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ExitUser
Gast
Zunächst wünsche ich allen Frühpostern einen schönen Guten Morgen!
Das Problem mit der Grundsicherungsstelle, dessenthalben ich Euch vor über vier Monaten angeschrieben hatte, nimmt wieder Fahrt auf. Damals hatte man mir 52,00 € Heizkosten-Zuschuß mit der Begründung gestrichen, daß mein Guthaben bei den Stadtwerken Einkommen sei. Hier unsere Konversation von damals:
https://www.elo-forum.org/search/?type=post?t=7462&lighter=
Ich habe, wie von Euch empfohlen, Widerspruch gegen den ergangenen Bescheid eingelegt.
Nachdem sich nach drei Monaten und sieben Tagen nichts getan hatte, obwohl man mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid innerhalb von sechs Wochen zugesagt hatte, habe ich dem Amt ultimativ eine letzte Frist von einer weiteren Woche gesetzt. Nachdem auch dieser Zeitraum ergebnislos verstrichen war, habe ich beim Dienststellenleiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine SB und deren Vorgesetzen eingereicht. Dieses Mal habe ich eine Frist von zehn Tagen für angemessen gehalten. Sollte ich bis dahin keinen rechtsmittelfähigen Bescheid (wahlweise meine 52,00 € + 1,90 € rechtswidrig einbehaltenen Heizgeldrests 2005) erhalten, würde ich beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einreichen.
Innerhalb von fünf Tagen hatte ich jetzt das angeforderte, nebenbei über drei Seiten lange Schreiben: Mein Widerspruch sei abgelehnt, aber ich könne innerhalb eines Monats beim SG in Mannheim Rechtsmittel einlegen.
Eine S-Bahn-Fahrkarte nach Mannheim kann ich mir momentan (und auch in nächster Zukunft) nicht leisten. Aber um die Ecke von mir gibt es das Heidelberger Amtsgericht.
Was also ist als nächstes zu tun?
Euren freundlichen Ratschläge würde ich umgehend und ohne Widerspruch Folge leisten (schließlich bin ich ein friedfertiges Mannsbild!).
Dank schon jetzt für Eure Hilfe !
Liebe Grüße von
Phil, dem mit dem eisgrauen Bart
.
Das Problem mit der Grundsicherungsstelle, dessenthalben ich Euch vor über vier Monaten angeschrieben hatte, nimmt wieder Fahrt auf. Damals hatte man mir 52,00 € Heizkosten-Zuschuß mit der Begründung gestrichen, daß mein Guthaben bei den Stadtwerken Einkommen sei. Hier unsere Konversation von damals:
https://www.elo-forum.org/search/?type=post?t=7462&lighter=
Ich habe, wie von Euch empfohlen, Widerspruch gegen den ergangenen Bescheid eingelegt.
Nachdem sich nach drei Monaten und sieben Tagen nichts getan hatte, obwohl man mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid innerhalb von sechs Wochen zugesagt hatte, habe ich dem Amt ultimativ eine letzte Frist von einer weiteren Woche gesetzt. Nachdem auch dieser Zeitraum ergebnislos verstrichen war, habe ich beim Dienststellenleiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine SB und deren Vorgesetzen eingereicht. Dieses Mal habe ich eine Frist von zehn Tagen für angemessen gehalten. Sollte ich bis dahin keinen rechtsmittelfähigen Bescheid (wahlweise meine 52,00 € + 1,90 € rechtswidrig einbehaltenen Heizgeldrests 2005) erhalten, würde ich beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einreichen.
Innerhalb von fünf Tagen hatte ich jetzt das angeforderte, nebenbei über drei Seiten lange Schreiben: Mein Widerspruch sei abgelehnt, aber ich könne innerhalb eines Monats beim SG in Mannheim Rechtsmittel einlegen.
Eine S-Bahn-Fahrkarte nach Mannheim kann ich mir momentan (und auch in nächster Zukunft) nicht leisten. Aber um die Ecke von mir gibt es das Heidelberger Amtsgericht.
Was also ist als nächstes zu tun?
Euren freundlichen Ratschläge würde ich umgehend und ohne Widerspruch Folge leisten (schließlich bin ich ein friedfertiges Mannsbild!).
Dank schon jetzt für Eure Hilfe !
Liebe Grüße von
Phil, dem mit dem eisgrauen Bart
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