Hab ich gerade im Inet entdeckt --- Top

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

Coole-Sache

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
20 Mai 2006
Beiträge
432
Bewertungen
2
Soweit OK und bisher keine Probleme, nur hat sich unsere ARGE etwas ganz Neues ausgedacht.
In allen Fluren hängen neuerdings Schilder mit dem Hinweis, dass ein Antrag auf Fortzahlung nur noch bearbeitet wird, wenn jedesmal die Kontoauszüge aus den letzten 6 Monaten vorgelegt werden. Desweiteren wird von mir als „Freiberufler“ verlangt, diverse Vordrucke im Zusammenhang mit der Selbständigkeit auszufüllen, diese betreffen:

- Geschäftl. Darlehensverträge
- Betriebl. Kfz-Nutzung
- Soziale Vorsorge
- Anlagevermögen
- Außergewöhnl. Erträge und Aufwendungen
- Erläuterung z. Abschreibungstabelle
- Offene Forderungen und Verbindlichkeiten

Also – alles Dinge, die auch in meiner Steuererklärung stehen und beim Steuerbescheid des Finanzamtes berücksichtigt werden.

Und jetzt kommt das dicke Ei: Zur Bedarfsberechnung soll ICH bzw. ein Steuerberater (den ich mir nicht leisten kann), eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, und hierbei soll ich schriftlich einwilligen, dass diese Unterlagen an ein privates Unternehmen weitergeleitet werden, welches zur Überprüfung von der ARGE beauftragt ist. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht werden zugesagt..... Es handelt sich bei diesen „Kontrolleuren“ um diese Unternehmensberatung: https://www.henzgen-schommer.de

Sollte es tatsächlich möglich sein, dass hier die ARGE den Ergebnissen des Finanzamtes misstraut? Und ist es rechtens, eine Unternehmungsberatung (...die auch noch ein Werbebüro betreibt...), mit Daten meiner finanziellen Verhältnisse zu füttern?
Hat vielleicht jemand Ähnliches erlebt?

Es lebe die Freiheit aller Selbständigen :icon_kotz2: !!!

Gruß Coole-Sache
 

Martin Behrsing

Redaktion
Mitglied seit
16 Jun 2005
Beiträge
21.608
Bewertungen
4.460
Soweit OK und bisher keine Probleme, nur hat sich unsere ARGE etwas ganz Neues ausgedacht.
In allen Fluren hängen neuerdings Schilder mit dem Hinweis, dass ein Antrag auf Fortzahlung nur noch bearbeitet wird, wenn jedesmal die Kontoauszüge aus den letzten 6 Monaten vorgelegt werden. Desweiteren wird von mir als „Freiberufler“ verlangt, diverse Vordrucke im Zusammenhang mit der Selbständigkeit auszufüllen, diese betreffen:

- Geschäftl. Darlehensverträge
- Betriebl. Kfz-Nutzung
- Soziale Vorsorge
- Anlagevermögen
- Außergewöhnl. Erträge und Aufwendungen
- Erläuterung z. Abschreibungstabelle
- Offene Forderungen und Verbindlichkeiten

Also – alles Dinge, die auch in meiner Steuererklärung stehen und beim Steuerbescheid des Finanzamtes berücksichtigt werden.

Und jetzt kommt das dicke Ei: Zur Bedarfsberechnung soll ICH bzw. ein Steuerberater (den ich mir nicht leisten kann), eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, und hierbei soll ich schriftlich einwilligen, dass diese Unterlagen an ein privates Unternehmen weitergeleitet werden, welches zur Überprüfung von der ARGE beauftragt ist. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht werden zugesagt..... Es handelt sich bei diesen „Kontrolleuren“ um diese Unternehmensberatung: https://www.henzgen-schommer.de

Sollte es tatsächlich möglich sein, dass hier die ARGE den Ergebnissen des Finanzamtes misstraut? Und ist es rechtens, eine Unternehmungsberatung (...die auch noch ein Werbebüro betreibt...), mit Daten meiner finanziellen Verhältnisse zu füttern?
Hat vielleicht jemand Ähnliches erlebt?

