Hallo,
habe heute eine Anhörung erhalten bzgl. Betriebskostenguthaben 2011.
Mein Guthaben: 189€ (September erhalten) soll nun komplett zurückerstattet werden,
allerdings habe ich gelesen wenn man selber einen Teil der KDU zahlt muss dieser nicht erstattet werden...
Ich bin mir allerdings nicht sicher was ich nun in die Anhörung schreiben soll und wie ich diesen Betrag (falls es stimmt) berechne.
Hier die Fakten:
Warmmiete: 356€ JC zahlte: 308€ Eigenanteil: 48€
vom 01.01,2011 – 31.07.2011 nicht im ALG2 Bezug- Miete selbst gezahlt.
ab 01.08 im ALG2 Bezug: August, September und Oktober- KDU in voller Höhe erhalten
November + Dezember: KDU=308€ Eigenanteil= 48€
Also müssten mir doch eigentlich mindestens 98€ zustehen oder sehe ich es falsch?
habe heute eine Anhörung erhalten bzgl. Betriebskostenguthaben 2011.
Mein Guthaben: 189€ (September erhalten) soll nun komplett zurückerstattet werden,
allerdings habe ich gelesen wenn man selber einen Teil der KDU zahlt muss dieser nicht erstattet werden...
Ich bin mir allerdings nicht sicher was ich nun in die Anhörung schreiben soll und wie ich diesen Betrag (falls es stimmt) berechne.
Hier die Fakten:
Warmmiete: 356€ JC zahlte: 308€ Eigenanteil: 48€
vom 01.01,2011 – 31.07.2011 nicht im ALG2 Bezug- Miete selbst gezahlt.
ab 01.08 im ALG2 Bezug: August, September und Oktober- KDU in voller Höhe erhalten
November + Dezember: KDU=308€ Eigenanteil= 48€
Also müssten mir doch eigentlich mindestens 98€ zustehen oder sehe ich es falsch?
