Habe bei meinem ALG2 Erstantrag eine EGV bekommen. Kann ich die so unterschreiben?

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Blacksystem1

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Hallo an alle :bigsmile:

Bin ganz neu hier im Forum :peace: bis jetzt konnte ich mich dank euch allen sehr viel über meine Rechte informieren :idea:

Ich bin 25 und lebe bei meinen Eltern. Habe vor 3 Tagen den Antrag zu ALG2 bekommen und war schon bei meinem Ersttermin bei der Reha SB (Diabetiker Typ1). Habe sogar Bedenkzeit von einer 1 Woche bekommen!

Da Ich mich kaum mit sowas auskenne (EGV ) möchte ich gerne mein EGV hir posten damit Ihr mich beraten könnt was ich am besten machen sollte!

Was mich stört ist das auf der EGV "auf weiteres" steht. An sich ist die EGV locker mit den 4 Bewerbunngen im Monat (Denke ich mal als Unwissender). Dazu kommt noch das da nichts von einer Ortsabwesenheit steht oder Amtsartzt ?

Zudem habe ich den ALG2 Antrag noch nicht abgegeben und weiß nicht ob er überhaupt bewilligt wird :icon_frown: sollte ich lieber abwarten bis ich genauers weiß ?

Das ist wieder ein anderes Thema und bin mir dabei nicht sicher, ob ich es hier ansprechen darf oder gleich ein neues Thema eröffnen soll ?

Bei mein Antrag habe ich das Zusatzblatt HG mitbekommen. da ich bei meinen Eltern lebe und mein Vater ziemlich gut verdient, denke ich das sie mir nur die Krankenkasse zahlen. Da Sie sich langsam nicht meh um mich kümmern wollen. Muss mit meinen Eltern klären ob Sie sich bereit erklären dies in einer Erklärung zu unterschreiben wo sie mich nicht mehr finanziel unterstützen nach §33 Abs 2 SGB II.

Ich bedanke mich jetzt schon für jede Antwort und Hilfe :icon_smile:

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Blacksystem1

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Curt The Cat

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Moinsen Blacksystem1 und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]EGV Unterschreiben ? ALG2 Reha 2018[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Blacksystem1

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EGV "..werden auch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt" ??? (Als Diabetiker)

Guten Tag,

habe am 16.08.2018 beim Erstantrag auf ALG 2 diese EGV erhalten und noch dazu 1 Woche Bedenkzeit bekommen.

dazu hätte ich paar fragend ich mich kaum auskenne :icon_cry: Könnt Ihr bitte es Durchlesen und mir sagen was gut und was nicht so gut ist :icon_smile: ich möchte echt nicht vom JC in die Falle gelockt werden und wünsche es keinen anderen!



1. Was bedeut dieser Satz für mich bei Punkt 9 "Wichtige Hinweisse"

da ich Diabetiker (Typ1) bin, kann ich mir auf keinen fall sowas leisten das meine beiträge an die Krankenkasse nicht gezahlt wrden.



2. Dazu steht noch bei Punkt 9 das bei einer Sanktion von 60% die Zahlung direkt an den Vermieter oder sonstige Empfangsberichtigten gezahlt werden.

Kann sich das Negativ auf mich wirken beim Vermieter wenn cih endlich eine Eigene Wohnung gefunden habe ?



3. Punkt 4: Dürfen die einfach mein Bewerbungsprofil einfach so in der Jobbörse anonym veröffentlicht ohne meine Erlaubnis ?



Kann ich dies verneinen ?


Würde mich für jede Antwort und Hilfe sehr freuen.
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Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Eine EGV verhandelt man erst wenn man den ALG II Bewilligungsbescheid bekommen hat.
Vorher erübrigt sich sowas weil dies rechtlich fast immer nichtig ist.

Mach erstmal deinen ALG II Antrag fertig und geb ihn ab.

Es wäre auch gut wenn du dich nach einer eigenen Wohnung umschauen würdest, das erleichtert einiges(keine Unterhaltsvermutung usw.).
 

Blacksystem1

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Eine EGV verhandelt man erst wenn man den ALG II Bewilligungsbescheid bekommen hat.
Vorher erübrigt sich sowas weil dies rechtlich fast immer nichtig ist.

Mach erstmal deinen ALG II Antrag fertig und geb ihn ab.

Es wäre auch gut wenn du dich nach einer eigenen Wohnung umschauen würdest, das erleichtert einiges(keine Unterhaltsvermutung usw.).


Vielen Dank für die Info :icon_daumen: >
Dann werde ich es so meiner Reha SB sagen!

Bei uns in der Gegend ist es momentan verdammt schwer eine Wohnung zu bekomme . Da bei uns eine große Dualschule gebaut wird und die Mietpreise in die Decke geschossen sind Keine Chance!!.

Wenn meine Eltern dem JC eine Erklärung schreiben würden, die in etwa so aussieht:


"hiermit erklären wir, Herr _____ und Frau _____ dass wir unseren Sohn ____ nach §33 Abs 2 SGB II nicht mehr finanziell unterstützen.


würde das JC die Leistungen zahlen ?
 
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