Es lebe die Freiheit aller Selbständigen :icon_kotz2: !!!

Gruß Coole-Sache
Dann werden wir doch mal Henzegen und Schommer kontaktieren. Die sind doch normalerweise eine Werbeagentur und beraten in Andernach Existenzgründer?
 

gerda52

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
21 Mrz 2007
Beiträge
4.330
Bewertungen
370
Mir stellt sich die Frage, wer dieses zusätzliche Klimbim bezahlt, Kommune oder Bund? Stelle doch mal eine Anfrage bei den Rechnungsprüfungsstellen?

Im Prinzip ist es das Eingeständnis der ArGe , dass sie selbst Null Ahnung von der Marterie Selbständigkeit und Einkommen hat.

Naja, wer sich im favorisierten Bereich 'Beratung' selbstständig macht, hat dank unfähiger Verwaltung immerhin Aussicht auf volle Auftragsbücher.
 

Dopamin

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
29 Jan 2007
Beiträge
1.077
Bewertungen
1
Coole Sache,

hast Du nächsten Donnerstag schon etwas vor? :icon_pfeiff:

Hast Du die PN bekommen? Ich würd das da mal anschneiden...

Dopamin
 
E

ExitUser

Gast
Soweit OK und bisher keine Probleme, nur hat sich unsere ARGE etwas ganz Neues ausgedacht.
In allen Fluren hängen neuerdings Schilder mit dem Hinweis, dass ein Antrag auf Fortzahlung nur noch bearbeitet wird, wenn jedesmal die Kontoauszüge aus den letzten 6 Monaten vorgelegt werden. Desweiteren wird von mir als „Freiberufler“ verlangt, diverse Vordrucke im Zusammenhang mit der Selbständigkeit auszufüllen, diese betreffen:

- Geschäftl. Darlehensverträge
- Betriebl. Kfz-Nutzung
- Soziale Vorsorge
- Anlagevermögen
- Außergewöhnl. Erträge und Aufwendungen
- Erläuterung z. Abschreibungstabelle
- Offene Forderungen und Verbindlichkeiten

Also – alles Dinge, die auch in meiner Steuererklärung stehen und beim Steuerbescheid des Finanzamtes berücksichtigt werden.

Und jetzt kommt das dicke Ei: Zur Bedarfsberechnung soll ICH bzw. ein Steuerberater (den ich mir nicht leisten kann), eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, und hierbei soll ich schriftlich einwilligen, dass diese Unterlagen an ein privates Unternehmen weitergeleitet werden, welches zur Überprüfung von der ARGE beauftragt ist. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht werden zugesagt..... Es handelt sich bei diesen „Kontrolleuren“ um diese Unternehmensberatung: https://www.henzgen-schommer.de

Sollte es tatsächlich möglich sein, dass hier die ARGE den Ergebnissen des Finanzamtes misstraut? Und ist es rechtens, eine Unternehmungsberatung (...die auch noch ein Werbebüro betreibt...), mit Daten meiner finanziellen Verhältnisse zu füttern?
Hat vielleicht jemand Ähnliches erlebt?

Es lebe die Freiheit aller Selbständigen :icon_kotz2: !!!

Gruß Coole-Sache

Die Sachen würde ich denen liefern UND natürlich die Kosten dafür als Einkommens schmälernde Ausgabe berechnen. Bedenke auch dass Deine zeitlichen Aufwendungen dafür einen Verdienstausfall darstellen klar, Du musst ja Deine selbstständige Tätigkeit dafür vernachlässigen, wodurch Kosten in Form von Verdienstausfällen entstehen.

Gegen die Weitergabe Deiner Daten an private Dritte würde ich Einspruch und E/A erheben, dies könnte sich schädigend auf Dein Geschäft auswirken.

