G
Gelöschtes Mitglied 58727
Gast
Hallo zusammen,
ich wurde letzten September fristgerecht zum 31.10.16 von meinem AG gekündigt und war währenddessen und auch nach meinem Arbeitsverhältnis bis zum 06.11.16 krankgeschrieben und erhielt ab Mitte Oktober 2016 bis zum 06.11.16 Krankengeld, das auch ab dem 01.11.16 von der AfA angerechnet wurde.
Bei meinem Erstgespräch mit meiner Sachbearbeiterin im Dezember 2016 wurde mir erklärt, dass ein ärztliches Gutachten erstellt wird, ob ich arbeitsfähig bin bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Da ich im Januar sowie im Februar 2017 die beiden Termine bei der AfA auf Grund von Krankheit (AU's wurden eingereicht) nicht wahrnehmen konnte, hatte ich gestern, am 23.03, erneut einen Termin.
Mir wurde von meiner Sachbearbeiterin erklärt und auch schriftlich vorgelegt, dass ich laut des amtsärztlichen Gutachtens täglich weniger als 3 Stunden arbeiten könne und die Prognose auf voraussichtlich 6 Monate festgelegt ist.
Nachdem ich der Sachbearbeiterin erklärte, dass ich nach eigener Einschätzung arbeitsfähig bin, sagte sie mir, dass das Gutachten trotzdem gültig bleibt und sie es leider nicht aus dem System nehmen bzw. mich arbeitsfähig eintragen könne und ich jetzt für die restlichen 2 Monate (der insgesamt 6) eine AU meines Arztes brauche, da ich sonst eine Leistungssperre erhalte.
Nach dem gestrigen Termin habe ich mich direkt zu meinem Arzt begeben und ihm das Gutachten vorgelegt und ihm den Sachverhalt erklärt.
Er hat mich allerdings erst mal nur bis zum 31.03 krankgeschrieben und mir auch einen Termin für diesen Tag gegeben, an dem ich dann eine weitere AU erhalten werde.
Auf meine Bitte per eMail, dass sich die Sachbearbeiterin telefonisch bei mir melden soll, kam bisher keine Reaktion.
Da ich für die 2 Monate am Stück keine AU bekommen werde, sondern immer nur von Datum zu Datum, ist nun meine Frage, wie es mit der Leistungssperre aussieht?
Zumal ich laut meiner Sachbearbeiterin die AU innerhalb von 3 Tagen (bis Montag) einreichen soll und die Frist somit nicht einhalten kann.
Danke und Grüße,
Krakauer
ich wurde letzten September fristgerecht zum 31.10.16 von meinem AG gekündigt und war währenddessen und auch nach meinem Arbeitsverhältnis bis zum 06.11.16 krankgeschrieben und erhielt ab Mitte Oktober 2016 bis zum 06.11.16 Krankengeld, das auch ab dem 01.11.16 von der AfA angerechnet wurde.
Bei meinem Erstgespräch mit meiner Sachbearbeiterin im Dezember 2016 wurde mir erklärt, dass ein ärztliches Gutachten erstellt wird, ob ich arbeitsfähig bin bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Da ich im Januar sowie im Februar 2017 die beiden Termine bei der AfA auf Grund von Krankheit (AU's wurden eingereicht) nicht wahrnehmen konnte, hatte ich gestern, am 23.03, erneut einen Termin.
Mir wurde von meiner Sachbearbeiterin erklärt und auch schriftlich vorgelegt, dass ich laut des amtsärztlichen Gutachtens täglich weniger als 3 Stunden arbeiten könne und die Prognose auf voraussichtlich 6 Monate festgelegt ist.
Nachdem ich der Sachbearbeiterin erklärte, dass ich nach eigener Einschätzung arbeitsfähig bin, sagte sie mir, dass das Gutachten trotzdem gültig bleibt und sie es leider nicht aus dem System nehmen bzw. mich arbeitsfähig eintragen könne und ich jetzt für die restlichen 2 Monate (der insgesamt 6) eine AU meines Arztes brauche, da ich sonst eine Leistungssperre erhalte.
Nach dem gestrigen Termin habe ich mich direkt zu meinem Arzt begeben und ihm das Gutachten vorgelegt und ihm den Sachverhalt erklärt.
Er hat mich allerdings erst mal nur bis zum 31.03 krankgeschrieben und mir auch einen Termin für diesen Tag gegeben, an dem ich dann eine weitere AU erhalten werde.
Auf meine Bitte per eMail, dass sich die Sachbearbeiterin telefonisch bei mir melden soll, kam bisher keine Reaktion.
Da ich für die 2 Monate am Stück keine AU bekommen werde, sondern immer nur von Datum zu Datum, ist nun meine Frage, wie es mit der Leistungssperre aussieht?
Zumal ich laut meiner Sachbearbeiterin die AU innerhalb von 3 Tagen (bis Montag) einreichen soll und die Frist somit nicht einhalten kann.
Danke und Grüße,
Krakauer