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Hallo
habe ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich war bis zum 01.03.2009 arbeitslos. Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen. Nun habe ich eine befristete Stelle bis zum 15.04 bekommen. Habe dieses dem Arbreitsamt schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig die Eingliederungsvereinbarung gekündigt, da ich ja in Arbeit bin. Nun zu meiner Frage: Gilt die Eingliederungsvereinbarung wieder automatisch wenn ich arbeitslos bin? Damit meine ich muß ich wieder soundsoviele Bewerbungen pro Woche schreiben?
Danke für eure Hilfe
Norbert
habe ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich war bis zum 01.03.2009 arbeitslos. Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen. Nun habe ich eine befristete Stelle bis zum 15.04 bekommen. Habe dieses dem Arbreitsamt schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig die Eingliederungsvereinbarung gekündigt, da ich ja in Arbeit bin. Nun zu meiner Frage: Gilt die Eingliederungsvereinbarung wieder automatisch wenn ich arbeitslos bin? Damit meine ich muß ich wieder soundsoviele Bewerbungen pro Woche schreiben?
Danke für eure Hilfe
Norbert