Gruß, Anselm
 

EDE

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
31 Dez 2007
Beiträge
7
Bewertungen
0
Mal wieder etwas NEUES beim Antrag auf Fortzahlung des ALG II

Da ich neben ALG II noch eine freiberufliche Tätigkeit als Musiker ausübe, wird immer nur unter Vorbehalt gezahlt, d.h., ich muss meine jährliche Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen und den Steuerbescheid d. Finanzamtes einreichen. Seit Jahren liegen die Gewinne immer unter der entsprechenden Grenze bzw. wird geringer Verlust gemacht, und daran wird sich auch künftig nichts ändern. Im Grunde genommen ist es ein Hobby...

Coole-Sache meinte:
Soweit OK und bisher keine Probleme, nur hat sich unsere ARGE etwas ganz Neues ausgedacht.
In allen Fluren hängen neuerdings Schilder mit dem Hinweis, dass ein Antrag auf Fortzahlung nur noch bearbeitet wird, wenn jedesmal die Kontoauszüge aus den letzten 6 Monaten vorgelegt werden. Desweiteren wird von mir als „Freiberufler“ verlangt, diverse Vordrucke im Zusammenhang mit der Selbständigkeit auszufüllen, diese betreffen:

- Geschäftl. Darlehensverträge
- Betriebl. Kfz-Nutzung
- Soziale Vorsorge
- Anlagevermögen
- Außergewöhnl. Erträge und Aufwendungen
- Erläuterung z. Abschreibungstabelle
- Offene Forderungen und Verbindlichkeiten

Also – alles Dinge, die auch in meiner Steuererklärung stehen und beim Steuerbescheid des Finanzamtes berücksichtigt werden.

Und jetzt kommt das dicke Ei: Zur Bedarfsberechnung soll ICH bzw. ein Steuerberater (den ich mir nicht leisten kann), eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, und hierbei soll ich schriftlich einwilligen, dass diese Unterlagen an ein privates Unternehmen weitergeleitet werden, welches zur Überprüfung von der ARGE beauftragt ist. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht werden zugesagt..... Es handelt sich bei diesen „Kontrolleuren“ um diese Unternehmensberatung: Willkommen bei Henzgen & Schommer

Sollte es tatsächlich möglich sein, dass hier die ARGE den Ergebnissen des Finanzamtes misstraut? Und ist es rechtens, eine Unternehmungsberatung (...die auch noch ein Werbebüro betreibt...), mit Daten meiner finanziellen Verhältnisse zu füttern?
Hat vielleicht jemand Ähnliches erlebt?
 

gerda52

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
21 Mrz 2007
Beiträge
4.330
Bewertungen
370
Ich habe die Themen mal zusammengeführt. Was mir auffiel, war der fast gleiche Wortlaut im jeweiligen Beitrag der beiden Themenstarter. Daher meine Bitte: Benutzt bitte die Zitatfunktion, wenn Ihr Texte von anderen Sites hier postet, Quellenangabe nicht vergessen.
 

EDE

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
31 Dez 2007
Beiträge
7
Bewertungen
0
Der Beitrag stammt ursprünglich von mir. "Coole Sache" hat ihn wohl gefunden und ihn nochmal veröffentlicht.

Ich werde wohl nicht der Weitergabe meiner Daten wie detaillierte Buchführung ect. an ein freies Unternehmen zur Kontrolle einwilligen. Auf diesem Wege wären auch Daten meiner Mitmusiker, Veranstalter etc. weitergegeben. Für's Finanzamt OK, aber nicht an eine Unternehmensberatungs-GmbH, die im Auftrag unserer ARGE hier den Kopfgeldjäger spielen soll.
Hier geht es auch um Datenschutz, und diesbezüglich habe ich mich bereits an den Datenschutzbeauftragten d. Innenministeriums gewandt. Der gute Mann hat seinerzeits bekanntlich ja auch den Fragebogen für Vermieter im Zusammenhang m. Hartz IV gekippt....
 

ethos07

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
16 Apr 2007
Beiträge
5.658
Bewertungen
918
Arge : Gewerbemäßige Etablierung v. Scheinselbständigen?

