Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben

Leser in diesem Thema...

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
Hallo zusammen,
hatte am 11.12.17 ein Termin beim JC und eine Eingliederunsvereinbarung bekommen.
Habe meinem SB gesagt, dass ich es mitnehmen möchte und wenn damit alles okay ist, werde ich es unterschreiben.
Habe dann nach paar Tagen eine neue Einladung erhalten für den 15.01.18. und ich habe mir dann gedacht, dass ich dann beim Termin die EGV unterschreiben werde und abgebe. Davor kam aber eine EGV per VA per Post, damit war das Ding erledigt gewesen. An Dem Termin am 15.01.18 bin ich aber nicht da gewesen, habe auch ne AU . Habe Asthma und zurzeit Rheumatische Symptome. Bin noch in ärztlicher Behandlung deswegen und wegen meiner Lunge.
Dem JC habe ich bis dato davon nichts erzählt, weil ich mit denen nicht über meine Privaten Sachen sprechen möchte.

zurück zu Thema:

Habe für Dezember 2017 die 5 Bewerbungsnachweise noch nicht abgeschickt, weil ich auch wegen meiner Krankheit besorgt war und das einfach vergessen habe.
Habe heute dann einen gelben Brief bekommen per Post.

Was soll ich jetzt am besten machen? Kann ich dagegen Klagen? wenn ich jeden Monat am 15 die Bewerbungsnachweise abgeben muss, kann es ja mal passieren wie jetzt in meinem Fall, dass man es mal vergisst und deswegen sofort sanktioniert wird. Was soll ich jetzt am besten machen und wie soll ich die Anhörungsbögen am besten ausfüllen. Bin für jede hilfe sehr dankbar.




Die EGV die ich am 11.12.2017 bekommen habe

CCF18012018_00000.jpg

CCF18012018_00001.jpg

CCF18012018_00002.jpg

CCF18012018_00005.jpg


Das ist die EGV per VA die per Post gekommen ist:

1.jpg

2.jpg

3.jpg


Der gelbe Brief der heute gekommen ist:


a.jpg

b.jpg
 

Sorata

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
3 Jan 2012
Beiträge
1.273
Bewertungen
1.756
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Zur Anhörung:

Du sollst für eine Pflicht aus Dezember 2017 sanktioniert werden, welche dir erst im Januar 2018 auferlegt wurde. Das ist zulässig, da der VA so in die Vergangenheit hinein gewirkt hätte. Die paar Tage zwischen dem 8. Janur und dem 15. Januar sind nicht genug, um 5 Bewerbungen zu schreiben.
Aber es gibt noch mehr, um gegen den VA vorzugehen und die Anhörung anzupacken.

Zum VA :

Wurde über die Inhalte der EGV verhandelt?

Der VA ist rechtswidrig. Es werden 5 Bewerbungsbemühungen pro Monat von dir verlangt, aber keine Gegenleistung dafür angeboten. Du warst also gar nicht verpflichtet, eine bestimme Menge an Bewerbungen zu tätigen.

Zitat von BSG Az. B 14 AS 30/15 R v. 23.06.2016 Urteil Beitrag anzeigen
Der 1977 geborene, alleinstehende Kläger schloss mit dem beklagten Jobcenter in 2011 und 2012 Eingliederungsvereinbarungen. Nach diesen war er verpflichtet, mindestens zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen und diese an einem Stichtag dem Jobcenter nachzuweisen. Das Jobcenter bot Unterstützungsleistungen zur Beschäftigungsaufnahme an; eine Regelung zur Erstattung von Bewerbungskosten des Klägers durch das Jobcenter enthielten die Eingliederungsvereinbarungen nicht. In den drei hier maßgeblichen Monatszeiträumen erfüllte der Kläger nach Auffassung des Jobcenters seine Verpflichtung zu den monatlichen Eigenbemühungen nicht, weshalb das Jobcenter jeweils feststellte, dass wegen diesen Pflichtverletzungen das Arbeitslosengeld II des Klägers für drei Monate vollständig entfällt (Dezember 2011 bis Februar 2012, Juni bis August 2012, September bis November 2012). Das Sozialgericht hob die vom Kläger angefochtenen Sanktionsentscheidungen auf, das Landessozialgericht wies die Berufungen des Jobcenters zurück.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 23. Juni 2016 die Revision des Jobcenters im Verfahren B 14 AS 30/15 R zurückgewiesen. Die Sanktionsentscheidungen sind schon deshalb rechtswidrig, weil der Kläger durch die Eingliederungsvereinbarungen nicht zu Bewerbungsbemühungen verpflichtet war. Die Eingliederungsvereinbarungen sind als öffentlich-rechtliche Verträge jedenfalls deshalb insgesamt nichtig, weil sich das Jobcenter vom Kläger unzulässige Gegenleistungen versprechen lassen hat. Denn die sanktionsbewehrten Verpflichtungen des Klägers zu den in den Vereinbarungen bestimmten Bewerbungsbemühungen sind unangemessen im Verhältnis zu den vom Jobcenter übernommenen Leistungsverpflichtungen zur Eingliederung in Arbeit. Diese sehen keine individuellen, konkreten und verbindlichen Unterstützungsleistungen für die Bewerbungsbemühungen des Klägers vor; insbesondere zur Übernahme von Bewerbungskosten enthalten die Eingliederungsvereinbarungen keine Regelungen. Dass gesetzliche Vorschriften die Erstattung von Bewerbungskosten ermöglichen, führt nicht dazu, dass die Eingliederungsvereinbarungen ein ausgewogenes Verhältnis der wechselseitigen Verpflichtungen von Kläger und Jobcenter aufweisen. Damit fehlte es jeweils an Verpflichtungen des Klägers zu Bewerbungsbemühungen und so bereits an den Grundlagen für die angefochtenen Sanktionsentscheidungen.

Außerdem lässt der VA kein inidivuelles Eingliederungskonzept erkennen:
Zitat von BSG Az. B 14 AS 42/15 R v. 23.06.2016 Urteil Beitrag anzeigen
12 3. Ersetzt das Jobcenter eine EinglVb durch Verwaltungsakt, sind die ersetzenden Regelungen im Rahmen pflichtgemäßem Ermessens nach denselben Maßstäben zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen, wie sie für die konsensuale EinglVb gelten.

