Gutachten (Amtsarzt) ist falsch - was tun?

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Larissa93

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Hallo,

ich habe nun vom Jobcenter Teil B (Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber) zugeschickt bekommen.

Darin steht unter Punkt 3 (Sozialmedizinische Beurteilung):

Unter berücksichtigung der vorliegenden Befunde ist eine Fortführung der Tätigkeit als Masseurin nicht mehr möglich. Aus agenturärztlicher Sicht werden berufsfördernde Maßnahmen empfohlen. Frau X. ist vollschichtig für körperlich leichte Tätigkeiten in gehender, stehender oder sitzender Körperhaltung einsatzfähig. Einschränkungen bestehen fü rdas Transportieren von Lasten, für Tätigkeiten verbunden mit hohem Kraftaufwand der Hände. Möglich wären Tätigkeiten in der Rezeption, Call-Center, für Kontrolltätigkeiten, leichte Versand-, Verpackungs-, Sortier, Montierarbeiten.

Ich bin mit dem Ergebnis überhaupt nicht zufrieden. Meinen Händen und Armen geht es derzeit so schlecht, dass mein Freund mir bei nahezu allem helfen muss (u.a. gerade jetzt beim schreiben dieses Themas.), da ich nichtmal eine Tastatur bedienen kann.

Zudem wüsste ich nichtmal wie ich zu einem Job kommen soll, denn (auch wenn es blöd klingt) aber mir tun die Hände selbst beim laufen weh (die sind mittlerweile so empfindlich das ich jede noch so kleine Erschütterung merke).

Ich will hier aber natürlich nicht nur rumjammern sondern würde gerne erfragen, was ich denn gegen dieses Gutachten tun kann?

LG Larissa
 

Muzel

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Eine Stellungnahme kann man immer nur durch eine andere Stellungnahme widerlegen.
Du könntest deinen Arzt um die Kopie deines Befundes über deine Arme bitten. Die kostenpflichtige Maßnahme wäre dann eine Bescheinigung von ihm mit deinen tatsächlichen Einschränkungen.
Im Befundbericht stünden natürlich Diagnosen und die gehen dem Amt einen feuchten (...) an
 

Doppeloma

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Hallo Larissa93,

ich habe nun vom Jobcenter Teil B (Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber) zugeschickt bekommen.

Und wo ist der Teil A mit der ausführlichen medizinischen Begründung für diese Feststellungen, den bekommst du aber NUR direkt beim ÄD ausgehändigt ???

Teil B enthält nur die allgemeinen Informationen für den Arbeitsvermittler, konkrete medizinische Angaben dürfen darin gar nicht enthalten sein. :icon_evil:

Meiner Vorschreiberin kann ich mich da nicht anschließen, dein behandelnder Arzt hat auch nicht zu entscheiden, wie es komplett beruflich mit dir weiter gehen könnte, eine Empfehlung für berufliche Reha / Förderung wurde doch bereits ausgesprochen.

Weitere Maßnahmen zur Abklärung was du nun wirklich zukünftig arbeiten könntest, sind doch noch gar nicht abgeschlossen.

Zu welchem Zweck und aus welchem Grund wurdest du denn konkret zum ÄD geschickt (vom JobCenter oder noch von der AfA / ALGI oder ALGII -Bezug ???) und was hast du denn selbst als Ergebnis erwartet oder erhofft ???

... Einschränkungen bestehen fü rdas Transportieren von Lasten, für Tätigkeiten verbunden mit hohem Kraftaufwand der Hände. Möglich wären Tätigkeiten in der Rezeption, Call-Center, für Kontrolltätigkeiten, leichte Versand-, Verpackungs-, Sortier, Montierarbeiten. ...

Das sind ja zunächst mal allgemeine Vorschläge, was sich der ÄD dazu vorstellen könnte, bist du beim Arzt vom ÄD zur Untersuchung gewesen oder wurde das nach "Aktenlage" gemacht ???

Ich bin mit dem Ergebnis überhaupt nicht zufrieden. Meinen Händen und Armen geht es derzeit so schlecht, dass mein Freund mir bei nahezu allem helfen muss (u.a. gerade jetzt beim schreiben dieses Themas.), da ich nichtmal eine Tastatur bedienen kann.