@ EDE & @ Coole-Sache
Bitte berichtet wie es je weiterläuft - könnte durchaus sein, dass dies nun der erste Versuchsballon ist, die neuen "strengeren" Vorgaben für Selbständige ab diesem Jahr umzusetzen.

Da der Selbständige mit diesem Arge -Modell die Verantwortung für zentrale Bereiche seiner Selbständigkeit - das Controlling - an seine Arge bzw.an von dieser eingesetzte unbekannte Dritte zu 100% abgibt, wäre - wie hier bereits einmal von jemandem eingebracht - auch daran zu denken, gegen die Arge wegen gewerbemäßigem Etablierung von Scheinselbständigkeiten vorzugehen.

Agiert hier die Arge selbst m.E. doch als eine Art Gesamt(schwarz)arbeitgeber/Verleiher von "Selbständigen" an Dritte. Und alles doch wohl irgendwie am Fiskus vorbei.

Ev. würde ich vorerst als einzelner betroffener Selbständiger ein solches Ansinnen erst einmal durch ein Schreiben folgenden Inhalts "umlenken" - in etwa so:

Das interessante Angebot der Arge , dir ein externes und bekanntlich meistens - sofern qualitativ brauchbar - kostspieliges Controlling zu finanzieren, würdest du mit großem Interesse prüfen . Allerdings wollest du dich als Selbständiger auf jeden Fall direkt mit einer entsprechenden dafür zertifizierten Unternehmensberatung in Verbindung setzen und sofern bis dann und dann keine Gegenstellungsnahme der Arge vorliege von einem grunsätzlichem Einverständnis der ARge zu diesem Modus ausgehen. Die Einreichung eines Kostenvoranschlag des von dir bis dann und dann konsultierten Unternehmensberaters folge in Kürze....
 

EDE

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
31 Dez 2007
Beiträge
7
Bewertungen
0
@ EDE & @ Coole-Sache
Bitte berichtet wie es je weiterläuft - könnte durchaus sein, dass dies nun der erste Versuchsballon ist, die neuen "strengeren" Vorgaben für Selbständige ab diesem Jahr umzusetzen.

Da der Selbständige mit diesem Arge -Modell die Verantwortung für zentrale Bereiche seiner Selbständigkeit - das Controlling - an seine Arge bzw.an von dieser eingesetzte unbekannte Dritte zu 100% abgibt, wäre - wie hier bereits einmal von jemandem eingebracht - auch daran zu denken, gegen die Arge wegen gewerbemäßigem Etablierung von Scheinselbständigkeiten vorzugehen.

Agiert hier die Arge selbst m.E. doch als eine Art Gesamt(schwarz)arbeitgeber/Verleiher von "Selbständigen" an Dritte. Und alles doch wohl irgendwie am Fiskus vorbei.

Ev. würde ich vorerst als einzelner betroffener Selbständiger ein solches Ansinnen erst einmal durch ein Schreiben folgenden Inhalts "umlenken" - in etwa so:

Das interessante Angebot der Arge , dir ein externes und bekanntlich meistens - sofern qualitativ brauchbar - kostspieliges Controlling zu finanzieren, würdest du mit großem Interesse prüfen . Allerdings wollest du dich als Selbständiger auf jeden Fall direkt mit einer entsprechenden dafür zertifizierten Unternehmensberatung in Verbindung setzen und sofern bis dann und dann keine Gegenstellungsnahme der Arge vorliege von einem grunsätzlichem Einverständnis der ARge zu diesem Modus ausgehen. Die Einreichung eines Kostenvoranschlag des von dir bis dann und dann konsultierten Unternehmensberaters folge in Kürze....

MUSS DEN GANZEN MIST NÄCHSTE WOCHE EINREICHEN, AUF EXPERIMENTE KANN ICH MICH NUN NICHT MEHR EINLASSEN, DANN DROHT SPERRE.....
Auch meine Mail bez. der Rechtmässigkeit an den Datenschutzbeauftragten d. Innenministeriums blieb natürlich unbeantwortet, was ja zu erwarten war. Es wir wohl so ausgehen, dass ich gezwungen bin, einem Steuerberater runde 800 Euro zu zahlen, die ARGE zahlt (mit Steuergeldern!) eine Überprüfung meiner Unterlagen, und das alles, um letztendlich festzustellen, dass ich im Jahr ca. 800 - 1000 Euro Gewinn hatte.

