Guthaben von Stadtwerken

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FrankBS

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Mal eine Frage:

Ich habe in weiser Voraussicht während des letzten Abrechnungsjahres
jeden Monat einen höheren Abschlag für Gas und Strom gezahlt als
ich hätte müssen, zu Lasten des Regelsatzes. Immer noch besser als eine
fette Nachzahlung zu riskieren...

Jetzt habe ich die aktuelle Abrechnung bekommen und oh Wunder, es ist
ein Guthaben von etwas über 100 Euro.

Parallel will nun die ARGE die Abrechnung haben!

Normalerweise ist das doch dann aber kein Einkommen, oder? Schließlich
habe ich die höheren Abschläge freiwillig vom Regelsatz bestritten, also
kann die ARGE mir da doch jetzt keinen Strick draus drehen, oder?

Kennt sich jemand damit aus?
 

Rick

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Hallo,
Du mußt erstmal ausrechnen wie viel ist Strom und wieviel ist Gas.
Den Anteil von Strom darfst Du ganz behalten und von dem Anteil Gas darfst Du nur 18% behalten.... der Rest gehört der ARGE ist doch normal
 

Mario Nette

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@Rick
Ist das nicht abhängig davon, wofür welche Energie benutzt wurde? Wenn man mit Gas nur kocht und Warmwasser erzeugt und die Heizung zentral läuft, dann steht der ARGE gar nix zu. Denn die zahlen ja nur die Heizung.

Mario Nette
 

Arania

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Ich denke das ergibt sich einerseits aus der Abrechnung der Stadtwerke und andererseits daraus was die ARGE bei ihm tatsächlich bezahlt, das können wir nicht wissen, also muss er das selber ausrechnen
 
L

lupe

Gast
@ FrankBS, mein Post ist nur meine Meinung! Wenn Du mehr als Abschlag gezahlt hast als nötig, dann gehört in diesem Fall auch die Gutschrift Dir! Die ARGE macht dann eine lange Nase. Nur, würde ich das auch so angeben. Wenn ich eine Gutschrift aus meiner Stromrechnung erhalte, rechne ich das auch nicht mit der ARGE ab. Wäre ja noch schöner, oder besser gesagt: Irgendwo hört es auch mal auf.
 

FrankBS

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Stimmt, ich hätte etwas genauere Angaben machen sollen...

Also:

Gas benutze ich tatsächlich nur fürs Kochen und fürs Warmwasser, die
Heizung läuft zentral.

Beim Strom war eine kleine Nachzahlung von 18 Euro fällig, aber der
Gasverbrauch war wesentlich geringer als letztes Jahr, daher auch das
Guthaben.
 

ela1953

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Hast du das Guthaben denn nur, weil du höhere Abschläge gezahlt hast? Wie würde denn die Rechnung aussehen, wenn du nur den vorgesehenen monatlichen Abschlag gezahlt hättest. Wärst du damit hin gekommen? Oder hättest du da nachzahlen müssen. Ich hab auch weniger Gas für die Heizung verbraucht, aber durch die Preiserhöhungen musste ich nachzahlen. Und die Jobcenter rechnen: Kunde musste zahlen z.b. 1000 Euro
wir haben gezahlt 900 Euro oder 1100 Euro. Im ersten Fall müssen die nachzahlen, im zweiten fordern sie zurück.
 

FrankBS

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Ich wäre bei den "gemussten" Abschlägen hingekommen, da hätte ich
bereits ein Guthaben von ein paar Euro Fuffzig gehabt. Da ich aber immer
freiwillig 10 Euro mehr bezahlt habe, kommt jetzt ein Guthaben von
126 Euro nochwas raus.

Da ich das Geld aber freiwillig aus dem Regelsatz, also dem Geld, was ich
zur freien Verfügung hatte, bezahlt habe, dürfte mir die ARGE das jetzt
doch nicht als Guthaben anrechnen und vom Regelsatz abziehen, oder?

Das wäre ja noch Bestrafung fürs Sparen, oder wie sehe ich das.....
 
G

Gelöschtes Mitglied 4560

Gast
"Gas benutze ich tatsächlich nur fürs Kochen und fürs Warmwasser, die
Heizung läuft zentral." dann geht ARGE die Abrechnung nichts an. Nur wenn sich da Heizkosten verstecken hat ARGE ein Einsichtsrecht.

Einfach mal fragen, ob ARGE denn die mögliche Nachzahlung übernimmt.

Es schwirrt da allerdings ein Urteil durch die Landschaft, dass derartiges Guthaben aus Voragrezeiten als Einkommen deklariert.
 

ela1953

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"Gas benutze ich tatsächlich nur fürs Kochen und fürs Warmwasser,

so viel ich weiß, übernimmt die Arge davon ja sowieso nichts, somit auch keine Nachzahlung und auch kein Guthaben
 

Mario Nette

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In dem Fall würde ich jetzt einfach mal so argumentieren, dass du mit den Abschlägen in -> Vorausleistung getreten bist.

Mario Nette
 

FrankBS

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Danke für die Antworten!

Ja, so werde ich auch argumentieren, falls was kommt. Bisher ist ja noch
nichts passiert, vielleicht kommt ja auch nichts.

Mir ging es um das Prinzip: die ARGE kann mir ja schließlich nicht
vorschreiben, wofür ich das Geld aus meinem Regelsatz ausgebe - und
wenn ich 120 Euro im Jahr im Voraus zahle, dann aber wieder zurück
bekomme, dann hat sie kein Recht, mir daraus einen Strick zu drehen,
oder?

Wäre ja genauso, wenn ich einem Freund 10 Euro leihe und nach einer
Woche zurück bekomme. Es waren meine 10 Euro, die fehlten mir eine
Woche lang, und dann bekomme ich sie wieder, habe ja also keinen
Gewinn gemacht.

Na mal abwarten......
 

Arania

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Allerdings muss diese Vorrausleistung wieder mit den künftigen Abschlägen verrechnet werden, falls nicht ist es leider Einkommen und der ARGE steht davon das zu was sie selber dazu geleistet hat, das dürfte interessant werden
 

FrankBS

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Sie hat ja eben, was das Guthaben betrifft, nichts dazu geleistet!

Mit den Pflichtleistungen der ARGE bin ich ziemlich genau plusminus Null
gefahren in Sachen tatsächlicher Kosten / Verbrauch (alles auch im
"angemessenen" Bereich, so wie bewilligt)......

Okay, 6 Euro habe ich gut, die kann sie meinetwegen gern zurückfordern
und sich dann sonstwohin stecken!

Die Rede ist aber von meinen freiwilligen Überzahlungen aus dem Regelsatz,
den ich nun zu 99,9% wieder als Guthaben bekomme. Da ich eben mit dem
Soll ganz genau hingekommen wäre, so wie es auch neu veranschlagt
wurde seitens der Stadtwerke!!!!!

Nur dass ich halt wie gesagt in weiser Voraussicht lieber zehn Euro im Monat
mehr gezahlt habe, also 120 Euro aufs Jahr gerechnet - die ich nun wieder
zurück bekomme.

Wäre doch Quatsch und vor allem blödsinnig, mir das nun als "widriges"
Einkommen anzulasten und einzubehalten!!!!!

Angenommen, wir wären befreundet, und ich überweise dir (sofern ich
noch ein Konto hätte) leihweise aufgrund eines Engpasses 50 Euro, zur
Sicherheit mit dem Überweisungszweck "Leihgabe FrankBS an Arania,
geleistet aus Regelsatz 07/2008" und bekomme sie dann ein Jahr später
von dir zurück überwiesen, ebenfalls zur Sicherheit mit Überweisungszweck
"Rückzahlung Arania an FrankBS von Leihgabe aus Regelsatz 07/2008" -
dann kann die ARGE doch nicht sagen "du du du, da hast du aber ein
zusätzliches Einkommen erzielt, das ziehen wir dir gleich mal ab vom
Regelsatz".......

Schließlich ist es doch mir überlassen, wofür ich das Geld aus meinem
Regelsatz ausgebe, oder? Und wenn ich diese Beträge hinsichtlich
des Zusammenhangs Zahlung-Rückzahlung nachweisen kann, was
wollen die dann?
 

hans wurst

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Hallo

§22 SGB 2 sollte hier eigentlich eindeutig sein.

§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) ........... Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf
die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
 

katzenfreund

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...weil sie zum RS gehören. Den Haushaltsstrom bezahlen wir aus dem RS.
 
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