etwas die Info wegen deiner Erst-
AU , diese Anhörung zu beantworten.
Man kann es auch bleiben lassen und direkt erst auf den Sanktions-Bescheid reagieren, da ist dann
Widerspruch fällig und es bietet sich auch eine erfolgversprechende aW am
SG dazu an.
Meist werden die Angaben in den Anhörungen sowieso ignoriert, oft wird nicht mal die dafür gesetzte Frist abgewartet, da liegt schon der Sanktions-Bescheid im Briefkasten.
Dagegen muss dann unbedingt was unternommen werden, dem
VA würde ich an sich auch gar nicht widersprechen, die aktuellen Sanktions-Versuche bekommst du damit auch nicht (mehr) aus der Welt.
Kann mich nicht mehr genau daran erinnern. Habe dann nach paar Tagen ein Termin bekommen und mir gedacht, dass ich es bestimmt wegen der egv erhalten habe um weiteres zu klären.
In der Einladung muss ja immer ein konkreter Grund genannt werden zu welchem genauen Zweck die erfolgen soll, du bist nicht verpflichtet das zu "erraten".
Aber beim Termin im Dezember hat sb mir auch gesagt, dass er mich wieder einladen will, um meine Bewerbungen zu kontrollieren, da man mich ansonsten in eine Maßnahme stecken will.
Was die so "sagen" weil sie ihre Maßnahmen füllen wollen kann dir erst mal egal sein, auch Maßnahmen haben begründet und (konkret für dich) sinnvoll zu sein.
Meine Bewerbungsunterlagen sind von Fachleuten bearbeitet und kontrolliert wurden, deshalb habe ich zugestimmt mit dem Deal.
Wenn deine Bewerbungen in Ordnung sind (wobei das letztlich im "Auge des Betrachters liegt", also des
AG bei dem du dich bewirbst), dann besteht ja dafür offenbar
KEINE Notwendigkeit, dich in eine solche "Maßnahme zu stecken" ...
Da würde es für mich keinen "Deal" geben damit meine wertvolle Lebenszeit zu verschwenden.
Vielleicht solltest du dich bei Interesse an Weiterbildung mal im KursNet umsehen und einen (schriftlichen / nachweislichen) Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen, für eine sinnvolle Fortbildung ???
Jedenfalls wenn du wieder richtig gesund bist, deinen
AU -Nachweis (für den Meldetermin) solltest du am Montag unbedingt endlich abschicken, da kannst du ja (wie oben beschrieben) die Anhörung gleich beifügen, schaden kann es ja auch nicht.
Sollte deine
AU am Montag wieder verlängert werden, dann mach das spätestens am Dienstag und lege die neue Bescheinigung gleich mit dazu, dann sparst du 1 Mal das Porto.
Vielleicht bleibt dann nur noch ein "Sanktions-Versuch" übrig wegen der Bewerbungs-Nachweise ...
MfG Doppeloma