Dieser gesamte Behördenapparat ist so saudumm, dass es weh tut......:icon_kratz:
 

Koelschejong

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
20 Jun 2005
Beiträge
5.185
Bewertungen
1.643
Wozu brauchst Du einen Steuerberater???? Eine EÜR kannst Du doch wunderbar selbst erstellen, auf der einen Seite die Einnahmen auflisten, auf der anderen Seite die Ausgaben und gut ists. Und dann ein freundliches Schreiben, man möge Dir doch bitte einmal erläutern, wozu z.B. - Anlagevermögen
- Außergewöhnl. Erträge und Aufwendungen
- Erläuterung z. Abschreibungstabelle
- Offene Forderungen und Verbindlichkeiten
erforderlich seien, wenn doch in der ALGII -VO ausdrücklich geregelt ist, dass Kosten ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen sind.
 

EDE

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
31 Dez 2007
Beiträge
7
Bewertungen
0
Wozu brauchst Du einen Steuerberater???? Eine EÜR kannst Du doch wunderbar selbst erstellen, auf der einen Seite die Einnahmen auflisten, auf der anderen Seite die Ausgaben und gut ists. Und dann ein freundliches Schreiben, man möge Dir doch bitte einmal erläutern, wozu z.B. - Anlagevermögen
- Außergewöhnl. Erträge und Aufwendungen
- Erläuterung z. Abschreibungstabelle
- Offene Forderungen und Verbindlichkeiten
erforderlich seien, wenn doch in der ALGII -VO ausdrücklich geregelt ist, dass Kosten ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen sind.

Yoo - da hast Du Recht. Ausser der Einnahmen- /Ausgabengegenüberstellung trifft auch keines der Formulare auf irgendetwas in meiner Angelegenheit zu. Anlagevermögen gibt es ausser meiner "Ausrüstung", sprich Instrumente und Anlage, auch keines.
 

EDE

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
31 Dez 2007
Beiträge
7
Bewertungen
0
Datenschutz

Langsam kommt der Stein in's Rollen!
Habe vom Datenschutzbeauftragten d. Landes eine Email bekommen, der für das Verhalten der ARGE Unverständnis bekundet hat, den Sachverhalt näher prüfen möchte und um weitere detaillierte Info gebeten hat. Er hat auch mißbilligt, wie dort die Vorlage der Kto-Auszüge eigenmächtig geregelt ist und
will sich nun mal dort einmischen.
Vielleicht zeichnet sich ja nun mal ein kleiner Teilerfolg ab......:icon_twisted:
 

Nimschö

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Aug 2007
Beiträge
2.070
Bewertungen
835
Mach den Jungen mal richtig heiß auf die geschichte... Wenn der bei der ARGE einmal anfängt sich richtig umzugucken, dann kommt der aus den Beschwerden gegen die garnicht mehr raus... :D

Langsam kommt der Stein in's Rollen!
Habe vom Datenschutzbeauftragten d. Landes eine Email bekommen, der für das Verhalten der ARGE Unverständnis bekundet hat, den Sachverhalt näher prüfen möchte und um weitere detaillierte Info gebeten hat. Er hat auch mißbilligt, wie dort die Vorlage der Kto-Auszüge eigenmächtig geregelt ist und
will sich nun mal dort einmischen.
Vielleicht zeichnet sich ja nun mal ein kleiner Teilerfolg ab......:icon_twisted:
 

EDE

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
31 Dez 2007
Beiträge
7
Bewertungen
0
Mach den Jungen mal richtig heiß auf die geschichte... Wenn der bei der ARGE einmal anfängt sich richtig umzugucken, dann kommt der aus den Beschwerden gegen die garnicht mehr raus... :D

...der IST heiss auf die Geschichte, vor allem auf die Tatsache, dass bei Folgeanträgen, also 2 x im Jahr, ohne die Vorlage der Kto-Auszüge aus den vorangegangenen 6 Monaten keine Bearbeitung erfolgt. Und das steht in A4-Größe an der Tür eines jeden Sachbearbeiters, ebenso habe ich das auch schriftlich von der ARGE und bereits an den guten Mann weitergeleitet.
Bin nun mal gespannt, was dabei rauskommt.
 

