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ExitUser
Gast
Hallo wir brauchen dringend Hilfe.
Unsere Eltern haben in Osteuropa ein kleines Haus vom Großvater geerbt. Für die Großmutter ist ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und auch notariell beurkundet.
Die ARGE möchte nun das Haus als Vermögen anrechnen. Unsere Eltern haben allerdings keine Möglichkeit das Haus z.B. durch Vermietung oder Verkauf zu verwerten, da die Großmutter ja durch das Wohnrecht die Nutzung inne hat. Kann das Grundvermögen dennoch für die Berechnung des ALG II herangezogen werden?
Danke für die Hilfe.
Unsere Eltern haben in Osteuropa ein kleines Haus vom Großvater geerbt. Für die Großmutter ist ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und auch notariell beurkundet.
Die ARGE möchte nun das Haus als Vermögen anrechnen. Unsere Eltern haben allerdings keine Möglichkeit das Haus z.B. durch Vermietung oder Verkauf zu verwerten, da die Großmutter ja durch das Wohnrecht die Nutzung inne hat. Kann das Grundvermögen dennoch für die Berechnung des ALG II herangezogen werden?
Danke für die Hilfe.