21 c) Unzureichend war jedoch, dass der streitbefangene Eingliederungsverwaltungsakt über den Verweis auf die Rechtsansprüche zur Erstattung von Bewerbungskosten und der Zusage, bei geeigneten Angeboten Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten, hinaus keine konkreten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne der angestrebten "maßgeschneiderten Ausrichtung der Eingliederungsleistungen" (vgl BT-Drucks 15/1516 S 44) bezeichnet hat, ohne dass dies von hinreichenden Ermessenserwägungen getragen wäre. Zwar mag es dafür im Einzelfall Gründe geben. Soll auf Eingliederungsangebote nach § 15 Abs 1 Satz 2 Nr 1 SGB II, die auf die individuelle Situation zugeschnitten sind, verzichtet werden, setzt das jedoch gemäß § 15 Abs 1 Satz 6 SGB II ("sollen" die Regelungen von Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen) die Ausübung pflichtgemäßem Ermessens voraus (§ 39 Abs 1 SGB I), wofür mangels jeder Begründung der angefochtenen Entscheidungen (§ 35 Abs 1 Satz 3 SGB X) hier nichts erkennbar ist. Damit erschöpften sich die streitbefangenen Entscheidungen von der Bezeichnung ohnehin bestehender gesetzlicher Ansprüche abgesehen in der Konkretisierung von Eigenbemühungen des Klägers, womit sie im Ergebnis auf eine Anknüpfungsgrundlage für mögliche Sanktionsentscheidungen reduziert worden sind; das entspricht der gesetzlichen Konzeption nicht (vgl ebenso etwa LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 22.1.2007 - L 13 AS 4160/06 ER -B - RdNr 6; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 12.1.2012 - L 7 AS 242/10 B - RdNr 11; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.7.2015 - L 9 AS 609/15 - RdNr 25).
22[...] Sind keine Gründe dargelegt, die ermessensfehlerfrei ausnahmsweise das Absehen von situationsangepassten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit tragen, ist der die EinglVb ersetzende Verwaltungsakt in einer das Regelungskonzept des SGB II verfehlenden Weise allein auf die die sanktionsbewehrte Kontrolle der Eigenaktivitäten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beschränkt und insgesamt rechtswidrig.

Gegen den VA kannst du noch nicht klagen. Zunächst kannst du einen Widerspruch , wie in der RBB des VA beschrieben und zeitgleich dazu einen Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim SG stellen.
 

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Achtung: hat dein EGVA eine Rechtsfolgenbelehrung? Ich sehe da nämlich gar keine! :peace: Ich frage mich, wie das JC sanktionieren möchte? Dann erübrigt sich mein Text, allerdings gilt man als belehrt, nach dem ersten Sanktionsversuch. Also würde ich den WS schreiben. Du kannst den Fakt der Belehrung dem Gericht mit anfügen!

Zur Anhörung:
Du sollst für eine Pflicht aus Dezember 2017 sanktioniert werden, welche dir erst im Januar 2018 auferlegt wurde. Das ist zulässig, da der VA so in die Vergangenheit hinein gewirkt hätte. Die paar Tage zwischen dem 8. Janur und dem 15. Januar sind nicht genug, um 5 Bewerbungen zu schreiben.
Ich glaube da hast Du Dich etwas vertan. :idea: Die Einladung war aus 2017. Und rückwirkend ist es eben nicht zulässig. Zudem beachtet man die 3 Tages-Fiktion, hat TE den VA frühestens am 11.01.2018 erhalten.

In die Anhörung für die Vorladung trägt man ein, dass man am .... um .....Uhr die AU abgeschickt oder dass diese in den Briefkasten des JC eingeworfen wurde. (nicht schreiben, dass Du es getan hast, sonst hättest Du den Termin ja wahrnehmen können? :wink: ) Ob Du eine Kopie der AU beifügst, ist Deine Wahl.

Die Anhörung bezüglich EGVA ist lächerlich. Da scheint sich SB heranzutasten, was geht beim Elo!

1. Widerspruch gegen EGVA einlegen. Grund: Bewerbungsnachweise zu Stichtagen sind nicht zur Eingliederung geeignet und deren Kostenerstattung wird nirgends erwähnt. Siehe unten das angefügte Bild. Zudem ist aus der Anhörung ersichtlich, dass kein Ermessen ausgeübt wurde, sondern ganz klar eine Sanktionierung an erster Stelle steht. Dies würde ich in den WS mit einfügen, damit das Gericht dies sieht.

Die Gründe von @Sorata mit anfügen. Zudem kannst Du die Fortschreibungsklausel bemängeln. Eine Fortschreibung eines EGVA mit einem EGVA zeugt von Vorsatz oder großer Unwissenheit.

2. Schreibe in die Anhörung, dass Stichtage unzulässig sind. Zudem ist dir eine rechtliche Grundlage für eine Sanktion nicht bekannt.

Den Text aus dem Widerspruch kann man dann als Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beim Sozialgericht nehmen und schreiben, dass das JC bereits aus dieser Passage sanktionieren will.

Versende alles mit der Post und hebe die Rechnungen für Umschläge, Briefmarken und Papier, Kleber auf! Das muss das JC dann anteilig erstatten! Kannst es ja in einem Post-Shop einzeln kaufen.

Dem Gericht alles 2-fach zuschicken. Den VA , den WS an das JC , den Antrag auf aW selbst und wenn Du möchtest die Anhörung und Deine Antwort darauf.
 

Anhänge

  • Stichtage unzulässig beschluss.jpg
    Stichtage unzulässig beschluss.jpg
    23,7 KB · Aufrufe: 163
Zuletzt bearbeitet:

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Ich bin echt überwältigt von eurer Kompetenz 😊

Kann mir jemand vlt. Schritt für Schritt erklären, was ich jetzt genau machen muss und an wem ich es schicken soll. Gibt es da kein Musterwiderspruch oder so. Bin leider kein Jurist und kenne mich überhaupt nicht damit aus.


Soll ich dem SB jetzt schnell die Bewerbungsnachweise schicken für Dezember 2017


Was soll ich genau in dem Widerspruch schreiben für das Job Center und was genau für das Sozialgericht?


Soll ich dir beiden Anhörungsbögen zwecks Termin und Bewerbung ausfüllen und dem JC schicken? Was soll ich da genau reinschreiben.

Bitte habt Geduld mit mir, wenn ich viele Fragen sollte, aber will nix falsch machen und ich bin nicht etwa nervös wegen der Androhung einer Sanktion. Habe zwei kleine Kinder und das Geld reicht jetzt schon nicht und dann will mein SB mir noch eine rein drücken, nur weil ich die Bewerbungsnachweise nicht geschickt habe. Wollte das aber ehrlich noch die Tage mailen. War aber wie gesagt in einer schlechten Gesundheitlichen Verfassung und mit den gedanken ganz woanders.
 

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Hat keiner eine Antwort parat...?
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Hallo Rimaldino,

Hat keiner eine Antwort parat...?

bestimmt aber Niemand hier sitzt "rund um die Uhr" am PC und die "Spezies" haben auch mal was anderes zu tun ...