Nimschö

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Aug 2007
Beiträge
2.070
Bewertungen
835
Halt uns auf dem Laufenden... :)


Gerade mit diesem Kontoauszugsgeschichten wird ja ein Schindluder sondergleichen betrieben...
 

ethos07

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
16 Apr 2007
Beiträge
5.658
Bewertungen
918
Ede, darf ich wissen aus welchem Bundesland du kommst?
Die Datenschutzbeauftragten agieren ja doch gerade auch in der wichtigen Frage der Kontoauszüge etwas unterschiedlich.

:cool: gratuliere dir, dass du denDatenschützer bei dir für die Sache interessieren kannst - ist echt wichtig!
 

EDE

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
31 Dez 2007
Beiträge
7
Bewertungen
0
Ede, darf ich wissen aus welchem Bundesland du kommst?
Die Datenschutzbeauftragten agieren ja doch gerade auch in der wichtigen Frage der Kontoauszüge etwas unterschiedlich.

:cool: gratuliere dir, dass du denDatenschützer bei dir für die Sache interessieren kannst - ist echt wichtig!

Aus RLP!

Und hier der Wortlaut des Datenschutzbeauftragten:

Abschließend weise ich darauf hin, dass ich in meinem aktuellen 21. Tätigkeitsbericht zur Frage der Anforderung von Kontoauszügen im Rahmen eines Folgeantrags auf ALG II ausführlich Stellung genommen habe (Tz. 11.1.3; abrufbar im Internetangebot des LfD unter Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz). Hiernach halte ich im Regelfall die Anforderung von weiteren Kontoauszügen im Rahmen eines Folgeantrags frühestens nach einem Ablauf von 12 Monaten und dann nur für die dem Antrag vorangehenden drei Monate für zulässig. Sollte die ARGE xxx abweichend von diesen Vorgaben vorgehen, wäre ich für einen ergänzenden Hinweis dankbar.
 

Reni Tent

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
4 Feb 2008
Beiträge
1
Bewertungen
0
Aus RLP!

Und hier der Wortlaut des Datenschutzbeauftragten:

Abschließend weise ich darauf hin, dass ich in meinem aktuellen 21. Tätigkeitsbericht zur Frage der Anforderung von Kontoauszügen im Rahmen eines Folgeantrags auf ALG II ausführlich Stellung genommen habe (Tz. 11.1.3; abrufbar im Internetangebot des LfD unter Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz). Hiernach halte ich im Regelfall die Anforderung von weiteren Kontoauszügen im Rahmen eines Folgeantrags frühestens nach einem Ablauf von 12 Monaten und dann nur für die dem Antrag vorangehenden drei Monate für zulässig. Sollte die ARGE xxx abweichend von diesen Vorgaben vorgehen, wäre ich für einen ergänzenden Hinweis dankbar.
Hallo Ede,

danke für Deinen Beitrag! Ich werde dann mal den Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen informieren und weil das Schreiben dann schon mal fertig ist, auch andere interessierte Stellen. Schaun wir mal, ob wir dem Auskunftswahn der ARGEN Einhalt gebieten können. Auch in Niedersachsen wird ein Zusatantrag zum Folgeantrag verwandet, in dem 6 Monate! Kontoauszüge lückenlos verlangt werden. Meine Sachbearbeiterin hat mir zusätzlich ein Schreiben mitgegeben, in dem sie verlangt:"Kontoauszüge lückenlos und ungeschwärzt". Das hinterletzte. Was geht die an, wofür ich mein Geld ausgebe?
Reni Tent
 