Und was soll der ÄD dagegen machen können, bist du AU geschrieben und wird weiter nach den Ursachen gesucht von deinen Ärzten ... dafür ist der ÄD nicht zuständig zu machen und mit laufender AU ist es eigentlich egal, was du so "theoretisch" arbeiten können sollst.

Das hätte ja erst Bedeutung wenn du nicht mehr AU geschrieben bist und aktiv in Arbeit vermittelt werden sollst.

Zudem wüsste ich nichtmal wie ich zu einem Job kommen soll, denn (auch wenn es blöd klingt) aber mir tun die Hände selbst beim laufen weh (die sind mittlerweile so empfindlich das ich jede noch so kleine Erschütterung merke).

Das sollte ja dann zunächst ambulant oder bei Bedarf auch mal intensiver stationär abgeklärt werden, woran das liegt und wie man dir helfen kann das wieder los zu werden oder wenigstens eine Besserung herbeizuführen.

Ich will hier aber natürlich nicht nur rumjammern sondern würde gerne erfragen, was ich denn gegen dieses Gutachten tun kann?

Gar nichts kannst du dagegen machen, es ist die Stellungnahme des ÄD für deinen Arbeitsvermittler und wird ansonsten sowieso Niemanden interessieren ... :icon_evil:

Diese sogenannten "Gutachten" haben nur interne Bedeutung innerhalb AfA und JC , für allgemeingültige Abklärung deiner gesamten Erwerbsfähigkeit wäre die DRV z.B. in einer med. Reha-Maßnahme zuständig.

Zunächst sollte aber mal klar sein, was konkret medizinisch gemacht werden kann, damit es dir wieder besser gehen wird.
Auch für eine berufliche Fördermaßnahme muss man einigermaßen gesund und belastbar genug sein.

Arbeiten wo man die Hände wenig oder gar nicht für benötigt gibt es allerdings so gut wie Keine am allgemeinen Arbeitsmarkt, das zu erkunden wäre aber Aufgabe der Arbeitsvermittlung.

MfG Doppeloma
 

Larissa93

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Tut mir leid das ich mich die letzten Tage nicht gemeldet habe, hatte privat bisschen viel um die Ohren.
@Doppeloma ich will mal deine ganzen Fragen beantworten:

Und wo ist der Teil A mit der ausführlichen medizinischen Begründung für diese Feststellungen, den bekommst du aber NUR direkt beim ÄD ausgehändigt ???
Den habe ich noch nicht bekommen.

Zu welchem Zweck und aus welchem Grund wurdest du denn konkret zum ÄD geschickt (vom JobCenter oder noch von der AfA / ALGI oder ALGII -Bezug ???)
Das Jobcenter hat mich da "hingeschickt" (bzw. das angeordnet, den ÄD hab ich persönlich nie gesehen).

und was hast du denn selbst als Ergebnis erwartet oder erhofft ???
An sich garnichts bestimmtes, ich wollte ja auch nicht unbedingt zum ÄD .

bist du beim Arzt vom ÄD zur Untersuchung gewesen oder wurde das nach "Aktenlage" gemacht ???
War nur Aktenlage. Wobei der ÄD auch nicht alle Unterlagen bekommen hat, da (wie ich vor kurzem erst Erfahren habe) viele Ärzte trotz Überweisung und/oder schriftlicher Erlaubnis, gar keine Sachen an meinen Hausarzt bzw. meinen behandelnden Orthopäden weitergegeben haben.

bist du AU geschrieben und wird weiter nach den Ursachen gesucht von deinen Ärzte
Ja zu beidem. Ich würde mir wahnsinnig wünschen das ich endlich mal weiß, was denn mit meinen Händen überhaupt los ist. (Ich hab fast jede Woche bei verschiedenen Ärzten Terminen, Untersuchungen und und und...)

