Guthaben bei den Stadtwerken und die Folgen | Fortsetzung 1

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E

ExitUser

Gast
Zunächst wünsche ich allen Frühpostern einen schönen Guten Morgen!

Das Problem mit der Grundsicherungsstelle, dessenthalben ich Euch vor über vier Monaten angeschrieben hatte, nimmt wieder Fahrt auf. Damals hatte man mir 52,00 € Heizkosten-Zuschuß mit der Begründung gestrichen, daß mein Guthaben bei den Stadtwerken Einkommen sei. Hier unsere Konversation von damals:

https://www.elo-forum.org/search/?type=post?t=7462&lighter=

Ich habe, wie von Euch empfohlen, Widerspruch gegen den ergangenen Bescheid eingelegt.
Nachdem sich nach drei Monaten und sieben Tagen nichts getan hatte, obwohl man mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid innerhalb von sechs Wochen zugesagt hatte, habe ich dem Amt ultimativ eine letzte Frist von einer weiteren Woche gesetzt. Nachdem auch dieser Zeitraum ergebnislos verstrichen war, habe ich beim Dienststellenleiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine SB und deren Vorgesetzen eingereicht. Dieses Mal habe ich eine Frist von zehn Tagen für angemessen gehalten. Sollte ich bis dahin keinen rechtsmittelfähigen Bescheid (wahlweise meine 52,00 € + 1,90 € rechtswidrig einbehaltenen Heizgeldrests 2005) erhalten, würde ich beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einreichen.

Innerhalb von fünf Tagen hatte ich jetzt das angeforderte, nebenbei über drei Seiten lange Schreiben: Mein Widerspruch sei abgelehnt, aber ich könne innerhalb eines Monats beim SG in Mannheim Rechtsmittel einlegen.

Eine S-Bahn-Fahrkarte nach Mannheim kann ich mir momentan (und auch in nächster Zukunft) nicht leisten. Aber um die Ecke von mir gibt es das Heidelberger Amtsgericht.

Was also ist als nächstes zu tun?
Euren freundlichen Ratschläge würde ich umgehend und ohne Widerspruch Folge leisten (schließlich bin ich ein friedfertiges Mannsbild!).

Dank schon jetzt für Eure Hilfe!

Liebe Grüße von

Phil, dem mit dem eisgrauen Bart
.
 
A

Arco

Gast
... also erstmal kann man eine Klage auch postalisch einreichen wobei man aber auf die evtl. Hilfe des Rechtspfleger verzichten muß.

Meines Wissens (wenn falsch bitte Gegenmeinungen) kann man aber die Klage auch z.B. bei deinem örtlichen Amtsgericht zur Niederschrift einlegen und wenn dort ein Rechtspfleger vor Ort ist mit Hilfe rechnen können.

Die dritte Möglichkeit wäre dann noch ein Anwalt der die Sache in die Hand nehmen könnte. Dann alledings entstehen Kosten und es müßte ein Beratungsschein her und dann ein Antrag auf PKH..... aber da weiß der Anwalt bescheid.
 
E

ExitUser

Gast
Auf ein neues!

Habe Arcos (Dank an dieser Stelle! :hug: ) verschiedene Vorschläge kombiniert und mich gestern mit dem Rechtspfleger des um die Ecke gelegenen Heidelberger Amtsgerichts ins Benehmen gesetzt. Dort wurde ich freundlich und sachkundig, wenn auch nicht nach meinen Vorstellungen beraten.

Der langen Rede kurzer Sinn:
Die Kürzung meines März Bescheids Grundsicherung um 52,00 € sei rechtens gewesen, weil durch mein im Vorjahr angespartes Guthaben bei den Stadtwerken ein Bedarf eindeutig zu verneinen sei. Dabei spiele es keinerlei Rolle, auf welche Weise dieses Guthaben zu Stande gekommen sei. Ausschlaggebend sei einzig dessen Vorhandensein.

Natürlich stehe es mir weiterhin frei, Klage beim Sozialgericht in Mannheim einzureichen. Er, der Rechtspfleger, sehe aber wenig Aussichten auf Erfolg.

Da ich kein Michael Kohlhaas bin (sorry Kohlhaas!) und auch kein Phantast, bin ich bereit, seinen Rat zu befolgen und die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Es sei denn, einer von Euch hält die Rechtsauskunft für fragwürdig. In diesem Falle hieße die Parole für mich noch einmal:

Auf ein Neues!

