Little Hippo
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Guten Abend,
im Dezember 2011 erhielten wir aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben von 140 €. Ich reichte die Nebenkostenabrechnung natürlich sofort ein.
Erst kam dann gar nichts vom Jobcenter und dann etwas später (Februar 2012) wurde mir dann mitgeteilt, dass man jeden Monat 20 € einbehalten würde.
Doch anscheinend hatten die das vergessen und fingen dann erst ab Juni 2012 an 20 € monatlich einzubehalten. (Nachdem ich schon eine Mahnung erhalten hatte). So wurden uns dann im Juni 2012 und Juli 2012 20 € abgezogen monatlich. Dann zogen wir weg.
Nun erhielt ich heute eine Mahnung von 105 €.
In dem Schreiben sieht man noch nicht mal, dass es um die NK-Abrechnung geht.
Bin jetzt aber auf den § gestoßen:
§ 22 SGB II
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.
Darf das JC jetzt überhaupt noch von mir das Geld einfordern? Oder hätten sie die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung schon im Januar 2012 mindern müssen?
Zudem haben wir zu dem Zeitpunkt noch einen Teil unserer Miete (25 €) selber gezahlt. Dies haben wir nun aber nach einem Überprüfungsantrag wiederbekommen.
Würde mich wirklich über Hilfe freuen.
Lieben Gruß
Little Hippo
im Dezember 2011 erhielten wir aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben von 140 €. Ich reichte die Nebenkostenabrechnung natürlich sofort ein.
Erst kam dann gar nichts vom Jobcenter und dann etwas später (Februar 2012) wurde mir dann mitgeteilt, dass man jeden Monat 20 € einbehalten würde.
Doch anscheinend hatten die das vergessen und fingen dann erst ab Juni 2012 an 20 € monatlich einzubehalten. (Nachdem ich schon eine Mahnung erhalten hatte). So wurden uns dann im Juni 2012 und Juli 2012 20 € abgezogen monatlich. Dann zogen wir weg.
Nun erhielt ich heute eine Mahnung von 105 €.
In dem Schreiben sieht man noch nicht mal, dass es um die NK-Abrechnung geht.
Bin jetzt aber auf den § gestoßen:
§ 22 SGB II
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.
Darf das JC jetzt überhaupt noch von mir das Geld einfordern? Oder hätten sie die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung schon im Januar 2012 mindern müssen?
Zudem haben wir zu dem Zeitpunkt noch einen Teil unserer Miete (25 €) selber gezahlt. Dies haben wir nun aber nach einem Überprüfungsantrag wiederbekommen.
Würde mich wirklich über Hilfe freuen.
Lieben Gruß
Little Hippo