Das hätte ja erst Bedeutung wenn du nicht mehr AU geschrieben bist und aktiv in Arbeit vermittelt werden sollst.
Das ist gut nochmal zu wissen, denn mein Sachbearbeiter hatte mir da was ganz anderes gesagt, ich wurde aber hier im Forum schon darauf hingewiesen dass der mir wohl einen totalen Schmarrn erzählt hat.
=> Aussage meines Sachbearbeiters:
Eigentlich brauchen Sie sich in Zukunft garnichtmehr Krankschreiben zu lassen, denn jede Krankmeldung wegen ihren Händen ist jetzt ungültig durch das was der Ärztliche Dienst entschieden hat.

Das sollte ja dann zunächst ambulant oder bei Bedarf auch mal intensiver stationär abgeklärt werden, woran das liegt und wie man dir helfen kann das wieder los zu werden oder wenigstens eine Besserung herbeizuführen.
Ambulant mach ich schon alles mit was mir die Ärzte geben, vor Stationär habe ich sehr große Angst, da ich nicht ohne meinen Freund sein kann (ja ich bin sehr Anhänglich).
Ich war vor etwa 3 Monaten für 4 Tage Stationär im Krankenhaus und konnte keine Nacht richtig schlafen, war Tagsüber total im A*** und habe eine sehr depressive Stimmung bekommen, die mittlerweile zum Glück wieder weg ist (naja außer wenn meine Hände wieder ganz schlimm weh tun...)
Ich möchte mit meinem Arzt aber mal Rücksprache wegen einer ambulanten Reha halten, vielleicht habe ich darauf eine Chance und die können mir irgendwie helfen.

Diese sogenannten "Gutachten" haben nur interne Bedeutung innerhalb AfA und JC , für allgemeingültige Abklärung deiner gesamten Erwerbsfähigkeit wäre die DRV z.B. in einer med. Reha-Maßnahme zuständig.
Das ist sehr gut zu wissen, danke schön!

Zunächst sollte aber mal klar sein, was konkret medizinisch gemacht werden kann, damit es dir wieder besser gehen wird.
Auch für eine berufliche Fördermaßnahme muss man einigermaßen gesund und belastbar genug sein.

Arbeiten wo man die Hände wenig oder gar nicht für benötigt gibt es allerdings so gut wie Keine am allgemeinen Arbeitsmarkt, das zu erkunden wäre aber Aufgabe der Arbeitsvermittlung.
Hatte bereits einen ersten Termin bei der Reha-Beratung der AfA , die Dame dort (sehr freundlich) hat mir gesagt, dass sie es bei mir für viel zu Früh hält, da aktuell noch nicht mal klar ist was bei mir überhaupt mit den Händen los ist.
Aber das ist ja auch nicht auf meinen Mist gewachsen sondern das war die Idee des Jobcenters mich da jetzt schon hin zu schicken.

Vielen Dank für die ganze Hilfe hier!!
 

Muzel

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Gegen eine fehlerhafte Diagnose sollte man schon etwas machen.
Mit 2 Jahren habe ich eine Brille für Kurzsichtige bekommen. Ich war aber weitsichtig. Meine Eltern sind dann mit mir mit 4 Jahren zum anderen Arzt gegangen. Da war aber schon ein irreparabler Zustand eingetreten.
Stell dir nur vor, du bekommst ganz falsche oder gar keine Pillen?
 

Doppeloma

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Hallo Muzel,

es geht NUR um ein JC -"Gutachten" :icon_neutral:

Darauf hin verschreibt Niemand Pilllen oder unterlässt das vielleicht zum Schaden der TE ... diese "Gutachten" interessieren KEINEN außerhalb des JC ... :icon_evil:

Bitte halte dich an die Informationen der TE oder weitere sinnfreie Beiträge werden gelöscht ...

MfG Doppeloma
 

Muzel

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Liebe Doppeloma!
Das mit den Pillen war nur ein Beispiel. Natürlich darf nur ein zugelassener Kassenarzt Pillen als Kassenleistung verschreiben.
Ich bin mit vielen falschen Diagnosen gesegnet. Wegen einer falschen Diagnose wurde meine Prozessfähigkeit vom Gericht (Pflichtprüfung) geprüft.
Ich hatte zuerst gedacht, dass ein Arzt eine Meinung ist und zwei Ärzte 2 Meinungen.
Aber man soll nie vergessen, dass wir als Sozialleistungsempfängern immer wieder unsere Befunde offen legen müssen und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, weiß kein Mensch.
 
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