Habe bitte mal etwas Geduld, ich kenne mich mit aW am SG nicht so gut aus aber klar ist schon mal, dass du KEINE Bewerbungen "rückwirkend" nachweisen musst, wenn du den VA erst im Januar bekommen hat.

Da hat @Sorata sich oben vertan und wohl ein wichtiges Wort vergessen ...

Du sollst für eine Pflicht aus Dezember 2017 sanktioniert werden, welche dir erst im Januar 2018 auferlegt wurde. Das ist zulässig, da der VA so in die Vergangenheit hinein gewirkt hätte.

Der erste Satz ist doch schon deutlich und der 2. Satz sollte wahrscheinlich lauten :"Das ist NICHT zulässig, da der VA so in die Vergangenheit hinein gewirkt hätte."

Man kann dir keine Pflichten auferlegen die du für die Vergangeheit erfüllen sollst, deine Bewerbungen können also erst ab Zugang des VA für die Zukunft gefordert werden.

Daraus ergibt sich auch, dass die Sanktion für die Dezember-Bewerbungen rechtswidrig wäre ... die EGV war ja ohne deine Unterschrift noch gar nicht rechtswirksam geworden. :icon_evil:

Es genügt trotzdem wenn du den Helfern hier jetzt Zeit gibst dir über das Wochenende mit passenden Formulierungen weiter zu helfen.

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Hallo Rimaldino,

gehe mal separat noch auf deinen ersten Beitrag ein, die beiden Anhörungen habe ich mir inzwischen angesehen ...

Eine bezieht sich allgemein auf die fehlenden Bewerbungsnachweise und ist sinnvollerweise genau am 15.01. geschrieben worden.

Man hat echt "keine Zeit" bei deinem JC ... es wurde aber auch schon gerichtlich festgestellt, dass man von "pünktlichen" Berwerbungs-Nachweisen auch nicht schneller in Arbeit kommen wird. ...:icon_evil:

Die andere Anhörung bezieht sich auf den Meldetermin vom gleichen Tag, es gab angeblich keinen akzeptablen Grund...

Habe dann nach paar Tagen eine neue Einladung erhalten für den 15.01.18. und ich habe mir dann gedacht, dass ich dann beim Termin die EGV unterschreiben werde und abgebe.

Das hat sich dein SB offenbar etwas anders gedacht und wollte nicht bis zu deinem Meldetermin warten, darum hat er den VA rausgeschickt, in der Annahme du würdest die EGV nicht unterschreiben.

War denn ein konkreter Rückgabetermin dafür abgemacht worden im Dezembertermin ???

Davor kam aber eine EGV per VA per Post, damit war das Ding erledigt gewesen.

Nicht ganz wie du nun bemerken musst, an welchem Tag (Datum) GENAU hast du den VA jetzt bekommen, es gilt die Kenntnisnahme von dir und NICHT das Datum wann der VA erstellt wurde ???

Es wären ja höchstens noch 2 - 3 Tage geblieben für die geforderten Januar-Bewerbungen ... bis zum gewünschten Eingang der Nachweise beim JC ...
Die Nachweise hättest du ja auch am 15.01. mit zum Termin nehmen können, wenn du nicht krank geworden wärst ???

An Dem Termin am 15.01.18 bin ich aber nicht da gewesen, habe auch ne AU .

Hast du diese AU auch nachweislich zum JC geschickt, es genügt ja nicht ganz, dass du eine hast, die MUSS beim JC eingereicht werden, besonders wenn du dich damit für einen Termin entschuldigen willst.

Habe Asthma und zurzeit Rheumatische Symptome. Bin noch in ärztlicher Behandlung deswegen und wegen meiner Lunge.
Dem JC habe ich bis dato davon nichts erzählt, weil ich mit denen nicht über meine Privaten Sachen sprechen möchte.

Das brauchst du ja konkret auch gar nicht beim JC erzählen, die SB sind keine Ärzte, ab welchem Tag genau warst du denn jetzt AU geschrieben und WANN (und auf welchem Wege) hast du das deinem SB mitgeteilt, dass du deswegen nicht zum Termin kommen wirst oder nicht kommen konntest ???

Selbst wenn du erst am 15.01. beim Arzt gewesen bist und die AU ausgestellt wurde KANN der SB die natürlich (am selben Tag) noch nicht auf seinem Schreibtisch haben. :icon_evil:

Die JC -interne Postlaufzeit ist aber nicht dein Problem, dein SB scheint ganz wild darauf zu sein, dich irgendwie sanktionieren zu können, da wird keine Zeit "verloren" ...

Du solltest dich allerdings nicht nur für Termine sporadisch AU schreiben lassen, sondern besser durchgehend bis deine Gesundheitsprobleme geklärt sind und es dir wieder besser geht.

Dann brauchst du auch die Bewerbungen aus dem VA zunächst nicht erfüllen, wenn du akut krank bist (etwas längere Zeit) macht das keinen Sinn.:icon_evil:

Habe für Dezember 2017 die 5 Bewerbungsnachweise noch nicht abgeschickt,

Das kannst du noch freiwillig nachholen, musst du aber nicht, denn für den Dezember gab es diese Verpflichtung noch gar nicht ... da war der VA ja noch gar nicht bei dir angekommen. :icon_evil:

Die Anhörung wegen Meldetermin solltest du relativ leicht los werden können, wenn du nachweisen kannst die AU -Bescheinigung an das JC geben zu haben.

Füge noch einmal eine Kopie davon bei und verweise darauf, dass du dich bereits am XX für diesen Termin entschuldigt hast.

Ob man dir die fehlenden Bewerbungen vorwerfen kann hängt auch davon ab, seit wann du AU gewesen bist, bist zum 15.01. war ja kaum noch Zeit für Bewerbungen wenn du den VA da auch fast erst bekommen hattest.

MfG Doppeloma
 

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Habe den VA am 11.1.18 erhalten per Post.
Bin eine Woche krank geschrieben laut au . Aber Montag habe ich wieder ein Termin beim Arzt. Meine Lunge würde geröngt.
Die Krankmeldung habe ich noch nicht abgegeben. Wie soll ich das am besten machen? Per einschreiben mit dem Bogen?
Das JC ist auch nicht gerade um die Ecke ca. 30km entfernt.

Beim Termin im Dezember hat sb mit gesagt, dass ich es mitnehmen kann und unterschrieben abgeben soll. Wann genau wurde nicht festgelegt. Sb meinte in einer oder zwei Wochen. Kann mich nicht mehr genau daran erinnern. Habe dann nach paar Tagen ein Termin bekommen und mir gedacht, dass ich es bestimmt wegen der egv erhalten habe um weiteres zu klären. Aber beim Termin im Dezember hat sb mir auch gesagt, dass er mich wieder einladen will, um meine Bewerbungen zu kontrollieren, da man mich ansonsten in eine Maßnahme stecken will. Meine Bewerbungsunterlagen sind von Fachleuten bearbeitet und kontrolliert wurden, deshalb habe ich zugestimmt mit dem Deal.
 

