Hab echt die Schnauze bald voll !!!

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Dachi

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Hallo zusammen,
wie üblich stand wieder mal ein Termin JC an wegen EGV und der momentanen beruflichen Situation. Termin pünktlich wahrgenommen und das übliche Prozedere mit beruflicher Situation, dann auch gleich noch die EGV .
Dann kam der Vorschlag der SB ob ich nicht an einer Beruflichen Beratung teilnehmen möchte?
Mit der Bezeichnung: Integrative Ganzheitliche Betreuung/Beratung.
Meine Frage: Welche berufliche Beratung-Ganzheitliche Betreuung? Wer führt das durch? Welchen Sinn soll das haben usw.
Antwort SB : Das wird von Ihr persönlich durchgeführt, ich werde von Ihr alle 4wochen zu einem Termin eingeladen es werden geeignete Arbeitsstellen gesucht und ausgefiltert was für mich in Frage kommen kann. Es werden auch eventuell Zuschüsse für Stapler schein etc. in Betracht gezogen.
Ok dachte ich mir hört sich nicht schlecht an, vielleicht klappt es dann mit einer Arbeitsstelle. Die EGV wurde fertig gemacht und die GanzheitlicheBetreuung/Beratung darin aufgenommen, und gleich ein Termin für heute.
So und jetzt haltet euch fest! heute der Termin und alles kam ganz anders.
Eine Hinterhältigkeit sondergleichen, bin wie immer pünktlich zum Termin erschienen. Klopf Klopf , habe heute einen T. bei Ihnen, SB : Bitte warten Sie kurz draußen einen Moment. Türe geht auf bitte folgen Sie mir, wir verlegen das in ein anderes Zimmer. Ok im anderen Zimmer angekommen Platz genommen, kommt plötzlich noch ein anderer SB hinzu. Mein Frage zu den SB ,s na heute Kaffeekränzchen oder was? SB ,s: Sie sind heute hier da Sie ja langzeitarbeitslos sind und wir jetzt etwas dagegen unternehmen werden, hier eine Wochenliste die Sie bitte führen und beim nächsten Termin mitbringen. SB ,s: Nun werden wir für Sie geeignete stellen filtern, wo würden Sie denn gerne Arbeit suchen oder was haben Sie sich denn vorgestellt? Ich: Ja ich dachte so an eine Stelle im Lager oder als Fahrer eventuell wenn Sie da was vorrätig haben. SB ,s: Ja da haben wir ja was für Sie, zweimal Zeitarbeit bitte schön. SB ,s: Dann haben wir ja noch einen Untersuchungsbericht vom ärztlichen Dienst über Ihre Leistungsfähigkeit , naja gut aber Sie sind ja soweit sehr gut belastbar, wir werden noch Ihre Belastbarkeit über ZAF mit Probearbeiten bei ZAF testen und herausfiltern was für Sie noch in Frage kommt, und gebe Ihnen gleich noch einen neuen Termin mit auf den weg. Ich: Dann ist mir echt die Hutschnur gerissen: Was glauben Sie eigentlich wer Sie sind, ich schlage Ihnen vor, streichen Sie lieber mal das Wort aber aus Ihrem Wortschatz.
Und habe das ganze beendet.
Ist das noch zu fassen was erdreistet Sich die eigentlich, das grenzt ja schon fast an Ganzheitliche Bedrohung.
Was soll ich jetzt machen, was hat eine ZAF über meine Leistungsfähigkeit zu entscheiden.
Bin echt im Moment ziemlich ratlos.


Habe die EGV und den Rest der Dokus mit angehängt.


Grüße dachi
 

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Wurde die EGV unterzeichnet? Der Inhalt ist aber noch einigermaßen harmlos. Das mit dem Projekt Ganzheitliche Betreuung ist viel zu unbestimmt.
 
Das mit der Zeitarbeit braucht erstmal einen Vermittlungsvorschlag. Der wird dann vermutlich noch kommen, oder auch nicht.
 