guildo1507

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
24 Okt 2007
Beiträge
13
Bewertungen
0
Also ich weiss nicht genau ob ich hier richtig bin?
Ich habe wohl ein Paradebespiel an unfähiger Arge vor mir sitzen, so ziemlich alles wogegen man verstossen kann machen die.......
Ich weiss auch nicht wieviele Widersprüche ich schon am laufen habe, aber wie Ihr sicher alle wisst, haben die die Zeit alleine.....
Bei der Antragstelung habe ich mich schon erfolgreich dagegen gewehrt, denen Kontoauszüge zu den Akten zu geben..... Nach einigem Druck von mir, hat man sich damt begnügt die Kontoauszüge zur Einsichtnahme vorgelegt zu bekommen!
Das habe ich mir natürlich bescheinigen lassen, darauf steht sinngemäss das keine Kontobewegungen ausser denen die wir der Agentur angegeben haben( Kindergeld,Unterhalt, Restlohn usw... )zu sehen sind!

Heute kam der Fortzahlungsantrag mit der üblichen Floskel, reichen Sie diesen zusammen mt evtl notwendigen weiteren Unterlagen bei Ihrem zuständigen SGB I Träger ein.....
Es steht aber nichts dabei an weiteren Unterlagen.......
Was mich jetzt etwas stört, ist der in diesem Schreinben aufgeführte Abschnitt, Ich schreibe hier wortwörtlich:
"Wichtiger Hinweis für alle Antragsteller:
Zur Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihre Bedarfsemenschaft kann nach §93 Abs. 8 und 9 der Abgabenordnng( AO)
für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern(BZSt) gestellt werden. Im Falle eines Abrufersuchens übermittelt das BZSt von den Kreditinstitutionen die Kontostammdaten Ihrer Konten, soweit seit der Auflösung der Konten nicht mehr als drei Jahre vergangen sind( § 93b Abs. 4 AO i.V. m § 24c Abs 1 Kreditwesengesetz)

Was wollen die denn jetzt schon wieder? Geht es mal wieder um die Kntoauszüge?
Kann mir das mal jemand erklären?
Vielen Dank und Liebe Grüsse
Guido
 

Mario Nette

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
13 Dez 2007
Beiträge
12.315
Bewertungen
848
Also ich weiss nicht genau ob ich hier richtig bin?
Ich habe wohl ein Paradebespiel an unfähiger Arge vor mir sitzen, so ziemlich alles wogegen man verstossen kann machen die.......
Ich weiss auch nicht wieviele Widersprüche ich schon am laufen habe, aber wie Ihr sicher alle wisst, haben die die Zeit alleine.....
Bei der Antragstelung habe ich mich schon erfolgreich dagegen gewehrt, denen Kontoauszüge zu den Akten zu geben..... Nach einigem Druck von mir, hat man sich damt begnügt die Kontoauszüge zur Einsichtnahme vorgelegt zu bekommen!
Das habe ich mir natürlich bescheinigen lassen, darauf steht sinngemäss das keine Kontobewegungen ausser denen die wir der Agentur angegeben haben( Kindergeld,Unterhalt, Restlohn usw... )zu sehen sind!

Heute kam der Fortzahlungsantrag mit der üblichen Floskel, reichen Sie diesen zusammen mt evtl notwendigen weiteren Unterlagen bei Ihrem zuständigen SGB I Träger ein.....
Es steht aber nichts dabei an weiteren Unterlagen.......
Was mich jetzt etwas stört, ist der in diesem Schreinben aufgeführte Abschnitt, Ich schreibe hier wortwörtlich:
"Wichtiger Hinweis für alle Antragsteller:
Zur Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihre Bedarfsemenschaft kann nach §93 Abs. 8 und 9 der Abgabenordnng( AO)
für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern(BZSt) gestellt werden. Im Falle eines Abrufersuchens übermittelt das BZSt von den Kreditinstitutionen die Kontostammdaten Ihrer Konten, soweit seit der Auflösung der Konten nicht mehr als drei Jahre vergangen sind( § 93b Abs. 4 AO i.V. m § 24c Abs 1 Kreditwesengesetz)

Was wollen die denn jetzt schon wieder? Geht es mal wieder um die Kntoauszüge?
Kann mir das mal jemand erklären?
Vielen Dank und Liebe Grüsse
Guido
Im Falle eines Abrufersuchens (das geht so: Schreib mir mal, wo Herr XYZ überall Konten hat) werden keine Kontoumsätze o. Ä. Geldangelegenheiten durchgegeben, sondern lediglich Inhaber, Adressen etc. (siehe auch - ich verlinke nicht gern darauf, aber diesmal muss es wohl sein - Kontenabruf - Wikipedia).

