Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand helfen, ich habe auch eine Sanktion erhalten, wegen nicht Erscheinen zu einem Termin ( berufliche Situation).
Nun ist es aber etwas anders. Der Termin war am 30.04.2105 um 14.00 Uhr.
Zu diesem Zeitpunkt bin ich allerdings arbeiten. Meine Arbeitszeiten sind von 09.00 bis 14.30 Uhr.
Da ich kein Auto habe, bin ich auf dem Bus angewiesen, dieser fährt aber entweder um 13.54 Uhr oder dann erst wieder um 15.24 Uhr. Deshalb habe ich bereits am 09.04.2015, meinem Jobvermittler mitgeteilt, dass ich diesen Termin nicht wahr nehmen kann und erst ab 16.15 Uhr dort erscheinen kann, da der Bus nicht früher fährt und ich arbeiten muss und der Bus 30 min fährt + 15 min laufen.
Desweiteren habe ich ihm dann am 22.04.2015 noch einmal per Telefon (AB) eine Nachricht auf dem Band hinterlassen und nochmal die Situation geschildert.
Ach so...ich arbeite auf Teilzeit und bin somit aufstocker.
In der Zwischenzeit hat mein Jobvermittler Rücksprache mit der Sachbearbeiterin aus der Leistungsabteilung gehalten, um dort noch einmal meine Arbeitszeiten in Erfahrung zu bringen. Diese hat dann mit meiner Chefin gesprochen, um sich dort auch noch mal zu vergewissern. Ich bin im häuslichen Pflegedienst tätig, somit sind die Arbeitszeiten zusätzlich Patientenabhängig.
Mein Jobvermittler wußte also rechtzeitig Bescheid und schickte mit dennoch eine Sanktionsanhörung zu, diese füllte ich dann mit der gleichen Begründung aus und prompt bekam ich nun eine Sanktion in Höhe von 10%. Selbstverständlich legte ich Widerspruch ein. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dem stattgegeben wird.
Es kann doch nicht sein, dass ich 3 Monate lange weniger Geld bekommen soll, weil ich arbeiten musste und zudem dies noch mehr als rechtzeitig und mehrmals vorher gesagt habe, dass ich zu dem Termin nicht erscheinen kann.
Weiß jemand einen Rat?
LG
ich hoffe, mir kann hier jemand helfen, ich habe auch eine Sanktion erhalten, wegen nicht Erscheinen zu einem Termin ( berufliche Situation).
Nun ist es aber etwas anders. Der Termin war am 30.04.2105 um 14.00 Uhr.
Zu diesem Zeitpunkt bin ich allerdings arbeiten. Meine Arbeitszeiten sind von 09.00 bis 14.30 Uhr.
Da ich kein Auto habe, bin ich auf dem Bus angewiesen, dieser fährt aber entweder um 13.54 Uhr oder dann erst wieder um 15.24 Uhr. Deshalb habe ich bereits am 09.04.2015, meinem Jobvermittler mitgeteilt, dass ich diesen Termin nicht wahr nehmen kann und erst ab 16.15 Uhr dort erscheinen kann, da der Bus nicht früher fährt und ich arbeiten muss und der Bus 30 min fährt + 15 min laufen.
Desweiteren habe ich ihm dann am 22.04.2015 noch einmal per Telefon (AB) eine Nachricht auf dem Band hinterlassen und nochmal die Situation geschildert.
Ach so...ich arbeite auf Teilzeit und bin somit aufstocker.
In der Zwischenzeit hat mein Jobvermittler Rücksprache mit der Sachbearbeiterin aus der Leistungsabteilung gehalten, um dort noch einmal meine Arbeitszeiten in Erfahrung zu bringen. Diese hat dann mit meiner Chefin gesprochen, um sich dort auch noch mal zu vergewissern. Ich bin im häuslichen Pflegedienst tätig, somit sind die Arbeitszeiten zusätzlich Patientenabhängig.
Mein Jobvermittler wußte also rechtzeitig Bescheid und schickte mit dennoch eine Sanktionsanhörung zu, diese füllte ich dann mit der gleichen Begründung aus und prompt bekam ich nun eine Sanktion in Höhe von 10%. Selbstverständlich legte ich Widerspruch ein. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dem stattgegeben wird.
Es kann doch nicht sein, dass ich 3 Monate lange weniger Geld bekommen soll, weil ich arbeiten musste und zudem dies noch mehr als rechtzeitig und mehrmals vorher gesagt habe, dass ich zu dem Termin nicht erscheinen kann.
Weiß jemand einen Rat?
LG