Hallo zusammen,
Ich bin total verwirrt.
Ich bin heute zum Jobcenter gegangen, wollte meinen ALG 2 Hauptantrag abgeben, weil ich eine Erwerbsfähige Personen bin und falls ich nicht zeitnah einen Job finde dann schonmal wenigstens vorsorglich den ALG2 Antrag abgegeben habe. Es ist ja so .. erst ALG1 , dann ALG2 dann Grundsicherung , korrekt?
Dort Vorort wurde gesagt nein den ALG2 Antrag dürfen sie nicht annehmen.. und drückten mir einen ähnlichen Vertrag mit dem Namen "Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II" in die Hand - ich vermute mal dies ist nun die "Grundsicherung " für kranke nicht-erwerbsfähige Personen. Oder? Denn dort steht auch nicht "Wohnfläche" drin (wie im ALG2 Hauptantrag) sondern NUR "Wohnfläche der Haushaltsgemeinschaft".
Also da stimmt etwas ganz gewaltig nicht. Nach Arbeitslosengeld 1 kommt Arbeitslosengeld 2. Ich habe alle Anträge für Arbeitslosengeld 2 ausgefüllt und will diese verdammten Unterlagen einfach nur noch abgeben ^^, aber irgendwie gelingt es nicht. WO genau im Jobcenter muss man diese nun abgeben?
Wie kommt überhaupt die Mitarbeiterin auf die Idee mir diese Grundversorgungsunterlagen in die Hand zu drücken, wenn ich ihr zeige das ich die ALG2 Unterlagen abgeben will??? Dann muss sie mir doch eigentlich sagen das sie für Grundversorgung zuständig ist und ich mein ALG2 Antrag woanders abgeben muss?
Fühle mich wie im falschen Film. Weis nun absolut 0 wo ich meinen ALG 2 Antrag abgeben muss/abgeben kann. Gibt man den ALG2 Antrag im gleichen Gebäude ab wo auch das Sozialtamt ist und ich bin einfach in die falsche Abteilung gegangen? Weil der Antrag der mir in die Hand gedrückt wurde ist ja sehr wahrscheinlich der völlig falsche, oder?
Ich bin total verwirrt.
Ich bin heute zum Jobcenter gegangen, wollte meinen ALG 2 Hauptantrag abgeben, weil ich eine Erwerbsfähige Personen bin und falls ich nicht zeitnah einen Job finde dann schonmal wenigstens vorsorglich den ALG2 Antrag abgegeben habe. Es ist ja so .. erst ALG1 , dann ALG2 dann Grundsicherung , korrekt?
Dort Vorort wurde gesagt nein den ALG2 Antrag dürfen sie nicht annehmen.. und drückten mir einen ähnlichen Vertrag mit dem Namen "Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II" in die Hand - ich vermute mal dies ist nun die "Grundsicherung " für kranke nicht-erwerbsfähige Personen. Oder? Denn dort steht auch nicht "Wohnfläche" drin (wie im ALG2 Hauptantrag) sondern NUR "Wohnfläche der Haushaltsgemeinschaft".
Also da stimmt etwas ganz gewaltig nicht. Nach Arbeitslosengeld 1 kommt Arbeitslosengeld 2. Ich habe alle Anträge für Arbeitslosengeld 2 ausgefüllt und will diese verdammten Unterlagen einfach nur noch abgeben ^^, aber irgendwie gelingt es nicht. WO genau im Jobcenter muss man diese nun abgeben?
Wie kommt überhaupt die Mitarbeiterin auf die Idee mir diese Grundversorgungsunterlagen in die Hand zu drücken, wenn ich ihr zeige das ich die ALG2 Unterlagen abgeben will??? Dann muss sie mir doch eigentlich sagen das sie für Grundversorgung zuständig ist und ich mein ALG2 Antrag woanders abgeben muss?
Fühle mich wie im falschen Film. Weis nun absolut 0 wo ich meinen ALG 2 Antrag abgeben muss/abgeben kann. Gibt man den ALG2 Antrag im gleichen Gebäude ab wo auch das Sozialtamt ist und ich bin einfach in die falsche Abteilung gegangen? Weil der Antrag der mir in die Hand gedrückt wurde ist ja sehr wahrscheinlich der völlig falsche, oder?