bassmann71 meinte:
Hallo wir brauchen dringend Hilfe.
Unsere Eltern haben in Osteuropa ein kleines Haus vom Großvater geerbt. Für die Großmutter ist ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und auch notariell beurkundet.
Die
ARGE möchte nun das Haus als Vermögen anrechnen. Unsere Eltern haben allerdings keine Möglichkeit das Haus z.B. durch Vermietung oder Verkauf zu verwerten, da die Großmutter ja durch das Wohnrecht die Nutzung inne hat. Kann das Grundvermögen dennoch für die Berechnung des
ALG II herangezogen werden?
Danke für die Hilfe.
hi bassmann ....
also ich grübele über deine Frage schon seit fast "10 Stunden" und da ich jetzt sehe das auch noch kein Anderer eine Antwort reingestellt hat will ich zumindest eine Anmerkung machen ....
Also nach meiner Meinung ist das Thema, zumal auch noch die Thematik Ausland, sehr kompliziert.
Normalerweise ist ein Erbe (auch Haus) Einkommen und nicht erstmal Vermögen .... so sehe ich es jedenfalls ?
Aber auch da gibt es mittlerweile verschiedene Urteile.
Dann kommt hinzu die Frage ob hier ein Härtefall angenommen werden kann das man das Haus verwerten kann oder nicht.
So und nun noch das Wohnrecht auf Lebenszeit, womöglich noch mietfrei ....
Auch hier gibt es unterschiedliche Urteile so und so .....
Dann evtl. auch noch die Erbaufteilung zwischen der Großmutter und den Eltern usw. usw usw.....
Also mein Fazit, ich kann da keine abschließende Antwort geben und möchte in diesem Fall dringend raten hier einen Fachanwalt um Hilfe zu bitten und dann erstmal
Widerspruch einzulegen ....
So, erst formlos
Widerspruch damit die Fristen nicht davonlaufen, evtl. dann eine genaue Begründung mit anwaltlicher Hilfe nachreichen ....
:kinn: :kinn: :hmm: :hmm: weiter weiß ich nicht :mrgreen:
EDIT: 09.06.06 - 15:26 .....hier mal ein gerade gefundenes Urteil in einem etwa ähnlichen Fall Grundstücke und Haus und Nießbrauchrecht etc.....
https://www.sozialgerichtsbarkeit.d...l=esgb&id=55492&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
!!!! Achtung evtl. den Link ein 2. Mal anklicken wenn das Urteil nicht sofort erscheint ! ! !