Wäre schön wenn dann im vermittlungsvorschlag steht das die ZAF über meine Leistungsfähigkeit zu entscheiden hat.
Mal abwarten.
 
@ Dachi , die Wochenübersicht stand hoffentlich nicht in der EGV . Somit ist sie nicht bindend .

Besonders dreist das hier auch der Sonntag aufgeführt wird .

Für alle gläubigen = meinestadt.de - Das Portal für alle Städte Deutschlands

Für alle anderen =
Sonntag = Gottesdienst
Montag = Maria um einen Arbeitsplatz gebeten
Dienstag = Kerze angezündet und gebetet
Mittwoch = Alle Heiligen angerufen
Donnerstag = Mit erhobenen Händen eine halbe Stunde gekniet und um Vergebung gebeten das ich noch immer arbeitslos bin .
Freitag = Jesus möchte meine Anfrage doch vorrangig behandeln .
Samstag = Hoffnung auf die richtigen Lottozahlen damit ich endlich vom Teufel > JC < befreit werde .
-----------------------------
Da würden der SB vermutlich die Augen raus fallen . :icon_party:
 
Wurde die EGV unterzeichnet? Der Inhalt ist aber noch einigermaßen harmlos. Das mit dem Projekt Ganzheitliche Betreuung ist viel zu unbestimmt.


ich find die nicht harmlos
die erreichbarkeit hat A nix in der EGV zu suchen und B
per tele sicherzustellen und wenn neue rufnummer diese demJCanzugeben ist nicht mehr harmlos
 
Ich finde die auch nicht Harmlos.

Jede Arbeitsstelle musst du laut EGV annehmen egal wie hoch die Bezahlung?

Der Schwachsinn mit der Tel. Erreichbarkeit etc.

Sorry aber warum unterschreibst du soetwas?
 
wir werden noch Ihre Belastbarkeit über ZAF mit Probearbeiten bei ZAF testen
Da wäre zu prüfen inwieweit das zulässig ist.

Übernahme der Bewerbungskosten ist nicht ausreichend konkretisiert. Da hast Du Dich schön einlullen lassen.
Und nimm nächstes Mal einen Beistand zu den Gesprächen mit!!!!! Darauf hast Du einen Rechtsanspruch.
 
Ich würde mal aus Spaß nen Antrag stellen auf Kostenübernahme des Telefonachlusses da in der EGV gefordert (Die EGV als VA wäre da noch toller). Würde mich wirklich Interessieren wie die argumentieren.
 
@con_er49 Wochenübersicht.
Habe mich vor lachen nicht mehr halten können, habe selten mal wieder so lachen können, vielen Dank!
Habe die EGV nochmal durchgelesen steht nichts von der wochenübersicht drin.

Änderungen der EGV können doch noch vorgenommen werden oder?
Was würdet Ihr an meiner stelle jetzt machen ?
 
Änderungen der EGV können doch noch vorgenommen werden oder?
Die können Dir eine neue EGV vorlegen, Du bist aber nicht verpflichtet, die zu unterschreiben. Im Moment kannst Du nicht viel tun. Ich lese in der EGV auch nichts zu der Wochenübersicht.

Wie Du aus der telefonischen Erreichbarkeit rauskommst, weiß ich nicht.
 
@gelibeh §1 Keine EGV unterschreiben.

Ja du hast recht, unterschreibe ich die EGV nicht mache ich mir bestimmt noch mehr JC freunde. Das sollte auch mal berücksichtigt werden. Beispiel: ich unterschreibe nicht, EGV kommt per VA und die ist dann absolut perfekt und auf keinster weise angreifbar, dann kann ich doch nicht sagen die unterschreib ich auch nicht.
 
ich find die nicht harmlos
die erreichbarkeit hat A nix in der EGV zu suchen und B
per tele sicherzustellen und wenn neue rufnummer diese demJCanzugeben ist nicht mehr harmlos

Die Regelungen der Erreichbarkeit in einer Eingliederungsvereinbarung haben lediglich informativen Charakter, Verstöße können nicht über die Eingliederungsvereinbarung sanktioniert werden.
 
was da alles so unterschrieben wird.

was bitte schön ist den der für dich maßgebliche zeit und ortsnahe Bereich.

