E
ExitUser
Gast
em er überwiegend nicht im Leistungsbezug stand,
Arania meinte:em er überwiegend nicht im Leistungsbezug stand,
okay dabei dann ja :daumen:
daß niemals ein Guthaben bei den Energieversorgern zustande kommt.
... nachzahlungen sind doch grauslig.
der teufel sitzt 'mal wieder im detail......Es wir hier im Forum immer wieder von Nachzahlungen geredet, wo wir doch in aller Regel Angst haben vor Nachforderungen).
kalle meinte:Hallo Phil !
Stromkosten sind im Regelsatz enthalten. Bei einer Nachforderung der Stadtwerke wird das Amt Dir auch keine Zahlung gewähren. Oder höchstens auf Darlehnsbasis. Und das mußt Du dann auch zurückzahlen aus Deinem Regelsatz. So oder so geht es an Deinen Geldbeutel.
Um Schwierigkeiten mit den Stadtwerken aus dem Weg zu gehen hast Du mehr einbezahlt als gefordert. Aus Deinem Regelsatz. Zinslose Sparkasse. Also ist das Guthaben als Dein Erspartes anzusehen. Und Ansparungen sollen ja aus dem Regelsatz gemacht werden.
Ich würde klagen. Da das SG-Verfahren (noch ) nix kostet ausser Deinen Nerven würde ich es selber wagen.
Wie gesagt, sind nur meine Gedanken und Meinungen.
Arania meinte:Ich habe zur Zeit eher das Problem das die RWE nicht fähig ist mir eine korrekte Rechnung zu schicken und die ARGE deshalb nicht zahlen will, also heisst es wieder Freunde anpumpen :|
Arania meinte:Ja und wenn ich nicht zahle wird es dunkel, das kann ich nicht riskieren