Dank schon im Voraus und liebe Grüße

Phil
.
 

Martin Behrsing

Redaktion
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Wenn Du zusätzliches Geld von deiner Regelleistung bei der Stadtwerke angespart hast, gehört es dir. Also Klage. Die kannst Du schriftlich einreichen. Begründung, dein Geld.
 

Arania

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Also das sehe ich anders als Martin, diese Regelung mit dem Guthaben von Stadtwerke-Überschuss war schon immer so, alles was ich in der Jahresabrechnung als Guthaben habe ist Einkommen und wird so gewesen, bis jetzt hat noch jeder Anwalt den ich kenne von einer Klage abgeraten
 

Willi_

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SG Aachen, U. v. 09.06.2006, S 8 AS 18/06, zur Frage der Anrechnung eines Guthabens beim Energieversorgungsunternehmen als Einkommen oder Vermögen.



Keine Anrechnung des bei einem Energieversorgungsunternehmen angesparten Guthabens auf das Alg II.


Das Guthaben eines Empfängers von Alg II, das dieser durch eine Reduzierung seines Gasverbrauchs in einem Zeitraum erzielt hat, in dem er überwiegend nicht im Leistungsbezug stand, darf als Vermögen nicht auf seinen Alg II-Anspruch angerechnet werden. Eine Berücksichtigung als Einkommen wäre unbillig, da dem Betroffenen bei verschwenderischem Energieverbrauch sogar noch ein Ausgleichsanspruch gegen die Behörde zustehen würde.

SGB-II § 40 Abs. 1, SGB-III § 330 Abs. 3, SGB-X § 48 Abs. 1

Martin hat Recht :klatsch:
 
A

Arco

Gast
Hi Phil ...

also in deiner Sache hänge ich mit meiner Meinung ( also dein Fall wie im alten Thread beschrieben) zwischen 2 Stühlen.

Neige da eher auch der Meinung des Rechtspflegers zu und der von Arania.

Allerdings inwieweit (wirst du dem Rechtspfleger wohl auch ausführlich dargestellt haben) deine damalige freiwillige Mehrzahlung im Verhältnis zu der regulären Geldschuld vor Gericht dir zugesprochen werden kann und würde, ist sehr problematisch.


Mag jetzt auch nicht ganz stimmig sein, aber bei Steuerrückerstattung läuft das ja ähnlich das du "freiwillig" zuviel Steuern zahlst und die Rückzahlung, also Guthaben, Einkommen ist .

So, jetzt hat dir meine Meinung auch nicht viel weitergeholfen.....
 

kalle

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Hallo Phil !
Zu diesem Thema gibt es verschiedene Meinungen. Die Ämter gehen ja immer erst einmal vom Guthaben aus. Und dieses ist als Einkommen anzurechnen. Insofern haben die so Unrecht nicht. Und auch der Rechtspfleger geht davon aus. Wobei der Rechtspfleger vom Amtsgericht nicht unbedingt vom SGBII Ahnung haben muß.

Nun kann man aber auch anderer Meinung sein:
Stromkosten sind im Regelsatz enthalten. Bei einer Nachforderung der Stadtwerke wird das Amt Dir auch keine Zahlung gewähren. Oder höchstens auf Darlehnsbasis. Und das mußt Du dann auch zurückzahlen aus Deinem Regelsatz. So oder so geht es an Deinen Geldbeutel.
Um Schwierigkeiten mit den Stadtwerken aus dem Weg zu gehen hast Du mehr einbezahlt als gefordert. Aus Deinem Regelsatz. Zinslose Sparkasse. Also ist das Guthaben als Dein Erspartes anzusehen. Und Ansparungen sollen ja aus dem Regelsatz gemacht werden.

Das ist jetzt nur mal ein Gedankengang.
Und wie heißt es so schön: Wer was wagt kann verlieren. Wer nix wagt hat schon verloren.

Ich würde klagen. Da das SG-Verfahren (noch ) nix kostet ausser Deinen Nerven würde ich es selber wagen.
Wie gesagt, sind nur meine Gedanken und Meinungen.

viele Grüße aus Meck-Pomm
von Kalle, der auch mit weißem Bart rumläuft.
 
