Grundsicherungsamt hat Kindergeld-Abzweigung zu spät beantragt. Pech gehabt?

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ExUser 44963

Gast
Wenn das Grundsicherungsamt des Kindes die Abzweigung zu spät beantragt hat und die Eltern Kindergeld für einen bestimmten Zeitraum schon erhalten haben, dann ist es doch bereits deren Einkommen.

Und da sie ja nicht verpflichtet sind, das Kindergeld an das Kind weiterzuleiten und Dieses auch nicht tun, bleibt es doch das Einkommen der Eltern und kann nicht auf die Grundsicherung des Kindes angerechnet werden.

Also könnte das Grundsicherungsamt das Kindergeld, das die Eltern schon erhalten haben, von Diesen doch auch nicht verlangen, da es doch bereits deren Einkommen ist und nicht mehr abgezweigt werden kann, oder?
 
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