G
Gelöschtes Mitglied 31400
Gast
Hallo,
Wollte mal kurz nachfragen, wenn ich den Beratungshilfeschein auf dem Amtsgericht beantrage, dann genehmigt bekomme, wie lange ist der Gültig, also:
Muss ich direkt noch am selben Tag einen Anwalt suchen, oder kann ich diesen z.B 1 Monat behalten, falls was vom Jobcenter noch kommen sollte??
Grund.
Aktuelles Problem:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/102193-selbstbezahlt-mir-verhaengnis.html
Und ich möchte nächste Woche mir mal einen Beratungshilfeschein holen, falls die SB , (wovon ich ausgehe) sich quer stellt.
Wielange ist der eigentlich Gültig, wenn ich dann beim Anwalt war...gibt es da auch Quartalsweise oder heißt das, einmal abgegeben reicht er über meine ganze Alg2 Zeit?? Oder muss ich für jedes Problem neu einen beantragen?
Wollte mal kurz nachfragen, wenn ich den Beratungshilfeschein auf dem Amtsgericht beantrage, dann genehmigt bekomme, wie lange ist der Gültig, also:
Muss ich direkt noch am selben Tag einen Anwalt suchen, oder kann ich diesen z.B 1 Monat behalten, falls was vom Jobcenter noch kommen sollte??
Grund.
Aktuelles Problem:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/102193-selbstbezahlt-mir-verhaengnis.html
Und ich möchte nächste Woche mir mal einen Beratungshilfeschein holen, falls die SB , (wovon ich ausgehe) sich quer stellt.

Wielange ist der eigentlich Gültig, wenn ich dann beim Anwalt war...gibt es da auch Quartalsweise oder heißt das, einmal abgegeben reicht er über meine ganze Alg2 Zeit?? Oder muss ich für jedes Problem neu einen beantragen?