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Bin leider kein Jurist und kenne mich überhaupt nicht damit aus.
Wer von uns hier ist denn Jurist? :biggrin:
Wir haben Dir soweit alles geliefert, brauchst es nur noch zusammenfügen. Deshalb schreibt niemand mehr hier, weil man sich nur wiederholen würde. Und entscheiden musst Du auch, was Du tun möchtest. :wink::icon_pause:

Ich habe gefragt ob der EGV Verwaltungsakt (EGVA ) wirklich keine Rechtsfolgenbelehrung (RFB )hat? Eine Antwort kam nicht. Oft werden Sachen vom TE nachgereicht oder zugedeckt, deshalb die Frage. Ich gehe davon aus, er hat keine.

Wenn keine RFB enthalten, musst Du weder die Nachweise schicken, noch Dich an den VA halten. Warum solltest Du jetzt, weil Du Angst vor einer Sanktion hast (so wird das SB denken) die Nachweise schicken, obwohl das LSG und andere Gerichte entschieden haben, dass es nichts bring außer Sanktionen. Außerdem ist der VA so wie er ist Müll. Das haben Dir @Sorata und ich erklärt. Er ist Müll weil Sachen gefordert werden und Dir dabei nichts erwähnt, geboten oder zumindest erklärt wird.

Der einzige Grund für die Übersendung der "Liste Nachweis" wäre, dass man nicht eingeladen wird und mindestens 6 Monate Ruhe vor SB hat. Dann würde ich es machen.

Frage: wieso wolltest Du die EGV unterschreiben? Wie bekommst Du Deine Bewerbungskosten ersetzt? Wer bezahlt die Nachweise zu Stichtagen, wenn Du unterschrieben hättest? Das wäre alles sanktionsbewehrt. Unterschreibe bitte keine EGV mehr oder lasse diese zumindest erst hier prüfen. Die EGV und jetzt der VA sind total einseitig und sind ganz sicher so kein Austauschvertrag. Bitte beantworten. :cheer2:

Anhörung Termin: eine AU soll man innerhalb v. 3 Tagen einreichen. Hast Du nicht, mache eine Kopie für Dich (trotz Kopie für kranken, die aber anders aussieht als AU für JC ) schreibe in die Anhörung dass wichtiger Grund, also AU vorlag und Termin nicht wahrgenommen. Wir sind davon ausgegangen, dass Du die AU bereits eingeschickt hast.

Anhörung Termin Text: "Wichtiger Grund, AU lag vor und Termin deshalb nicht wahrgenommen. "

Text Anhörung Nachweis Bewerbungen: "Stichtage für Bewerbungsnachweise sind unzulässig. (hier die Beschlüsse aus meinem ersten Post zitieren. Das kleine Bild unten). Zudem ist mir eine rechtliche Grundlage für eine Sanktion nicht bekannt."
Was damit gemeint ist, weißt du? Keine Rechtsfolgenbelehrung. SB sollte darauf von selbst kommen. :icon_hihi:
Die Beschlüsse der Gerichte bezüglich Nachweise kannst du aus dem Bild aus meinem ersten Post abschreiben.

Widerspruch EGVA Frage: willst Du Widerspruch einlegen gegen den VA oder willst Du ihn so einfach weiter laufen lassen wie er ist? Sanktionieren kann man daraus nicht, weil keine RFB und außerdem, wenn das JC tatsächlich daraus bis zum Ablauf sanktioniert und Du also die Kenntnis von Rechtsfolgen hast, das Gericht ganz sicher nicht aus einem solchen Müll-Kunstwerk eine weitere Sanktion begründet sieht. Den Grund haben wir Dir genannt! Zudem ist der Vorteil dieser, dass SB anscheinend das Kunstwerk mit einem weiteren Kunstwerk fortschreiben möchte! Und wenn es bei den Texten bleibt, bleibt es Müll, da einseitig, nichtssagend, kein Konzept, Bewerbungskosten, rückwirkend gültig usw. Sogar der Text, dass Du Dich nur für Helfer Stellen bewerben sollst ist so laut §2 SGB II nicht gedacht! Du darfst und musst Dich auf alles bewerben, was zumutbar ist. SB will also sanktionieren, wenn es nicht alles Helfer-Stellen sind? So ein Quatsch!

Achtung: auf alles Andere wie Vermittlungsvorschläge mit RFB gibt es weiterhin Sanktionen.

Ich würde also nach Überlegung keinen Widerspruch schreiben. Du musst nur verstehen um was genau es hier geht und was es bedeutet! Und Dich melden, falls das JC wieder Versuche startet. Es erübrig sich also auch der Antrag bei Gericht, wenn Du keinen Widerspruch einlegst. :idea::wink:

Beantragst Du Fahrtkosten für die Termine im JC ? Deine Bewerbungskosten kannst Du aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Auch ohne unterschriebene EGV oder EGVA . Nicht einmal dies wird im VA erwähnt! Ich bin mir sicher, dass Du Dich per Mail bewirbst und es SB deshalb ganz leicht hat. Man fordert also einen Antrag "Vermittlungsbudget" an und trägt seine Kosten ein und fügt Rechnungen für alles incl. Briefmarken ein. Den Antrag muss Du vor Entstehung der Kosten in den Händen halten. Danach, also nachträglich beantragen geht nicht.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Hallo Rimaldino,

mal ergänzend zu meiner Vorschreiberin, die dir schon alles Wesentliche dazu geschrieben hat.
Ich persönlich würde auch keinen Widerspruch einlegen gegen den VA ... wichtig ist es aktuell nur die angedrohten Sanktionen vom Tisch zu bekommen.

Bitte gewöhne dir an sehr konkret Nachfragen zu antworten wenn du auch konkrete Antworten erwartest.

Habe den VA am 11.1.18 erhalten per Post.

OK, wenn der VA dir erst am 11.01. zur Kenntnis gelangt ist, war es völlig Unsinnig bis zum 15.01. bereits Bewerbungsnachweise einfordern zu wollen.
Die könnten ja erst ab dem 11.01. gesucht werden, die gewünschten Stellen.

Bin eine Woche krank geschrieben laut au .

Das ist keine klare Antwort auf die Frage, ab welchem Tag (genau) du AU geschrieben wurdest ... davon hängt immerhin ab, ob diese Bewerbungsforderung (im VA ) überhaupt noch eine relevante Bedeutung haben kann.

