GV und Autopfändung

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Knoellchen

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Ich hatte am Mittwoch vom Gerichtsvollzieher besuch gehabt.
Ich mußte noch einen offene Rechnung begleichen und kann diese jetzt in 4 Raten zahlen .
Der Antragsteller wollte mein Auto pfänden lassen .Habe gleich 1 Rate bezahlt.
Das Auto hat einen Wert von 2500 Euro und ich wohne auf dem Dorf mit meinem Kind habe hier kein Arzt und nichts !

Ich habe damals das Geld von meinem Schwager erhalten und durfte mir das Auto kaufen. ( Hat mir aus einer finanziellen Notlage geholfen).Es gibt einen Vertrag das das Fahrzeug Eigentum meines Schwagers ist und ich es nicht verpfänden und verkaufen darf.
Im Fahrzeugbrief stehe aber ich und ich muß für Versicherung und Steuer natürlich selbst aufkommen. Ich mußte das Schriftstück damals bei meinem Schwager unterschreiben.
Mein Schwager hat eine kleine Firma . Kann der GV trotzdem das Fahrzeug pfänden ??? er wollte gleich die Anschrift von meinem Schwager .

Jetzt hab ich angst hier ohne Auto zu sitzen dann muß ich umziehen :kratz:
 
M.E. ist Eigentümer eines KFZ wer im KfZ-Brief steht. Der Vertrag sichert dem Schwager möglicherweise den Eigentumsvorbehalt.
Wenn du aber die Schuldsummer in Raten an den GV zahlst, dürfte nichts passieren.
 
Was ist nun wenn das Schriftstück nicht reicht ?? und der GV das Auto haben will beim nächsten Mal ??

Ich habe noch mehr Schulden und hatte damals eine EV abgegeben da hatte ich das Fahrzeug noch nicht.

Der GV wußte aber das ich ein Fahrzeug habe und hatte bis jetzt nichts gemacht...nur dieser Antragsteller der kennt mein Auto und der GV meinte das Auto war wohl dem Antragsteller ein Dorn im Auge .
Der GV ist ganz nett..man kennt sich ja schon länger.
 
Dann sollte sich dein Schwager auch beim Gerichtsvollzieher anstellen und seinen Eigentumsvorbehalt offiziell geltend machen. Sonst kann es sein, daß du dein Auto schnell los bist und er Pech gehabt hat. falls der Eigentumsvorbehalt nur als Schulden gewertet wird.

Ist der Wagen wirklich 2500.- wert ? Oder tropft vielleicht irgendwo Öl heraus ?

Außerdem ist das eine Summe, bei dem der Wagen nur ohne Garantie verkauft werden kann, weil es z.B. bei Händlern ein Angebot unter 3.000 selten gibt.

Der Wagen hört sich für mich eher wie ein Versteigerungsschnäppchen nach Afrika an.
 
vagabund meinte:
M.E. ist Eigentümer eines KFZ wer im KfZ-Brief steht. Der Vertrag sichert dem Schwager möglicherweise den Eigentumsvorbehalt.
Wenn du aber die Schuldsummer in Raten an den GV zahlst, dürfte nichts passieren.

Die Eintragung im KFZ-Brief begründet eine "gesetzliche Vermutung", die aber widerlegt werden kann. Allerdings sind Verfügungen, die in der Zwischenzeit getätigt werden, wirksam.

Wenn der GV noch nicht gepfändet hat, solltest Du mit Deinem Schwager zusammen ganz schnell die Ummeldung auf seinen Namen veranlassen und einen schriftlichen Nutzungsüberlassungsvertrag schließen.

Sollte er allerdings gepfändet haben und die Pfändung nur ruhen lassen, dann dürft Ihr das auf keinen Fall tun. Das könnte ziemlich hart bestraft werden. Dann hilft nur eine Klage.
 
Vertrag

Der Vertrag dient rechtmäßig als Eigentumsnachweis.

Wer im Brief eingetragen ist ist nicht zwingend der Eigentümer.