A

Arco

Gast
Arania meinte:
em er überwiegend nicht im Leistungsbezug stand,

okay dabei dann ja :daumen:

.... ? ? ? gerade Beitrag von Willi gelesen


wenn ich das richtig sehe, war Phil das ganze besagte Jahr in Leistungsbezug ? ?

und @ Kalle

es ging wohl um die Heizung - Stromanteil wurde wohl schon rausgerechnet bei dem Guthaben

... wenn ich die alten Beiträge richtig gelesen habe
 
E

ExitUser

Gast
@ all

Ihr seid ja wirklich superschnell mit Euren Antworten. :klatsch:

Vielleicht zur weiteren Präzisierung meines „Falles“:

Ich schreibe jeden Monat pünktlich auf den Tag meinen Gas- und Stromzähler ab, akribisch genau, kann ich Euch nur sagen.
Jeden Monat rechne ich auf der Basis des bis dahin angefallen Verbrauchs dann meine Gas- (=Heizungs-) und meine zu erwartende Strom-Rechnung hoch.

Strom:

https://www.verivox.de/power/

Gas:

https://www.verivox.de/gas/

Fragen? Keine? Dann geht’s weiter.

Meine Heizungsrechnung belief sich zum Ende der Jahresabrechnung 2005 auf genau 573,90 €, denen die 11 * 52,00 € à-Konto-Zahlungen des Amtes für Grundsicherung gegenüberstanden, also 572,00 €. Maßarbeit von meiner Seite also (bibber, bibber), auch wenn mir das Amt diesen Differenzbetrag von 1,90 € nicht nachüberweisen wollte, obwohl meine Heizkosten ausgesprochen angemessen waren:
Es bestünde schließlich kein Bedarf.

Der uns Hilfeempfängern aus der Regelleistung zustehende Teilbetrag Strom (Abteilung 04/10 Regelsatzverordnung) ist wohl eher ein Witz, als eine an der Wirklichkeit gemessene Größe:

https://www.soziale-bewegung.de/SOFORT-Massnahmen/Regelsatz-Bundesregierung.pdf

Vor allem wegen meines Stromverbrauchs habe ich dieses Guthaben ja angespart. Als dann um die Weihnachtszeit offensichtlich wurde (Stille Nacht! Heilige Nacht!), daß von meinem auf freiwilliger Basis angesparten Guthaben nur die Hälfte für meinen exorbitanten Stromverbrauch draufgehen würde, habe ich mich kurzfristig entschlossen, ein zum Verkauf anstehendes Bett zu ersteigern, da mein vorhandenes in den letzten Zügen lag (s. Abteilung 05/11 Regelsatzverordnung). Da mir das Geld aber erst nach Erhalt der Jahresabrechnung der Stadtwerke zur Verfügung stehen würde, habe ich meinen Neffen um ein (vertraglich nachweisbares) Überbrückungsdarlehen in Höhe von 350,00 € bis zu diesem Zeitpunkt gebeten.

Von meinem Schlußsaldo bei den Stadtwerken in Höhe von 308,02 € haben diese gleich die erste Strom- und Gas-à-Konto-Zahlung 2006 für den „folgenden Monat“ in Höhe von 180,00 € einbehalten, den Rest von 128,02 € haben sie mir aufs Konto überwiesen.

Auf diesem Vorgang basiert jetzt die Kürzungsbegründung des Amtes für Grundsicherung. Der Heizkostenanteil für den „folgenden Monat“ sei von meinem Guthaben ja bereits bezahlt worden, also bestünde kein Bedarf.
Die mir vorenthaltenen 52,00 € habe ich mir, auf drei Monate verteilt, vom Munde abgespart, um den Verpflichtungen meinem Neffen gegenüber gerecht zu werden.

Wenn das so gerecht ist und Bestand haben sollte, kann ich allen meinen treuen Lesern nur raten, dafür Sorge zu tragen, daß niemals ein Guthaben bei den Energieversorgern zustande kommt.

Dann mal ein vorauseilendes Prost! arty: arty: arty:
Vom Euch allen dankbaren Phil viel Applaus! :klatsch: :klatsch: :klatsch:
.

Mir wird schwindelig beim Anblick der swingenden Smileys!
 

nele

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Euklid,

wenn du genau differenzieren kannst, dass der überzahlte und einbehaltene betrag aus der stromabrechnung stammt, würde ich ihn auch einklagen. schon aus prinzip.


daß niemals ein Guthaben bei den Energieversorgern zustande kommt.

mit dem ablesen des zählers halte ich es seit anfang vergangenen jahres genau, wie du. somit weiss ich, was auf mich zukommt.

es gibt doch da einen selbstregulierungsmechanismus: wenn ich aus finanziellem engpass nicht in der lage bin, den letzten abschlagsbetrag zu zahlen, kann auch keine erstattung auf meinem konto erfolgen. und die rechnung geht auch plus/minus 0 auf.

und da die kosten jährlich steigen, halte ich den abschlagsbetrag auch immer schön auf dem gleichen level. ich habe einfach bammel, in absenken zu lassen.
nachzahlungen sind doch grauslig.
 
