Hallo, ich habe folgende Frage, vielleicht kennt jemand einen solchen Fall:
Wie wird beim Grundsicherungsantrag mit Vermögen verfahren, welches die Person, die Grundsicherung beantragt, vor Leistungsbezug einer anderen Person als Darlehen gegeben hat, die andere Person aber bis auf Weiteres finanziell nicht in der Lage ist, es zurück zu zahlen?
Beispiel: Nehmen wir an , Person X. hat einer anderen Person ein privates Darlehen von tausend Euro für eine zu zahlende Mietkaution gewährt. Der andere kann es aber erst in drei oder vier Jahren in Raten oder komplett zurück zahlen.
Person X. muss nun Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen. Das Schonvermögen beträgt 5000 Euro.
Das Darlehen, das Person X. vergeben hat, aber erst in ein paar Jahren zurück erhält, ist in gewisser Weise auch Vermögen, aber eins, das er bei Eintritt in die Grundsicherung als Bargeld nicht zur Verfügung hat.
Wie wird damit beim Grundsicherungsantrag verfahren?
Wie wird beim Grundsicherungsantrag mit Vermögen verfahren, welches die Person, die Grundsicherung beantragt, vor Leistungsbezug einer anderen Person als Darlehen gegeben hat, die andere Person aber bis auf Weiteres finanziell nicht in der Lage ist, es zurück zu zahlen?
Beispiel: Nehmen wir an , Person X. hat einer anderen Person ein privates Darlehen von tausend Euro für eine zu zahlende Mietkaution gewährt. Der andere kann es aber erst in drei oder vier Jahren in Raten oder komplett zurück zahlen.
Person X. muss nun Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen. Das Schonvermögen beträgt 5000 Euro.
Das Darlehen, das Person X. vergeben hat, aber erst in ein paar Jahren zurück erhält, ist in gewisser Weise auch Vermögen, aber eins, das er bei Eintritt in die Grundsicherung als Bargeld nicht zur Verfügung hat.
Wie wird damit beim Grundsicherungsantrag verfahren?