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Soweit OK und bisher keine Probleme, nur hat sich unsere ARGE etwas ganz Neues ausgedacht.
In allen Fluren hängen neuerdings Schilder mit dem Hinweis, dass ein Antrag auf Fortzahlung nur noch bearbeitet wird, wenn jedesmal die Kontoauszüge aus den letzten 6 Monaten vorgelegt werden. Desweiteren wird von mir als „Freiberufler“ verlangt, diverse Vordrucke im Zusammenhang mit der Selbständigkeit auszufüllen, diese betreffen:
- Geschäftl. Darlehensverträge
- Betriebl. Kfz-Nutzung
- Soziale Vorsorge
- Anlagevermögen
- Außergewöhnl. Erträge und Aufwendungen
- Erläuterung z. Abschreibungstabelle
- Offene Forderungen und Verbindlichkeiten
Also – alles Dinge, die auch in meiner Steuererklärung stehen und beim Steuerbescheid des Finanzamtes berücksichtigt werden.
Und jetzt kommt das dicke Ei: Zur Bedarfsberechnung soll ICH bzw. ein Steuerberater (den ich mir nicht leisten kann), eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, und hierbei soll ich schriftlich einwilligen, dass diese Unterlagen an ein privates Unternehmen weitergeleitet werden, welches zur Überprüfung von der ARGE beauftragt ist. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht werden zugesagt..... Es handelt sich bei diesen „Kontrolleuren“ um diese Unternehmensberatung: https://www.henzgen-schommer.de
Sollte es tatsächlich möglich sein, dass hier die ARGE den Ergebnissen des Finanzamtes misstraut? Und ist es rechtens, eine Unternehmungsberatung (...die auch noch ein Werbebüro betreibt...), mit Daten meiner finanziellen Verhältnisse zu füttern?
Hat vielleicht jemand Ähnliches erlebt?
Es lebe die Freiheit aller Selbständigen
!!!
Gruß Coole-Sache
In allen Fluren hängen neuerdings Schilder mit dem Hinweis, dass ein Antrag auf Fortzahlung nur noch bearbeitet wird, wenn jedesmal die Kontoauszüge aus den letzten 6 Monaten vorgelegt werden. Desweiteren wird von mir als „Freiberufler“ verlangt, diverse Vordrucke im Zusammenhang mit der Selbständigkeit auszufüllen, diese betreffen:
- Geschäftl. Darlehensverträge
- Betriebl. Kfz-Nutzung
- Soziale Vorsorge
- Anlagevermögen
- Außergewöhnl. Erträge und Aufwendungen
- Erläuterung z. Abschreibungstabelle
- Offene Forderungen und Verbindlichkeiten
Also – alles Dinge, die auch in meiner Steuererklärung stehen und beim Steuerbescheid des Finanzamtes berücksichtigt werden.
Und jetzt kommt das dicke Ei: Zur Bedarfsberechnung soll ICH bzw. ein Steuerberater (den ich mir nicht leisten kann), eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, und hierbei soll ich schriftlich einwilligen, dass diese Unterlagen an ein privates Unternehmen weitergeleitet werden, welches zur Überprüfung von der ARGE beauftragt ist. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht werden zugesagt..... Es handelt sich bei diesen „Kontrolleuren“ um diese Unternehmensberatung: https://www.henzgen-schommer.de
Sollte es tatsächlich möglich sein, dass hier die ARGE den Ergebnissen des Finanzamtes misstraut? Und ist es rechtens, eine Unternehmungsberatung (...die auch noch ein Werbebüro betreibt...), mit Daten meiner finanziellen Verhältnisse zu füttern?
Hat vielleicht jemand Ähnliches erlebt?
Es lebe die Freiheit aller Selbständigen

Gruß Coole-Sache