Jetzt wird es etwas kompliziert und versuche mich kurz zu fassen.
Mutter und Kind(18) Mietwohnung weit über dem Satz, da in 2 Jahren immer noch nichts gefunden. Zahle über 200,- was jetzt eng wird, da ich den BFD nicht mehr habe.
Kaltmiete liegt deutlich drüber, Nebenkosten 30,- unter den erlaubten und Heizkosten sind mit 65,. vorgeben, zahlen aber 85,- und werden auch vom JC so übernommen, was ja richtig ist.
Erlaubte Kaltmiete vom Jobcenter: 445,- wir haben aber 663,- ( wohne seit 12 Jahren hier und damals zu dritt locker machbar zumal wir hier in einer teuren Stadt wohnen ).
Die 29,- Nebenkosten werden im Berechnungsbogen auf die Kaltmiete verteilt, also pro Person 14,50. Es steht da nicht 445,- sondern 474,- in Summe, das natürlich noch mal verteilt auf 2 Personen. Hoffe ihr versteht was ich meine.
Wie sieht es denn jetzt mit dem Guthaben aus? Es ist zwar nicht viel, aber bekommt alles das Jobcenter, oder steht uns auch ein Teilchen zu? Die Anhörung bekam ich und mein Sohn(18).
Was ist hiermit: Zahlen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II aus ihrem Regelsatz oder Einkommen zu ihrer Miete hinzu, so steht ihnen ein etwaiges Betriebskostenguthaben in Höhe ihrer monatlichen Zuzahlungen zur Miete x 12 Monate zu. Das Jobcenter darf das Betriebskostenguthaben in dieser Höhe weder zurückfordern noch darf dieses auf die Leistungen für die Unterkunft angerechnet werden (vgl. dazu den Beitrag Leistungsberechtigten steht bei Mietzuzahlung Betriebskostenguthaben zu!). Ich zahle ja deutlich mehr dazu, als das Guthaben hergibt! Oder gilt es als Bagatellgrenze?
Weiß das jemand? Bei Fragen nur zu, manchmal drücke ich mich nicht verständlich aus
Jetzt haben wir ein kleines Guthaben von 46,70 erhalten.
Da steht noch am Ende, das JC ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Hierzu gehört, bestehende Forderungen geltend zu machen und einzufordern. Dann: Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung IN EINER SUMME zu erfolgen. Hierüber erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.
Mutter und Kind(18) Mietwohnung weit über dem Satz, da in 2 Jahren immer noch nichts gefunden. Zahle über 200,- was jetzt eng wird, da ich den BFD nicht mehr habe.
Kaltmiete liegt deutlich drüber, Nebenkosten 30,- unter den erlaubten und Heizkosten sind mit 65,. vorgeben, zahlen aber 85,- und werden auch vom JC so übernommen, was ja richtig ist.
Erlaubte Kaltmiete vom Jobcenter: 445,- wir haben aber 663,- ( wohne seit 12 Jahren hier und damals zu dritt locker machbar zumal wir hier in einer teuren Stadt wohnen ).
Die 29,- Nebenkosten werden im Berechnungsbogen auf die Kaltmiete verteilt, also pro Person 14,50. Es steht da nicht 445,- sondern 474,- in Summe, das natürlich noch mal verteilt auf 2 Personen. Hoffe ihr versteht was ich meine.
Wie sieht es denn jetzt mit dem Guthaben aus? Es ist zwar nicht viel, aber bekommt alles das Jobcenter, oder steht uns auch ein Teilchen zu? Die Anhörung bekam ich und mein Sohn(18).
Was ist hiermit: Zahlen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II aus ihrem Regelsatz oder Einkommen zu ihrer Miete hinzu, so steht ihnen ein etwaiges Betriebskostenguthaben in Höhe ihrer monatlichen Zuzahlungen zur Miete x 12 Monate zu. Das Jobcenter darf das Betriebskostenguthaben in dieser Höhe weder zurückfordern noch darf dieses auf die Leistungen für die Unterkunft angerechnet werden (vgl. dazu den Beitrag Leistungsberechtigten steht bei Mietzuzahlung Betriebskostenguthaben zu!). Ich zahle ja deutlich mehr dazu, als das Guthaben hergibt! Oder gilt es als Bagatellgrenze?
Weiß das jemand? Bei Fragen nur zu, manchmal drücke ich mich nicht verständlich aus
Jetzt haben wir ein kleines Guthaben von 46,70 erhalten.
Da steht noch am Ende, das JC ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Hierzu gehört, bestehende Forderungen geltend zu machen und einzufordern. Dann: Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung IN EINER SUMME zu erfolgen. Hierüber erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.
Zuletzt bearbeitet: