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ExitUser
Gast
Zunächst wünsche ich allen im Forum einen „Guten Tag“.
Ich poste heute zum allerersten Mal in meinem Leben eine Nachricht in einem Forum, bin völlig unerfahren mit dessen Regeln und bitte um „mildernde Umstände“ bei meinen ersten Aktionen!
Als 68 Jahre alter Alt-68er gehöre ich der wachsenden Gruppe der von Altersarmut betroffenen „Neu-Armen“ an, bekomme 345,00 €uro minus Rente plus Heizkostenpauschale (52,00 €/m).
Zu dem Problem, dessentwegen ich mich an Euch wende, gibt es bei Euch bereits einen Link, aber leider ohne Stellungnahmen und/oder Interpretationen:
https://www.elo-forum.org/search/5903.html
Das gleiche Urteil, allerdings mit einem eventuell wichtigen Nachsatz, habe ich hier noch einmal gefunden:
https://www.sozialticker.com/forum/ftopic682.html
Um am Jahresanfang 2006 nicht vor einer nicht finanzierbaren Nachforderung der hiesigen Stadtwerke zu stehen, habe ich im vergangenen Jahr aus freien Stücken und unter schmerzhaften Entbehrungen monatlich 57,00 € von meiner Grundsicherung abgezweigt. Diese habe ich zusätzlich zu dem mir vom Energie-Versorger aufgebrummten Vorauszahlungs-Betrag überwiesen. Da ich jeden Monat (und alles andere als aus freien Stücken) mehrere „kalorienfreie“ Tage einlegen muß, hätte es wenig Sinn gehabt, diese Rücklagen zu Hause in einer Geld-Kassette anzusparen. Diese hätte meine Energiekosten-Vorsorge so sicher zurückgehalten, wie der sprichwörtliche löchrige Eimer das Wasser. Zudem habe ich schon vor Jahren eine EV abgegeben. Bei einem jederzeit denkbaren Besuch des GVs, wäre meine Heizgeld-Rücklage zu dessen leichter Beute geworden.
Wollte ich für die Jahresabrechnung sicher vorsorgen, blieb mir also gar keine andere Wahl, als meine monatliche Vorauszahlung nach bestem Wissen und Gewissen nach oben anzupassen und den Stadtwerken direkt anzuweisen.
Tatsächlich überstieg mein Jahresverbrauch für Gas (ausschließlich Heizung) und Strom (alles übrige) den von den Stadtwerken zu Beginn des Jahres 2005 hochgerechneten Betrag letztendlich um 318,98 €. Da ich im Berechnungszeitraum 627,00 € (also diese 11 * 57,00 €uro) zusätzlich eingezahlt hatte, blieb ein Betrag von 308,02 € zu meinen Gunsten übrig.
Über diesen schon im Spätherbst absehbaren Geldbetrag hatte ich vorab verfügt und mir ein dringend benötigtes, solides Bett mit Matratze ersteigert. Mein Neffe hat mir das Geld dafür vorgeschossen.
Da ich in keinem Monat mehr als 50,00 € zum Leben habe (wie anscheinend eine Vielzahl der Hilfesuchenden Eures Forums), war ich entsetzt und wütend, als mir das hiesige Sozialamt meinen Heizkostenzuschuß für den Monat März 2006 mit der nachfolgenden Begründung strich und mir 52,00 € weniger überwies als üblich.
Originalzitat meines Bescheids vom 06. März 2006 (Sachbearbeiterin: Frau xyz):
„Ihre persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich geändert.“
Da die erste Abschlagszahlung [gemeint ist die erste Abschlagszahlung 2006/2007 an die hiesigen Stadtwerke in Höhe von 180,00 €, Anmerkung Phil] im März 2006 mit dem vorhandenen Guthaben verrechnet wird, kann die Abschlagszahlung im März nicht als Bedarf berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist Guthaben nach § 82 SGB XII als Einkommen anzurechnen. Das Restguthaben in Höhe von 128,02 € bleibt anrechnungsfrei, da es aus eigenen Mitteln bestritten wurde.
Meine tatsächlichen Aufwendungen für Heizung beliefen sich im vergangenen Jahr auf genau 573,90 € (außer der Heizung läuft bei mir alles auf Strom!), von denen mir bisher nur 11 * 52,00 € erstattet worden sind, ergo 572,00 €.
Ich habe das Guthaben 2005 bei den Stadtwerken in erster Linie für den schlecht kalkulierbaren Stromverbrauch angespart.
Kann einer von Euch erfahrenen Ratgebern etwas mit dem folgenden Link anfangen,
https://sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/viewtopic.php?p=20268
und hier vor allem mit dem 9. Posting (Moderatorin Mandy): „Ja, deshalb kannst Du Guthaben aus der Stromabrechnung auch behalten.“
Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich doch noch an meine so dringend benötigten 52,00 € Haushaltsgeld März kommen kann?
