Hallo,
vielleicht kann jemand was dazu sagen.
Das ist ein Beispiel dafür das eine Krähe der anderen doch ein Auge auskratzen kann.
Der erste Gutachter hatte geschrieben das ich mit den Einschränkungen noch sehr gut in meinem Beruf tätig sein kann. Nur schade das die Agentur über Monate die Stellungnahme meines Arztes nicht berücksichtigt hat und ich von meinen Sachbearbeitet genötigt wurde das ich diese Tätigkeit auszuüben habe.
Das einige Arbeitsversuche total in die Hose gingen hat ihn nicht interessiert.
Jetzt hoffe ich das ich jetzt endlich eine Umschulung bekomme.
Gruß
Sani
vielleicht kann jemand was dazu sagen.
Auszuschließen sind:
Hohe Anforderungen an das Umstellungs- und Anpassungsvermögen
die soziale Kompetenz
Wiederholte Erschütterungen, Klettern, Steigen oder Bewegen in unebenem Gelände. Häufiges Bücken, Knien und Hocken.
Überkopfarbeiten und anhaltenden Armvorhalte. Häufiges Heben und Tragen ohne mechanische Hilfsmittel. Einseitige Körperhaltung ohne Gelegenheit zum Ausgleich.
Frau ... nahm und nimmt die Zumutbarkeit unterliegenden Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation angemessen wahr.
Letztendlich wird sie längerfristig auf entsprechende Maßnahmen angewiesen sein, um Ihren Gesundheitszustand positiv zu beeinflussen. Eine Richtung weisende Steigerung des Leistungsvermögens erwarte ich in absehbarer Zeit allerdings nicht, da am Bewegungsapparat dauerhafte strukturelle Störungen bestehen und die weiteren erforderlichen Behandlungsmaßnahmen langwierig sind.
Welche der Belastungsfaktoren müssten vermieden werde, damit die zuletzt ausgeübte Tätigkeit weiter verrichtet werden kann?
s. Leistungsbild
Ist sie/ er im Hinblick auf die Anforderungen der vorgesehenen Tätigkeite ausreichend belastbar?
Die genannte Tätigkeit im Bereich Reha- Technik, Sanitätshauswaren halte ich in weiten Anteilen für bedenktlich.
Liegt eine Leistungseinschränkung vor, die vorübergehend ist oder auf Dauer besteht?
Aus den vorgelegten Befunden ergibt sich eine dauerhafte Einschränkung des Leistungsvermögens
Sind medizinische Reha- Maßnahmen vorrangig?
Diese können tätigkeitsbegleitend wahrgenommen werden.
Das ist ein Beispiel dafür das eine Krähe der anderen doch ein Auge auskratzen kann.
Der erste Gutachter hatte geschrieben das ich mit den Einschränkungen noch sehr gut in meinem Beruf tätig sein kann. Nur schade das die Agentur über Monate die Stellungnahme meines Arztes nicht berücksichtigt hat und ich von meinen Sachbearbeitet genötigt wurde das ich diese Tätigkeit auszuüben habe.
Das einige Arbeitsversuche total in die Hose gingen hat ihn nicht interessiert.
Jetzt hoffe ich das ich jetzt endlich eine Umschulung bekomme.
Gruß
Sani