Wenn das Amt dann diese Daten hat und es ersieht daraus, dass du mehr Konten hast, als du im Antrag oder durch Änderungsmitteilung angegeben hast, werden sie weiter nachbohren und wissen wollen, wie es um die Geldbeträge auf diesen Konten bestellt ist. Dazu wollen sie Kontoauszüge der betreffenden Konto vorgelegt bekommen, um deinen Leistungsanspruch zu prüfen. Kann ja sein, dass du ein Konto mit 89.715,12 Euro hast und dieses nicht angegeben hast.

Mario Nette
 

guildo1507

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
24 Okt 2007
Beiträge
13
Bewertungen
0
Achso, wenn das so ist, dann würden die also keine Kontobewegungen einsehen können.
Geht die ja schliesslich nix an was ich bei "Beate Uhse" oder wo auch immer bestelle......;-)

Aber ich glaube ich weiss worum es denen geht..... Ich habe paralell noch einen Widerspruch wegen der Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft laufen und die wollen jetzt wohl überprüfen, ob meine Freundin und ich uns eine gegenseitige Kontovollmacht erteilt haben?
Kann das sein?
Dürfen die das überhaupt? Ich meine Wir haben denen schliesslich versichert das, das nicht so ist, da wird man ja schon von vorneweg kriminalisiert?!
LG Guido
 

Mario Nette

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
13 Dez 2007
Beiträge
12.315
Bewertungen
848
Bei "dürfen" lehne ich mich nicht aus dem Fenster. Wie du mitkriegst, machen sie es einfach. Sofern ihr keine Kontovollmacht habt oder der Bank nicht offiziell gemacht habt (sowas wie: Schatz, hier hast du meine Karte, die Nummer ist so und so, hol mal 50 Euro), können sie da bohren, was sie wollen. Es hat sich bisher aber sogar schon eine ARGE erblödet, Fotos der Geldautomaten zu fordern, zwar unter anderer Ausgangslage, aber eben bezüglich Kontozugriffen - kannst du im Forum hier nachlesen.

Nun liegt allerdings auch bei mir zumindest eine leichte Vermutung einer Einstehensgemeinschaft bei euch vor. Ich hänge mich da an der Bezeichnung "Freundin" auf. Das tun sicherlich auch andere ... Mir kann das wurscht sein, ich hab aus dem Studium auch eine Freundin und niemand kommt auf die Idee, das wir füreinander einstehen. Nun ja, wir leben ja auch nicht zusammen und sie hat Mann und Kind. Man trifft sich eben mal zum Video-Gucken. Wie um Himmels Willen soll man ein zwischenmenschliches, freundschaftlich-ungebundenes Verhältnis denn sonst beschreiben? ^^

Mario Nette
 

guildo1507

0
Ganz Neu hier...
Mitglied seit
24 Okt 2007
Beiträge
13
Bewertungen
0
*grins*
Naja die Diskussion ist mir bekannt.......
Von Einstehgemeinschaft werde ich nicht satt.
Nun sofort eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft zu Vermuten geht dann doch etwas zu weit!
Zu erwähnen bleibt, das wir erst seit September 2007 zusammen wohnen!
Zwangsverheiratung vom Staat sozusagen, dann sollen Sie auch Rechtsquellen nennen aufgrund dessen man den jeweiligen anderen auf Unterhalt verklagen könnte......( wird wahrlich etwas schwierig)
Man weiss ja nie!:icon_twisted:
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Oben Unten