Als beispiel ein Autohaus.
dort werden gebrauchte Wagen angekauft aber nicht angemeldet.
Daher kein Eintrag im Brief. Das Autohaus ist trotzdem der Eigentümer.

Warum ? es ist im Besitz des Briefes, ein Indiz !!
es hat einen Kaufvertrag mit dem vorherigen Eigentümer des
Fahrzeuges, ein Beweis !!!!

Es ist also nicht dadurch zwingend das der Inhaber im Brief der Eigentümer des KFZ ist. Brief und Zulassungsbescheinigungen sind letzlich für das An und Abmelden im Straßenverkehr notwendig.

Michael
 
Re: Vertrag

michaelulbricht meinte:
Wer im Brief eingetragen ist ist nicht zwingend der Eigentümer.

Als beispiel ein Autohaus.
dort werden gebrauchte Wagen angekauft aber nicht angemeldet.
Daher kein Eintrag im Brief. Das Autohaus ist trotzdem der Eigentümer.

Warum ? es ist im Besitz des Briefes, ein Indiz !!
es hat einen Kaufvertrag mit dem vorherigen Eigentümer des
Fahrzeuges, ein Beweis !!!!

Es ist also nicht dadurch zwingend das der Inhaber im Brief der Eigentümer des KFZ ist. Brief und Zulassungsbescheinigungen sind letzlich für das An und Abmelden im Straßenverkehr notwendig.

Der Brief des Fragers ist aber nicht als Sicherheit einbehalten, wenn ich den Frager richtig verstanden habe!

Pfändet der GV den Wagen, muß der Besitzer die Freigabe beim GV erwirken: das ist letztlich wichtig, daß er das schnell macht!

Vorab kann man dem GV nur die Situation erklären und hoffen, daß er die schriftlichen Abmachungen akzeptiert und dem Gläubiger mitteilt, daß nix zu pfänden is. ( Wenn man mit ihm reden kann, sollte das kein Problem sein)

Gruß aus Ludwigsburg
 
Guten morgen ...der GV hat noch nichts gepfändet auch das Fahrzeug nicht.

Ich bin beim überlegen ob ich dann doch lieber das Auto auf meinem Schwager ummelde.

Wir haben lediglich nur einen kleinen Vertrag gemacht das ich eben das Geld von ihm bekam um das Auto zu kaufen und er ausschließlich der Eigentümer bleibt vom Auto und es nicht verpfändet oder verkauft werden darf.

Im Brief steht er nicht ,da er weiter weg wohnt und ich somit die Möglichkeit habe das Fahrzeug ab und umzumelden mit Brief.

Wenn er nun nicht im Brief steht hoffe ich das der Vertrag uns hilft..und vielleicht sollte man noch extra einen Nutzungsüberlassungsvertrag machen, oder ??

Das Fahrzeug ist NICHT gepfändet worden !! jetzt kann man noch handeln.
Wie sollte so ein Vertrag aussehen, könnte mir Jemand soetwas mal per Email zuschicken ?? Finde nichts im Netz.

LG
 
Hallo,
soweit ich weiß, darf der GV Dir "Dein" Auto gar nicht pfänden!
Habe im Januar die EV abgegeben, und der NETTE!!! GV meinte, meine Gläubiger können hoch und runter hüpfen, aber mein Auto bekämen sie nicht!
Begründung: Ich bin alleinerziehend, lebe auf einem Dorf, und bin auf das Auto angewiesen!
Selbst wenn Du einen Partner hast, der vielleicht auch ein Auto hat, geht das nicht so einfach....
Mein GV meinte nämlich, wenn ich kein Auto mehr hätte, könnte ich meiner Aufsichtspflicht nicht mehr vollständig nachkommen!
Vielleicht Hilft Dir mein Beitrag ein wenig, wenn Du noch Fragen dazu hast, helfe ich Dir gerne weiter, hab leider genug Erfahrungen sammeln dürfen :pfeiff: :pfeiff: :pfeiff: !
Liebe Grüße Nadine
 
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