Warst du am 11.01. (oder davor) bereits AU geschrieben hat sich das nämlich bereits dadurch erledigt, weil du dich bei akuter Krankheit überhaupt nicht bewerben musst.

Aber Montag habe ich wieder ein Termin beim Arzt. Meine Lunge würde geröngt.

Ist ja alles in Ordnung soweit, lass das richtig klären und so lange bleibst du eben besser AU geschrieben, dann kann dir sowieso vorerst egal sein, was in diesem VA steht.

Das gilt ja (wenn überhaupt) nur wennn du NICHT AU geschrieben bist.

Die Krankmeldung habe ich noch nicht abgegeben. Wie soll ich das am besten machen? Per einschreiben mit dem Bogen?
Das JC ist auch nicht gerade um die Ecke ca. 30km entfernt.

Dann ist es natürlich keine besondere Überraschung, dass du eine Anhörung wegen Meldeversäumnis bekommst, auch wenn die übertrieben "eilig" erfolgt.

Du bist ja verpflichtet eine bestehende AU auch umgehend nachzuweisen, das geht natürlich auch per Post aber gar nicht, geht nicht ... :icon_evil:
Woher soll man denn beim JC sonst wissen können, dass du krank bist wenn dazu keine Bescheinigung vom Arzt kommt ???

Fülle bitte die Rückseite der Einladung entsprechend aus (mach dir dann bitte eine Kopie davon für deine Unterlagen) und füge die AU -Bescheinigung bei, die für den AG gehört (im Original) zum JC .

Schick das unbedingt per "Übergabe-Einschreiben", damit du kontrollieren kannst wann die das bekommen haben.

Deutsche Post | Brief | Sendungsstatus

Hier kannst du das abrufen und dir den Beleg auch ausdrucken.

War zwar wenig klug von dir aber wegen verspäteter AU -Meldung darf NICHT sanktioniert werden und wenn der 15.01. damit klar gedeckt ist, muss auch die Meldepflicht-Verletzung zurück genommen werden.

Kannst ja den Anhörungsbogen gleich mit dazu packen und auf deine Anlagen (Termin-Absage wegen nachgewiesener AU ) als Erklärung verweisen.

Nachfolgende AU -Verlängerungen schickst du bitte auch IMMER umgehend nachweislich zum JC , damit die Bescheid wissen und nicht nur wenn wieder eine Einladung kommt, sondern generell IMMER.

So müsste man das bei einem AG ja auch machen, da kann man ja auch nicht einfach weg bleiben und der weiß nicht warum.

Du bist nicht verpflichtet das persönlich dort abzugeben, ist auch nicht besonders günstig wenn man krank ist, dann ist man krank und fährt nicht laufend (auf eigene Kosten) zum JC um den Nachweis abzugeben.

Die Einschreiben kosten zwar auch Geld aber die Fahrt ist (vermutlich) teurer und vor Allem anstrengender für dich, so kannst du aber immer auch beweisen, dass du das hingeschickt hast und wann.

Beim Termin im Dezember hat sb mit gesagt, dass ich es mitnehmen kann und unterschrieben abgeben soll. Wann genau wurde nicht festgelegt. Sb meinte in einer oder zwei Wochen.

Unklarheiten in "Abmachungen" gehen zu Lasten der SB trotzdem solltest du dir klar machen (für die Zukunft), dass die nicht bis zum nächsten Termin auf deine Unterschrift warten wollen ... wenn du sowieso nicht unterschreiben möchtest ist das allerdings egal.

Dann kannst du immer auch den VA abwarten, die Pflichten darin gelten aber erst nach dem Zugang bei dir (also für die Zukunft und NUR wenn du gesund bist und nicht AU geschrieben), vorher kennst du diesen Bescheid ja nicht.

In der Anhörung werden nur "pauschal" (mit Verweis auf den VA vom 08.01.2018) Bewerbungsnachweise verlangt, die bis zum 15.01. beim JC eingehen sollten ...

Da du den VA aber erst am 11.01. erhalten hast (und vielleicht sogar schon AU gewesen bist ?) ist diese Forderung schon völlig überzogen, da schon Nachweise zu verlangen aus diesem VA .

Zudem dürfen feste Fristen dafür unter Sanktions-Androhung gar nicht per Bescheid gesetzt werden.
Dazu fehlt aber noch etwas die Info wegen deiner Erst-AU , diese Anhörung zu beantworten.

Man kann es auch bleiben lassen und direkt erst auf den Sanktions-Bescheid reagieren, da ist dann Widerspruch fällig und es bietet sich auch eine erfolgversprechende aW am SG dazu an.

Meist werden die Angaben in den Anhörungen sowieso ignoriert, oft wird nicht mal die dafür gesetzte Frist abgewartet, da liegt schon der Sanktions-Bescheid im Briefkasten.

Dagegen muss dann unbedingt was unternommen werden, dem VA würde ich an sich auch gar nicht widersprechen, die aktuellen Sanktions-Versuche bekommst du damit auch nicht (mehr) aus der Welt. :icon_evil:

Kann mich nicht mehr genau daran erinnern. Habe dann nach paar Tagen ein Termin bekommen und mir gedacht, dass ich es bestimmt wegen der egv erhalten habe um weiteres zu klären.

In der Einladung muss ja immer ein konkreter Grund genannt werden zu welchem genauen Zweck die erfolgen soll, du bist nicht verpflichtet das zu "erraten". :icon_evil:

Aber beim Termin im Dezember hat sb mir auch gesagt, dass er mich wieder einladen will, um meine Bewerbungen zu kontrollieren, da man mich ansonsten in eine Maßnahme stecken will.

Was die so "sagen" weil sie ihre Maßnahmen füllen wollen kann dir erst mal egal sein, auch Maßnahmen haben begründet und (konkret für dich) sinnvoll zu sein.

Meine Bewerbungsunterlagen sind von Fachleuten bearbeitet und kontrolliert wurden, deshalb habe ich zugestimmt mit dem Deal.

Wenn deine Bewerbungen in Ordnung sind (wobei das letztlich im "Auge des Betrachters liegt", also des AG bei dem du dich bewirbst), dann besteht ja dafür offenbar KEINE Notwendigkeit, dich in eine solche "Maßnahme zu stecken" ...

Da würde es für mich keinen "Deal" geben damit meine wertvolle Lebenszeit zu verschwenden. :icon_evil:

Vielleicht solltest du dich bei Interesse an Weiterbildung mal im KursNet umsehen und einen (schriftlichen / nachweislichen) Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen, für eine sinnvolle Fortbildung ???

Jedenfalls wenn du wieder richtig gesund bist, deinen AU -Nachweis (für den Meldetermin) solltest du am Montag unbedingt endlich abschicken, da kannst du ja (wie oben beschrieben) die Anhörung gleich beifügen, schaden kann es ja auch nicht.

