Cryingharlekin
Elo-User*in
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- 24 September 2018
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine wichtige Frage.
Bei einem Freund steht in absehbarer Zeit eine Amtsärztliche Begutachtung zum Zweck der Prüfung der Erwerbsfähigkeit an.
Gibt es eine Möglichkeit im Vorfeld sicher zu stellen, dass diese Begutachtung nicht durch einen Psychiater durchgeführt wird?
(Das Beschwerdebild ist nicht psychiatrisch, allerdings könnte es in den Akten ungerechtfertigterweise durch vergangene Gutachten so stehen)
Mein Freund hat leider starke Panik vor Psychiatern wegen früherer ungerechtfertigter, traumatisch erlebter Psychiatrisierung. Ein Gespräch mit einem Psychiater könnte durch den Stress zudem seine gesundheitliche Situation verschlimmern und ein für die Erwerbsfähigkeit irrelevantes falsches Bild von ihm liefern. In Vergangenheit hat leider die Begutachtung durch einen Psychiater zu einer Verschlimmerung seiner gesundheitlichen Situation geführt, was sehr bedauernswert ist.
Ansonsten hat er jedoch keinerlei psychische Probleme.
Reicht es aus, wenn er dem Amt im Brief mit der Schilderung seiner gesundheitlichen Situation mitteilt:
“Ich lehne es ab durch einen Psychiater begutachtet zu werden. Mir geht es psychisch gut und ich habe keine guten Erfahrungen mit Psychiatern gemacht.
Bei der bevorstehenden Untersuchung durch den medizinischen Dienst möchte ich also durch einen Arzt der richtigen Fachrichtung begutachtet werden und ich möchte eine Begleitperson als Zeugen mit rein nehmen, wie es mein Recht ist.”
Können diese Zeilen ihn vor der Begutachtung durch einen Psychiater schützen? Wie kann man sicher gehen, nicht von einem Psychiater begutachtet zu werden?
Natürlich lässt er sich ansonsten gerne begutachten, und er hat nicht vor, seine Mitwirkungspflicht zu verletzen. Es soll halt eben nur kein Psychiater sein.
Welche Vorgehensweise bzw. welchen Wortlaut würden Sie empfehlen?
mit freundlichen Grüßen
ich habe eine wichtige Frage.
Bei einem Freund steht in absehbarer Zeit eine Amtsärztliche Begutachtung zum Zweck der Prüfung der Erwerbsfähigkeit an.
Gibt es eine Möglichkeit im Vorfeld sicher zu stellen, dass diese Begutachtung nicht durch einen Psychiater durchgeführt wird?
(Das Beschwerdebild ist nicht psychiatrisch, allerdings könnte es in den Akten ungerechtfertigterweise durch vergangene Gutachten so stehen)
Mein Freund hat leider starke Panik vor Psychiatern wegen früherer ungerechtfertigter, traumatisch erlebter Psychiatrisierung. Ein Gespräch mit einem Psychiater könnte durch den Stress zudem seine gesundheitliche Situation verschlimmern und ein für die Erwerbsfähigkeit irrelevantes falsches Bild von ihm liefern. In Vergangenheit hat leider die Begutachtung durch einen Psychiater zu einer Verschlimmerung seiner gesundheitlichen Situation geführt, was sehr bedauernswert ist.
Ansonsten hat er jedoch keinerlei psychische Probleme.
Reicht es aus, wenn er dem Amt im Brief mit der Schilderung seiner gesundheitlichen Situation mitteilt:
“Ich lehne es ab durch einen Psychiater begutachtet zu werden. Mir geht es psychisch gut und ich habe keine guten Erfahrungen mit Psychiatern gemacht.
Bei der bevorstehenden Untersuchung durch den medizinischen Dienst möchte ich also durch einen Arzt der richtigen Fachrichtung begutachtet werden und ich möchte eine Begleitperson als Zeugen mit rein nehmen, wie es mein Recht ist.”
Können diese Zeilen ihn vor der Begutachtung durch einen Psychiater schützen? Wie kann man sicher gehen, nicht von einem Psychiater begutachtet zu werden?
Natürlich lässt er sich ansonsten gerne begutachten, und er hat nicht vor, seine Mitwirkungspflicht zu verletzen. Es soll halt eben nur kein Psychiater sein.
Welche Vorgehensweise bzw. welchen Wortlaut würden Sie empfehlen?
mit freundlichen Grüßen