Hallo ratlos77,
nehme mir mal kurz deinen ersten Beitrag noch mal vor ...
Seit 2 Jahren bin ich ununterbrochen krankgeschrieben. Anfang Februar 2016
war ich bei Frau Dr. X Amtsarzt vom Jobcenter.
Sie wollte dass ich ihr eine Schweigepflichtsentbindung unterschreibe.
Dazu hast du ja sicher eine schriftliche Einladung bekommen und vorher muss man dir (beim JC / SB)doch zumindest mal mitgeteilt haben, dass man dich (aus Grund X oder Y) zum Amtsarzt schicken wird.
In der Regel bekommt man schon vorher einen Gesundheitsfragebogen und einige Schweigepflicht-Entbindungen zum Ausfüllen und unterschreiben, beim Arzt selber ist das eher nicht erforderlich.
Denn wenn das JC eine solche Untersuchung in Auftrag gibt, bekommt der SB im Normalfall eine Information (Teil B) des Gutachtens, wo drin steht wie es um deine Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt bestellt ist.
Wofür genau wollte also diese Ärztin eine Schweigepflichtentbindung von dir haben und warum hast du zu der Untersuchung keine Befunde / Berichte (Kopien) von deinen Ärzten mitgenommen, man darf nicht erwarten, dass ein fremder Arzt alles glaubt (ohne medizinische Beweise), was man zu seinem Gesundheitszustand erzählen wird.
Als ich ihr sagte dass ich nicht unterschreiben will sondern eine Untersuchtung nach
§ 62 SGBI beantrage,
Du kannst überhaupt keine Untersuchung nach § 62 SGB I "beantragen", da steht nur drin, dass man (nach Aufforderung einer Behörde) diese Untersuchung durchführen lassen muss, wenn es da Erkenntnisse für den Leistungsanspruch geben soll, man sollte schon wissen was man da erzählt ... zu dieser (vom JC beauftragten) Untersuchung warst du ja bereits eingeladen worden.
sagte sie dass entweder ich unterschreibe die Schweigepflichtsentbindung oder
sie wird mich im Gutachten gesund schreiben da sie keine Unterlagen hat.
Diese Aussage von der (angeblichen) Amtsärztin ist natürlich auch Unsinn, wenn sie mal Medizin studiert hat (was ich doch hoffen möchte), dann sollte sie schon in der Lage sein dich zu untersuchen, um feststellen zu können was mit dir los ist, Unterlagen können da ohnehin nur noch ergänzend sein wenn du bereits "vor Ort" bist um von ihr untersucht zu werden, da bekommt sie auch mit Schweigepflichtentbindung nicht sofort eine "Erleuchtung" ... mit einigen Unterlagen die du selbst ausgewählt und mitgebracht hättest wäre das Argument aber auch schnell vom Tisch gewesen.
Sie
KANN dich übrigens in ihrem "Gutachten" auch nicht "Gesund schreiben", über deine AU entscheidet nur dein behandelnder Arzt und sonst Niemand, das in Frage zu stellen ist gar nicht Aufgabe des ÄD vom JC, die können nur meinen was du noch arbeiten könntest, wenn du mal nicht mehr AU sein solltest von deinem Arzt ... so lange der sich weiter AU schreibt kannst du trotzdem nicht in Arbeit vermittelt werden.
Geh mit deinem Ausweis zum ÄD und verlange das Gutachten (eine Kopie davon) das am XX von Frau Amtsarzt über dich erstellt wurde, darauf hast du nach § 25 SGB X einen Rechtsanspruch, für welchen Zweck die Schweigepflichtentbindung gedacht war weiß ich nicht aber da du keine unterschrieben hast weiß ich auch nicht was der Datenschutz da machen soll.
Ist das Verhaltten der Ärztin rechtswidrig?
Es ist dumm, unprofessional und unverschämt was du aber kaum beweisen kannst, denn du warst ja sicher alleine dort und nicht mit Beistand, teilweise hast du dich aber auch wenig "klug" verhalten, wenn du eine Untersuchung "beantragen" willst, zu der du gerade erschienen bist ...
Ist so ein Gutachten rechtswidrig?
Vermutlich nicht, aber dafür müsstest du ja erst mal wissen was drin steht, es kann ja tatsächlich nicht viel sein, wenn keine Untersuchung stattgefunden hat, weil du keine Schweigepflichtentbindung unterschreiben wolltest ... diese "ärztliche Stellungnahme" dürfte also ziemlich wertlos und inhaltslos sein ... davon gibt es viele (besonders von sogenannten Amtsärzten), rechtswidrig sind sie deswegen noch lange nicht ...
Ob das eine (für dich) nachteilige Wirkung haben wird, sollte man dir ja beim JC erklären können, die wollten das ja schließlich haben und wenn sie dich "für gesund" erklärt hat kann man dich wenigstens nicht an das Sozial-
AMT abschieben wollen oder in die EM-Rente ... hat doch auch was für sich (das JC muss weiter zahlen, auch wenn du weiter AU geschrieben bist) ... und war (vermutlich) nicht so "geplant" von deinem SB ...
MfG Doppeloma