Sollte deine AU am Montag wieder verlängert werden, dann mach das spätestens am Dienstag und lege die neue Bescheinigung gleich mit dazu, dann sparst du 1 Mal das Porto.
Vielleicht bleibt dann nur noch ein "Sanktions-Versuch" übrig wegen der Bewerbungs-Nachweise ...

MfG Doppeloma
 

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Vielen Dank für die Antworten und ausführliche Erklärungen.
Alles was in der VA stand habe ich hochgeladen. Einer Rechtsbelehrung war nicht dabei.
Wollte unterschreiben, damit ich keine Probleme mit sb bekomme. Habe aber ehrlich gesagt keine Angst auf Gericht etc. Wenn es darum geht meine Rechte zu verlangen. Demnächst, werde ich jeden egv erstmal hier rein stellen und es nicht mehr einfach so unterschreiben. Bin am 15.1.18 krank geschrieben für eine Woche, genau an dem Tag hatte ich auch ein Termin beim JC .
Fahrtkosten erstattung beantrage, genairage ich bei jedem Termin, aber Bewerbungskosten nicht. Die Nachweise schicke ich per Email. Bewerbe mich hauptsächlich online, da es schneller und einfacher geht.

Was würdest du mir am besten raten Sonne11?

Also die Au werde ich jetzt morgen früh per einschreiben schicken mit deinem Text : Wichtiger Grund, au lag vor und deshalb Termin nicht wahrgenommen. Soll ich das genauso schreiben?

Soll ich die Bewerbungen für Dezember jetzt nicht einreichen und die nächsten 5 spätestens am 15 Feb.
Habe für Dezember 2017 noch ca. 10 vermittlungsvorschläge bekommen, auf die ich mich nicht beworben habe um ehrlich zu sein. Es waren hauptsächlich ZAF .

Soll ich jetzt besser kein Widerspruch an JC und SG schicken oder wie meinst du das genau? Sag mir einfach, was du an meiner stelle jetzt genau machen würdest.

Aufjedenfall werde ich schon mal sein Rat befolgen und die AU morgen abschicken mit deinem Textvorschlag.
 

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Habe für Dezember 2017 noch ca. 10 vermittlungsvorschläge bekommen, auf die ich mich nicht beworben habe um ehrlich zu sein. Es waren hauptsächlich ZAF .
Dann ist ja der Grund klar, warum so sehr auf die Liste bestanden wird. 10 VV sind aber die Folgerung davon, dass man seine Bewerbungskosten nicht einreicht und sich nicht stets schriftlich bewirbt. Dann kommen sicher keine 10 VV !

Anhörung: Ja so schreiben. Nein, ich würde keinen Widerspruch einreichen.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Hallo Rimaldino,

nun brauchst du auch nichts mehr überstürzen, am Wochenende ist sowieso keiner beim JC und Post gibt es frühestens Montag wieder.

Habe mir die Anhörung zu den Bewerbungsnachweisen noch mal angesehen und mal was dazu formuliert ...

Kannst natürlich selbst entscheiden ob und was du verwenden möchtest, mehr würde ich dazu zunächst nicht schreiben, dann kannst du das gleich zusammen abschicken.

Den Rest kann man sich aufsparen falls man einer Sanktion doch noch widersprechen muss ...

Bitte die Fristen bei den Anhörungen nicht verdecken, bis wann soll das denn dort sein ???

MfG Doppeloma
 

Anhänge

  • ELO 19.01.2018 - Kopie.doc
    20 KB · Aufrufe: 372

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Dann ist ja der Grund klar, warum so sehr auf die Liste bestanden wird. 10 VV sind aber die Folgerung davon, dass man seine Bewerbungskosten nicht einreicht und sich nicht stets schriftlich bewirbt. Dann kommen sicher keine 10 VV !

Anhörung: Ja so schreiben. Nein, ich würde keinen Widerspruch einreichen.

Die nutzen halt die Unwissenheit. Ich werde mich demnächst schriftlich bewerben und die Kosten beantragen.

Bewerbungsbühungen also nicht nachträglich einreichen und was ist mit dem 5 Bewerbungen für Februar? Werde vom sb bestimmt noch einige vv bekommen. Wie soll ich mich da am besten verhalten?

Also den Anhörungsbogen wegen dem nicht bewerben soll ich einfach ignorieren und abwarten was kommt, habe ich das richtig verstanden?

Soll ich vlt. Jetzt irgendein Schreiben aufsetzen um die Bewerbungskosten zu beantragen? Habe deswegen auch ein Thema geöffnet vor paar Tagen. Ich habe bis dato nie ein formular etc bekommen für die Erstattung der Bewerbungskosten und ausserdem ist es doch ziemlich auffällig, wenn ich mich bei allen vv schriftlich bewerbe. Mein sb wird mich bestimmt drauf ansprechen. Wie würdest du darauf antworten und wie beantragst du die Bewerbungskosten @Sonne11

Vielen Dank an alle und vorallem an Sonne & Doppeloma für den Support. Bin echt über glücklich und erleichtert. Mit ist ein riesen Stein von. Herzen gefallen :icon_mrgreen:
 

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Hallo Rimaldino,
nun brauchst du auch nichts mehr überstürzen, am Wochenende ist sowieso keiner beim JC und Post gibt es frühestens Montag wieder.......

Der Text ist einfach Super geschrieben. Das würde ich direkt so übernehmen.
Bin gerade nicht zuhause. Werde mal nachher schauen wieviel Zeit ich für die Antwort bekommen habe. Danke für deine Mühe :idea:
 

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Ich traue mich nicht zu fragen, ob die 10 Vermittlungsvorschläge alle eine Rechtsfolgenbelehrung haben. :sorry: Was meint ihr, soll ich fragen? Lieber nicht. Ob das jemanden passieren würde? So ohne RFB ?

Bewerbungskosten beantrage ich, wie ich oben im Detail beschrieben habe. Bewerbungskosten Formular "Vermitlungsbudget" anfordern.
 

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Die VV hatten alle eine RFB ...Was heist das jetzt für mich.. Die VA ist ja sowieso nicht gültig.

Habe Zeit bis zum 01.02.2018 bekommen um den Bogen zu beantworten.
 

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Die VV hatten alle eine RFB ...Was heist das jetzt für mich.. [...]
Du fragst allen Ernstes WAS das für dich heißt?!

