Zwar sind 8 Bewerbungen pro Monat viel, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Wenn in die Zeitung geschaut werden muss, soll das
JC schön das Abo bezahlen. Wo nach Stellen geschaut wird, kann es nicht vorschreiben. Die Nachweise sind zu umfangreich, Kommunikation zwischen dir und dem
AG hat die Behörde nicht zu interessieren. Wie sich bei Vorstellungsgesprächen verhalten wird, kann das
JC überhaupt nicht erfahren.
Hier ist der
SB nun völlig verrückt geworden: Er will vorschreiben, wie oft das Internet zu bemühen ist und auf welchen Portalen sich angemeldet werden muss. Die Rechtsgrundlage soll er mal vorweisen, unter der er so einen Unfug verlangt. Die Sache mit dem Bewerberpool setzt dieser ungenießbaren Torte mit umgefallener Sahne die schimmelige Kirsche auf.
Änderungswünsche halte ich hier für sinnlos, man müsste so gut wie alles herausnehmen.
Hier kann beruhigt gar nicht reagiert werden. Sollte diese Frechheit als
VA kommen, dürfte dieser zu kippen sein, da deinen umfangreichen Pflichten keinerlei Gegenleistung des
JC gegenüber stehen.
Außerdem ist das Sanktionsmoratorium Fakt. Sollte ein
VA erlassen werden, kann trotzdem keine Sanktion verhängt werden. Dem
SB kann also der Mittelfinger gezeigt werden, er kann sich seine
EGV in den NoNo stecken. Er kann machen was er will, er kann sowieso nicht bestrafen.