Hallo zusammen,
ich habe gerade in einem anderen Beitrag gelesen, dass die Gültigkeit einer EGV vom SB normalerweise für 6 Monate festgelegt wird, in Ausnahmefällen 1 Jahr betragen kann. (was genau sind Ausnahmen?)
Leider hab ich ja auch so ein Ding unterschrieben und ich hab mir jetzt noch mal die Gültigkeit angesehen: ausgestellt am 09.07.2009, gültig bis 08.01.2011. Da bekomm ich doch schon garkein ALG mehr, ist das richtig?
Und da steht noch: nächster Termin ca. 06.12.2009 (wobei das ca. von SB handschriftlich vor das Datum gesetzt wurde). Ich war allerdings nicht da, ich muss zugeben, mir ist gerade erst bewußt geworden, dass ich dann wohl einen Termin hatte. Eine separate Einladung hatte ich zu diesem Termin nicht bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Im übrigen war der 06.12.09 ein Sonntag
Vielleicht muss ich noch erwähnen, dass ich z. Zt. an einer Maßnahme teilnehme und das geht noch bis ende Januar 2010.
Hab ich jetzt irgentetwas falsch gemacht?
ich habe gerade in einem anderen Beitrag gelesen, dass die Gültigkeit einer EGV vom SB normalerweise für 6 Monate festgelegt wird, in Ausnahmefällen 1 Jahr betragen kann. (was genau sind Ausnahmen?)
Leider hab ich ja auch so ein Ding unterschrieben und ich hab mir jetzt noch mal die Gültigkeit angesehen: ausgestellt am 09.07.2009, gültig bis 08.01.2011. Da bekomm ich doch schon garkein ALG mehr, ist das richtig?

Und da steht noch: nächster Termin ca. 06.12.2009 (wobei das ca. von SB handschriftlich vor das Datum gesetzt wurde). Ich war allerdings nicht da, ich muss zugeben, mir ist gerade erst bewußt geworden, dass ich dann wohl einen Termin hatte. Eine separate Einladung hatte ich zu diesem Termin nicht bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Im übrigen war der 06.12.09 ein Sonntag

Vielleicht muss ich noch erwähnen, dass ich z. Zt. an einer Maßnahme teilnehme und das geht noch bis ende Januar 2010.
Hab ich jetzt irgentetwas falsch gemacht?