Damit du aufschließen kannst - und - ehe du hilfreiche Geister für dich in epischer Breite tippen läßt, was schon hundertfach in ähnlichen Fäden abgekaspert wurde, schlage ich vor, du liest einfach mal die Rechtsfolgenbelehrung/en (RFB ), die an jedem der Vermittlungsvorschläge (VV ) hing/en und DIR in Gänze vorliegen sollten.
Darin steht in der Regel sehr ausführlich, was es für den HE "heißt", sich nicht zu bewerben - sofern er keinen triftigen Grund vorzuweisen hat, der ihn von der darin angemahnten Mitwirkungspflicht befreit.

Sei es z. B. Unzumutbarkeit wegen
a) zu langer Pendelzeiten
b) gesundheitlichen Einschränkungen (die dann zuvor vom MD abzuklären sind)
c) abgefragten Qualifikationen, die der HE nicht beizubringen vermag.
(Z. B. Führerschein erforderlich - aber nicht vorhanden)

oder - Dauer-AU , die (d)eine zeitnahe Mitwirkung vereitelt hat.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Rimaldino,

Habe für Dezember 2017 noch ca. 10 vermittlungsvorschläge bekommen, auf die ich mich nicht beworben habe um ehrlich zu sein. Es waren hauptsächlich ZAF .

"Meine Güte", ist das nun langsam Alles oder kommen da noch mehr Überraschungen ??? :doh:

Zu deiner Verpflichtung dich IMMER auf VV (MIT eigener RFB ) zu bewerben wurde dir schon geschrieben.
Das gilt völlig unabhängig davon, ob es eine EGV oder einen VA überhaupt gibt.

Ich werde mich demnächst schriftlich bewerben und die Kosten beantragen.

Dann fang mal gleich damit an, mach einen knappen (aber ordentlichen) Lebenslauf fertig und ein (kurzes) Anschreiben, dass dir der VV zugesendet wurde und du zu einem Vorstellungstermin gerne weitere erforderliche Unterlagen mitbringen wirst.

Das kannst du immer wieder (leicht abgewandelt) verwenden und genügt in der Regel bei ZAF .

Du bittest auch darum dir in der Antwort / Einladung mitzuteilen, ob die Fahrtkosten (zum Vorstellungsgespräch) dann übernommen werden.

KEINE Telefon-Nummer angeben, die sollen dir schreiben müssen.

Sind es konkrete Stellen-Angebote, dann frage gleich (interessiert) nach, ob genau diese Stelle noch frei ist.

Ist es nur ein "allgemeiner VV " kannst du nicht beurteilen, ob die Stellen überhaupt für dich passend und zumutbar wären (gesundheitlich z.B.), das ist jetzt ein Hinweis NUR FÜR DICH.

Schicke diese Bewerbungen unbedingt noch raus, in diesem Falle mit ganz normaler Post, du hast KEIN Geld, um jede Bewerbung (auf so viele VV ) mit Einschreiben zu schicken und vom JC wird dir ja auch NICHTS zugesagt.

Schreibe dir auf wann du dich bei welchem AG / welcher ZAF beworben hast (zunächst mal nur für dich eine Bewerbungsliste machen) falls da mal nachgefragt wird.

Dann abwarten ob sich da einer melden wird, auf Nachfrage vom JC schreibst du in deine Liste "Ergebnis offen".

Auch VV sind Bewerbungen und die Kosten dafür sind vom JC zu erstatten, also nimm das (zukünftig) mit in deine Liste auf und beantrage diese Kosten.
Die Marken-Quittung kannst du auch später noch gebrauchen.

Die Anhörung wegen der Bewerbungs-Nachweise bezieht sich ja bisher nur auf die Forderung aus dem VA vom 08.01.2018, von den VV (aus Dezember) wird ja gar nicht geschrieben.

Also "wecke dazu im Moment besser keine schlafenden Hunde" aber bereite dich darauf vor, dass es der SB wieder einfallen könnte.

Hast du die VV ALLE an einem Tag bekommen oder verteilt über mehrere Tage ???

Es geht auch mal Post verloren, wenn es nicht mit "PZU" geschickt wurde ... :idea:

Bewerbungsbühungen also nicht nachträglich einreichen und was ist mit dem 5 Bewerbungen für Februar? Werde vom sb bestimmt noch einige vv bekommen. Wie soll ich mich da am besten verhalten?

Nein, für den VA brauchst du (Dezember) nicht mehr vorlegen, der VA gilt ja nicht rückwirkend, da steht ja klar drin, dass diese Pflicht ab dem 15.01. beginnen soll für die Januar-Bewerbungen (die nicht mehr möglich waren).

Aber die VV sind trotzdem noch da (von Dezember) und danach könnte auch noch gefragt werden.
Also besorge dir Briefmarken (mit Quittung von der Post) und verschicke wenigstens noch einige davon.

Wenn man dir zu viele VV schickt, dann kannst du dir das eben ohne Erstattung nicht leisten, im Regelsatz ist KEIN Geld für Bewerbungen vorgesehen. :icon_evil:

Jetzt bist du erst mal krank und nachweislich AU geschrieben (auf unbestimmte Zeit) da brauchst du dich nicht bewerben, auch nicht auf (neue) VV , also achte bitte darauf WANN du was in der Post hast.

Selber bewerben brauchst du dich erst wieder wenn klar ist, dass deine AU zum Tag X beendet sein wird.
Während AU brauchst du dich auch nicht auf VV für sofortige Einstellungen bewerben, du bist ja krank und kannst noch nicht arbeiten.

Bei ZAF NUR noch schriftlich und sehr "sparsam" bewerben, die sind meist zu faul auf dem Postwege überhaupt zu antworten.

Wollen meist nur telefonieren oder Mail-Kontakt ... das musst du ja nicht auch wollen. :icon_evil:
Auf welchem Wege du dich bewirbst ist letztlich deine Entscheidung, nur bei wirklich interessanten Stellen solltest du mehr Aufwand treiben und dich nach den konkreten Wünschen des AG dabei richten.

Bitte schau auch mal in die Formular / Vorlagen-Ecke hier im Forum, man kann ALLES auch einfach "formlos" beantragen, wenn die ein Formular dafür haben wollen, muss man es dir zur Verfügung stellen.

Kosten für VV kannst du nicht vorher beantragen, das geht ja erst wenn du welche bekommen hast und bearbeiten musst.

Versuche bitte dich hier gründlicher einzulesen, nicht alle Fehler kann man nachträglich "ausbügeln", die du aus (angeblicher) Unwissenheit mal gemacht hast und lesen was drauf steht auf den VV , das kannst du ja wahrscheinlich ... :idea:

MfG Doppeloma
 
Zuletzt bearbeitet:

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
Hallo Rimaldino,

"Meine Güte", ist das nun langsam Alles oder kommen da noch mehr Überraschungen ??? :doh:
...........................

Ich habe die VV in Wöchentlichen Abständen bekommen.

Einmal 5 und dann kamen nach einer Woche nochmal 5.