Kannst du mir das erklären?
Um es zu vereinfachen wohnst du direkt City Hannover.
Nun erkläre mir bitte wo dein zeit und ortsnaher Bereich ist.
(Hamburg?,Bremen?,Göttingen?, Wolfsburg?)

Wie immer, schön in der Defensive und über den Tisch ziehen lassen.
Die telefonische Erreichbarkeit ist eine prima Geschichte, finde ich persönlich gut, nutze das geschickt aus.

Und das mit den Bewerbungen ist ja wohl auch kein Thema ich bin immerwieder erstaunt das nach sovielen Jahren die elos es nicht gelernt haben dieses zu umgehen oder komplett ins leere laufen zu lassen.

Mich wundert sowieso diese immerwährende Panik bei Terminen zum JC . das ist eigentlich ein Anzeichen dafür das mit denjenigen was nicht stimmt.
 
@gelibeh §1 Keine EGV unterschreiben.

Ja du hast recht, unterschreibe ich die EGV nicht mache ich mir bestimmt noch mehr JC freunde. Das sollte auch mal berücksichtigt werden. Beispiel: ich unterschreibe nicht, EGV kommt per VA und die ist dann absolut perfekt und auf keinster weise angreifbar, dann kann ich doch nicht sagen die unterschreib ich auch nicht.

Du kannst dir sicher sein, dass man als Erwerbsloser sowieso keine Freunde im JobCenter hat. Egal wie man sich verhält, im Gegensatz zum Euro und zur Rente ist das einer der wenigen Dinge die garantiert sicher sind. Und sollte eine EGV /VA in der Tat mal perfekt sein, dann ist zwar nicht alles gut aber wenigstens mehr oder weniger rechtens. Dann aber wirklich auch nur dann kann man halt nichts dagegen machen, zumindestens nicht unmittelbar.
 
EGV kommt per VA und die ist dann absolut perfekt und auf keinster weise angreifbar, dann kann ich doch nicht sagen die unterschreib ich auch nicht.
Un woher willst Du denn wissen, ob alles in Ordnung ist, wenn Du die noch nicht mal zum Prüfen mitnimmst? Und im JC ist niemand Dein Freund. Und je mehr Du mit Dir machen lässt, umso mehr werden sie mit Dir machen.
 
@Der Ratlose.
Ja was da so alles unterschrieben wird, recht schlau daher reden und ein auf oberlehrer machen.
Ist wohl nicht jeder so wie du oder?:icon_klatsch:

@xj3QrinL7ys
Bestätigst auch nur das was ich geschrieben habe.:icon_mued:
 
@gelibeh und den Rest.
Warum hab ich dies nicht warum habe ich das nicht?

Jetzt mal ganz im ernst sehr informative vorschläge sind bis jetzt noch nicht gekommen oder.
Das ist jetzt mitunter nicht das einzige mal das das hier so abläuft.
Ist somit ein zeichen für mich, hier ist leider das falsche forum.
Somit ist die logisch daraus folgende konsequenz: es hat sich mit diesem forum für mich jedenfalls erledigt.

Könnt das forum gerne umbennen in: Forum der Vorwürfe.

Erledigt.
 
Leider hast Du das jetzt unterschrieben - würde jetzt Widerspruch trotzdem einlegen um bis zum SG zu kommen.

Hauptproblem das ich sehe ist das die EGV eine "Ewigkeitsklausel" enthält. Die EGV soll jedoch periodisch angepasst werden. Ich würde die "Nichtigkeit der EGV " betreiben wollen.

Aber wegen der Unterschrift ist Deine Position schwach.

Wochenplan - beim nächsten Termin nach der Rechtsquelle für den Wochenplan fragen. Wahrscheinlich wird der Quatsch mit der Mitwirkung kommen.