E

ExitUser

Gast
Hi nele,

Du bringst es wieder einmal auf den Punkt:

... nachzahlungen sind doch grauslig.

Wenn es überhaupt etwas gibt, das sich der deutsche Normalo nie und nimmer vorstellen kann, dann ist es unsere tiefreichende Angst vor Nachforderungen (sicher ist Dir meine philologische Ader schon vorher aufgefallen: Es wird hier im Forum immer wieder von Nachzahlungen geredet, wo wir doch in aller Regel Angst haben vor Nachforderungen).

Derzeit bin ich bei meinem neuen Stromanbieter (habe wegen einer erneuten, unverschämten Strompreiserhöhung meines bisherigen Anbieters den Anbieter gewechselt!) mit 10,35 € im Plus (verschiedene Anbieter für Strom, der ja aus der Regelleistung bezahlt werden muß, und für Heizgas, welches das Amt übernimmt, halte ich für eine sinnvolle Entscheidung :hihi: ). Dein Verfahren mit der letzten Abschlagszahlung vor den Jahresendabrechnungen halte ich für praktikabel und sinnvoll.
Der Champagner für die Silvesternacht wäre bei mir so sichergestellt (letzte Abschlagszahlung erfolgt am 01. Januar jedes Jahres!).

Auch Dir herzlichen Dank für Deine Anteilnahme, auch wenn wir diesen Thread ja nicht nur für mich, sondern auch für alle anderen bereits oder zukünftig Betroffenen so minutiös führen.

Tschüß,

Phil
.
 
E

ExitUser

Gast

So seh ich das auch...

wobei. warum Rückzahlung? Guthaben hatt ich auch, kurze Mail, bitte stehen - und die nächste Zahlung fällt entsprechend niedriger aus.

Gruß aus Ludwigsburg
 
E

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Gast
Ich würde klagen, Euklid. Verlieren kannst du ja immer noch. Eigentlich haste nichts zu verlieren, nur zu gewinnen. :mrgreen:
 

Arania

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Ich habe zur Zeit eher das Problem das die RWE nicht fähig ist mir eine korrekte Rechnung zu schicken und die ARGE deshalb nicht zahlen will, also heisst es wieder Freunde anpumpen :|
 
E

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Gast
Arania meinte:
Ich habe zur Zeit eher das Problem das die RWE nicht fähig ist mir eine korrekte Rechnung zu schicken und die ARGE deshalb nicht zahlen will, also heisst es wieder Freunde anpumpen :|

Da willst du wirklich zahlen, obwohl die Rechnung nicht korrekt ist?

Würd ich nict tun!

Mein Letzter Stromversorger hat mir auch ne Abschlußrechnung geschickt, die ich nicht akzeptiert hab. Deshalb hab ich nur etwa 2/3 sofort bezahlt.

Da ich bis heute keine korrekte Rechnung bekommen habe, sind noch immer - nach meiner Meinung knapp 100 € offen...die wollten 110 € etwa.

100 hätt ich bezahlt, ohne auf einer korrigierten Rechnung zu bestehen, damit die Sache vom Tisch ist. Das Angebot wurde nicht beantwortet: bleibt der Betrag von mir aus bis zum St. Nimmerleinstag offen

Auf eine korrekte Abrechnung hat man nun mal Anspruch, und wenn man eine Forderung bezahlt hat, tut sich gar nichts mehr!

Ich frag mich nur grad, wann deren Forderung wohl verjährt ist...

Gruß aus Ludwigsburg
 

Arania

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Ja danke Barney, aber das ist etwas komplizierter, die RWE will die Rechnung nicht ändern, nur darum geht es, die Forderung ist unstrittig, und da die Rechnung dann nicht in korrigierter Form der ARGE vorliegt will die nicht zahlen (fast logisch da sie sich an das halten muß was auf dem Papier steht, obwohl sie dann eigentlich noch mehr zahlen müssten :kratz: ) und die RWE weigert sich die Rechnung neu zu schreiben.

Bürokratie :kotz:
 
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