Guten Morgen,
dass Jobcenter hat mich auch dieses Jahr im Rahmen der Mitwirkungspflicht aufgefordert, die aktuelle Betriebskostenabrechnung für 2015 einzureichen. Hierzu habe ich noch circa sieben Tage Zeit.
Die letzten Jahre lief es so, dass nach der Abgabe der Betriebskostenabrechnung mir jedes Mal, weniger als 50%, des Guthabens aufgerechnet wurden. In den Folgemonaten, bekam ich dann eben entsprechend weniger Leistungen zum Lebensunterhalt überwiesen.
Auch in diesem Jahr habe ich ein Guthaben von circa 580,00EUR erwirtschaftet, allerdings bin ich nicht mehr im Besitz des Geldes.
Ich habe in vier Monaten mehr als 50Kg Gewicht verloren und benötigte neue Kleidung -bis auf Schuhe und Socken eine neue Garderobe, welche ich mir angeschafft habe bzw. anschaffen musste.
Eigentlich hätte ich vorher überlegen und dann handeln sollen...aber passende Kleidung hätte ich mir so nie leisten können.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und hätte eine Frage an euch.
Kann das Jobcenter mich dafür sanktionieren bzw. mich wegen Betrug anzeigen? Und kann ich per Antrag, die Summe als Darlehen mit 10% mtl. abbezahlen?
Für Ratschläge wäre ich euch wirklich dankbar.
dass Jobcenter hat mich auch dieses Jahr im Rahmen der Mitwirkungspflicht aufgefordert, die aktuelle Betriebskostenabrechnung für 2015 einzureichen. Hierzu habe ich noch circa sieben Tage Zeit.
Die letzten Jahre lief es so, dass nach der Abgabe der Betriebskostenabrechnung mir jedes Mal, weniger als 50%, des Guthabens aufgerechnet wurden. In den Folgemonaten, bekam ich dann eben entsprechend weniger Leistungen zum Lebensunterhalt überwiesen.
Auch in diesem Jahr habe ich ein Guthaben von circa 580,00EUR erwirtschaftet, allerdings bin ich nicht mehr im Besitz des Geldes.
Ich habe in vier Monaten mehr als 50Kg Gewicht verloren und benötigte neue Kleidung -bis auf Schuhe und Socken eine neue Garderobe, welche ich mir angeschafft habe bzw. anschaffen musste.
Eigentlich hätte ich vorher überlegen und dann handeln sollen...aber passende Kleidung hätte ich mir so nie leisten können.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und hätte eine Frage an euch.
Kann das Jobcenter mich dafür sanktionieren bzw. mich wegen Betrug anzeigen? Und kann ich per Antrag, die Summe als Darlehen mit 10% mtl. abbezahlen?
Für Ratschläge wäre ich euch wirklich dankbar.