Ein Wochenplan ist meiner Meinung nach unzulässig. Du musst Deine Bewerbungsbemühungen darlegen - aber nicht was Du stündlich tust = Schwachsinn und Datenerhebung ohne Rechtsgrundlage.

Meine Taktik wäre - Widerspruch wegen Ewigkeitsklausel (ein Schreiben)

Zweiter Widerspruch wegen Auferlegung Wochenplan (wieder ein Schreiben aber extra)

Die Sachen würde ich trennen - ich will damit explizit das Widerspruch eins und zwei getrennt beantwortet werden.

Termin setzen für Widerspruchsbescheide - kommt nix nach 3 Monaten - Untätigkeitsklage.

Aber bitte unterscheib in Zukunft sowas nicht mehr.

Roter Bock
 
Antwort SB : Das wird von Ihr persönlich durchgeführt, ich werde von Ihr alle 4wochen zu einem Termin eingeladen es werden geeignete Arbeitsstellen gesucht und ausgefiltert was für mich in Frage kommen kann. Es werden auch eventuell Zuschüsse für Stapler schein etc. in Betracht gezogen.
Ok dachte ich mir hört sich nicht schlecht an, vielleicht klappt es dann mit einer Arbeitsstelle. Die EGV wurde fertig gemacht und die GanzheitlicheBetreuung/Beratung darin aufgenommen, und gleich ein Termin für heute.
So und jetzt haltet euch fest! heute der Termin und alles kam ganz anders.

Ohje... alle 4 Wochen ein Meldetermin... mir wird ja schon schlecht, wenn ich alle 4 Monate einen bekomme! :icon_kotz::icon_kotz::icon_kotz::icon_kotz:

Und Vermittlungsvorschläge können per Briefpost zugeschickt werden, da sind keine Meldetermine erforderlich.
 
@ Dachi , habe mir noch mal deine EGV in Ruhe durchgelesen .

Täglich telefonische Meldung wegen Krankheit ist ungesetzlich und auch unmöglich wenn du nachmittags zu Arzt gehst . Auch ist das JC ( in Hamburg ) Mittwochs geschlossen .

Erforderlich ist hier die AU innerhalb von drei Tagen einzureichen .

Telefonwiderspruch =
Leistungen zur Grundsicherung fürArbeitsuchende(SGB II)
Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen,aber nicht erforderlichenDaten84Abs.2SGB X)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert:

Telefon-und E-Mail Angaben sind nicht notwendig sondern freiwillig.

Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner bereits gemachten Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich bis zum ....2012 einen entsprechenden Nachweis.


Mit freundlichen Grüßen .
Das per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung von zwei Wochen .

Hat deine anerkannt 20% Behinderung dem SB /JC vorgelegen ?

Wurde der Sachverhalt bei den 4 monatlich geforderten Bewerbungen berücksichtigt ? Da bekanntlich Behinderte erschwerte Vermittlungschancen haben !

Hilfreich kann auch sein wenn man die örtlichen Arbeitslosenzahlen + offenen Stellen kennt .

Ich würde hier folgendermaßen vorgehen = Kopie der EGV an SB mit Marker gefärbten Stellen wo sie sie eindeutig gegen geltendes Recht verstößt . Selbiges auch an den Amtsleiter !
Mit entsprechenden Anschreiben = Das hier deine rechtliche Unkenntnis ausgenutzt wurde um widerrechtlich agieren zu können ! Was strafrechtlich sicherlich die Staatanwaltschaft interessieren könnte .

Und oh Wunder wirst du einer/n andere/n SB bekommen .
 
Ohje... alle 4 Wochen ein Meldetermin... mir wird ja schon schlecht, wenn ich alle 4 Monate einen bekomme!

Naja, im letzten halben Jahr wäre ich froh gewesen, nur alle vier Monate eingeladen worden zu sein. :icon_kotz: Ich kann es kaum abwarten, bis hier in Berlin endlich die komische Joboffensive ausläuft. Ich hoffe, dann kann ich wieder etwas entspannter zum Briefkasten gehen!
 
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