Sie hat ja eben, was das Guthaben betrifft, nichts dazu geleistet!
Mit den Pflichtleistungen der ARGE bin ich ziemlich genau plusminus Null
gefahren in Sachen tatsächlicher Kosten / Verbrauch (alles auch im
"angemessenen" Bereich, so wie bewilligt)......
Okay, 6 Euro habe ich gut, die kann sie meinetwegen gern zurückfordern
und sich dann sonstwohin stecken!
Die Rede ist aber von meinen freiwilligen Überzahlungen aus dem Regelsatz,
den ich nun zu 99,9% wieder als Guthaben bekomme. Da ich eben mit dem
Soll ganz genau hingekommen wäre, so wie es auch neu veranschlagt
wurde seitens der Stadtwerke!!!!!
Nur dass ich halt wie gesagt in weiser Voraussicht lieber zehn Euro im Monat
mehr gezahlt habe, also 120 Euro aufs Jahr gerechnet - die ich nun wieder
zurück bekomme.
Wäre doch Quatsch und vor allem blödsinnig, mir das nun als "widriges"
Einkommen anzulasten und einzubehalten!!!!!
Angenommen, wir wären befreundet, und ich überweise dir (sofern ich
noch ein Konto hätte) leihweise aufgrund eines Engpasses 50 Euro, zur
Sicherheit mit dem Überweisungszweck "Leihgabe FrankBS an Arania,
geleistet aus Regelsatz 07/2008" und bekomme sie dann ein Jahr später
von dir zurück überwiesen, ebenfalls zur Sicherheit mit Überweisungszweck
"Rückzahlung Arania an FrankBS von Leihgabe aus Regelsatz 07/2008" -
dann kann die ARGE doch nicht sagen "du du du, da hast du aber ein
zusätzliches Einkommen erzielt, das ziehen wir dir gleich mal ab vom
Regelsatz".......
Schließlich ist es doch mir überlassen, wofür ich das Geld aus meinem
Regelsatz ausgebe, oder? Und wenn ich diese Beträge hinsichtlich
des Zusammenhangs Zahlung-Rückzahlung nachweisen kann, was
wollen die dann?