gustavgans
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Guten Tach,
ich hab folgendes Problem:
Ich hatte zu Silvester ein Knalltrauma erlitten mit Hörsturz, Tinnitus und Geräuschüberempfindlichkeit.
Am 2.1. hatte ich einen Termin beim Jobcenter, um meinen Antrag auf ALGII zu stellen. Diesen Termin, den ich schon Ende 2012 ausgemacht hatte, habe ich auch wahrgenommen, weil ich es mir nicht mit den Sachbearbeitern verscherzen wollte, wenn ich dort nicht auftauche (aufgrund des akuten Hörsturzes usw.) und ja keine Möglichkeit hatte (wg. Feiertag am 1.1.), noch rechtzeitig abzusagen.
Ich habe dem Sachbearbeiter meine Situation geschildert und auch gesagt, dass ich eigentlich gar nicht hier sein sollte. Dennoch hat er das "Beratungsgespräch" mit mir geführt und mir auch eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt, die ich im guten Glauben unterzeichnet habe - auch wenn ich die Hälfte dessen, was er mir gesagt hat, nicht verstanden habe.
Ich bin überdies abgesehen vom Knalltrauma auch schwerhörig und auf Hörgeräte angewiesen. Das habe ich dem Sachbearbeiter auch gesagt. Schließlich ist das mit ein Grund, weshalb sich die Jobsuche so schwierig gestaltet - da ich bisher im sozialen Bereich gearbeitet habe und die Schwerhörigkeit die Kommunikation erschwert.
In der EGV steht, dass ich an einem "Seminar zur Sofortvermittlung" teilnehmen soll. 2 Wochen Dauer, jeden Werktag 9 h. Auf dem Infoblatt, dass er mir mitgegeben hat, ist die Rede von "Bewerbungstrainings", "Stärkung der eigenen Fähigkeiten" (was wohl auf Deutsch und Matheunterricht hinausläuft) und offensichtlich handelt es sich nicht um Einzelbetreuung, sondern um einen Gruppenunterricht. Ich erkenne für mich keinen Nutzen in dieser Maßnahme, da ich
a) selbst schon Bewerbungstrainings gegeben habe - diesbezüglich sicherlich keinen Nachholbedarf hab
b) selbst jahrelang als Förderlehrer (M, D und E) gearbeitet habe
c) aufgrund meiner gegebenen Schwerhörigkeit wohl die Hälfte nicht verstehen werde
d) aufgrund der aktuell bestehenden Folgen des Knalltraumas Stress meiden und mich schonen soll, sowie die Geräuschüberempfindlichkeit andauert.
Ich denke, es sollte kein Problem sein, dass der HNO Arzt mich noch länger krank schreibt. Allerdings wurde ich darüber informiert, dass ich am 1. Tag der Genesung - sprich, sobald die Arbeitsunfähigkeit vorbei ist - sofort an dieser Maßnahme teilnehmen müsse, ansonsten hätte ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, was wohl auf gut Deutsch eine Kürzung der Beiträge, die ich bekommen soll, bedeutet.
Ich möchte an dieser Maßnahme nicht teilnehmen und mir erscheint auch der Satz, dass ich mich verpflichte, Jobangebote von Dritten anzunehmen, auch nicht so prickelnd.
Ich möchte einen Job finden, der meine Behinderung (Antrag auf Schwerbehindertenausweis wird noch gestellt) berücksichtigt und ich möchte, dass mir das Jobcenter jemanden vermittelt, der wirklich Ahnung sowohl vom entsprechenden Arbeitsmarkt als auch von der Problematik mit Hörbehinderungen hat.
Was also ist zu tun?
- Kann ich aufgrund der Tatsache, dass ich am Tag der Unterzeichnung der EGV schon krank geschrieben war, diese widerufen?
- Ist diese überhaupt gültig (aufgrund besagter Umstände)?
- Kann ich eine Änderung beantragen?
- Was genau muss ich dafür tun?
Ich habe das Gefühl, dass es die Sacharbeiter überhaupt nicht interessiert, wie es um meinen gesundheitlichen Zustand bestellt ist, was ich sehr schade finde, da ich wirklich gerne wieder arbeiten möchte - aber genau DAS ja meine Hürde dabei darstellt.
Ich habe dem Sachbearbeiter z.B. auch gesagt, dass ich nicht als Erzieher arbeiten kann aufgrund der Schwerhörigkeit (und natürlich auch, weil ich keine Ausbildung als Erzieher habe, sondern einen Uni Abschluss). Dennoch bekomme ich jetzt Vermittlungsvorschläge für Erzieher Stellen zugeschickt, die noch nichtmal in meiner Nähe sind (da reicht ein Blick in die Jobbörse und ich hätte 10 passendere Erzieher-Stellen). Da frag ich mich dann schon, was das soll...
Es wäre wirklich sehr nett, wenn mir jemand bei meinem konkreten Problem weiterhelfen könnte.
Herzliche Grüße!