Also kurz zusammengefasst zu meinen weiteren Schritten die ich Morgen machen muss:

Die Anhörungsbögen beide ausfüllen

- Wegen AU und den AU zettel mitschicken

- Bewerbungsnachweise nicht eingreicht, den Musterwiderspruch in den Anhörungsbogen eintragen.
Der ist sehr gut geschrieben aber kommt etwas zu frech rüber oder ist das okay so oder soll ich da was ändern?

Mich auf die VV schnell bewerben

Habe ich das richtig verstanden?
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Rimaldino,

Ich habe die VV in Wöchentlichen Abständen bekommen.
Einmal 5 und dann kamen nach einer Woche nochmal 5.

Du lässt dir aber auch jedes Wort "aus der Nase ziehen", waren die immer (alle 5) in EINEM Umschlag und war das mit "normaler" Post ???

Gerade vor Weihnachten geht auch mal "normale" Post verloren, das wären dann die entsprechenden 5 VV weniger, wenn sie in EINEM Umschlag kamen ... noch deutlicher möchte ich jetzt wirklich nicht mehr werden ... :icon_neutral:

Was man nicht bekommen hat, kann man auch nicht bearbeiten ... dass GAR NIX davon angekommen ist, würde dir aber keiner glauben wollen ... :icon_idee:

Die Anhörungsbögen beide ausfüllen

- Wegen AU und den AU zettel mitschicken

Geh erst zum Arzt, wenn deine AU verlängert wird, dann kannst du das auch gleich mitschicken ...

- Bewerbungsnachweise nicht eingreicht, den Musterwiderspruch in den Anhörungsbogen eintragen.
Der ist sehr gut geschrieben aber kommt etwas zu frech rüber oder ist das okay so oder soll ich da was ändern?

Das ist KEIN Widerspruch sondern deine Antwort auf die Anhörung ... weiter oben war es noch "WOW", jetzt ist es dir "zu frech", es ist deine Entscheidung was du dort antwortest.

Ich habe nur eine Formulierung vorgeschlagen, für die Anwendung ist jeder selbst verantwortlich, meine "zahmen Zeiten" gegenüber Behörden sind schon lange vorbei.

Es ist sachlich und fundiert, ich weiß nicht was du daran "frech" findest ???

Lies mal hier nach (am Ende des Beitrages ... was der TE nach Nürnberg geschickt hat für seinen Vater und dann das Ergebnis (Bericht von gestern) ... es steht dir ja frei das entsprechend "abzumildern", ich wüßte nicht warum ...

https://www.elo-forum.org/2254144-post35.html

Da geht es zwar um ALGI aber das macht nichts, es geht auch um eine Sperre des kompletten Geldes für 12 Wochen ...
Da sind die auch nicht besonders "zimperlich" ... :icon_evil:

Du kannst natürlich auch "Samthandschuhe" kaufen gehen für deine SB , in der Hoffnung, dass du dann nicht sanktioniert wirst. :sorry:

Mich auf die VV schnell bewerben
Habe ich das richtig verstanden?

Ja, das hast du richtig verstanden ... besser spät als nie, es kann immer noch danach gefragt werden, wenn sie mal deine Akte "aufräumt" aber treibe keinen unnötigen Aufwand dafür, das haben ZAF nicht verdient ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
Die wurden mit der normalen Post verschickt. Also ich habe schon etliche VV erhalten auch von meinen alten SBs und ich habe mich nie darauf beworben höchstens bei eins bis zwei wo es mir gefallen hat und das ist schon jahre her und bis dato gab es nie probleme. Die SBs kontrollieren das anscheinend nicht.
Ich werde dann heute erstmal zum Arzt gehen und schauen was der sagt.
Den Anhörungsbogen wegen der Bewerbung werde ich dann mal so abschicken. Das war kein Angriff oder so. Dein Schreiben hat mir super gefallen, aber war hat bissel hart, aber anscheinend verstehen die nur diese Sprache.
Vielen Dank :)

PS: das schreiben habe ich mir durchgelesen.
Echt traurig und hart wie die mit einem umgehen. Unglaublich!
 

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
War beim Arzt und habe keine weitere Auskunft bekommen. Mir geht es auch besser.
Die Anhörungsbögen habe ich alle ausgefüllt und mit der AU abgeschickt. Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken.
 

Rimaldino

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Jan 2018
Beiträge
68
Bewertungen
13
AW: Habe eine EGV per VA erhalten und eine Androhung auf Sanktion wegen nicht bewerben HILFE!

Hallo Rimaldino,

nun brauchst du auch nichts mehr überstürzen, am Wochenende ist sowieso keiner beim JC und Post gibt es frühestens Montag wieder.

Habe mir die Anhörung zu den Bewerbungsnachweisen noch mal angesehen und mal was dazu formuliert ...

Kannst natürlich selbst entscheiden ob und was du verwenden möchtest, mehr würde ich dazu zunächst nicht schreiben, dann kannst du das gleich zusammen abschicken.

Den Rest kann man sich aufsparen falls man einer Sanktion doch noch widersprechen muss ...

Bitte die Fristen bei den Anhörungen nicht verdecken, bis wann soll das denn dort sein ???

MfG Doppeloma


Habe eine kurze Frage wegen dieser Stelle in deinem Schreiben. Die Antwort auf dem Anhörungsbögen habe ich schon so geschrieben und abgeschickt, also für eine Korrektur ist es zu spät

Es ist unrealistisch hier eine Einhaltung Ihrer Vorgabe (Bewerbungsnachweise ab 08.01. bis (Sonntag ???) 14.01.2018 fristgerecht zum 15.01.2018 erwarten, ich hatte nur 3 Werktage Zeit dafür nach Kenntnisnahme.

Ich habe dir Bewerbungsnachweise immer per Email geschickt. Habe dem JC damals ein Schreiben verfaßt, dass die meine Email und Telefonnummer löschen sollen. Also ich kriege von denen kein Anruf mehr etc.

Wie ist das zu verstehen mit 3 Tage Zeit zur Kenntnisnahme. Also ne Email kann man ja auch Sonntags verschicken.

Bitte um einen Antwort @ Doppeloma, falls mich mein sb darauf anspricht. Bei meinen alten sbs habe ich mich ausschließlich per Email die Nachweise geschickt, aber bei dem neuen sb habe ich noch nichts nachgewiesen. Nur meine Frau. Wir haben nämlich den selben sb und die hat ihr die letzten Nachweise per Mail geschickt, also zu sagen, dass ich kein Internet zuhause habe zählt nicht und lügen möchte ich auch im allgemeinen nicht, dass gehört nicht zu meiner Natur, auch wenn das JC gerne uns viel lügt.
 
Oben Unten