Grundsicherung und Erbe, was muß ich beachten, wie wird das Amt hier verfahren?

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Gustl

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Bei mir wurde 2003 die volle dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt und seitdem erhalte ich weiterbewilligungsmäßig Grundsicherung .

Nun werde ich ein kleines Erbe erhalten, daß mir ermöglich, einige Zeit ohne Grundsicherung vom Amt auszukommen. Meine große Sorge ist nun:

Wie läuft das dann, wird die Grundsicherung dann nur ausgesetzt und danach weiterbewilligt, oder muß ich dann erneut zum Amtsarzt?

Vielen Dank für Antworten im Voraus und ein schönes Wochenende.
 
G

Gast1

Gast
AW: Grundsicherung und Erbe

Hi Gustl,

Dein Erbe (Dein Erbanteil) wird durch 6 geteilt. Wenn 1/6 Deines Erbes höher ist als Deine monatlichen Leistungen aus der Grundsicherung nach dem SGB XII, fliegst Du aus dem Leistungsbezug raus, das geht indirekt aus 82 Abs. 7 Satz 2 SGB XII hervor:

(7) Einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden sind, werden im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig zu verteilen und mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen. In begründeten Einzelfällen ist der Anrechnungszeitraum nach Satz 2 angemessen zu verkürzen.

Du darfst Dein Erbe nicht "verprassen", d. h. Du darfst Dich nicht "bewusst entreichern".

Vor dem Wiedereintritt in den Leistungsbezug nach dem SGB XII darfst Du ein Vermögen in Höhe von maximal 5.000 € besitzen, siehe:

https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_88abs2dv_1988/BJNR001500988.html

Ob Du wieder ärztlich begutachtet wirst im Rahmen eines möglichen Wiedereintritts in diese Art der Grundsicherung , das weiß ich nicht.
 
E

ExUser 2606

Gast
Das Erbe ändert doch nichts an der Erwerbsfähigkeit. Und die EM hat wahrscheinlich die DRV festgestellt, eine Rente wuerde auch weiterlaufen. Wozu neu zum Gutachter?
 
G

Gast1

Gast
Das Erbe ändert doch nichts an der Erwerbsfähigkeit. Und die EM hat wahrscheinlich die DRV festgestellt, eine Rente wuerde auch weiterlaufen. Wozu neu zum Gutachter?

Kerstin, ein Bekannter von mir hat ohne Einschaltung der DRV vom Sozialamt nach dem SGB XII Leistungen bewilligt bekommen. Dem Sozialamt reichte das Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit. Vorher bezog er Leistungen vom Jobcenter.
 
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