Gustav
ich hab folgendes Problem:
Ich hatte zu Silvester ein Knalltrauma erlitten mit Hörsturz, Tinnitus und Geräuschüberempfindlichkeit.
Am 2.1. hatte ich einen Termin beim Jobcenter, um meinen Antrag auf ALGII zu stellen. Diesen Termin, den ich schon Ende 2012 ausgemacht hatte, habe ich auch wahrgenommen, weil ich es mir nicht mit den Sachbearbeitern verscherzen wollte, wenn ich dort nicht auftauche (aufgrund des akuten Hörsturzes usw.) und ja keine Möglichkeit hatte (wg. Feiertag am 1.1.), noch rechtzeitig abzusagen.
Ich habe dem Sachbearbeiter meine Situation geschildert und auch gesagt, dass ich eigentlich gar nicht hier sein sollte. Dennoch hat er das "Beratungsgespräch" mit mir geführt und mir auch eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt, die ich im guten Glauben unterzeichnet habe - auch wenn ich die Hälfte dessen, was er mir gesagt hat, nicht verstanden habe.
Ich bin überdies abgesehen vom Knalltrauma auch schwerhörig und auf Hörgeräte angewiesen. Das habe ich dem Sachbearbeiter auch gesagt. Schließlich ist das mit ein Grund, weshalb sich die Jobsuche so schwierig gestaltet - da ich bisher im sozialen Bereich gearbeitet habe und die Schwerhörigkeit die Kommunikation erschwert.
In der EGV steht, dass ich an einem "Seminar zur Sofortvermittlung" teilnehmen soll. 2 Wochen Dauer, jeden Werktag 9 h. Auf dem Infoblatt, dass er mir mitgegeben hat, ist die Rede von "Bewerbungstrainings", "Stärkung der eigenen Fähigkeiten" (was wohl auf Deutsch und Matheunterricht hinausläuft) und offensichtlich handelt es sich nicht um Einzelbetreuung, sondern um einen Gruppenunterricht. Ich erkenne für mich keinen Nutzen in dieser Maßnahme, da ich
a) selbst schon Bewerbungstrainings gegeben habe - diesbezüglich sicherlich keinen Nachholbedarf hab
b) selbst jahrelang als Förderlehrer (M, D und E) gearbeitet habe
c) aufgrund meiner gegebenen Schwerhörigkeit wohl die Hälfte nicht verstehen werde
d) aufgrund der aktuell bestehenden Folgen des Knalltraumas Stress meiden und mich schonen soll, sowie die Geräuschüberempfindlichkeit andauert.
Ich denke, es sollte kein Problem sein, dass der HNO Arzt mich noch länger krank schreibt. Allerdings wurde ich darüber informiert, dass ich am 1. Tag der Genesung - sprich, sobald die Arbeitsunfähigkeit vorbei ist - sofort an dieser Maßnahme teilnehmen müsse, ansonsten hätte ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, was wohl auf gut Deutsch eine Kürzung der Beiträge, die ich bekommen soll, bedeutet.
Ich möchte an dieser Maßnahme nicht teilnehmen und mir erscheint auch der Satz, dass ich mich verpflichte, Jobangebote von Dritten anzunehmen, auch nicht so prickelnd.
Ich möchte einen Job finden, der meine Behinderung (Antrag auf Schwerbehindertenausweis wird noch gestellt) berücksichtigt und ich möchte, dass mir das Jobcenter jemanden vermittelt, der wirklich Ahnung sowohl vom entsprechenden Arbeitsmarkt als auch von der Problematik mit Hörbehinderungen hat.
Was also ist zu tun?
- Kann ich aufgrund der Tatsache, dass ich am Tag der Unterzeichnung der EGV schon krank geschrieben war, diese widerufen?
- Ist diese überhaupt gültig (aufgrund besagter Umstände)?
- Kann ich eine Änderung beantragen?
- Was genau muss ich dafür tun?
Ich habe das Gefühl, dass es die Sacharbeiter überhaupt nicht interessiert, wie es um meinen gesundheitlichen Zustand bestellt ist, was ich sehr schade finde, da ich wirklich gerne wieder arbeiten möchte - aber genau DAS ja meine Hürde dabei darstellt.
Ich habe dem Sachbearbeiter z.B. auch gesagt, dass ich nicht als Erzieher arbeiten kann aufgrund der Schwerhörigkeit (und natürlich auch, weil ich keine Ausbildung als Erzieher habe, sondern einen Uni Abschluss). Dennoch bekomme ich jetzt Vermittlungsvorschläge für Erzieher Stellen zugeschickt, die noch nichtmal in meiner Nähe sind (da reicht ein Blick in die Jobbörse und ich hätte 10 passendere Erzieher-Stellen). Da frag ich mich dann schon, was das soll...
Es wäre wirklich sehr nett, wenn mir jemand bei meinem konkreten Problem weiterhelfen könnte.
Herzliche Grüße!
Gustav