Liebe Grüße an Euch alle und Dank im voraus! Phil
Ich poste heute zum allerersten Mal in meinem Leben eine Nachricht in einem Forum, bin völlig unerfahren mit dessen Regeln und bitte um „mildernde Umstände“ bei meinen ersten Aktionen!
Als 68 Jahre alter Alt-68er gehöre ich der wachsenden Gruppe der von Altersarmut betroffenen „Neu-Armen“ an, bekomme 345,00 €uro minus Rente plus Heizkostenpauschale (52,00 €/m).
Zu dem Problem, dessentwegen ich mich an Euch wende, gibt es bei Euch bereits einen Link, aber leider ohne Stellungnahmen und/oder Interpretationen:
https://www.elo-forum.org/search/5903.html
Das gleiche Urteil, allerdings mit einem eventuell wichtigen Nachsatz, habe ich hier noch einmal gefunden:
https://www.sozialticker.com/forum/ftopic682.html
Um am Jahresanfang 2006 nicht vor einer nicht finanzierbaren Nachforderung der hiesigen Stadtwerke zu stehen, habe ich im vergangenen Jahr aus freien Stücken und unter schmerzhaften Entbehrungen monatlich 57,00 € von meiner Grundsicherung abgezweigt. Diese habe ich zusätzlich zu dem mir vom Energie-Versorger aufgebrummten Vorauszahlungs-Betrag überwiesen. Da ich jeden Monat (und alles andere als aus freien Stücken) mehrere „kalorienfreie“ Tage einlegen muß, hätte es wenig Sinn gehabt, diese Rücklagen zu Hause in einer Geld-Kassette anzusparen. Diese hätte meine Energiekosten-Vorsorge so sicher zurückgehalten, wie der sprichwörtliche löchrige Eimer das Wasser. Zudem habe ich schon vor Jahren eine EV abgegeben. Bei einem jederzeit denkbaren Besuch des GVs, wäre meine Heizgeld-Rücklage zu dessen leichter Beute geworden.
Wollte ich für die Jahresabrechnung sicher vorsorgen, blieb mir also gar keine andere Wahl, als meine monatliche Vorauszahlung nach bestem Wissen und Gewissen nach oben anzupassen und den Stadtwerken direkt anzuweisen.
Tatsächlich überstieg mein Jahresverbrauch für Gas (ausschließlich Heizung) und Strom (alles übrige) den von den Stadtwerken zu Beginn des Jahres 2005 hochgerechneten Betrag letztendlich um 318,98 €. Da ich im Berechnungszeitraum 627,00 € (also diese 11 * 57,00 €uro) zusätzlich eingezahlt hatte, blieb ein Betrag von 308,02 € zu meinen Gunsten übrig.
Über diesen schon im Spätherbst absehbaren Geldbetrag hatte ich vorab verfügt und mir ein dringend benötigtes, solides Bett mit Matratze ersteigert. Mein Neffe hat mir das Geld dafür vorgeschossen.
Da ich in keinem Monat mehr als 50,00 € zum Leben habe (wie anscheinend eine Vielzahl der Hilfesuchenden Eures Forums), war ich entsetzt und wütend, als mir das hiesige Sozialamt meinen Heizkostenzuschuß für den Monat März 2006 mit der nachfolgenden Begründung strich und mir 52,00 € weniger überwies als üblich.
Originalzitat meines Bescheids vom 06. März 2006 (Sachbearbeiterin: Frau xyz):
„Ihre persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich geändert.“
Da die erste Abschlagszahlung [gemeint ist die erste Abschlagszahlung 2006/2007 an die hiesigen Stadtwerke in Höhe von 180,00 €, Anmerkung Phil] im März 2006 mit dem vorhandenen Guthaben verrechnet wird, kann die Abschlagszahlung im März nicht als Bedarf berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist Guthaben nach § 82 SGB XII als Einkommen anzurechnen. Das Restguthaben in Höhe von 128,02 € bleibt anrechnungsfrei, da es aus eigenen Mitteln bestritten wurde.
Meine tatsächlichen Aufwendungen für Heizung beliefen sich im vergangenen Jahr auf genau 573,90 € (außer der Heizung läuft bei mir alles auf Strom!), von denen mir bisher nur 11 * 52,00 € erstattet worden sind, ergo 572,00 €.
Ich habe das Guthaben 2005 bei den Stadtwerken in erster Linie für den schlecht kalkulierbaren Stromverbrauch angespart.
Kann einer von Euch erfahrenen Ratgebern etwas mit dem folgenden Link anfangen,
https://sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/viewtopic.php?p=20268
und hier vor allem mit dem 9. Posting (Moderatorin Mandy): „Ja, deshalb kannst Du Guthaben aus der Stromabrechnung auch behalten.“
Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich doch noch an meine so dringend benötigten 52,00 € Haushaltsgeld März kommen kann?
Liebe Grüße an Euch alle und Dank im voraus! Phil